Ratgeber betriebliche Altersvorsorge 2024


Alles rund um die betriebliche Altersvorsorge einfach und verständlich erklärt

 
 

 
 
Wer im Alter seinen Lebensstandard nicht drastisch reduzieren möchte, kommt um den privaten Vermögensaufbau nicht herum. Eine von vielen Möglichkeiten des Vermögensaufbaus, ist die betriebliche Altersvorsorge.

Hier hat man die Möglichkeit seinen Arbeitgeber beim Vermögensaufbau mit ins Boot zu hohlen und von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen zu profitieren. Wie das genau funktioniert, was es zu beachten gibt und was die Vor- und Nachteile der bAV sind, erfährst du in diesem Ratgeber.

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 01.02.2024

 


Das wichtigste in Kürze:

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) handelt es sich um eine Altersvorsorge aus der 2. Schicht, mit der sich Geld fürs Alter ansparen lässt. Die bAV zeichnet sich dabei vor allem durch den Zuschuss durch den Arbeitgeber aus und die Möglichkeit Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei umzuwandeln.

  • Die Beiträge für die bAV werden vom Bruttogehalt abgezogen. Somit reduzieren sich die zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben.
  • Für alle Verträge seit 2019 gibt es einen Pflichtzuschuss vom Arbeitgeber in Höhe von 15%. Seit 2022 auch für alle Alttarife
  • In der Auszahlungsphase müssen Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rente aus der bAV gezahlt werden.

 

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Unter dem Begriff betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV oder auch Betriebsrente genannt) versteht man den Vermögensaufbau fürs Alter, der über den Arbeitgeber läuft. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die bAV komplett finanziert oder ein Teil vom Arbeitnehmer und ein Teil vom Arbeitgeber gezahlt wird. Wie das genau funktioniert, schauen wir uns im folgenden an.

Wichtig zu wissen ist, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat, konkret auf eine so genannte Entgeltumwandlung.

Die Umsetzung kann dabei über verschieden Durchführungswege geschehen. In diesem Ratgeber fokussieren wir uns aber ausschließlich auf die am häufigsten genutzte Variante, und zwar die der Direktversicherung.
 
 
 

 

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist der am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge und funktioniert, folgender maßen.

Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Dabei ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person. Das bedeutet, dass die Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten sind, die Leistungen aber der Arbeitnehmer erhält.
 

Was ist eine Entgeltumwandlung?

Eine Entgeltumwandlung ist eine Gehaltsumwandlung, bei der ein bestimmter Betrag vom Einkommen genommen wird um eine Zusatzrente in Form einer betrieblichen Altersvorsorge aufzubauen.

Dieser Betrag wird direkt vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers entnommen und vom Arbeitgeber in beispielsweise eine Direktversicherung eingezahlt. Jeder Angestellte hat ein Anrecht auf eine Entgeltumwandlung.

Was sind die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge?

 
 Die betriebliche Altersvorsorge hat verschiedene Vorteile. Die folgenden drei Punkte sind dabei  die wichtigsten:

  • Zuschuss vom Arbeitgeber
  • Steuerfreie Umwandlung von Beiträgen
  • Sozialaversicherungsabgabenfreie Umwandlung von Beiträgen
 
 
 
 

Zuschuss vom Arbeitgeber

Ein großer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge sind die Zuschüsse vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist seit 2019 dazu verpflichtet, mindestens 15% Zuschuss zum selber eingezahlten Beitrag beizusteuern. D.h. wenn man 100€ spart muss der Arbeitgeber mindestens 15€ dazu zahlen. Ältere Verträge müssen seit 2022 verpflichtend bezuschusst werden.

Diese 15% sind aber nur das unterste Level. Wenn der Arbeitgeber möchte, kann er auch mehr als 15% Zuschuss geben. Im besten Fall übernimmt der Arbeitgeber sogar den gesamten Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge.

Wie hoch der genaue Zuschuss ist, ist üblicherweise in der sogenannten Versorgungsordnung geregelt.
Als Arbeitnehmer hat man für Verträge seit 2019 in jedem Fall einen Anspruch von 15% Zuschuss auf den selber umgewandelten Betrag. Für ältere Verträge gilt dies ab 2022.

