ETF-Rentenversicherung oder ETF-Depot


Vorteile der ETF-Rentenversicherung und des ETF-Depots gegenübergestellt

 

 

 
 

 

Was lohnt sich mehr für die Altersvorsorge ein ETF-Depot, eine ETF-Rentenversicherung oder eine Mischung daraus? Wo sind die größten Unterschiede und wo gibt es Überschneidungen.

Damit du dir diese Fragen beantworten und die richtige Entscheidung für deine Altersvorsorge treffen kannst, haben wir uns ausführlich mit der Gegenüberstellung zwischen dem ETF-Depot und der der ETF-Rentenversicherung auseinandergesetzt.

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 25.06.2025

 

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Das wichtigste in Kürze:

  • ETF-Rentenversicherung (Fondspolice): Eine private Rentenversicherung, bei der deine Beiträge in ETFs investiert werden. Sie bietet Vorteile bei der Besteuerung in der Auszahlungsphase sowie bei Umschichtungen (kein Steuerabzug beim Rebalancing oder Ablaufmanagement)
  • ETF-Depot (ETF-Sparplan): Ein flexibler Weg zur Altersvorsorge über ein Depot bei einer Bank oder einem Broker. Direktinvestments in ETFs mit den Vorteilen von maximaler Gestaltungsfreiheit und geringen Kostebn
  • Die wichtigsten Unterschiede: Unterschiede bestehen vor allem in der steuerlichen Behandlung, der Kostenstruktur und der Vererbbarkeit. Auch automatisierte Funktionen wie Rebalancing oder Ablaufmanagement sind bei Fondspolicen oft integriert – beim Depot hingegen meist manuell

 

 

 

Vergleich ETF Rentenversicherung vs. ETF Depot

In der folgenden Tabelle findest du einen kurzen Vergleich der wichtigsten Betrachtungskriterien sowohl der ETF-Rentenversicherung als auch des ETF-Depots.

Dies soll dabei helfen, einen ersten Überblick zu erhalten, wo die Unterschiede und wo die Gemeinsamkeiten liegen. Im Verlauf dieser Seite werden wir auf alle Kriterien der Vergleichstabelle genauer eingehen und weitere ausführliche Informationen liefern.

 

Der Vergleich verfolgt nicht das Ziel, eine der beiden Lösungen als grundsätzlich besser darzustellen. Vielmehr geht es darum, aufzuzeigen, wie sich die beiden Vorsorgeoptionen differenzieren um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wie man seine Altersvorsorge gestalten sollte. Aus unserer Erfahrung ist für viele Verbraucher ein sinnvoller Mix aus beiden Ansätzen oft die beste Lösung für eine ausgewogene und langfristige Altersvorsorge.

 
Kategorie ETF-Rentenversicherung ETF-Depot
Kosten Kosten der Geldanlage + Kosten der Versicherung Kosten der Geldanlage + Kosten des Depots
Steuern Keine Steuern bei Umschichtung oder Rebalancing. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre besteht und bis zum Endalter 62 läuft, müssen nur die Hälfte der Erträge versteuert werden. Steuern fallen bei Realisierung von Gewinnen und als Vorabpauschale an.
Vererbung Freie Vererbung des ETF-Guthabens in der Ansparphase. In der Verrentungsphase, sofern man sich noch in der Rentengarantiezeit befindet. Frei Vererbbarkeit des Guthabens oder alternativ Vererbung der Anteile.
Insolvenz ETF-Guthaben ist kein Sondervermögen, sondern gehört zur Insolvenzmasse der Versicherung. Versicherungen sind für den Insolvenzfall über Protector abgesichert. Die ETF-Anteile sind Sondervermögen und fallen nicht in die Insolvenzmasse.
Auswahl Anlage Zugriff auf die von der Verischerung angebotenen ETFs. Änderung der Geldanlage in der Regel 12x im Jahr möglich. Zugriff auf die von der Depotbank angebotenen ETFs. Änderung in der Geldanlage in der Regel jederzeit möglich.
Flexibilität Auszahlungen, Zuzahlungen, Veränderungen des Beitrags, Änderungen der Geldanlage in der Regel möglich. Ausführung meist erst zum nächsten Monat. Auszahlungen, Zuzahlungen, Veränderungen des Beitrags, Änderungen der Geldanlage in der Regel jederzeit möglich
Rebalancing Kann automatisiert ohne zusätzliche Kosten eingeschlossen werden. Keine Steuern bei Rebalancing. Kein automatisiertes Rebalancing möglich. Bei Rebalancing fallen Steuern an.
Ablaufmanagement Kann automatisiert ohne zusätzliche Kosten eingeschlossen werden. Keine Steuern beim Ablaufmanagement. Kein automatsiertes Ablaufmanagement möglich. Beim Ablaufmanagement fallen Steuern an.

