Abgeltungssteuer-Rechner 2024



 
 
 


Hier findest du unseren Abgeltungssteuer - Rechner. Die Berechnung beinhaltet deinen Freibetrag, die Kirchensteuer in deinem Bundesland und den Solidaritätszuschlag.

Mit diesem Finanzrechner kannst du schnell und einfach berechnen, ob und wie viel Abgeltungssteuer du auf deine Kapitalerträge zahlen musst.

 


 
 

Was ist die Abgeltungssteuer?


Wenn man Kapitalerträge erwirtschaftet, dann fallen auf diese Erträge Steuern an. Diese Steuer nennt man Abgeltungssteuer. Was genau unter Kapitalerträge fällt, erfährts du im weiteren Verlauf dieser Seite.

Es müssen jedoch nicht ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern gezahlt werden, sondern es gibt so genannte Freibeträge. Erst wenn die erwirtschafteten Kapitalerträge über den Freibeträgen liegen, fallen dafür Steuern an.

NEU seit 2023: Ledige Personen oder verheiratete mit getrennter Veranlagung haben einen jährlichen Freibetrag von 1.000 . Verheiratete (meistens sind Ehepartner zusammen veranlagt) haben einen gemeinsamen Freibetrag von 2.000 pro Jahr. Hier ist es auch egal, wer von beiden die Kapitalerträge erwirtschaftet. Erst wenn diese über 1.602€ liegen, fallen Steuern an.
Bis zum Jahr 2022 hatten ledige oder getrennt veranlagte einen Freibetrag von 801 €, gemeinsam veranlagte von 1.602 €.

Das Ganze einmal an einem Beispiel verdeutlicht. Wenn man 2023 z.B. 1.200 € an Kapitalerträgen erwirtschaftet und einen Freibetrag von 1.000 € hat, dann muss man nur auf die Differenz von 200 € Steuern zahlen.


 
 

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?


Die Abgeltungssteuer liegt bei 25%. Zusätzlich kommt noch ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% und sofern man kirchensteuerpflichtig ist, noch einmal je nach Bundesland 8% - 9% zusätzlich dazu. Somit liegt die Abgeltungssteuer je nach Situation zwischen 26,375% - 27,995%.

Die Abgeltungssteuer liegt zwischen 26,375% und 27,995%

Schauen wir uns die Abgeltungssteuer und Kirchensteuer noch etwas genauer an.

Kirchensteuer


Ist man in Deutschland Kirchenmitglied in der evangelischen oder katholischen Kirche, dann zahlt man auch bei Kapitalerträgen eine Kirchensteuer. Wie hoch diese ist, hängt vom Bundesland ab, in dem man lebt. In Bayern und Baden-Württemberg liegt diese bei 8%, in allen anderen Bundesländern bei 9%.

Die Kirchensteuer fällt nur auf die Abgeltungssteuer an. Wenn man z.B. in NRW wohnt und 100€ Abgeltungssteuer zahlt, dann beträgt die Kirchensteuer 9€ (das gleich gilt auch für den Solidaritätszuschlag).

Wenn man durch seine Kirchenmitgliedschaft Kirchensteuer zahlen muss, reduziert sich die Abgeltungssteuer geringfügig. Das ist im Einkommenssteuergesetz unter dem Paragrafen 32d (1) geregelt § 32d EStG (1).

Solidaritätszuschlag


Erwirtschaftet man Kapitalerträge, fällt zusätzlich der Solidaritätszuschlag an. Dieser beträgt 5,5% von der Abgeltungssteuer. Hat man z.B. 100€ Steuern zu zahlen, kommen noch 5,50€ Solidaritätszuschlag, kurz Soli, hinzu.


 
 

Was sind Kapitalerträge?


Wenn man Gewinne mit seinen Geldanlagen erwirtschaftest, dann handelt es sich um sogenannte Kapitalerträge. Da drunter fallen üblicherweise folgende Dinge:

  • Zinsen von Geld auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto sowie Sparkonten
  • Kursgewinne oder Dividenden von Aktien, Fonds und ETFs
  • Gewinne aus Zertifikaten auf z.B. Rohstoffe
  • Ggfs. Ausschüttungen aus Versicherungen

Kapitalerträge auf Kryptowährungen hingegen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Gewinne aus oder mit Kryptowährungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz nicht der Abgeltungssteuer.


 
 

Abgeltungssteuer Versicherung


Relevant kann die Abgeltungssteuer bei Lebensversicherungen sein. Dazu zählen kapitalbildende Lebensversicherungen, Riester-Renten, Rentenversicherungen oder betriebliche Altersvorsorgen. Alle die Dinge, die zum 3 Schichten-Modell gehören.