Steuerfreie Beiträge

Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Das bedeutet, dass die Beiträge direkt vom Bruttoeinkommen entnommen werden und somit auf diesen Teil keine Steuern gezahlt werden müssen (siehe dafür auch die Beispielrechnung).

Der Höchstbeitrag, der steuerfrei umgewandelt werden kann liegt bei maximal 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese liegt aktuell bei 90.600€ pro Jahr. Somit können aktuell 7.248€ pro Jahr bzw. 604€ pro Monat steuerfrei eingezahlt werden.

Aktuell können monatlich maximal 604€ per Entgeltumwandlung steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge investiert werden.


Sozialversicherungsfreie Beiträge

Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge sind bis zu einer bestimmten Höhe sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass die Beiträge direkt vom Bruttoeinkommen entnommen werden und somit auf diesen Teil keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen (siehe dafür auch die Beispielrechnung).

Der Höchstbeitrag, der sozialversicherungsfrei umgewandelt werden kann liegt bei maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese liegt aktuell bei 90.600€ pro Jahr. Somit können aktuell 3.624€ pro Jahr bzw. 302€ pro Monat steuerfrei eingezahlt werden.

Aktuell können monatlich maximal 302€ per Entgeltumwandlung sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge investiert werden.


Beispielrechnung

Damit man sich die bisherigen Infos etwas besser vorstellen kann, haben wir das Ganze einmal an einem Beispiel verdeutlicht. Dabei haben wir folgende Rahmenparameter zu Grunde gelegt: Es werden 100€ per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung eingezahlt. Dazu kommen die 15% Pflichtanteil (konkret 15€) vom Arbeitgeber. Der Angestellte verdient 3.500€ brutto monatlich, ist in der Steuerklasse 1 und gesetzlich krankenversichert mit einem Zusatzbeitrag von 1,6%.

 
  ohne bAV mit bAV
     
Bruttogehalt 3500€ 3515€
     
Entgeltumwandlung inklusive Arbeitgeberzuschuss   115€
     
Bruttogehalt neu 3500€ 3400€
     
Steuern 497,34€ 470,88€
     
Lohnsteuer 460,50€ 436,00€
Solidaritätszuschlag 0€ 0€
Kirchensteuer 36,84€ 34,88€
     
Sozialversicherungsbeiträge 720,13€ 699,55€
     
Deutsche Rentenversicherung 325,50€ 316,20€
Arbeitslosenversicherung 45,50€ 44,20€
Gesetzl. Krankenversicherung 283,50€ 275,40€
Gesetzl. Pflegeversicherung 65,63€ 63,75€
     
Nettolohn 2282,54€ 2344,57€
     
Entgeltumwandlung in Betriebsrente   115€
     
Nettolohnauszahlung 2282,54€ 2229,57€
     
Tatsächlicher Eigenaufwand   52,97€

 

 

In unserer Beispielrechnung werden 115€ gespart. 100€ vom Arbeitnehmer und 15€ vom Arbeitgeber. Da der Betrag bei der bAV aber direkt vom Bruttoeinkommen entnommen wird und sich somit Steuer- und Sozialabgabenvorteil ergeben, ist der tatsächliche Nettoaufwand nur bei 52,97€. D.h., es müssen 52,97€ aufgewendet werden um 115€ zu sparen.


Welche Abgaben muss man im Alter auf die betriebliche Altersvorsorge zahlen?

In der Ansparphase spart man mit der betrieblichen Altersvorsorge Steuern und Sozialabgaben. In der Rentenphase müssen jedoch Abgaben gezahlt werden. Deshalb schauen wir uns einmal an, welche das genau sind.
 
 
 

Steuern

Die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge muss in der Auszahlungsphase zu 100% mit dem dann gültigen Steuersatz versteuert werden. Wenn man sich nicht für eine Verrentung, sondern für eine Kapitalauszahlung entscheidet, dann muss in dem Jahr der Auszahlung, der volle Betrag versteuert werden. Das führt in dem entsprechenden Jahr natürlich zu einer hohen Steuerbelastung.
 