 

 

 

Rechner

Mit einem Klick auf den unten stehenden Banner kannst du unseren Rechner zum Vergleich des Depots mit einer Rentenversicherung öffnen.

Hier kannst du unter Berücksichtigung aller wichtigen Kriterien wie Sparrate, Einmalzahlung, Kosten, Steuern uvm. berechnen, in welcher Variante zum Rentenbeginn mehr Vermögen vorhanden ist.

 
 

Da der folgende Rechner sehr umfangreich ist empfiehlt es sich, diesen am Laptop/PC oder Tablet zu nutzen. Am Handy kann es sein, dass die Darstellung nicht optimal ist.

 
▶ Rechner anzeigen

Allgemeine Angaben

Steuerliche Angaben

Angaben zum Depot

Angaben zur Versicherung

Angaben zum Vergleich

Kapital zum Rentenbeginn

Kategorie Depot Versicherung
Kapital zum Rentenbeginn Ergebnis wird hier angezeigt Ergebnis wird hier angezeigt
davon eingezahltes Kapital
davon Erträge Wird berechnet Wird berechnet
Erträge nach Abzug 15% Teilfreistellung Wird berechnet
Zu zahlende Steuern Wird berechnet Wird berechnet
Davon durch Vorabpauschale Wird berechnet
Davon durch Fondswechsel Wird berechnet
Kapital nach Abzug von Steuern und Honorar Wird berechnet Wird berechnet

Detaillierte Berechnung der Steuern und Fondswechsel

Jahr Depotwert zu Jahresbeginn Jährliche Einzahlung Steueraufwand Vorabpauschale Steuern auf Fondswechsel Depotwert nach Steuern Kumulierte Steuerlast

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Kosten ETF Depot vs. Kosten ETF Rentenversicherung

 

ETF-Depot

  • Kosten des Depots
  • Kosten für Transaktionen
  • Kosten der gewählten Geldanlage

ETF-Rentenversicherung

  • Kosten der Versicherung
  • Kosten der gewählten Geldanlage

 

Kosten ETF-Depot

ETFs sind bekannt dafür, dass Sie tendenziell niedrige Kosten haben, was allerdings nicht heißt, dass investieren in ETFs gar keine Kosten hat. Man unterscheidet hier zwischen zwei Kostenarten.

Das sind zum einen die Kosten, die direkt dem ETF zuzuordnen sind, also die sogenannten ETF-Kosten und die Kosten, die abhängig davon sind, über welches Depot bzw. welchen Broker man den oder die ETFs kauft oder verkauft.

Die Kosten, die direkt den ETF betreffen werden, in der sogenannten TER – Total Expense Ratio ausgewiesen. Dort sind alle Kosten des ETFs wie beispielsweise Verwaltungs-, Vertriebs- und Lizenzkosten enthalten man spricht hier auch von der Gesamtkostenquote.

Die in TER zusammengefassten Kosten werden direkt dem Fondsvermögen entnommen und schmälern dadurch entsprechend die Rendite.

