Ratgeber Basisrente (Rüruprente) 2024
Alles rund um die Basisrente einfach und verständlich erklärt
Bei dieser Art der Altersvorsorge hat man die Möglichkeit, einen erheblichen Anteil des Sparbeitrags von der Steuer abzusetzen. Wie das genau funktioniert, was es zu beachten gibt und was die Vor- und Nachteile der Basisrente sind, erfährst du in diesem Ratgeber.
Benjamin de Groot
Finanzexperte
Das wichtigste in Kürze:
Bei der Basisrente (Rüruprente) handelt es sich um eine Altersvorsorge aus der 1. Schicht, mit der sich Geld fürs Alter ansparen lässt. Die Basisrente zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Beiträge zu einem hohen Anteil von der Steuer abgesetzt werden können.
- Die Beiträge für die Basisrente können bis zu einem Höchstbeitrag von 27.565,20€ jährlich von der Steuer abgesetzt werden.
- Die Rente aus einer Basisrente wird als eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.
- Die Rente, die man in der Auszahlungsphase erhält, muss versteuert werden.
Was ist die Basisrente?
Bei der Basisrente (auch Rüruprente genannt) handelt es sich um eine Altersvorsorge im Versicherungsmantel, die der so genannten 1. Schicht angehört.
In die Basisrente zahlt man monatlich, jährlich, einmalig oder in einer Kombination daraus Beiträge in der individuell gewünschten Höhe eine. Diese Beiträge werden über die Vertragslaufzeit investiert und resultieren in einer lebenslang ausgezahlten Rente.
Die Basisrente zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Es gibt die Basisrente als Provisionstarif oder auch als Nettopolice.
Eine Variante der Basisrente, in der in der Geldanlage in ETFs investiert wird, ist die ETF Rürup-Rente.
Das wichtigste auf die Schnelle über die Basisrente erfährst du in unserem 10 Minuten Video.
Was sind die Vorteile einer Basisrente?
- Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden
- Die Beiträge zur Basisrente sind pfändungssicher
- Absicherung des Langlebigkeitsrisikos
Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden
Der größte Vorteil der Basisrente ist, dass die Beiträge zu einem erheblichen Anteil von der Steuer abgesetzt werden können. Die Höhe des Anteils, den man über die Steuer zurückbekommt ist abhängig vom persönlichen Grenzsteuersatz. Je höher der persönliche Grenzsteuersatz ist, desto höher ist die Steuerersparnis. Ausführlich haben wir die steuerliche Absetzbarkeit im Verlauf des Ratgebers erklärt.
Die Beiträge sind pfändungssicher
Die Beiträge für die Basisrente werden nicht dem persönlichen Vermögen zugerechnet und sind somit pfändungssicher. Anders als beispielsweise bei Vermögen, was in einem Depot liegt, kann der Staat, falls man auf dessen Unterstützung angewiesen ist, nicht fordern, dass zunächst das Vermögen aus der Basisrente aufgebraucht werden muss, bevor eine Unterstützung stattfindet.
Absicherung des Langlebigkeitsrisikos
Die Basisrente wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Wie der Name schon sagt, erhält man eine Rente, so lange man lebt. Dies hat den Vorteil, dass man sich keine Gedanken machen muss, für wie lange das angesparte Kapital reichen soll. Bei einem Depot beispielsweise hat man die Herausforderung ab dem Zeitpunkt, wo man Auszahlungen braucht, diese so zu verteilen, dass Sie auch den Rest des Lebens reichen.
Was sind die Nachteile einer Basisrente?
- Kein Kapitalwahlrecht
- Vertrag kann nicht gekündigt werden (nur Beitragsfreistellung ist möglich)
- Ausgezahlte Rente muss versteuert werden
Kein Kapitalwahlrecht
Bei der Basisrente hat man kein Kapitalwahlrecht. Anders als zum Beispiel bei einer privaten Rentenversicherung kann man zu Rentenbeginn nicht wählen, ob man das angesparte Kapital auf einen Schlag ausgezahlt haben will oder als lebenslange Rente. Bei der Basisrente gibt es ausschließlich die Option einer lebenslangen Rente.
Die Basisrente ist nicht kündbar
Eine Basisrente kann nicht gekündigt werden. Das heißt nicht jedoch nicht, dass man verpflichtet ist, dauerhaft Beiträge zu zahlen, wenn man das nicht mehr möchte. Denn als Alternative zur Kündigung gibt es die Beitragsfreistellung. Dies bedeutet, dass man zwar keine Beiträge mehr bezahlt, der Vertrag aber weiterhin besteht.