Steuerklasse 1, Steuersatz im Alter 20%, monatliche Auszahlung aus bAV: 500€

 Auf Monatsbasis gerechnet:

 500€ * 100% (100% müssen versteuert werden) * 20% (Steuersatz im Alter) = 100€

 

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Neben Steuern müssen auf die Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Hier unterscheidet man zwischen gesetzlich und privat versicherten Rentnern, sowie einer Verrentung und Kapitalauszahlung.

Als gesetzlich krankenversicherter Rentner müssen die vollen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die genaue Höhe der Abzüge findest du in der Tabelle. Es gibt allerdings einen Freibetrag. Dieser beträgt aktuell 159,25€ monatlich. Dieser gilt aber nur für die Krankenversicherungs- nicht aber für die Pflegeversicherungsbeiträge.

Als privat krankenversicherter Rentner müssen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die bAV gezahlt werden.

Entscheidet man sich für eine Kapitalauszahlung, wird das Kapital fiktiv auf 120 Monatsbeiträge verteilt. Auf dieser Basis müssen dann monatlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dabei wir der Beitragssatz vom Zeitpunkt der Auszahlung herangezogen.
Versicherungsart Beitragspflicht Beitrag KV Beitrag Pflege
Gesetzlich krankenversichert mit Kindern ja 14,6% 3,05%
Gesetzlich krankenversichert ohne Kinder ja 14,6% 3,4%
Privat krankenversichert nein - -

 

Bei den Krankenversicherungsbeiträgen muss noch der individuelle Zusatzbeitrag der eigenen Krankenversicherung hinzugerechnet werden.


Geldanlage in der betrieblichen Altersvorsorge

Wir haben uns ja bereits angeschaut, was die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind. Das gilt grundsätzlich für jeden bAV Vertrag. Jetzt ist aber auch spannend, sich anzuschauen, was eigentlich mit dem Geld was jeden Monat in den Vertrag fließt passiert.

Es gibt im Rahmen der bAV verschiedene Geldanlagemöglichkeiten. Abhängig davon was für eine Versicherungslösung man wählt. Egal für was man sich entscheidet, eins ist bei der bAV immer gleich. Ein Teil der eingezahlten Beiträge muss immer garantiert sein. Sehr lange lag diese Garantie bei 100%. Hier gab es zum Jahreswechsel 2022 und der damit verbundenen Garantiezinsabsenkung eine Änderung. Seit dem müssen lediglich 80% der Beiträge garantiert werden.

D.h., 80% von dem, was ich selber einzahle, am Ende der Laufzeit auf jeden Fall auch im Vertrag vorhanden sein muss. Ganz unabhängig davon welche Entwicklung die Geldanlage in der Zwischenzeit gemacht hat. Schauen wir uns die einzelnen Möglichkeiten einmal genauer an.

 
 

Klassik

Bei der klassischen Anlage in einer betrieblichen Altersvorsorge setzt sich die Geldanlage aus dem Garantiezins (aktuell: 0,25%) und den Überschüssen, die die Versicherung erwirtschaftet, zusammen. Da aber zunächst alle Garantien bedient werden müssen, auch von alten Verträgen, die noch eine deutlich höhere Garantieverzinsung hatten, ist der zu erwartende Ertrag aus den Überschüssen nicht sonderlich hoch.

Ein weiterer Nachteil ist, dass man keinerlei Mitspracherecht bei der Geldanlage hat. Die Versicherung investiert in den Deckungsstock, so wie Sie es für richtig hält.
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie Zins (aktuell 0,25%)
  • Überschüsse der Gesellschaft

Kurzanalyse:
  • Tendenziell die geringste Rendite Chance
  • Keine Auswahlmöglichkeiten bei der Geldanlage

Index

Bei den Indexpolicen handelt es sich um eine relativ neue Form der Anlagemöglichkeit im Versicherungsmantel. Einzuordnen ist es zwischen der klassischen Variante und der fondsgebundenen.

Auch hier werden die eingezahlten Beiträge (80%), wie vom Gesetzgeber gefordert, garantiert. Das, was neben der Garantie übrig bleibt, partizipiert an einem vorher ausgewählten Index. Das kann beispielsweise der EuroStoxx 50, der DAX oder ein vergleichbarer Index sein.

