Ratgeber private Rentenversicherung 2024

 

Alles zur privaten Rentenversicherung einfach und verständlich erklärt

 
 


 
 

Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge ist heute zwingend notwendig, zumindest dann, wenn man im Alter seinen jetzigen Lebensstandard halten möchte. Eine von vielen Möglichkeiten des Vermögensaufbaus in diesem Bereich ist die private Rentenversicherung.

Neben den flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es erhebliche Steuervorteile in der Auszahlungsphase. Wie das genau funktioniert, was es zu beachten gibt und was die Vor- und Nachteile der privaten Rentenversicherung sind, erfährst du in diesem Ratgeber.

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 02.01.2024

 



Das wichtigste in Kürze:

Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine Altersvorsorge aus der 3. Schicht, mit der sich Geld fürs Alter ansparen lässt. Die private Rentenversicherung zeichnet sich vor allem durch die Flexibilität und Steuervorteile in der Auszahlungsphase aus.

  • In der Auszahlungsphase hat die private Rentenversicherung erhebliche steuerliche Vorteile gegenüber anderen Anlagen
  • Die Rente aus einer privaten Rentenversicherung kann auf einen Schlag oder auch als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden
  • In der Ansparphase gibt es keine steuerlichen Vorteile


 

Was ist die private Rentenversicherung?

Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine Altersvorsorge im Versicherungsmantel, die der so genannten 3. Schicht angehört.

Dort kann man monatlich, jährlich, einmalig oder in einer Kombination daraus Beiträge in einer individuell gewünschten Höhe einzahlen. Diese Beiträge werden über die Vertragslaufzeit investiert und resultieren in wahlweise in eine lebenslang ausgezahlte Rente oder in eine einmalige Kapitalauszahlung.

Die private Rentenversicherung zeichnet sich vor allem durch ihre Flexibilität und die steuerlichen Vorteile in der Auszahlungsphase aus. Es gibt Sie als Provisionstarif oder auch als Nettopolice.

Eine Variante der privaten Rentenversicherung, in der in der Geldanlage in ETFs investiert wird, ist die ETF-Rentenversicherung.

Das wichtigste auf die Schnelle über die private Rentenversicherung erfährst du in unserem 10 Minuten Video.

 
 
 


Was sind die Vorteile einer privaten Rentenversicherung

 
 Die private Rentenversicherung hat verschiedene Vorteile. Die folgenden drei Punkte sind dabei die wichtigsten:

  • Steuerersparnisse in der Auszahlungsphase
  • Steuer- und kostenfreie Wechsel der Geldanlage während der Ansparphase
  • Wahlrecht ob das Kapital auf einmal oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden soll
 
 
 

Steuerersparnisse in der Auszahlungsphase

Einer der größten Vorteile der privaten Rentenversicherung ist, dass man in der Auszahlungsphase deutliche steuerliche Vorteile gegenüber einer alternativen Variante hat. Voraussetzung dafür, dass man die Steuervorteile nutzen kann, ist, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre besteht und der Vertragsinhaber zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist. Genauer gehen wir im Verlauf des Ratgebers auf das Thema Steuern ein.

 

Steuer- und kostenfreie Wechsel der Geldanlage während der Ansparphase

Im Laufe des Vermögensaufbaus für das Alter kann es vorkommen, dass man seine Geldanlage anpassen möchte. Wenn dieser Fall bei einem Depot eintritt, hat dies in der Regel Kosten- und Steuerauswirkungen. Das sind zum einen Transaktionskosten, die durch eine Änderung im Depot entstehen und zum anderen das Anfallen der Abgeltungssteuer, wenn bereits erzielte Gewinne oberhalb des Freibetrags durch die Depotänderung realisiert werden.

Beides passiert bei der Anpassung einer Geldanlage im Versicherungsmantel nicht. Hier fallen weder Transaktionskosten an, noch müssen Steuern auf die Gewinne gezahlt werden.

 

Wahlrecht in der Auszahlungsphase

Zum Ende der Vertragslaufzeit kann man frei wählen, ob man das angesparte Kapital als lebenslange Rente ausgezahlt bekommen möchte oder komplett auf einen Schlag

 

Was sind die Nachteile einer privaten Rentenversicherung?