Ausgezahlte Rente muss versteuert werden
Die lebenslange Rente, die man aus der Basisrente erhält, muss versteuert werden. Wie hoch die Steuerlast ist, ist davon abhängig, wie hoch der individuelle Steuersatz im Alter ist und ab welchem Jahr man die Auszahlungen erhält. Wie das Ganze genau funktioniert, haben wir im weiteren Verlauf dieses Ratgebers erklärt.
Höchstbeitrag in der Basisrente
Erst einmal kann man frei wählen, wie viel man in seine Basisrente einzahlen möchte. Vertragsseitig gibt es in der Regel hier keine Begrenzung nach oben. Jedoch gilt es zu beachten, dass nur ein bestimmter Betrag, der in die Basisrente eingezahlt wird, auch von der Steuer abgesetzt werden kann.
Dieser Höchstbetrag errechnet sich über die Beitragsbemessungsgrenze und den aktuellen Beitragssatz für die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2024 111.600€. Der Beitragssatz liegt bei 24,7%. Somit ergibt sich ein Betrag von 27.565,20€ (111.600€ * 24,7% = 27.565,20€). Dieser Betrag darf seit 2023 zu 100% angesetzt werden.
Verheiratete haben den doppelten Betrag zur Verfügung (55.130,40€), den sie frei untereinander aufteilen können.
Es handelt sich hierbei nicht um dauerhaft fixierte Werte, sondern es sind Werte, die sich jedes Jahr ändern können und dies sowohl nach oben als auch nach unten. Steigt beispielsweise die Bemessungsgrenze oder auch der Beitragssatz, steigt folglich der Betrag, der steuerlich abgesetzt werden kann.
Es muss jedoch beachtet werden, dass einem der gesamte Betrag nur zur Verfügung steht, wenn man nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlt. Diese Beiträge werden vom Höchstbeitrag abgezogen.
Schauen wir uns das einmal an einem Beispiel an. Angenommen, man ist sozialversicherungspflichtig angestellt, hat ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 50.000€ und man zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein. In diesem Szenario fließen bei einem aktuellen Beitragssatz von 18,6% jährlich 9300€ (50.000€ * 18,6% = 9.300€) in die gesetzliche Rente.
Diesen Betrag muss man jetzt vom Maximalbeitrag abziehen, sodass ein Betrag von 17.227,80€ (27.565,20€ - 9.300€ = 18.265,20€) übrig bleibt.
Geldanlage in der Basisrente
Wir haben uns angeschaut, was die Vorteile einer Basisrente sind. Diese gelten grundsätzlich für jeden Basisrentenvertrag. Aber es stellt sich natürlich die Frage, was eigentlich mit dem Geld passiert, welches man einzahlt.
Es gibt im Rahmen der Basisrente verschiedene Geldanlagemöglichkeiten. Abhängig davon, was für eine Variante man wählt, hat man große Unterschiede in der Renditeerwartung. Konkret unterscheidet man in drei Varianten, die wir uns im Folgenden genauer anschauen. Das sind die Variante klassik, hybrid und fondsgebunden.
Klassik
Bei der klassischen Anlage in einer Basisrente setzt sich die Geldanlage aus dem Garantiezins (aktuell: 0,25%) und den Überschüssen, die die Versicherung erwirtschaftet, zusammen. Da aber zunächst alle Garantien bedient werden müssen, auch von alten Verträgen, die noch eine deutlich höhere Garantieverzinsung hatten, ist der zu erwartende Ertrag aus den Überschüssen nicht sonderlich hoch.
Ein weiterer Nachteil ist, dass man keinerlei Mitspracherecht bei der Geldanlage hat. Die Versicherung investiert in den Deckungsstock, so wie Sie es für richtig hält.
- Garantie Zins (aktuell 0,25%)
- Überschüsse der Gesellschaft
- Tendenziell die geringste Rendite Chance
- Keine Auswahlmöglichkeiten bei der Geldanlage
Hybrid
Bei der hybriden Variante funktioniert die Geldanlage wie folgt. Zu Vertragsbeginn wählt man einen Garantieprozentsatz zwischen 1% und 100%. Dieser bezeichnet, wie viel der eingezahlten Beiträge auf jeden Fall unabhängig von der Wertentwicklung am Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Wählt man beispielsweise eine Grantiesatz von 50% dann sind am Ende der Vertragslaufzeit im Worst Case Szenario 50% der eingezahlten Beiträge auf jeden Fall vorhanden.
Wichtig zu beachten ist, dass je höher der gewählte Garantiesatz ist, desto niedriger ist der Anteil, der in die freie Geldanlage fließt und desto niedriger wird auch die Renditeerwartung.
