Ratgeber Riester-Rente 2024


Alles rund um die Riester-Rente einfach und verständlich erklärt

 
 

 
 
Die Riester-Rente ist eins der meist diskutiertesten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Bei all denn verschiedenen und häufig auch subjektiv geprägten Meinungen ist es schwer, die Übersicht zu behalten.

Aus diesem Grund behandeln wir in diesem Ratgeber alles rund um das Thema Riester-Rente mit objektiven und nachprüfbaren Fakten. Damit bist du in der Lage, dir ein neutrales Bild zu verschaffen, und kannst entscheiden, ob die Riester-Rente ein Produkt ist, was für deine Altersvorsorge infrage kommt.

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 02.01.2024

 



Das wichtigste in Kürze:

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge aus der 2. Schicht, mit der sich Geld fürs Alter ansparen lässt. Die Riester-Rente zeichnet sich dabei vor allem durch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit und durch die staatliche Zulage aus.

  • Die Beiträge dürfen zu 100% steuerlich geltend gemacht werden
  • Die Grundzulage beträgt 175€ pro Jahr, die Kinderzulage pro Kind bis zu 300€ im Jahr
  • Der maximale Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden darf sind 2100€ pro Jahr

 

Was ist die Riester-Rente?


Im Rahmen der Reform der Rentenversicherung im Jahr 2002 wurde die Riester-Rente eingeführt. Es handelt sich dabei um eine private Altersvorsorge der 2 Schicht der so genannten Zusatzversorgung.

Der Staat gibt verschiedene Anreize, für den Verbraucher die Riester-Rente zur privaten Altersvorsorge zu nutzen. Konkret handelt es sich dabei um die Möglichkeit, die Beiträge steuerlich abzusetzen und der Staat zahlt dem Verbraucher unter gewissen Voraussetzungen eine Zulage zu seinem Vorsorgevertrag.

Eine Variante der Riester-Rente, in der in der Geldanlage in ETFs investiert wird, ist die ETF Riester-Rente.

 
 
 

Wer kann die Riester-Rente nutzen?


Nicht jeder ist berechtigt die Vorteile der Riester Rente zu nutzen. Bei den Personengruppen, die es können unterscheidet man zwischen unmittelbar förderberechtigten und mittelbar förderberechtigten.
 
 Folgende Personengruppen können unmittelbar förderberechtigt von den Vorteilen (Zulage +  Steuervorteil) des Riesters profitieren:

  • Arbeitnehmer (in Voll- und Teilzeit)
  • Auszubildende
  • Pflichtversicherte selbstständige
  • Beamte, Soldaten und Richter
  • Bundesfreiwilligendienstleistende
  • Studierende mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen
  • Bezieher von Krankengeld, ALG 1 oder ALG 2
  • Erziehende (in den ersten 36 Monaten nach der Geburt)
  • Personen die erwerbsgemindert, erwerbsunfähig oder dienstunfähig sind
 

 
 Folgende Personengruppen sind mittelbar förderberechtigt, sofern Sie mit einer unmittelbar  förderberechtigten Person verheiratet sind:

  • Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
  • Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Sozialgeld
  • Hausfrauen- und Männer die nicht in Elternzeit sind
  • Versicherte in einem berufsständischen Versorgungswerk
 
Alle die nicht zu den oben genannten Personenkreisen gehören dürfen zwar grundsätzlich einen Riestervertrag haben, erhalten aber weder die Zulage noch den steuerlichen Vorteil.

Wie funktioniert die Zulage zur Riester-Rente?


Ein großer Vorteil der Riester-Rente ist die Zulage, die man zu seinen eigenen Sparbeiträgen vom Staat erhält. Es gibt verschiedenen Zulagenarten, wie die Grundzulage, die Kinderzulage und den Jugendbonus. Um die Zulage zu erhalten, müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. Welche das genau sind, schauen wir uns im Folgenden an.
 
 

1. Grundzulage


Um die volle Grundzulage in Höhe von 175€ zu erhalten, muss man mindestens 4% seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulage sparen. Was das konkret bedeutet, schauen wir uns an einem Beispiel an (ledig, Vorjahreseinkommen: 45.000€):
4% des Vorjahreseinkommens:

45.000€ * 4% = 1800€

Abzüglich der Zulage:

1800€ - 175€ = 1625€

Umgerechnet auf monatlichen Sparbetrag:

1625€ / 12 Monate = 135,42€
 
Unsere Beispielperson müsste 135,42€ monatlich in eine Riester-Rente sparen um die volle jährliche Zulage i.H.v. 175€ zu erhalten.