Jedoch ist das Kapital nicht einfach in den Index investiert und somit entspricht die Wertentwicklung nicht 1:1 dem Index. Vielmehr ist es so, dass bei einem positiven Verlauf des Index, nur ein Teil der Wertentwicklung gutgeschrieben wird, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Bei einer negativen Entwicklung gibt es ebenfalls eine Grenze. Die liegt bei 0%. Egal wie schlecht der Index läuft, im schlechtesten Fall erhält man eine Wertentwicklung von 0%.
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Wertentwicklung des nach oben und unten begrenzten Index
Kurzanalyse:
  • Die eingezahlten Beiträge sind garantiert, unabhängig von der Wertentwicklung
  • Höhere Renditechancen als in der Klassik
  • Ein Teil der Beiträge wird genutzt um die Garantie abzubilden
  • Die Wertentwicklung ist nach unten mit 0% und nach oben begrenzt. Dadurch ist die Renditechance geringer als bei der fondsgebundenen Variante

Fondsgebunden

Bei der fondsgebunden, oder manchmal auch hybrid genannten Variante funktioniert die Geldanlage wie folgt. Wie bei allen anderen Varianten auch sind hier die eingezahlten Beiträge zu mindestens 80% garantiert.

Die Garantie wird direkt vom Versicherer übernommen. Hier hat man keinen Einfluss auf die Gestaltung. Worauf man jedoch Einfluss hat, ist der Anteil des Sparbeitrags, der nicht für die Garantie benötigt wird. Dieser Teil kann frei in Fonds, ETFs oder auch einer Mischung daraus investiert werden. Alles, was die Versicherung anbietet, kann ausgewählt und beliebig zusammengestellt werden.

Auch eine Veränderung der Geldanlage ist problemlos möglich. Bei dieser Variante handelt es sich um die Anlage mit der höchsten Renditechance.

Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Der Rendite der selber ausgewählten Fondsanlage
Kurzanalyse:
  • Die eingezahlten Beiträge sind garantiert, unabhängig von der Wertentwicklung
  • Höhere Renditechancen als in der Klassik
  • Ein Teil der Beiträge wird genutzt, um die Garantie abzubilden.
  • Es kann zwischen sehr vielen Fonds und ETFs gewählt werden. Ein Wechsel zwischen Fonds ist ohne Probleme möglich und kostenfrei

Gestaltungsmöglichkeiten bei der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es viele unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Welche das genau sind, schauen wir uns hier einmal an.
 
Gestaltungsmöglichkeiten Ja/Nein Anmerkungen
Beitragsfrei stellen ✔️
Kündigen Nur in Ausnahmefällen möglich
Vorzeitige Auszahlung
Mitnahme zu neuem Arbeitgeber ✔️
Lebenslange Verrentung ✔️
Auszahlung zu Rentenbeginn ✔️
Vererbung ✔️
Pfändungssicher ✔️
Änderung der Beiträge ✔️

 

 
Betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen
Die betriebliche Altersvorsorge kann jederzeit beitragsfrei gestellt werden. D.h. es werden keine weiteren Beiträge eingezahlt und das bisher eingezahlte Kapital bleibt im Vertrag, wird weiter verzinst und dann mit dem Renteintritt ausgezahlt oder verrentet.
Betriebliche Altersvorsorge kündigen
Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist im Normalfall nicht möglich. Wenn man nicht mehr weiter in die bAV einzahlen möchte, dann kann man den Vertrag beitragsfrei stellen.
Betriebliche Altersvorsorge vorzeitig auszahlen
Eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals vor dem Renteneintritt ist im Normalfall nicht möglich.
Betriebliche Altersvorsorge mitnehmen zu neuem Arbeitgeber
Wenn man den Arbeitgeber wechselt, kann man seine bAV zu dem neuen Arbeitgeber mitnehmen und dort weiterführen. Sollte der neue Arbeitgeber bereits eine Versorgungsordnung haben, muss er nicht zwingen den bisherigen Vertrag des neuen Arbeitnehmers weiterführen. Das angesparte Kapital kann in so einem Fall jedoch auf einen neuen Vertrag übertragen werden.
Betriebliche Altersvorsorge lebenslang verrenten
Üblicherweise wird das angesparte Kapital in der bAV zum Renteneintritt in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.
Betriebliche Altersvorsorge auszahlen zu Rentenbeginn
Alternativ zur Verrentung kann das angesparte Kapital auf einen Schlag ausgezahlt werden oder auch teils ausgezahlt und teils verrentet werden.
Betriebliche Altersvorsorge vererben
Im Todesfall kann die betriebliche Altersvorsorge vererbt werden. Eine Vererbung ist möglich an Ehepartner, Kinder oder auch an die Eltern, falls es keine Kinder und keinen Ehepartner gibt.
Pfändungssicherheit der betrieblichen Altersvorsorge
Das Kapital in der bAV kann nicht gepfändet werden. Zu beachten ist jedoch, wenn man seinen Vertrag aus irgendwelchen Gründen einmal privat weiterführen sollte, dass dieser Anteil nicht pfändungssicher ist.
Änderung der Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge
Die Beiträge bei der betrieblichen Altersvorsorge können in Absprache mit dem Arbeitgeber jederzeit erhöht oder verringert werden.
 