Hier ein paar Beispiele von beliebten ETFs mit den tatsächlichen TERs:

ETF-Name TER
iShares Core MSCI World UCITS 0,20%
Vanguard FTSE All-World UCITS ETF 0,22%
70% iShares Core MSCI World + 30% iShares Core MSCI Emerging Markets 0,194%

Neben den Kosten, die direkt den ETF betreffen gibt es noch die Kosten, die mit dem Handeln und Verwahren eines ETF anfallen. Primär sind das die Depotgebühr, die Transaktionskosten und der Spread.

Diese Kosten fallen unabhängig vom gewählten ETF an und variieren sehr stark von Broker zu Broker.

  • Depotgebühr: Die Depotgebühr sind Kosten, die dir für die Verwaltung und Aufbewahrung von ETFs, in einem Depot bei einer Bank oder einem Online-Broker berechnet werden.
  • Transaktionskosten: Transaktionskosten entstehen, wenn man ETFs kauft oder verkauft. Sie setzen sich oft aus einem festen Betrag und einem prozentualen Anteil des Handelsvolumens zusammen.
  • Spread: Der Spread ist der Unterschied zwischen dem Preis, zu dem man einen ETF kaufen (Geldkurs/Bid) und dem Preis, zu dem man ihn verkaufen (Briefkurs/Ask) kann. Ein niedriger Spread bedeutet geringere Kosten beim Kauf oder Verkauf von ETFs.

 

Kosten ETF-Rentenversicherung

Bei einer Versicherung gibt es viele unterschiedliche Kostenarten. Das sind beispielsweise die Abschluss- und Vertriebskosten (bei einer Nettopolice gibt es diese Art der Kosten nicht), die Verwaltungskosten oder auch die Kosten für die gewählte Geldanlage.

Konkret teilen sich die Kosten auf die folgenden Elemente auf:

Alphakosten (Abschlusskosten)

Alphakosten oder auch Abschluss- und Vertriebskosten entstehen bei aus der Vermittlung und dem Abschluss des Versicherungsvertrags. Diese Kosten decken die Provisionen für Vermittler oder Makler und Verwaltungsaufwendungen für die Erstellung der Police.

Sie werden häufig als Prozentsatz der Beitragssumme berechnet und meist mit dem laufenden Beitrag über die ersten 5 bis 8 Jahre Vertragslaufzeit bezahlt.

Die Abschluss- und Vertriebskosten machen meist einen signifikanten Anteil der Gesamtkosten einer Versicherung aus und beeinflussen somit stark die Rentabilität eines Vertrags.

Um diese Kosten so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich sogenannte Nettopolice, also Verträge ohne Provisionen, zu nutzen. Hier fällt für die Vermittlung lediglich ein sogenanntes Vermittlungshonorar an, was meist nur bei ein paar hundert € liegt.

Betakosten (Beitragsbezogene Kosten)

Betakosten oder auch beitragsbezogene Kosten beziehen sich auf die Ausgaben und Gebühren, die direkt von den eingezahlten Beiträgen der Versicherung abgezogen werden.

Ein Teil davon sind die sogenannten Verwaltungskosten, die für die laufende Führung und Verwaltung der Versicherungspolice anfallen. Darüber hinaus umfassen sie auch die sogenannten Risikokosten, die dazu dienen, das Versicherungsrisiko (im Falle einer Altersvorsorge das Langlebigkeitsrisiko) zu decken.

Diese Kosten werden entweder als Prozentsatz des Versicherungsbeitrags berechnet oder als fixer jährlicher Betrag und direkt von den Beiträgen abgezogen, bevor das verbleibende Kapital zur Bildung des Altersvorsorgevermögens verwendet wird.

Gammakosten (Policenwertbezogene Kosten)

Gammakosten oder auch policenwertbezogene Kosten sind Kosten, die sich auf den Policenwert, also das angesammelte Kapital beziehen. Diese Kosten werden typischerweise als ein Prozentsatz des Policenwertes berechnet und vom angesammelten Kapital entnommen.

Sie sind auch Teil der Verwaltungskosten, die für die laufende Führung und Verwaltung der Versicherungspolice anfallen.