 
 Die private Rentenversicherung hat verschiedene Nachteile. Die folgenden drei Punkte sind dabei die wichtigsten:

  • Lange Bindung an einen Anbieter
  • Hohe Kosten zu Vertragsbeginn (bei einer Provisionslösung)
  • In der Regel keine Steuervorteile in der Ansparphase
 
 
 

Lange Bindung an einen Anbieter

Bei einer privaten Rentenversicherung handelt es sich um ein Produkt für die Altersvorsorge und somit um einen Vertrag mit einer sehr langen Laufzeit. Hier ist nicht nur die Ansparphase zu berücksichtigen, sondern auch die Auszahlungsphase (sofern man das Kapital verrenten lässt). Bei einer 35-Jährigen Person kommt man so schnell auf eine Gesamtvertragslaufzeit von 50 - 55 Jahren.

Heute abzuschätzen, an was für einen Anbieter man sich über so einen langen Zeitraum binden möchte, ist natürlich nicht so einfach. Doch um vor allem die Steuervorteile zu realisieren, ist dies notwendig.

 

Hohe Kosten zu Vertragsbeginn 

Bei einer Versicherungslösung zur Altersvorsorge in Form eines Provisionstarifs entfallen ein Großteil der Kosten auf die ersten 5 Jahre der Vertragslaufzeit. Es handelt sich hierbei um die sogenannten Abschluss- und Vertriebskosten. Dies führt dazu, dass vor allem in den ersten Jahren im Vertrag deutlich weniger enthalten ist, als man tatsächlich eingezahlt hat.

Umgehen lässt sich dieses Problem mit einer sogenannten Nettopolice. Hier gibt es keine Abschluss- und Vertriebskosten zu Beginn des Vertrags.

 

In der Regel keine Steuervorteile in der Ansparphase

Die Beiträge für eine private Rentenversicherung lassen sich zwar von der Steuer absetzen. Jedoch sind die dafür vorgesehenen Freibeträge relativ gering und in der Regel schon durch andere Dinge ausgeschöpft (näheres dazu im Abschnitt Steuern). Somit können hier in der Regel keine Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Anders als zum Beispiel bei einer Basisrente oder Riesterrente.

 


 

Geldanlage in der privaten Rentenversicherung


Wir haben uns bereits angeschaut, was die grundsätzlichen Vor- und Nachteile einer privaten Rentenversicherung sind. Jetzt ist es spannend zu sehen, welche Möglichkeiten man hat zu wählen, was mit dem angelegten Geld passieren soll.

Es gibt hier im verschiedene Geldanlagemöglichkeiten. Abhängig davon, was für eine Variante man wählt, hat man große Unterschiede in der Renditeerwartung. Konkret unterscheidet man in drei Varianten, die wir uns im Folgenden genauer anschauen. Das sind die Variante klassik, hybrid und fondsgebunden.

Klassik


Bei der klassischen Anlage in einer privaten Rentenversicherung setzt sich die Geldanlage aus dem Garantiezins (aktuell: 0,25%) und den Überschüssen, die die Versicherung erwirtschaftet, zusammen. Da aber zunächst alle Garantien bedient werden müssen, auch von alten Verträgen, die noch eine deutlich höhere Garantieverzinsung hatten, ist der zu erwartende Ertrag aus den Überschüssen nicht sonderlich hoch.

Ein weiterer Nachteil ist, dass man keinerlei Mitspracherecht bei der Geldanlage hat. Die Versicherung investiert in den Deckungsstock, so wie Sie es für richtig hält.

 
 
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie Zins (aktuell 0,25%)
  • Überschüsse der Gesellschaft

Kurzanalyse:
  • Tendenziell die geringste Rendite Chance
  • Keine Auswahlmöglichkeiten bei der Geldanlage
 
 
 

Hybrid


Bei der hybriden Variante funktioniert die Geldanlage wie folgt. Zu Vertragsbeginn wählt man einen Garantieprozentsatz zwischen 1% und 100%. Dieser gibt an, welcher Anteil der eingezahlten Beiträge auf jeden Fall unabhängig von der Wertentwicklung der gewählten Geldanlage am Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.

Wählt man beispielsweise eine Grantiesatz von 50% dann sind am Ende der Vertragslaufzeit im Worst Case Szenario 50% der eingezahlten Beiträge auf jeden Fall vorhanden.

Wichtig zu beachten ist, dass je höher der gewählte Garantiesatz ist, desto niedriger ist der Anteil, der in die freie Geldanlage fließt und desto niedriger wird auch die Renditeerwartung.