 

Die betriebliche Altersvorsorge kündigen



Im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten stellt sich natürlich auch die Frage, ob man eine betriebliche Altersvorsorge kündigen kann? Eine Kündigung der bAV ist nicht möglich bzw. nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Doch selbst wenn einer der Ausnahmefälle greift, ist es fraglich, ob die Kündigung überhaupt zum gewünschten Ergebnis führt und es nicht vielleicht bessere Alternativen gibt.

Schauen wir uns doch einfach mal die gängigsten Gründe für den Wunsch einer Kündigung und deren Konsequenzen an:
 
 
 

Selbst wenn eine Kündigung möglich ist, kann das angesparte Geld nicht einfach ausgezahlt werden. Die Auszahlung des Kapitals (bzw. die Verrentung) ist erst fürs Rentenalter vorgesehen.

D.h. eine Kündigung, würde das Problem, dass akut Geld benötigt wird, nicht lösen. Auch hier gibt es wieder Ausnahmen, und zwar, wenn die zu erwartende Rente sehr gering ist. Aktuell liegt die Grenze bei einer zu erwartenden monatlichen Rente von 32,90€ (in den neuen Bundesländern bei 31,15€)

Sollte die zu erwartende Rente unter diesen Beträgen liegen, ist eine vorzeitige Auszahlung möglich. Hier ist jedoch zu beachten, dass die bisher erhaltenen Steuer- und Sozialabgabenvorteile wieder zurückgezahlt werden müssen. Gerade wenn der Vertrag noch relativ jung ist (was in der Regel der Fall ist, wenn die Ansprüche noch so gering sind), bleibt nach Abzug der Steuer- und Sozialabgabenvorteile nicht wirklich etwas übrig, was ausgezahlt werden könnte.

Es kann immer einmal vorkommen, dass sich die persönlichen finanziellen Umstände ändern und ein Betrag, der vorher monatlich problemlos gezahlt werden konnte, auf einmal Schwierigkeiten macht. In diesem Fall würde die Kündigung (sofern man Sie den durchbekommt), tatsächlich Abhilfe leisten.

Sobald der Vertrag gekündigt wurde, müssen keine monatlichen Beiträge mehr bezahlt werden. Doch um das zu erreichen, gibt es einfachere Wege. Zum einen können Beiträge jederzeit reduziert werden. Man kann immer zum nächsten 1. eines Monats den Zahlbetrag reduzieren. Zum andern kann eine betriebliche Altersvorsorge auch beitragsfrei gestellt werden. Dies führt ebenfalls dazu, dass keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen und ist ohne irgendwelche Ausnahmen und Sonderfälle jederzeit möglich.

Neben der einfacheren Handhabung besteht vor allem die Möglichkeit, zukünftig wieder Beiträge zu bezahlen, wenn sich die finanzielle Situation verbessert hat.

Wenn man seinen Arbeitgeber wechselt, ist das kein Grund, dass man seine bisherige betriebliche Altersvorsorge nicht weiterführen kann. Hier gibt es zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit 1 ist, dass man seinen bisherigen Vertrag bei seinem neuen Arbeitgeber weiterführt. Das ist die einfachste Variante.