2. Kinderzulage


Um die volle Kinderzulage zusätzlich zur Grundzulage zu erhalten müssen zum einen die Bedingungen für die Grundzulage erfüllt sein und zum anderen muss man ein noch kindergeldpflichtiges Kind haben. Wenn das Kind nach dem 01.01.2008 geboren ist, erhält man 300€ Kinderzulage. Für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren sind erhält man eine Zulage i.H.v. 185€ pro Jahr. Auch das schauen wir uns an einem Beispiel an (Vorjahresbruttoeinkommen: 45.000€, 1 Kind geboren nach 01.01.2008):
4% des Vorjahreseinkommens:

45.000€ * 4% = 1800€

Abzüglich der Zulage:

1800€ - 175€ (Grundzulage) – 300€ (Kinderzulage) = 1325€

Umgerechnet auf monatlichen Sparbetrag:

1325€ / 12 Monate = 110,42€
 
Unsere Beispielperson müsste 110,42€ monatlich in eine Riester-Rente sparen, um die volle jährliche Grundzulage und Kinderzulage von in Summe 475€ zu erhalten.

3. Jugendbonus


Um den vollen Jugendbonus in Höhe von 200€ zusätzlich zur Grundzulage zu erhalten müssen die Bedingungen für die Grundzulage erfüllt werden und der Vertragsinhaber muss unter 25 Jahre sein. Das ganze auch einmal an einer Beispielrechnung verdeutlicht (45.000€ Vorjahresbruttoeinkommen, unter 25 Jahre alt):
4% des Vorjahreseinkommens:

45.000€ * 4% = 1800€

Abzüglich der Zulage:

1800€ - 175€ (Grundzulage) - 200€ (Jugendbonus) = 1425€

Umgerechnet auf monatlichen Sparbetrag:

1425€ / 12 Monate = 118,75€
 
Unsere Beispielperson müsste 118,75€ monatlich in eine Riester-Rente sparen um die volle jährliche Zulage i.H.v. 175€ zu erhalten und den Jugendbonus von 200€.
Wichtig: Den Jugendbonus bekommt man nur einmalig und nicht jährlich.

FAQ zur Riester-Zulage

 
Was ist, wenn ich weniger als die 4% spare?
Spart man weniger als die verlangten 4% wird die Zulage anteilig gekürzt. Wenn man also beispielsweise nur 2% des Vorjahresbruttoeinkommens spart erhält man auch nur die Hälfte der Zulage bei 1% ein Viertel und so weiter.
Was ist, wenn ich mehr als die 4% spare?
Wenn man mehr als 4% spart hat man aus Zulagensicht keine Vorteile. Wer die volle Zulage erhält, kann durch mehr sparen, als die 4% auch nicht mehr Zulage erhalten.
4% sind mehr als 2100€ im Jahr, was kann ich tun?
Der Riester ist auf einen Höchstbetrag von 2100€ begrenzt. Einzahlungen darüber hinaus können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Doch was ist jetzt zu tun, wenn 4% vom Vorjahresbrutto abzüglich der Zulage mehr als 2100€ sind? In diesem Fall ist es ausreichend, den Höchstbetrag von 2100€, abzüglich der Zulage einzuzahlen. Selbst wenn das nur 1% oder noch weniger sein sollte, erhält man die volle Zulage.
Wie beantrage ich die Zulage?
Die Zulage wird mit einem sogenannten Dauerzulagenantrag bei der Beantragung der Riester-Rente direkt mitbeantragt. Somit muss man sich nach der einmaligen Beantragung nicht mehr um die Beantragung der Zulage kümmern. Diese wird automatisch Jahr für Jahr dem Vertrag zugeordnet.
Ich habe ein Kind bekommen, wie beantrage ich die Kinderzulage?
Wenn das Kind erst während der Vertragslaufzeit gekommen ist, gibt es einen einfachen Weg die Kinderzulage zu beantragen. Immer am Anfang des Jahres bekommt man von seinem Anbieter einen Datenaktualisierungsbogen, dort trägt man das Kind ein. Wenn man das gemacht hat, bekommt man die Kinderzulage rückwirkend zu dem Zeitpunkt, als das Kind geboren wurde.
Wer erhält die Kinderzulage?
Die Kinderzulage erhält die im Normalfall die Mutter. Soll der Vater die Kinderzulage bekommen ist das aber natürlich auch möglich. Die Mutter muss dann nur auf den Anspruch verzichten und schon kann die Kinderzulage dem Vertrag des Vaters gutgeschrieben werden.
 

Steuervorteil bei der Riester-Rente


Bei dem Thema Riester-Rente und Steuern muss man unterscheiden zwischen der Ansparphase und der Entnahmephase. In der Ansparphase profitiert man von den Steuervorteilen, wohingegen man in der Entnahmephase Steuern zahlen muss. Schauen wir uns einmal an, wie das genau funktioniert.