Hier hat man, je nach Vertragsgestaltung und entsprechenden Rahmenbedingungen, die Wahl einer Rente oder die Wahl der Kapitalauszahlung. Die Rente wird i.d.R. mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Entscheidet man sich für die Kapitalauszahlung, fällt unter Umständen die Abgeltungssteuer an. Wir zeigen Dir, wann das der Fall sein könnte:

Situation Steuer
Lebensversicherung, vor 2005 abgeschlossen, mindestens 5 Jahre eingezahlt, Vertragslaufzeit > 12 Jahre steuerfrei
Lebensversicherung, vor 2005 abgeschlossen, weniger als 5 Jahre eingezahlt und/oder Vertragslaufzeit < 12 Jahre Es fällt auf die Kapitalerträge (Auszahlungsbetrag – eingezahlte Beiträge) Abgeltungssteuer + Soli + ggfs. Kirchensteuer an
Lebensversicherung, nach 2005 abgeschlossen, Vertragslaufzeit < 12 Jahre oder Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr Auf die Kapitalerträge fallen Abgeltungssteuer + Soli + ggfs. Kirchensteuer an
Lebensversicherung, nach 2005 abgeschlossen, Vertragslaufzeit > 12 Jahre, Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr (für vor 2012 abgeschlossene Verträge) oder nach dem 62. Lebensjahr Nur die Hälfte der Kapitalerträge wird besteuert. Das s.g. Halbeinkünfteverfahren. Die halben Kapitalerträge müssen jedoch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.


 
 

Freistellungsauftrag


Jedem steht ein jährlicher Freibetrag zu. Bei ledigen oder getrennt veranlagten beträgt dieser 1.000 pro Jahr (801 € bis 2022). Bei Ehepartnern oder gemeinsam veranlagten beträgt dieser 2.000 pro Jahr (1.602 € bis 2022).

Wenn die Kapitalerträge pro Jahr unterhalb dieses Freibetrages liegen, dann muss man darauf keine Steuern zahlen. Dazu gibt man die Kapitalerträge in seiner Steuererklärung an und das Finanzamt rechnet aus, ob man innerhalb des Freibetrags ist.

Die einfachere Variante ist, mit einem Freistellungsauftrag zu arbeiten. Man kann bei seiner Bank, Versicherung oder Bausparkasse einen s.g. Freistellungsauftrag einrichten. Dazu haben die Institute normalerweise fertige Formulare.

Beispiel: Man hat ein Tagesgeldkonto und bekommt dort jedes Jahr 80€ Zinsen ausgeschüttet. Hätte man der Bank einen Freistellungsauftrag zugewiesen, würden auf diese Kapitalerträge keine Steuern anfallen. Die Bank kümmert sich hier um die Formalitäten und man muss selber nichts weiter machen.

Der Freibetrag ist aufteilbar. D.h. man muss nicht die ganzen 1.000 € bzw. 2.000 € einer Bank oder einer Bausparkasse zuordnen, sondern kann gemäß der zu erwartenden Kapitalerträge verteilen.

Wenn man weiß, dass man bei seinem Konto maximal 80€ an Zinsen erhält, sollte man dort auch nur 80€ zuweisen.

Wichtig ist, dass man nicht mehr Freistellungsaufträge verteilt, als man Freibetrag hat. Die Daten werden von den Banken, Bausparkassen etc. an das Finanzamt übermittelt. Diese prüfen dann, ob zu viel Freibetrag zugewiesen wurde.

Achte darauf, nicht mehr Freistellungsauftrag zu verteilen als einem zur Verfügung steht.


 
 

So nutzt man den Abgeltungssteuer - Rechner


Kapitalerträge



In dieses Feld trägst du deine Kapitalerträge ein. Die Kapitalerträge sind die Zinsen und Erträge, die du mit deinen Anlagen erwirtschaftet hast wie beispielsweise über deine Geldanlagen oder Zinsen auf Konten. Die Kapitalerträge sind die Erträge bzw. Zinsen abzüglich der selber eingezahlten Beiträge.

Hat man beispielsweise 10.000€ auf ein Konto eingezahlt, wo man 1% Zinsen erhält, entspricht dies einem Kapitalertrag von 100€. Diesen Betrag würde man dann in das Feld eintragen.

Für gewöhnlich erhält man seine Kapitalerträge von seiner Bank oder Bausparkasse einmal jährlich in einer Jahresabrechnung ausgewiesen.

Freibeträge



Gib hier den Freibetrag an, der mit deinen Kapitalerträgen verrechnet werden soll.

Kirchensteuer



Hier setzt du dein Kreuzchen entsprechend, ob du Kirchensteuer zahlst oder nicht. Wenn nein, kommt das Kreuzchen zu den 0%. Wenn Ja abhängig vom Bundesland, in dem du lebst bei 8% oder 9%.

Ergebnis



Indem du auf den Berechnen Button klickst, wird dir dein Ergebnis angezeigt. Es gibt zwei Felder, in denen die Ergebnisse ausgewiesen werden. Das ist zum einen die Kapitaleinkünfte nach allen Abzügen. Also der Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt.

Der zweite Wert ist die Summe der Abzüge. Dort werden dir alle Abzüge als ein Betrag ausgewiesen.

Visualisierung



Du bekommst das Ergebnis nicht nur in Zahlen ausgedrückt, sondern bekommst das Ganze zusätzlich visualisiert in einer Grafik. Wenn du mit der Maus über die Grafik fährst, werden dir zusätzlich die entsprechenden Zahlen angezeigt.


 
 

Quellen


Dejure.org: Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen; https://dejure.org/gesetze/EStG/32d.html

Gesetze-Bayern.de: Gesetz über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften; https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKirchStG/true

Gesetze im Internet: Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995); https://www.gesetze-im-internet.de/solzg_1995/BJNR097500993.html#:~:text=Der%20Solidarit%C3%A4tszuschlag%20auf%20die%20Einkommensteuer,Satzes%202%205%2C5%20Prozent.