Es kann jedoch sein, dass es im neuen Unternehmen bereits eine bAV gibt und man seinen eigenen Vertrag dort nicht weiterführen kann. In diesem Fall kann man auf Möglichkeit 2 zurückgreifen und die bisher erworbenen Ansprüchen auf einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragen und dort dann weiterzuführen.
 

 

Was ist eine Versorgungsordnung in der bAV?

Die Versorgungsordnung fasst die Grundsätze zusammen, wie und in welcher Form der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bAV zur Verfügung stellt. Dort ist unter anderem geregelt, wie hoch der genaue Zuschuss ist und meistens auch aus welchen Versicherungsanbietern man als Arbeitnehmer auswählen darf, um seine bAV umzusetzen.

Eine Versorgungsordnung ist jedoch nicht verpflichtend für den Arbeitgeber. Wenn es keine Versorgungsordnung gibt, kann man als Arbeitnehmer frei seinen Anbieter wählen und erhält mindestens die 15% Zuschuss. Auch ohne Versorgungsordnung kann der Zuschuss aber höher sein.
 

Checkliste zur bAV

Um entscheiden zu können, ob die bAV für einen sinnvoll ist oder nicht ist es wichtig zu wissen, was der Arbeitgeber überhaupt für Konditionen anbietet. Um dies zu erfragen hilft unsere Checkliste. Gebt diese einfach bei der Personalabteilung ab und ihr bekommt die Infos, die Ihr benötigt, um zu wissen, was euer Arbeitgeber anbietet. Diese Informationen helfen euch bei eurer Entscheidungsfindung.
 
 

 

Wie finde ich den richtigen Anbieter für meine betriebliche Altersvorsorge?

Es gibt verschiedene Kriterien, die man bei der Auswahl des richtigen Tarifs berücksichtigen sollte. Dabei sind aus unserer Sicht die folgenden 4 die Wichtigsten:
 
 
Effektivkosten
Gerade bei einer Versicherungslösung für die Altersvorsorge sind die Kosten immer einer der größten und wichtigsten Bestandteile.

Bei einer Versicherung gibt es viele unterschiedliche Kostenarten. Das sind beispielsweise die Abschluss- und Vertriebskosten, die Verwaltungskosten oder auch die Kosten für die gewählte Geldanlage.

Die Effektivkosten fassen alle Kostenarten zusammen und verteilen diese gleichmäßig auf die gesamte Laufzeit. Dies hat den Vorteil, dass die Kosten einfacher mit anderen Anlagen verglichen werden können. So kann man beispielsweise auf einen Blick die Kosten einer Versicherungslösung mit den Kosten eines Fonds vergleichen.

Wichtig ist, dass die Effektivkosten nur dann aussagekräftig sind, wenn der Vertrag auch die gesamte Laufzeit über durchgehalten wird. Hier gilt, je niedriger die Kosten, desto besser.
Rentenfaktor
Den Rentenfaktor benötigt man, um das angesparte Kapital mit dem Renteneintritt in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Die Berechnung funktioniert dabei wie folgt:

Angespartes Kapital / 10.000 * Rentenfaktor.

Hier das ganze auch einmal an einem Beispiel.

Angenommen man hat über die Vertragslaufzeit 100.000€ angesammelt und der Rentenfaktor beträgt 25€, dann sieht die Berechnung wie folgt aus:

100.000€ : 10.000 *25€ = 250€

D.h. bei den angenommenen Zahlen würde die lebenslange Rente 250€ betragen. Zusätzlich kommen noch Überschüsse dazu die, die Versicherung erwirtschaftet, diese sind aber nicht garantiert und auch erst einmal unabhängig vom Rentenfaktor.

Beim Rentenfaktor unterscheidet man zwischen dem prognostizierten Rentenfaktor und dem garantierten Rentenfaktor.

Der prognostizierte Rentenfaktor gibt an, wie hoch der Rentenfaktor mit Erreichen des Rentenalters sein wird, bei heutiger Rechnungsgrundlegung. D.h. wenn die grundsätzlichen Rahmenbedingungen so bleiben wie sie jetzt sind dann wird das der Rentenfaktor sein, den man im Alter hat.

Hier kann man relativ pauschal sagen, je höher der prognostizierte Rentenfaktor ist, umso besser, da mit einem höheren Rentenfaktor eine höhere Rente einhergeht. Dieser Wert ist jedoch nicht garantiert, sondern lediglich eine Hochrechnung.