1. Steuern in der Ansparphase


In der Ansparphase darf man seine Beiträge, nach Abzug der Zulage, zu 100% steuerlich geltend machen. Jedoch darf man das nicht unbegrenzt, sondern bis maximal 2100€ im Jahr. Wie das genau funktioniert, schauen wir uns einmal an einem Beispiel an:
 
Variante 1: Keine Kinder, Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig, Bruttoeinkommen 40.0000€, Grenzsteuersatz: 40%, Sparbetrag 150€ (ausreichend um die volle Zulage zu erhalten)

 Auf Monatsbasis gerechnet:

 Sparbeitrag: 150€

 Zulage: 14,58€ (Zulage von 175€ im Jahr auf Monat umgerechnet)

 Sparbetrag + Zulage: 150€ + 14,58€ = 164,58€

 Steuerersparnis: 164,58*100% *40% (Grenzsteuersatz) -14,58 (Zulage) = 51,25

 Nettoaufwand: 164,58€ -14,58€ - 51,25€ = 98,75€

 Zulage + Steuervorteil: 14,58€ + 51,25€ = 65,83€ (auf den Monat umgerechneter gesamter  Vorteil)

 
Das entspricht einem jährlichen Vorteil von Steuern und Zulage in Höhe von: 789,96€.
 
Variante 2: Steuerklasse 1, kirchensteuerpflichtig, 1 Kind, Bruttoeinkommen 40.000€, Grenzsteuersatz 40%, Sparbetrag 130€ (ausreichend um die volle Zulage zu erhalten)

 Auf Monatsbasis gerechnet:

 Sparbeitrag: 130€

 Zulage: 14,58€ + 25€ (Grundzulage + Kinderzulage auf Monat umgerechnet) = 39,58€

 Sparbetrag + Zulage: 130€ + 39,58€ = 169,58€

 Steuerersparnis: 169,58*100% *40% (Grenzsteuersatz) -39,58€ (Zulage) = 28,25€

 Nettoaufwand: 169,58€ -39,58€ - 28,25€ = 101,75€

 Zulage + Steuervorteil: 39,58€ + 28,25€ = 67,83€ (auf den Monat umgerechneter gesamter  Vorteil)

 
Das entspricht einem jährlichen Vorteil von Steuern und Zulage in Höhe von: 813,96€.

2. Steuern in der Entnahmephase


Auf die Rente, die man im Alter aus dem Riester-Vertrag erhält, muss man Steuern zahlen. Und zwar müssen 100% der Rente zum dann gültigen Steuersatz versteuert werden. Auch das schauen wir uns an einem Beispiel an:
 
Variante 1: Steuerklasse 1, Steuersatz im Alter 20%, monatliche Auszahlung aus Riester-Rente: 500€

 Auf Monatsbasis gerechnet:

 500€ * 100% (100% müssen versteuert werden) * 20% (Steuersatz im Alter) = 100€

 
Von den 500€ werden 100€ an Steuer abgezogen, bzw. aufs Jahr gerechnet 1200€.

Welche Riester-Verträge gibt es?


Die Riester-Rente gibt es verschiedenen Formen und Ausprägungen. Alle Umsetzungsmöglichkeiten haben Ihre Stärken und Schwächen. Wir schauen uns im Folgenden an, welche Formen es gibt und wo die Vor- und Nachteile liegen. So kannst du entscheiden, welche Variante die Richtige für dich ist.


1. Riester-Rente als Versicherung


Die häufigste Variante der Riester-Rente ist die Variante im Verischerungsmantel. Man unterscheidet innerhalb der Versicherungslösung, in der Form der Geldanlage. Es gibt die klassische Variante mit einer Garantieverzinsung, sowie die Index- und fondsgebundene Variante, bei denen die Wertentwicklung, abhängig vom Index bzw. des oder der Fonds ist.


  • Konditionen für die Rente sind bereits heute gesichert (Rentenfaktort, Sterbetafel, etc.)
  • Besonders sinnvoll bei langen Laufzeiten

Nachteile



  • Großteil der Kosten entfällt auf die ersten 5 Jahre
  • Bei kurzen Laufzeiten meistens nicht besonders sinnvoll

2. Riester-Rente als Fondssparplan


Bei der Riester-Rente als Fondssparplan wird der monatliche Beitrag in einen oder mehrere Fonds gespart. Beim Erreichen des Rentenalters wird dann eine Rentenversicherung abgeschlossen, um die lebenslange Verrentung garantieren zu können.