Die Garantie wird direkt vom Versicherer übernommen. Hier hat man in der Regel keinen Einfluss auf die Gestaltung. Worauf man jedoch Einfluss hat, ist der Anteil des Sparbeitrags, der nicht für die Garantie benötigt wird. Dieser Teil kann frei in Fonds, ETFs oder auch einer Mischung daraus investiert werden. Alles, was die Versicherung anbietet, kann ausgewählt und beliebig zusammengestellt werden.

 
 
Rendite ergibt sich aus:
  • Garantie der eingezahlten Beiträge
  • Der Rendite der selber ausgewählten Fondsanlage
Kurzanalyse:
  • Die eingezahlten Beiträge (bzw. der gewählte Garantiesatz) sind garantiert, unabhängig von der Wertentwicklung
  • Höhere Renditechancen als in der Klassik
  • Ein Teil der Beiträge wird genutzt, um die Garantie abzubilden.
  • Es kann zwischen sehr vielen Fonds und ETFs gewählt werden. Ein Wechsel zwischen Fonds ist ohne Probleme möglich und kostenfrei
 
 
 

Fondsgebunden


Bei der fondsgebundenen Anlage in einer privaten Rentenversicherung ergibt sich die Rendite der Geldanlage lediglich aus der Wertentwicklung der selbst gewählten Fonds. Es gibt hier keine Garantien oder Ähnliches. Das Ganze ist am ehesten mit einer Anlage direkt am Kapitalmarkt zu vergleichen.

Da hier die Renditeerwartungen die höchste der drei Varianten sind, sollte dies auch für die meisten Verbraucher die präferierte Wahl sein vor allem dann, wenn die Zeit bis zum Renteneintritt noch relativ lang ist.

 
 
Rendite ergibt sich aus:
  • Der Rendite der selber ausgewählten Fondsanlage
Kurzanalyse:
  • Höhere Renditechancen als in der Klassik- und Hybridvariante
  • Es kann zwischen sehr vielen Fonds und ETFs gewählt werden. Ein Wechsel zwischen Fonds ist ohne Probleme möglich und kostenfrei
 


 

Private Rentenversicherung und Steuern

Wie bei allen Altersvorsorgen im Versicherungsmantel spielt auch bei der privaten Rentenversicherung das Thema Steuern eine entscheidende Rolle. Auch hier muss man wie bei den anderen Schichten zwischen der Ansparphase und Entnahmephase unterscheiden.

 

Steuerliche Behandlung der privaten Rentenversicherung in der Ansparphase

Beiträge, die in eine private Rentenversicherung gespart werden, dürfen steuerlich geltend gemacht werden. Man macht dies über die sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Allerdings können die Beiträge nur abgesetzt werden, wenn die Freibeträge noch nicht ausgeschöpft sind. Dies ist in der Regel jedoch nahezu immer der Fall.

Die Höhe des Freibetrags beläuft sich für Arbeitnehmer und Beamte auf 1900€ und für Selbstständige auf 2800€.

Unter die Vorsorgeaufwendungen fallen u.a. die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Aus diesem Grund ist der Freibetrag häufig schon ausgeschöpft, sodass die Sparbeiträge in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

 

Beiträge für eine private Rentenversicherung können zwar theoretisch von der Steuer abgesetzt werden. Die dafür vorgesehenen Freibeträge sind aber in der Regel schon durch andere Dinge ausgeschöpft.

 

Steuern auf die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung

Bei der privaten Rentenversicherung gibt es zwei Varianten, wie man am Ende der Vertragslaufzeit sein Kapital ausgezahlt bekommen kann. Eine Variante ist als einmalige Kapitalauszahlung. Die andere Variante ist als lebenslange Verrentung

Beide Varianten werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Doch egal für welche Variante man sich entscheidet, um überhaupt von den Steuervorteilen der privaten Rentenversicherung profitieren zu können, müssen Bedingungen erfüllt sein.

Diese sind, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre besteht und das, dass Alter der auszahlenden Person mindestens 62 Jahre ist. Falls dies nicht gegeben ist, werden die Zinserträge (wie bei einer Anlage in einem Depot) mit der Abgeltungssteuer versteuert.

Starten wir mit der Variante der lebenslangen Verrentung. Bei einer Verrentung wird die Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Ertragsanteils ist abhängig von dem Zeitpunkt, in dem man in die Rente geht.