Der garantierte Rentenfaktor gibt an welchen Rentenfaktor man in jedem Fall erhält, egal wie die Entwicklung der Rahmenbedingungen im Laufe der Zeit ist. Der garantierte Rentenfaktor gibt die garantierte Untergrenze an.

Jetzt könnte man ja meinen, dass genau wie bei dem prognostizierten Rentenfaktor auch hier ein möglichst hoher garantierter Rentenfaktor optimal ist. Doch das lässt sich so pauschal nicht sagen. Garantien haben immer den Nachteil, dass sie unflexibel machen und meistens auch teuer sind.

Ein hoher garantierter Rentenfaktor kann dazu führen, dass die Versicherung eingeschränkter in Ihren Handlungsmöglichkeiten ist, da Sie zunächst die Garantie bedienen muss. Das kann dazu führen, dass Überschüsse geringer ausfallen und somit letztendlich die tatsächliche Auszahlung niedriger ausfällt trotz eines höheren garantierten Rentenfaktors.
Geldanlage
Bei einer Versicherungslösung gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten das Geld, was monatlich gespart wird, zu investieren. Die eine Möglichkeit ist über einen sogenannten klassischen Tarif. Das bedeutet, dass man einen Garantiezins hat, der aktuell im Jahre 2022 bei 0,25% liegt. Neben dem Garantiezins kommen noch Überschüsse dazu, die die Versicherung erwirtschaftet.

Diese Art der Geldanlage ist nicht wirklich sinnvoll. Die Garantie ist sehr gering, sogar deutlich unterhalb der Inflation und auch die Überschüsse, die die Versicherungen erwirtschaften, sind aufgrund des Niedrigzinsumfeldes auch eher gering. Aus diesem Grund sollte man eher zur so genannten fondsbasierten Variante greifen.

Hier wird das gesparte Kapital in einen oder mehrere Fonds investiert, aus denen man frei wählen kann und deren Zusammenstellung man über die Vertragslaufzeit auch regelmäßig verändern kann.

Hier sind die Renditeerwartungen natürlich deutlich höher als über die klassische Variante und daher schauen wir uns auch nur diese Variante genauer an. Konkret sollte man sich drei Dinge anschauen.

Aus wie vielen verschiedenen Geldanlagen kann man wählen. Je mehr Auswahlmöglichkeiten, desto besser. Somit bleibt man in der Geldanlage sehr flexibel und kann die Anlage nach seinen Wünschen zusammenstellen.

Als Nächstes sollte man sich anschauen, ob es die Möglichkeit gibt, in ETFs zu investieren und wenn ja aus wie vielen ETFs man auswählen kann.

Als Drittes sollte man schauen, ob es auch die Möglichkeit gibt, in nachhaltige Geldanlagen zu investieren.
Bilanzkennzahlen
Bei einer Altersvorsorge handelt es sich um sehr lang laufende Verträge, die einen bis zu seinem Ableben begleiten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der gewählte Vertragspartner auch langfristig das leisten kann, was er heute in seinem Vertrag verspricht.

Die sinnvollste Möglichkeit, sich heute ein Bild über die Mögliche zukünftige Entwicklung zu machen, ist über die Bilanzkennzahlen, die von den Versicherungen Jahr für Jahr im Rahmen Ihres Geschäftsberichts veröffentlicht werden.

Den je besser die Zahlen und Finanzstärke heute ist, desto wahrscheinlicher ist es auch, das Versicherung zukünftig erfolgreich weiter arbeiten wird.

Da so ein Geschäftsbericht relativ umfangreich ist, empfehlen wir sich nur auf ein paar wenige wichtige Kennzahlen zu Fokussieren. Das können beispielsweise folgende Dinge sein:

  • Höhe des Eigenkapitals
  • Das Eigenkapital gibt an, was übrig bleibt, wenn man die Schulden von den vorhandenen Vermögenswerten abzieht. Daher ist ein hohes Eigenkapital erst einmal ein gutes Zeichen.

  • Verwaltungskostenquote
  • Diese sagt aus, wie effizient insgesamt im Unternehmen gearbeitet wird. Je geringer der Wert ist, umso besser.