  • Keine Abschlusskosten zu Vertragsbeginn (bis auf die laufenden Fondskosten)
  • Zinseszinseffekt kann direkt genutzt werden

Nachteile



  • Vertrag muss zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt werden, wodurch heute nicht kalkulierbare Kosten entstehen
  • Bedingungen für die Rentenversicherung werden erst bei Rentenbeginn festgelegt

3. Riester-Rente als Banksparplan


Der Banksparplan ist die Varianten mit den geringsten Kosten. Jedoch geht die Verzinsung gegen Null, da sich der Zins am aktuellen Sparzins orientiert. Da der Banksparplan, wie die anderen Riesterformen (mit Ausnahme des Wohnriesters) auch, lebenslang verrentet werden müssen, wird der Banksparplan mit Rentenbeginn in eine Rentenversicherung umgewandelt. D.h. mit Rentenbeginn fallen die Gebühren für eine Rentenversicherung an und es gelten die dann gültigen Bedingungen für die Versicherung. Der Banksparplan wird nur noch von sehr wenigen Anbietern angeboten.


  • Sehr geringe Kosten

Nachteile



  • Praktisch keine Zinsen in der Ansparphase
  • Mit Rentenbeginn Umwandlung in eine Rentenversicherung mit allen damit verbundenen Kosten

4. Riester-Rente als Bausparvertrag (Wohnriester)


Bei dem Wohn-Riester, bzw. der Riester-Rente im Bausparmantel kann man die Förderung für den Erwerb seines Eigentums nutzen. Da die Regeln im Wohnriester sehr restriktiv und unflexibel sind, ist der Wohn-Riester nur in sehr seltenen Fällen sinnvoll.


  • Man hat die Möglichkeit, sich die heute günstigen Bauzinsen zu sichern
  • Tendenziell geringe Abschlusskosten

Nachteile



  • Ausreichend hohe Bausparsummen können mit den zulässigen Sparraten meistens gar nicht erreicht werden
  • Das Eigentum darf nur selbstgenutzt werden und eine gewisse Zeit nicht verkauft werden
  • Bei Nutzung des Darlehens wird ein fiktives Guthabenkonto angelegt auf das Steuern aus dem restlichen Vermögen gezahlt werden müssen

Geldanlage in der Riester-Rente


Wir haben uns ja bereits angeschaut, dass die Riester-Rente den Vorteil der Zulage und des Steuervorteils hat. Diese gilt grundsätzlich für jeden Vertrag, wenn die bereits genannten Bedingungen erfüllt werden.

Jetzt ist aber auch spannend, sich anzuschauen, was eigentlich mit dem Geld was jeden Monat in den Vertrag fließt überhaupt passiert.

Es gibt im Rahmen der Riester-Rente verschiedene Geldanlagemöglichkeiten. Abhängig davon was für einen Mantel man wählt, wie zum Beispiel den Versicherungsmantel, den Banksparplan, den Fondssparplan oder den Wohnriester. Doch egal für was man sich entscheidet, eins ist bei der Riester-Rente immer gleich. Die eingezahlten Beiträge müssen immer garantiert sein.

D.h., dass das was ich selber einzahle, plus den Steuervorteil, plus die Zulage am Ende der Laufzeit auf jeden Fall auch im Vertrag vorhanden sein muss. Ganz unabhängig davon welche Entwicklung die Geldanlage in der Zwischenzeit gemacht hat. Schauen wir uns also die einzelnen Möglichkeiten und Varianten einmal genauer an.


1. Geldanlage im Versicherungsmantel


Im Versicherungsmantel gibt es die meisten Wahlmöglichkeiten im Bereich der Geldanlage. Konkret sind das die Klassik, die Indexvariante und die Hybrid- bzw. Fondsgebundene-Variante.
Klassik

Bei der klassischen Riester-Rentenversicherung setzt sich die Geldanlage aus dem Garantiezins (aktuell: 0,25%) und den Überschüssen, die die Versicherung erwirtschaftet, zusammen. Da aber zunächst alle Garantien bedient werden müssen, auch von alten Verträgen, die noch eine deutlich höhere Garantieverzinsung hatten, ist der zu erwartende Ertrag aus den Überschüssen nicht sonderlich hoch.

Ein weiterer Nachteil ist, dass man keinerlei Mitspracherecht bei der Geldanlage hat. Die Versicherung investiert in den Deckungsstock, so wie Sie es für richtig hält.
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie Zins (aktuell 0,25%)
  • Überschüsse der Gesellschaft

Kurzanalyse:
  • Tendenziell die geringste Rendite Chance
  • Keine Auswahlmöglichkeiten bei der Geldanlage

Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung

Bei der fondsgebunden, oder manchmal auch hybrid genannten Variante funktioniert die Geldanlage wie folgt. Wie bei allen anderen Varianten auch sind hier die eingezahlten Beiträge garantiert.

Die Garantie wird direkt vom Versicherer übernommen. Hier hat man keinen Einfluss auf die Gestaltung. Worauf man jedoch Einfluss hat, ist der Anteil des Sparbeitrags, der nicht für die Garantie benötigt wird. Dieser Teil kann frei in Fonds, ETFs oder auch einer Mischung daraus investiert werden. Alles was die Versicherung anbietet, kann ausgewählt und beliebig zusammengestellt werden.