Die Garantie wird direkt vom Versicherer übernommen. Hier hat man keinen Einfluss auf die Gestaltung. Worauf man jedoch Einfluss hat, ist der Anteil des Sparbeitrags, der nicht für die Garantie benötigt wird. Dieser Teil kann frei in Fonds, ETFs oder auch einer Mischung daraus investiert werden. Alles, was die Versicherung anbietet, kann ausgewählt und beliebig zusammengestellt werden.
- Garantie der eingezahlten Beiträge
- Der Rendite der selber ausgewählten Fondsanlage
- Die eingezahlten Beiträge (bzw. der gewählte Garantiesatz) sind garantiert, unabhängig von der Wertentwicklung
- Höhere Renditechancen als in der Klassik
- Ein Teil der Beiträge wird genutzt, um die Garantie abzubilden.
- Es kann zwischen sehr vielen Fonds und ETFs gewählt werden. Ein Wechsel zwischen Fonds ist ohne Probleme möglich und kostenfrei
Fondsgebunden
Bei der fondsgebundenen Anlage in einer Basisrente ergibt sich die Rendite der Geldanlage lediglich aus der Wertentwicklung der selbst gewählten Fonds. Es gibt hier keine Garantien oder Ähnliches. Das Ganze ist am ehesten mit einer Anlage direkt am Kapitalmarkt zu vergleichen.
Da hier die Renditeerwartungen die höchste der drei Varianten ist, sollte dies auch für die meisten Verbraucher die präferierte Wahl sein vor allem dann, wenn die Zeit bis zum Renteneintritt noch relativ lang ist.
Weiterführende Informationen zur Anlage in ETFs im Rahmen der Basisrente findest du in unserem Ratgeber: ETF Rürup-Rente
- Der Rendite der selber ausgewählten Fondsanlage
- Höhere Renditechancen als in der Klassik- und Hybridvariante
- Es kann zwischen sehr vielen Fonds und ETFs gewählt werden. Ein Wechsel zwischen Fonds ist ohne Probleme möglich und kostenfrei
Basisrente und Steuern
Steuerliche Absetzbarkeit in der Basisrente
Die Basisrente zeichnet sich vor allem durch die steuerliche Absetzbarkeit aus. Man unterscheidet hier zwischen der Ansparphase und der Entnahmephase.
In der Ansparphase dürfen die Beiträge, die in der Basisrente gespart werden, steuerlich geltend gemacht werden. Wie viel geltend gemacht werden darf, hängt von dem Jahr ab, in dem wir uns befinden.
Im Jahr 2005 ging es los mit 60% seiner Beiträge, die man geltend machen durfte. Seit dem Jahr 2023 dürfen 100% (2022 94%) geltend gemacht werden.
Wie das Ganze konkret funktioniert einmal an einem Beispiel verdeutlicht:
Steuerklasse 1, Grenzsteuersatz 35%, jährliche Einzahlung in die Basisrente: 5000€
5000€ * 100% (Anteil der 2023 geltend gemacht werden darf) * 35% (Grenzsteuersatz) = 1750€ (Höhe der Steuererstattung)
In diesem Beispiel hätte wir eine jährliche Steuererstattung von 1750€ oder in Prozent ausgedrückt bekommt man 35% der eingezahlten Beiträge über die Steuererklärung zurück. Hier gilt es natürlich die Höchstgrenzen zu beachten. Die aktuelle Höchstgrenze haben wir bereits unter dem Punkt Höchstbeitrag in der Basisrente in diesem Ratgeber erklärt.
Steuerliche Belastung in der Basisrente
Neben der Steuerersparnis in der Ansparphase muss man sich natürlich auch die Entnahmephase anschauen. Die Entnahmephase beginnt mit dem Renteneintritt also für gewöhnlich mit 67.
Die Rente, die man aus einer Basisrente erhält, muss man versteuern und zwar mit dem im Alter gültigen Steuersatz. Der Anteil, der versteuert werden muss, ist abhängig davon, wann man in Rente geht. Auch hier gibt es wie in der Ansparphase eine Staffelung.
2005 ging es los mit einem Anteil von 50% im Jahr 2024 sind wir bei 84%. Ab dann steigt der Anteil jedes Jahr um 1% bis im Jahr 2040 100% erreicht sind.
Das ganze auch einmal an einem Beispiel verdeutlicht:
Jahr des Renteneintritts: 2040, Steuersatz im Alter: 20%, jährliche Auszahlung aus der Basisrente: 5000€
5000€ * 100% (Anteil, der 2040 versteuert werden muss) * 20% (Steuersatz im Alter) = 1000€ (Höhe der steuerlichen Belastung)
Wo die Basisrente in der Steuererklärung angeben?