  • Nettoverzinsung (der letzten 3 Jahre)
  • Diese sagt aus, was über alle Geldanlagen und Verträge hinweg nach Abzug der Kosten in den letzten 3 Jahre als Rendite erwirtschaftet wurde. Auch hier gilt logischerweise, je höher der Wert, desto besser.

  • Höhe der investierten Gelder
  • Diese Kennzahl sagt aus, wie viel Geld vom jeweiligen Anbieter im Rahmen des Versicherungsmantels investiert wird. Auch hier ist ein hoher Wert tendenziell gut.
 
Hier kommst du zu unserem ausführlichen Test zur betrieblichen Altersvorsorge. Wir haben für dich 13 Anbieter auf Herz und Nieren getestet, sodass du eine solide Entscheidungsgrundlage bei der Wahl des richtigen Anbieters hast.

Sinken meine Ansprüche auf die gesetzliche Rente mit einer betrieblichen Altersvorsorge?

Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (bei Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z.B. des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen.

Liegt eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (oder einer privaten Krankenversicherung) vor, kann eine Entgeltumwandlung dazu führen, dass wieder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung eintritt.

 

Vermögenswirksame Leistungen in der betrieblichen Altersvorsorge


Viele Arbeitgeber zahlen Ihren Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen. Der Arbeitnehmer hat die Wahl, in was er diese investieren möchte. Neben Dingen wie einem Bausparer oder einem Fondssparplan besteht die Möglichkeit, die vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Bevor wir diese Möglichkeit genauer betrachten, schauen wir uns an, was überhaupt vermögenswirksame Leistungen sind.

Bei vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers in Höhe von maximal 40€ monatlich. Die vermögenswirksamen Leistungen werden nicht einfach auf das Konto des Arbeitgebers überwiesen, sondern müssen zweckgebunden investiert werden. Dies kann bspw. in einen Bausparvertrag, in einen Fondssparplan oder auch in eine bAV sein.

Die vermögenswirksamen Leistungen in eine bAV zu investieren (vor allem dann, wenn man bereits einen Vertrag hat) ist meist sehr sinnvoll und hat gegenüber allen anderen Varianten einen entscheidenden Vorteil:

  • Die vermögenswirksamen Leistungen werden zusätzlich aufs Bruttoeinkommen ausgezahlt. Somit erhöhen sich für den Arbeitnehmer die zu zahlenden Steuern und die Sozialabgaben
  • Werden die vermögenswirksamen Leistungen per Entgeltumwandlung in eine bAV gezahlt, wird der Betrag direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen. Somit erhöhen sich die Steuerlast und die Sozialabgaben nicht
 

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt oder nicht hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren und vor allem auch von den persönlichen Präferenzen ab. Doch es gibt ein paar Faustregeln, an denen man sich orientieren kann.

Tendenziell lohnt sich die bAV umso mehr, je höher der Zuschuss des Arbeitgebers ist. Finanziert der Arbeitgeber beispielsweise die gesamte bAV sollte man diese auch eigentlich so gut wie immer in Anspruch nehmen.

Ein weiterer wichtige Faktor ist die Höhe des eigenen Einkommens. Je höher das Einkommen, desto höher sind auch die Steuer- und Sozialabgaben und umso höher ist auch der Ersparnisseffekt der Entgeltumwandlung.

Ein dritter wichtiger Faktor ist das eigene Alter. Je jünger man ist, desto mehr Zeit hat man, von den Vorteilen der bAV zu profitieren. Hat man hingegen nur noch wenige Jahre bis zur Rente, kann es sein, dass die Abgaben in der Auszahlungsphase die Vorteile aus der Ansparphase übersteigen.

 

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Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot



dejure.org: Betriebsrentengesetz; https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.htmlhttps://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.htmlhttps://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html (Abruf 01.2023)

Deutsche Rentenversicherung: Die drei Säulen der Altersvorsorge; https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Moeglichkeiten-der-Altersvorsorge/Drei-Saeulen-der-AV/Drei-Saulen-der-AV_node.html (Abruf: 01.2023)

Bundesgesundheitsministerium: Kassenbeiträge zur Betriebsrente sinken zum 1. Januar 2020; https://www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz.html (Abruf: 01.2022)