Kappakosten (Stückkosten)

Die Kappakosten oder auch Stückkosten sind Kosten, die unabhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge oder dem Wert der Police erhoben werden. Diese Kosten werden pro Vorgang oder "Stück" berechnet, etwa für spezifische Dienstleistungen oder administrative Handlungen. Beispiele für solche Stückkosten könnten Gebühren für die Änderung des Versicherungsvertrags, die Ausstellung von Zusatzdokumenten oder für spezielle Verwaltungsaufgaben sein.

Da diese Kosten festgelegt sind und nicht prozentual zum Beitrag oder Policenwert berechnet werden, bleiben sie konstant, unabhängig davon, wie viel Kapital angesammelt wird oder wie hoch die Beiträge sind. Dies bedeutet, dass Stückkosten für Versicherungsnehmer mit niedrigeren Beiträgen relativ höher ins Gewicht fallen können.

Kosten für die Geldanlage

Neben den bereits genannten Kostenarten kommen noch die Kosten für die gewählte Geldanlage hinzu. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der gewählten Geldanlage und wird nicht von der Versicherung vorgegeben, sondern vom Emittenten (den Fondsgesellschaften) der jeweiligen Geldanlagen.

 

Effektivkosten

Die Effektivkosten fassen alle Kostenarten zusammen und verteilen diese gleichmäßig auf die gesamte Laufzeit. Dargestellt werden die Effektivkosten in Form eines Prozentwertes.

Die Effektivkosten geben an, um wie viel % die erzielte Rendite durch die Kosten des Vertrags reduziert wird.

Um die Kosten möglichst niedrig zu halten empfiehlt es sich eine sogenannte Nettopolice zu nutzen. Hier entfallen sämtliche Provisionen. Somit fallen die Alpha-Kosten weg und auch die laufenden Kosten werden geringer, da es keine Bestandsprovisionen gibt.

Hier ein paar Beispielwerte. Als Grundlage dienen uns Daten der Alten Leipziger: Berechnet wurde mit einer monatlichen Sparrate von 200 € über verschiedene Laufzeiten. Die Werte stammen unter anderem aus unserem aktuellen Nettopolicen-Test.

 

Laufzeit Effektivkosten Nettopolice Effektivkosten Bruttopolice
40 Jahre 0,38% 0,85%
35 Jahre 0,39% 0,93%
30 Jahre 0,40% 1,04%
25 Jahre 0,42% 1,20%
20 Jahre 0,45% 1,43%
15 Jahre 0,50% 1,80%

 

Mehr Informationen zu diesem Them findest du in unserem Ratgeber zu Effektivkosten in der Rentenversicherung.

 
 

 

 

 

 

Steuern ETF-Depot vs. Steuern ETF-Rentenversicherung

 

ETF-Depot

  • 30 % Teilfreistellung
  • Abgeltungssteuer auf realisierte Gewinne
  • Vorabpauschale
  • Steuern fallen auch bei Umschichtung und Rebalancing an

ETF-Rentenversicherung

  • Nur Versteuerung der Hälfte der Erträge
  • Keine Vorabpauschale
  • 15 % Teilfreistellung
  • Keine Steuern bei Umschichtung und Rebalancing

 

Die ETF-Rentenversicherung und das ETF-Depot unterscheiden sich in der steuerlichen Behandlung.

Während in der Ansparphase bei beiden die Situation gleich ist (eingezahlte Beiträge können nicht von der Steuer abgesetzt werden) gibt es bei Auszahlungen und auch Anpassungen an den Anlagen Unterschiede.

 

Steuern im ETF-Depot

Steuern bei einem ETF fallen dann an, wenn Gewinne realisiert werden. Das ist immer dann der Fall, wenn man einen ETF zu einem höheren Kurs verkauft, als man ihn gekauft hat.

Auf die Gewinne, die daraus resultieren, muss die sogenannte Abgeltungssteuer gezahlt werden. Diese beträgt 25% + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Es gibt einen Freibetrag für Zinserträge, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt bei ledigen 1000€ pro Jahr.