Auch eine Veränderung der Geldanlage ist problemlos möglich. Bei dieser Variante handelt es sich um die Anlage mit der höchsten Renditechance.
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Der Rendite der selber ausgewählten Fondsanlage
Kurzanalyse:
  • Die eingezahlten Beiträge sind garantiert, unabhängig von der Wertentwicklung
  • Höhere Renditechancen als in der Klassik
  • Ein Teil der Beiträge wird genutzt, um die Garantie abzubilden.
  • Es kann zwischen sehr vielen Fonds und ETFs gewählt werden. Ein Wechsel zwischen Fonds ist ohne Probleme möglich und kostenfrei

Riester-Rente als Indexpolice

Bei den Indexpolicen handelt es sich um eine relativ neue Form der Anlagemöglichkeit im Versicherungsmantel. Einzuordnen ist es zwischen der klassischen Variante und der fondsgebunden.

Auch hier werden die eingezahlten Beiträge, wie vom Gesetzgeber gefordert, garantiert. Das was neben der Garantie übrig bleibt, partizipiert an einem vorher ausgewählten Index. Das kann beispielsweise der EuroStoxx 50, der DAX oder ein vergleichbarer Index sein.

Jedoch ist das Kapital nicht einfach in den Index investiert und somit entspricht die Wertentwicklung nicht 1:1 dem Index. Vielmehr ist es so, dass bei einem positiven Verlauf des Index, nur ein Teil der Wertentwicklung gutgeschrieben wird, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Bei einer negativen Entwicklung gibt es ebenfalls eine Grenze. Die liegt bei 0%. Egal wie schlecht der Index läuft, im schlechtesten Fall erhält man eine Wertentwicklung von 0%.
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Wertentwicklung des nach oben und unten begrenzten Index
Kurzanalyse:
  • Die eingezahlten Beiträge sind garantiert, unabhängig von der Wertentwicklung
  • Höhere Renditechancen als in der Klassik
  • Ein Teil der Beiträge wird genutzt um die Garantie abzubilden
  • Die Wertentwicklung ist nach unten mit 0% und nach oben begrenzt. Dadurch ist die Renditechance geringer als bei der fondsgebundenen Variante

2. Geldanlage beim Fondssparplan


Der Riester-Fondssparplan unterscheidet sich zwar in Gestaltung und Abwicklung von der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung. Bei der Geldanlage aber im Grunde nicht.

Auch hier kann, nach Abbildung der Garantie, die Geldanlage mehr oder weniger frei (je nachdem was der Anbieter im Portfolio hat) gewählt werden.
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Der Rendite der selber ausgewählten Fondsanlage
Kurzanalyse:
  • Die eingezahlten Beiträge sind garantiert, unabhängig von der Wertentwicklung
  • Höhere Renditechancen als beim Bausparen und Banksparplan
  • Ein Teil der Beiträge wird genutzt, um die Garantie abzubilden.

3.Geldanlage beim Banksparplan


Die Verzinsung der Beiträge im Banksparplan ist variabel und orientiert sich am Guthabenzins für Spareinlagen. Auch hier werden die eingezahlten Beiträge garantiert.

Somit ist auch klar auf den Riester-Banksparplan gibt es im aktuellen Niedrigzinsumfeld praktisch keine Zinsen. Somit ist aus Rendite Sicht der Banksparplan nicht zu empfehlen.
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Guthabenzins für Spareinlagen
Kurzanalyse:
  • Sehr niedrige Renditechance
  • Aus Zinssicht eher nicht zu empfehlen

4.Geldanlage beim Wohnriester


Beim sogenannten Wohnriester wird die Riester-Rente über einen Bausparvertrag abgebildet. Somit ist die Verzinsung hier von Anfang an für die gesamte Laufzeit bekannt.

Bei Start des Vertrags bekommt man den Sparzins des Bausparers und behält diesen über die gesamte Laufzeit. Da aber auch hier aktuell die Zinsen meist weit unter 1% sind, lohnt sich aus Renditesicht ein Bausparriester eher nicht.
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Festgeschriebener Zins des Bausparers
Kurzanalyse:
  • Sehr niedrige Renditechance
  • Aus Zinssicht eher nicht zu empfehlen

Gestaltungsmöglichkeiten der Riester-Rente

Bei der Riester-Rente gibt es viele unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten von Kündigung zur Beitragsfreistellung über Anpassung des Beitrags. Welche Möglichkeiten es genau gibt, schauen wir uns einmal genauer an.
 