Damit man einen Teil der Beiträge für die Basisrente über die Steuer zurückbekommt, muss man eine Steuererklärung machen. Die Beiträge zur Basisrente zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Angegeben werden Sie in der Steuererklärung über die Anlage Vorsorgeaufwand.
Dort trägt man den Betrag ein, den man im Jahr, für das die Steuererklärung gemacht wird, in die Basisrente eingezahlt hat. Von der Versicherung bekommt man einmal im Jahr (meistens im ersten Quartal) eine Übersicht über die eingezahlten Beiträge.
Einen Nachweis wird für die Steuererklärung in der Regel nicht benötigt, da bei der Beantragung einer Basisrente die Steueridentifikationsnummer angegeben werden muss, geschieht direkt eine Kommunikation zwischen Versicherung und dem Finanzamt.
Flexibilität in der Basisrente
Die Basisrente ist von allen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge im Versicherungsmantel die unflexibelste. Es handelt sich um ein Produkt, das rein zur Altersvorsorge gedacht ist und nicht für anderweitigen Vermögensaufbau. Dies begründet die geringe Flexibilität. Schauen wir uns die Flexibilitäten genauer an.
Gestaltungsmöglichkeiten | Ja/Nein |
---|---|
Beitragsfrei stellen | ✔️ |
Kündigen | ❌ |
Vorzeitige Auszahlung | ❌ |
Lebenslange Verrentung | ✔️ |
Auszahlung zu Rentenbeginn | ❌ |
Vererbung | ❌ |
Pfändungssicher | ✔️ |
Änderung der Beiträge | ✔️ |
Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Basisrente
Wie wir schon gesehen haben, fallen in der Auszahlungsphase Steuern auf die gezahlte Rente an. Als nächstes setzten wir uns mit der Frage auseinander, ob auf die Rente aus einer Basisrente auch Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst geklärt werden, wie man als Rentner krankenversichert ist. Drei Möglichkeiten gibt es hier:
- Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Freiwillig gesetzlich versichert
- Privat krankenversichert
In der Krankenversicherung der Rentner ist, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindesten 90% der Zeit gesetzlich pflichtversichert war.
Freiwillig gesetzlich versichert ist, wer mehr als 90% der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens nicht gesetzlich pflichtversichert war und auch nicht privat versichert ist.
Privat krankenversichert ist, wer weder pflichtversichert in der KVdR noch freiwillig gesetzlich versichert ist.
Beitrag Krankenversicherung | Beitrag Pflegeversicherung | |
---|---|---|
Krankenversicherung der Rentner | Nein | Nein |
Freiwillig versichert | 15,1% | 3,05% |
Privat versichert | Nein | Nein |
Vererbung der Basisrente
Vom Grundsatz ist bei der Basisrente keine Vererbung an die Hinterbliebenen vorgesehen. Es ist jedoch möglich, eine derartige Versorgung in einen Vertrag einzuschließen. Falls man dies nicht macht, fällt das angesparte bzw. das Restkapital beim Ableben der Versichertengemeinschaft zu.
Auch wenn man einen Hinterbliebenenschutz eingebaut hat, ist wichtig zu beachten, dass die Basisrente nicht frei vererbbar ist, sondern nur an die so genannten Versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Darunter fallen:
- Ehepartner/in
- Eingetragene Lebenspartner/in
- Kindergeldberechtigte Kinder (bis maximal zum Alter 25)
Vererbt wird das Ganze in Form einer lebenslangen Rente an die Witwe bzw. den Witwer und an die Kinder bis maximal zum 25. Lebensjahr.
Auszahlung der Basisrente
Die Basisrente wird in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung oder auch Teilauszahlung ist nicht möglich.
Auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns ist nicht vollkommen frei wählbar. Die früheste Möglichkeit ist ab dem Alter 62 und der späteste Zeitpunkt in der Regel mit dem Alter 85. Innerhalb dieser Spanne kann der Rentenzeitpunkt bei der Antragsstellung frei gewählt werden.
Häufige Fragen rund um die Basisrente
Quellenangabe
Autor: Benjamin de Groot
Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 Arten der sonstigen Einkünfte; https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html (Abruf 08.2022)
Bundesanzeiger: Alterseinkünftegesetz (AltEinkG); https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl104s1427.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl104s1427.pdf%27%5D__1648800677941 (Abruf 08.2022)
Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10; https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html (Abruf 08.2022)
Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz (EStG) § 93 Schädliche Verwendung; https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__93.html (Abruf 08.2022)