Somit liegt die gesamte Steuerlast zwischen 26,375% und 28% (Je nach Bundesland ist der Kirchensteuersatz unterschiedlich).

Hat man beispielsweise einen ETF für 100€ gekauft und verkauft ihn nach einiger Zeit für 110€, dann hat man einen Gewinn von 10€ erzielt (realisiert). Diese 10€ müssen dann versteuert werden.

Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres dürfen jedoch miteinander verrechnet werden. Nur auf die Gewinne, die nach Abzug der Verluste übrig bleiben, müssen Steuern gezahlt werden.

Seit 2018 muss nicht mehr der ganze Gewinn versteuert werden. Wie hoch der Steuerfreibetrag ist, ist abhängig davon, wie hoch der Aktienanteil im jeweiligen ETF ist.

 

Aktienanteil Steuerfreier Anteil
Mehr als 50 % 30%
25% bis 50 % 15%
Weniger als 25% 0%

 

Ebenfalls seit 2018 gibt es die so genannte Vorabpauschale. Diese führt dazu, dass sobald ein ETF auf Jahresbasis Gewinn gemacht hat, man Steuern zahlen muss.

Die Höhe der Steuer ist dabei abhängig vom sogenannten Basiszins. Die Höhe des Basiszinses berechnet sich nach der aktuellen Verzinsung deutscher Staatsanleihen. Im Jahr 2025 lag der Basiszins bei 2,27%.

Hier findest du weitere Informationen und Beispiele zum Thema Steuern im ETF-Depot.

 

Steuern in der ETF Rentenversicherung

Beiträge, die in eine ETF-Rentenversicherung gespart werden, dürfen steuerlich geltend gemacht werden. Man macht dies über die sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Allerdings können die Beiträge nur abgesetzt werden, wenn die Freibeträge noch nicht ausgeschöpft sind. Dies ist in der Regel jedoch nahezu immer der Fall.

Die Höhe des Freibetrags beläuft sich für Arbeitnehmer und Beamte auf 1900€ und für Selbstständige auf 2800€.

Unter die Vorsorgeaufwendungen fallen u.a. die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Aus diesem Grund ist der Freibetrag häufig schon ausgeschöpft, sodass die Sparbeiträge in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

 

Beiträge für eine ETF-Rentenversicherung können zwar theoretisch von der Steuer abgesetzt werden. Die dafür vorgesehenen Freibeträge sind aber in der Regel schon durch andere Dinge ausgeschöpft.

 

Ein Steuervorteil besteht jedoch in der Auszahlungsphase. Es gibt zwei Varianten, wie man am Ende der Vertragslaufzeit sein Kapital ausgezahlt bekommen kann. Eine Variante ist als einmalige Kapitalauszahlung. Die andere Variante ist als lebenslange Verrentung

Beide Varianten werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Doch egal für welche Variante man sich entscheidet, um überhaupt von den Steuervorteilen  profitieren zu können, müssen Bedingungen erfüllt sein.

Diese sind, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre besteht und dass das Alter der auszahlenden Person mindestens 62 Jahre ist. Falls dies nicht gegeben ist, werden die Zinserträge (wie bei einer Anlage in einem Depot) mit der Abgeltungssteuer versteuert.

Starten wir mit der Variante der lebenslangen Verrentung. Bei einer Verrentung wird die Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von dem Zeitpunkt, in dem man in die Rente geht.

Alter Ertragsanteil
63 Jahre 20%
64 Jahre 19%
65 Jahre 18%
66 Jahre 18%
67 Jahre 17%

 

Wählt man die Variante der Kapitalauszahlung dann müssen nur die Hälfte der Erträge (Halbeinkünfteverfahren) mit dem dann gültigen Steuersatz versteuert werden. Zusätzlich findet seit der Gesetzesänderung 2018 eine pauschale Teilfreistellung der Erträge in Höhe von 15% statt.