Gestaltungsmöglichkeiten Ja/Nein Anmerkungen
Kündigen ✔️
Beitragsfrei stellen ✔️
Vorzeitige Auszahlung Vorzeitige Auszahlung nur steuer und zulagenschädlich möglich
Zuzahlung ✔️
Lebenslange Verrentung ✔️
Auszahlung zu Rentenbeginn Maximal 30% können steuer- und zulagenunschädlich ausgezahlt werden
Vererbung ✔️
Pfändungssicher ✔️
Änderung der Beiträge ✔️

 

 
Riester-Rente kündigen
Was passiert mit dem bisher angesparten Guthaben in der Riester-Rente, wenn man diesen vor Erreichen des Rentenalters kündigt. Grundsätzlich kann man einen Riestervertrag zu jeder Zeit kündigen und hat damit auch einen Anspruch auf das, was sich im Vertrag befindet. Jedoch wird im Auszahlunsgfall der erhaltene Steuervorteil und die erhalten Zulage einbehalten und nicht mit ausgezahlt. Die Zinsen, die man bis dahin erwirtschaftet hat (auch die auf die Zulagen und den Steuervorteil darf man jedoch behalten)
Riester-Rente beitragsfrei stellen
Neben der Kündigung, gibt es auch die Möglichkeit, die Riester-Rente beitragsfrei zustellen. Das bedeutet, dass man keine Beiträge mehr in die Riester-Rente einzahlt und somit zukünftig auch keine Zulage mehr erhält. Das Kapital was bis dahin angespart wurde, bleibt weiterhin im Vertrag und wird weiter verzinst und dann mit 67 als lebenslange Rente ausgezahlt.
Riester-Rente vorzeitig auszahlen
Den Vertragswert des Riester Vertrags kann man sich, auch vor dem Rentenalter auszahlen. Dann werden jedoch die erhaltene Zulage und der erhaltene Steuervorteil vom Vertragswert abgezogen und nur das was übrig bleibt ausgezahlt.
Zuzahlung zur Riester-Rente
Zuzahlungen zur Riester-Rente können jederzeit geleistet werden. Man sollte nur darauf achten den steuerlich förderbaren Höchstbeitrag von 2100€ im Jahr nicht zu überschreiten.
Lebenslange Verrentung der Riester-Rente
Die Riester-Rente wird, ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung, als lebenslange Rente ausgezahlt.
Auszahlung zu Rentenbeginn
Eigentlich ist die Riester-Rente darauf ausgelegt, dass man eine lebenslange Rente erhält. Man hat jedoch mit Rentenbeginn die Möglichkeit sich bis zu 30% des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Diese Auszahlung ist dann auch nicht steuer- oder zulagenschädlich.
Vererbung der Riester-Rente
Die Riester-Rente kann vererbt werden. Man unterscheidet hier zwischen der Auszahlung des Guthabens und der Übertragung auf einen anderen Riester-Vertrag.

Bei der Auszahlung des Guthabens ist wieder zu beachten, dass diese förderschädlich ist. Also Steuervorteil und Zulagen werden abgezogen.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit das Riesterguthaben förderunschädlich zu vererben, und zwar, wenn das Guthaben auf einen anderen Riestervertrag übertragen wird. Dies geht allerdings nur für einen Ehepartner.
Pfändungssicherheit der Riester-Rente
Das Guthaben im Riester-Vertrag ist nicht pfändbar. Voraussetzung dafür ist, dass man selber förderfähig ist und Zulagen beantragt hat.
Änderung der Beiträge in der Riester-Rente
Die Beiträge für die Riester-Rente können jederzeit angepasst und geändert werden. Was man beachten sollte, sind der Mindestbeitrag von 5€ monatlich und der monatliche Höchstbeitrag von 160,42€. Es darf zwar mehr als 160,42€ gespart werden. Jedoch sind Beiträge darüber hinaus nicht steuerlich absetzbar.
 

 

Kann man einen Riestervertrag auf eine andere Person übertragen?


Es ist nicht möglich, einen Riestervertrag auf eine andere Person zu übertragen. Die einzige Ausnahme davon ist, wenn der bisherige Vertragsinhaber stirbt. Dann können die eingezahlten Beiträge sowie die Zulage auf einen Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Aber auch in diesem Fall ist eine Übertragung an eine beliebige Person nicht möglich.
 

 

Wie finde ich den richtigen Anbieter für meine Riester-Rente?

Es gibt verschiedene Kriterien, die man bei der Auswahl des richtigen Tarifs berücksichtigen sollte. Dabei sind aus unserer Sicht die folgenden 4 die Wichtigsten:
 
 
Effektivkosten
Gerade bei einer Versicherungslösung für die Altersvorsorge sind die Kosten immer einer der größten und wichtigsten Bestandteile.

Bei einer Versicherung gibt es viele unterschiedliche Kostenarten. Das sind beispielsweise die Abschluss- und Vertriebskosten, die Verwaltungskosten oder auch die Kosten für die gewählte Geldanlage.

Die Effektivkosten fassen alle Kostenarten zusammen und verteilen diese gleichmäßig auf die gesamte Laufzeit. Dies hat den Vorteil, dass die Kosten einfacher mit anderen Anlagen verglichen werden können. So kann man beispielsweise auf einen Blick die Kosten einer Versicherungslösung mit den Kosten eines Fonds vergleichen.

Wichtig ist, dass die Effektivkosten nur dann aussagekräftig sind, wenn der Vertrag auch die gesamte Laufzeit über durchgehalten wird. Hier gilt, je niedriger die Kosten, desto besser.
Rentenfaktor
Den Rentenfaktor benötigt man, um das angesparte Kapital mit dem Renteneintritt in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Die Berechnung funktioniert dabei wie folgt:

Angespartes Kapital / 10.000 * Rentenfaktor.

Hier das ganze auch einmal an einem Beispiel.

Angenommen man hat über die Vertragslaufzeit 100.000€ angesammelt und der Rentenfaktor beträgt 25€, dann sieht die Berechnung wie folgt aus:

100.000€ : 10.000 *25€ = 250€

D.h. bei den angenommenen Zahlen würde die lebenslange Rente 250€ betragen. Zusätzlich kommen noch Überschüsse dazu die, die Versicherung erwirtschaftet, diese sind aber nicht garantiert und auch erst einmal unabhängig vom Rentenfaktor.

Beim Rentenfaktor unterscheidet man zwischen dem prognostizierten Rentenfaktor und dem garantierten Rentenfaktor.

Der prognostizierte Rentenfaktor gibt an, wie hoch der Rentenfaktor mit Erreichen des Rentenalters sein wird, bei heutiger Rechnungsgrundlegung. D.h. wenn die grundsätzlichen Rahmenbedingungen so bleiben wie sie jetzt sind dann wird das der Rentenfaktor sein, den man im Alter hat.

Hier kann man relativ pauschal sagen, je höher der prognostizierte Rentenfaktor ist, umso besser, da mit einem höheren Rentenfaktor eine höhere Rente einhergeht. Dieser Wert ist jedoch nicht garantiert, sondern lediglich eine Hochrechnung.

Der garantierte Rentenfaktor gibt an welchen Rentenfaktor man in jedem Fall erhält, egal wie die Entwicklung der Rahmenbedingungen im Laufe der Zeit ist. Der garantierte Rentenfaktor gibt die garantierte Untergrenze an.

Jetzt könnte man ja meinen, dass genau wie bei dem prognostizierten Rentenfaktor auch hier ein möglichst hoher garantierter Rentenfaktor optimal ist. Doch das lässt sich so pauschal nicht sagen. Garantien haben immer den Nachteil, dass sie unflexibel machen und meistens auch teuer sind.

Ein hoher garantierter Rentenfaktor kann dazu führen, dass die Versicherung eingeschränkter in Ihren Handlungsmöglichkeiten ist, da Sie zunächst die Garantie bedienen muss. Das kann dazu führen, dass Überschüsse geringer ausfallen und somit letztendlich die tatsächliche Auszahlung niedriger ausfällt trotz eines höheren garantierten Rentenfaktors.
Geldanlage
Bei einer Versicherungslösung gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten das Geld, was monatlich gespart wird, zu investieren. Die eine Möglichkeit ist über einen sogenannten klassischen Tarif. Das bedeutet, dass man einen Garantiezins hat, der aktuell im Jahre 2022 bei 0,25% liegt. Neben dem Garantiezins kommen noch Überschüsse dazu, die die Versicherung erwirtschaftet.

Diese Art der Geldanlage ist nicht wirklich sinnvoll. Die Garantie ist sehr gering, sogar deutlich unterhalb der Inflation und auch die Überschüsse, die die Versicherungen erwirtschaften, sind aufgrund des Niedrigzinsumfeldes auch eher gering. Aus diesem Grund sollte man eher zur so genannten fondsbasierten Variante greifen.

Hier wird das gesparte Kapital in einen oder mehrere Fonds investiert, aus denen man frei wählen kann und deren Zusammenstellung man über die Vertragslaufzeit auch regelmäßig verändern kann.

Hier sind die Renditeerwartungen natürlich deutlich höher als über die klassische Variante und daher schauen wir uns auch nur diese Variante genauer an. Konkret sollte man sich drei Dinge anschauen.

Aus wie vielen verschiedenen Geldanlagen kann man wählen. Je mehr Auswahlmöglichkeiten, desto besser. Somit bleibt man in der Geldanlage sehr flexibel und kann die Anlage nach seinen Wünschen zusammenstellen.