Anders als in einem Depot fallen bei der Umschichtung des Portfolios oder einem eventuellen Rebalancing im Rahmen der Versicherung keine Steuern an.

Hier findest du weitere Informationen und Beispiele zum Thema Steuern in der ETF Rentenversicherung.

 

 

 

 

Vererbung ETF-Depot vs. Vererbung ETF-Rentenversicherung

 

ETF-Depot

  •  Freie Vererbung des angesparten Vermögens
  •  Freie Vererbung der ETFs

ETF-Rentenversicherung

  • Freie Vererbung des Vermögens in der Ansparphase
  • In der Entnahmephase Vererbung während der Rentengarantiezeit

 

Vererbung ETF Depot

Bei der Vererbung eines ETF-Depots gibt es nahezu keine Einschränkungen. Die Vermögenswerte können frei vererbt werden.

Dabei besteht die Möglichkeit, die enthalten Anteile zu verkaufen und das daraus resultierende Guthaben zu vererben, oder alternativ die ETF-Anteile direkt zu vererben.

 

Vererbung der ETF-Rentenversicherung

Die Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung können frei vererbt werden. Man unterscheidet hier zwischen dem Todesfall in der Ansparphase und dem Todesfall in der Rentenphase. Es kann allerdings nur die Auszahlung vererbt werden und nicht die ETF-Anteile.

Bei der Vererbung in der Ansparphase gibt es verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung. Eine Möglichkeit ist, eine bezugsberechtigte Person zu bestimmen, an die im Falle des Todes das bis dahin angesparte Kapital ausgezahlt werden soll. Diese Person kann frei gewählt werden.

Bestimmt man eine solche Person nicht, dann fällt das Vermögen in den Nachlass des Verstorbenen und wird dann über die getätigte Nachlassregelung vererbt, oder falls man seinen Nachlass nicht gesondert geregelt hat, über die gesetzliche Erbfolge

Sollte man in der Verrentungsphase sterben, ist die Rentengarantiezeit relevant. Üblicherweise kann man eine Rentengarantiezeit von 5, 10, 15 oder auch 20 Jahren vereinbaren.

Die Rentengarantiezeit besagt, dass wenn die versicherte Person während der Auszahlungsphase und innerhalb der vereinbarten Zeit stirbt, die Hinterbliebenen die Rente weiterhin erhalten.

Zu Vertragsbeginn gibt man die Dauer der Rentengarantiezeit an, diese kann man aber jederzeit während der Ansparphase verändern.

 

 

 

 

Insolvenz ETF-Depot vs. Insolvenz ETF-Rentenversicherung

 

ETF-Depot

  • ETFs sind Sondervermögen
  • Im Insolvenzfall Übertrag der Anteile

ETF-Rentenversicherung

  • Kein Sondervermögen
  • Absicherung des Versicherers über Protektor

 

Insolvenz des Depotanbieters

Sollte die Depotbank oder der ETF-Anbieter insolvent gehen, dies betrifft das eigene Investment nicht. Bei dem vorhandenen ETF-Anteilen handelt es sich um sogenanntes Sondervermögen, dass nicht zur Insolvenzmasse der Bank gehört.

Sollte dieser Fall eintreten kann man seine ETF-Anteile auf eine neue Depotbank übertragen.

Insolvenz der Versicherung

Anders als bei einem Depot handelt es sich bei der Anlage in eine Versicherung nicht um Sondervermögen. Somit würde das Guthaben zur Insolvenzmasse der Versicherung gehören. Um dies zu verhindern gibt es eine Art Rettungsschirm für Versicherungen. Dieser nennt sich Protektor.

Alle deutschen Lebensversicherer sind Teil dieses Rettungsschirms und zahlen dort ein. Trotzdem sollte man bei der Wahl des passenden Anbieters die finanzielle Stabilität im Auge behalten.