Als Nächstes sollte man sich anschauen, ob es die Möglichkeit gibt, in ETFs zu investieren und wenn ja aus wie vielen ETFs man auswählen kann.

Als Drittes sollte man schauen, ob es auch die Möglichkeit gibt, in nachhaltige Geldanlagen zu investieren.
Bilanzkennzahlen
Bei einer Altersvorsorge handelt es sich um sehr lang laufende Verträge, die einen bis zu seinem Ableben begleiten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der gewählte Vertragspartner auch langfristig das leisten kann, was er heute in seinem Vertrag verspricht.

Die sinnvollste Möglichkeit, sich heute ein Bild über die Mögliche zukünftige Entwicklung zu machen, ist über die Bilanzkennzahlen, die von den Versicherungen Jahr für Jahr im Rahmen Ihres Geschäftsberichts veröffentlicht werden.

Den je besser die Zahlen und Finanzstärke heute ist, desto wahrscheinlicher ist es auch, das Versicherung zukünftig erfolgreich weiter arbeiten wird.

Da so ein Geschäftsbericht relativ umfangreich ist, empfehlen wir sich nur auf ein paar wenige wichtige Kennzahlen zu Fokussieren. Das können beispielsweise folgende Dinge sein:

  • Höhe des Eigenkapitals
  • Das Eigenkapital gibt an, was übrig bleibt, wenn man die Schulden von den vorhandenen Vermögenswerten abzieht. Daher ist ein hohes Eigenkapital erst einmal ein gutes Zeichen.

  • Verwaltungskostenquote
  • Diese sagt aus, wie effizient insgesamt im Unternehmen gearbeitet wird. Je geringer der Wert ist, umso besser.

  • Nettoverzinsung (der letzten 3 Jahre)
  • Diese sagt aus, was über alle Geldanlagen und Verträge hinweg nach Abzug der Kosten in den letzten 3 Jahre als Rendite erwirtschaftet wurde. Auch hier gilt logischerweise, je höher der Wert, desto besser.

  • Höhe der investierten Gelder
  • Diese Kennzahl sagt aus, wie viel Geld vom jeweiligen Anbieter im Rahmen des Versicherungsmantels investiert wird. Auch hier ist ein hoher Wert tendenziell gut.
 

Hier kommst du zu unserem ausführlichen Test zur Riester-Rente. Wir haben für dich verschiedene Verträge als Nettopolice auf Herz und Nieren getestet, sodass du eine solide Entscheidungsgrundlage bei der Wahl des richtigen Anbieters hast.


 

Besonderheiten bei der Riester Rente für Beamte

Wie wir schon gesehen haben, kann ein Beamter auch von den Vorteilen des Riesters profitieren. D.h. auch ein Beamter erhält die Zulage und kann den Steuervorteil nutzen. Auch die weiteren Parameter des Riesters gelten für Beamte genauso wie für Angestellte. Einen Unterschied gibt es lediglich in der Beantragung der Zulage.

Was muss man als Beamter bei der Beantragung der Zulage beachten?

Im Antrag muss angegeben werden, dass der Antragssteller Beamter ist, sollte dies vergessen werden, kann es passieren, dass die Zulagen zu einem späteren Zeitpunkt zurückgefordert werden.

Des Weiteren muss der Dienstherr zustimmen, dass die Einkommensdaten des Beamten an die Zulagenstelle (ZfA) übertragen werden. Anders als beim Angestellten liegen der Zulagenstelle diese Daten nicht automatisch vor. Die Informationen sind aber zwingend notwendig, um die richtige Höhe der Zulage ermitteln und auszahlen zu können. Sonst gelten die gleichen Regeln wie für Angestellte.
 

 

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Die Riester-Rente lohnt sich vor allem für Leute, die von den Vorteilen der Zulage und des Steuervorteils profitieren. D.h. die Riester-Rente ist vor allem für Personengruppen interessant die Eins oder mehrere Kinder haben. Sowie für Personengruppen, die ein hohes Einkommen und somit einen hohen Steuersatz haben.

Weniger geeignet ist die Riester-Rente hingegen für Personen mit einem geringen Einkommen und ohne Kinder. Diese können weder von der Kinderzulage noch von dem hohen Steuervorteil profitieren.
 

 

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Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot



Süddeutsche.de: BGH schützt Riester-Rente vor der Pfändung, https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/private-altersvorsorge-bgh-schuetzt-riester-rente-vor-der-pfaendung-1.3752108 (Abruf 01.2024)

Deutsche Rentenversicherung: Riester-Rente; https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Lohnt-sich-Riester/Staatliche-Foerderung-fuer-Sie/staatliche-foerderung-fuer-sie_node.html (Abruf 01.2024)

BaFin: Riester-Rente auf einen Blick; https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Finanzwissen/VA/RiesterRente/Riester_Rente_node.html (Abruf 01.2024)