 

 

 

 

Anlage ETF-Depot vs. Anlage ETF-Rentenversicherung

 

ETF-Depot

  • Zugriff auf nahezu den gesamten ETF-Markt
  • Wechsel der Anlage jederzeit möglich
  • Steuern bei Erträgen überhalb der Freigrenze
  • Ggf. Transaktionskosten

ETF-Rentenversicherung

  • Eingeschränkte Auswahl (bei den meisten Anbietern zw. 50 - 150 ETFs)
  • Wechsel der Anlage 12x pro Jahr kostenfrei möglich
  • Keine Steuern
  • Keine Transaktionskosten

 

Anlage ETF-Depot

Bei einem ETF-Depot kann man aus den ETFs wählen, die die Depotbank zur Verfügung stellt. In der Regel ist bei den großen Anbietern die Auswahl sehr breit.

Ein Fondswechsel ist jederzeit möglich und kann in der Regel über den Onlinezugang direkt durchgeführt werden. Sollte ein Gewinn oberhalb des Freibetrags erzielt worden sein, fallen Steuern an.

Neben den ggf. anfallenden Steuern, kanns es sein, dass ein Wechsel der Geldanlage Transaktionskosten verursacht.

Anlage ETF-Rentenversicherung

Bei einer ETF-Rentenversicherung kann man aus den ETFs wählen, die die Versicherung im Portfolio hat. Bei den meisten Anbietern hat man hier zwischen 50 und 150 ETFs zur Auswahl. In der Regel sind die wichtigsten ETFs vorhanden, sodass man sich ein breit diversifiziertes Portfolio zusammenstellen kann.

Ein Übersicht über die wählbaren ETFs bei verschiedenen Abietern findest du hier: Übersicht (Liste) ETFs in der Nettopolice.

In der Regel kann ein Fondswechsel 12-mal im Jahr kostenfrei durchgeführt werden. Durchführungszeitpunkt ist dann immer der nächste Monat. Steuern fallen bei einem Fondswechsel keine an. Transaktionskosten fallen in der Regel ebenfalls keine an.

Immer mehr Versicherungen bieten die Möglichkeit, die Geldanlage, wie man es vom Depot kennt, die Änderung der Geldanlage einfach online zu ändern.

 

 

 

 

Flexibilität ETF-Depot vs. Flexibilität ETF-Rentenversicherung

 

ETF-Depot

  • Viele flexible Gestaltungsmöglichkeiten
  • Flexibilitätsumfang bei den meisten Depotbanken sehr ähnlich
  • Änderungen werden meist sofort durchgeführt

ETF-Rentenversicherung

  • Viele flexible Gestaltungsmöglichkeiten
  • Flexibilitätsumfang kann je nach Versicherung stark variieren
  • Änderung werden meist zum nächsten Monat durchgeführt

 

Hier haben wir uns verschiedene Flexibilitäts- und Gestaltungsmöglichkeiten der beiden Optionen angesehen. Du findest im folgenden Accordion eine kurze Erklärung der einzelnen Punkte und in den daruterliegenden Tabellen die Übersicht ob das Depot bzw. die Rentenversicherung diese Optionen bietet.

 

Sparrate aussetzen
Besteht die Möglichkeit die aktuelle Sparrate auszusetzen und den Vertrag bzw. das Depot ohne weitere Beiträge weiterzuführen?
Kündigen/Auflösen
Kann man das Depot bzw. die Rentenversicherung kündigen/auflösen?
Einmalzahlung
Kann man anstatt regelmäßiger Sparraten nur eine Einmalzahlung oder auch eine Mischung daraus leisten?
Auszahlung
Kann man das gesamte Kapital oder auch einen Teil davon zu jedem Zeitpunkt auszahlen?
Zuzahlung
Ist es möglich in einen bestehendes Depot bzw. eine bestehende Rentenversicherung einmalig oder mehrmals eine Zuzahlung zu leisten?
Erhöhung der Sparrate
Ist es möglich die aktuelle Sparrate zu erhöhen?
Reduzierung der Sparrate
Ist es möglich die aktuelle Sparrate zu reduzieren?
Lebenslange Verrentung des Guthabens
Kann das vorhandene Guthaben in eine lebenslange Rente umgewandelt werden?

 

Flexibilität im ETF-Depot

 

Gestaltungsmöglichkeiten Ja/Nein
Sparrate aussetzen ✔️
Kündigen/Auflösen ✔️
Einmalzahlung ✔️
Auszahlung ✔️
Zuzahlung ✔️
Erhöhen der Sparrate ✔️
Reduzieren der Sparrate ✔️
Lebenslange Verrentung des Guthabens

 

Flexibilität im ETF-Rentenversicherung

 

Gestaltungsmöglichkeiten Ja/Nein
Sparrate aussetzen ✔️
Kündigen/Auflösen ✔️
Einmalzahlung ✔️*
Auszahlung ✔️
Zuzahlung ✔️*
Erhöhen der Sparrate ✔️*
Reduzieren der Sparrate ✔️
Lebenslange Verrentung des Guthabens ✔️

 

* Je nach Anbieter kann es ein, dass es hier Einschränkungen gibt. Beispielsweise kann die Höhe der Zuzahlung oder die Höhe der Sparrate begrenzt sein. Vom Grundsatz sind diese Optionen aber in jeder ETF-Rentenversicherung vorgesehen.

 

 

 

 

Rebalancing ETF-Depot vs. ETF-Rentenversicherung

 

ETF-Depot

  • Kein automatisiertes Rebalancing
  • Steuern bei Rebalancing

ETF-Rentenversicherung

  • Automatisiertes Rebalancing möglich
  • Keine Steuern beim Rebalancing

 

Rebalancing im ETF-Depot

In der Regel nicht automatisiert möglich und muss von Hand geschehen. Sofern man im Plus ist und seinen Freibetrag ausgeschöpft hat, fallen Steuern an.

Rebalancing in der ETF-Versicherung

Kann automatisiert eingeschlossen werden, sodass jährlich zu einem fixen Zeitpunkt ein Rebalancing stattfindet. Ein Rebalancing im Rahmen des Versicherungsmantels verursacht keine Steuern.

 

 

 

 

Ablaufmanagement ETF-Depot vs. Ablaufmanagement ETF-Rentenversicherung

 

ETF-Depot

  • Kein automatisiertes Ablaufmanagement
  • Steuern bei einer händischen Umschichtung

ETF-Rentenversicherung

  • Automatisiertes Ablaufmanagement möglich
  • Steuerfreies Umschichten während des Ablaufmanagements

 

Ablaufmanagement ETF-Depot

Ein automatisiertes Ablaufmanagement kann in der Regel nicht eingeschlossen werden. Möchte man, wenn man näher am Auszahlungszeitpunkt ist, in risikoärmere Anlagen umschichten, muss man dies händisch machen, und durch die Umschichtung fallen Steuern an.

Ablaufmanagement ETF-Rentenversicherung

Ein automatisiertes Ablaufmanagement kann eingeschlossen werden, sodass in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit in risikoärmere Anlagen umgeschichtet wird. Steuern fallen für die Umschichtung keine an. 

Der Einschluss eines automatisierten Ablaufmanagements verursacht keine zusätzlichen Kosten.

 

Du benötigst mehr Informationen?

Nimm gerne Kontakt mit uns auf:

 

Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot



Bundesfinanzministerium.de: Investmentsteuer; https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Investmentsteuer/investmentsteuer.html  (Abruf 06.2025)

ivk.uni-koeln.de: Nettotarifangebot deutscher Versicherungsunternehmen; https://ivk.uni-koeln.de/sites/versicherung_institut/documents/Mitteilungen/Institutsmitteilung_1_2021_final.pdf (Abruf 06.2025)

Gesetzte-im-Internet.de: Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherung an die Protektor Lebensversicherungs-AG; https://www.gesetze-im-internet.de/sichlvv/BJNR117000006.html Abruf (06.2025)

Gesetze-im-Internet.de: Einkommenssteuergesetz (EStG) §20; https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html Abruf (06.2025)