Alter Ertragsanteil
60 Jahre 22%
61 Jahre 22%
62 Jahre 21%
63 Jahre 20%
64 Jahre 19%
65 Jahre 18%
66 Jahre 18%
67 Jahre 17%


Das Ganze einmal an einem Beispiel verdeutlicht:

 
Alter bei Auszahlung 67, Steuersatz im Alter 20%, jährliche Auszahlung aus privater Rentenversicherung: 3000€ 

3000€ * 17% (Ertragsanteil im Alter 67) * 20% (Steuersatz im Alter) = 102€ (Höhe der steuerlichen Belastung)

 

Schauen wir uns auch noch die Variante mit der Kapitalauszahlung an. Wenn die Bedingung 12 Jahre Bestehen des Vertrags und Mindestalter von 62 Jahren erfüllt ist, muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren).

Das ganze auch einmal an einem Beispiel erläutert:

 
 Kapitalauszahlung, Steuersatz im Alter 20%, vorhandenes Kapital 50.000€ (davon 25.000€ selber eingezahlt und 25.000€ Ertrag)

12.500€ (Hälfte d. Erträge d. versteuert werden müssen) * 20% (Steuersatz im Alter) = 2500€ (einmalige Steuerzahlung)


 

Flexibilität in der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist von allen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge im Versicherungsmantel die flexibelste. Aus diesem Grund lässt sich dieses Produkt am ehesten mit einer Kapitalanlage direkt am Kapitalmarkt vergleichen.

Vor allem dann, wenn man eine private Rentenversicherung in Form einer Nettopolice hat. Schauen wir uns die Flexibilitäten im Folgenden einmal genauer an.

 
 
Gestaltungsmöglichkeiten Ja/Nein
Beitragsfrei stellen ✔️
Kündigen ✔️
Vorzeitige Auszahlung ✔️
Lebenslange Verrentung ✔️
Auszahlung zu Rentenbeginn ✔️
Vererbung ✔️
Pfändungssicher
Änderung der Beiträge ✔️



Private Rentenversicherung beitragsfrei stellen
Die private Rentenversicherung kann jederzeit beitragsfrei gestellt werden. D.h. es werden keine weiteren Beiträge eingezahlt und das bisher eingezahlte Kapital bleibt im Vertrag, wird weiter verzinst und dann mit dem Renteneintritt ausgezahlt bzw. verrentet.
Private Rentenversicherung kündigen
Die private Rentenversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Das bis dahin aufgebaute Kapital wird dann ausgezahlt. Ggf. wird noch ein Stornoabzug vorgenommen.
Private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen
Das Kapital in der privaten Rentenversicherung kann jederzeit ausgezahlt werden. Auch eine Teilauszahlung ist häufig möglich, jedoch müssen hier gewisse Größenordnungen eingehalten werden.
Private Rentenversicherung lebenslang verrenten
Die private Rentenversicherung kann als lebenslange Rente ausgezahlt werden.
Private Rentenversicherung auszahlen zu Rentenbeginn
Die private Rentenversicherung kann man sich zu Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen.
Vererbung
Das Vermögen aus einer privaten Rentenversicherung kann in der Regel frei vererbt werden. Mehr Informationen findest du im Abschnitt Vererbung.
Pfändungssicher
Das Vermögen in einer privaten Rentenversicherung ist nicht pfändungssicher. Es ist dem persönlichen Vermögen zuzurechnen.
Änderung der Beiträge
Die Beiträge einer privaten Rentenversicherung können jederzeit geändert werden.

 


 

Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge in der privaten Rentenversicherung


Wie wir schon gesehen haben, ergeben sich in der Auszahlungsphase sowohl auf eine Kapitalauszahlung als auch auf eine Verrentung Steuervorteile. Als Nächstes setzten wir uns mit der Frage auseinander, ob auf die Auszahlung (egal ob Rente oder Kapitalauszahlung) aus einer privaten Rentenversicherung, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst geklärt werden, wie man als Rentner krankenversichert ist. Drei Varianten sind hier möglich:

  • Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
  • Freiwillig gesetzlich versichert
  • Privat krankenversichert


In der Krankenversicherung der Rentner ist, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindesten 90% der Zeit gesetzlich pflichtversichert war.

Freiwillig gesetzlich versichert ist, wer mehr als 90% der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens nicht gesetzlich pflichtversichert war und auch nicht privat versichert ist.

Privat krankenversichert ist, wer weder pflichtversichert in der KVdR noch freiwillig gesetzlich versichert ist.

  Beitrag Krankenversicherung Beitrag Pflegeversicherung
Krankenversicherung der Rentner Nein Nein
Freiwillig versichert 15,1% 3,05%
Privat versichert Nein Nein

Wie man sieht, fällt lediglich für die im Alter freiwillig gesetzlich krankenversicherten eine Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf die Einkünfte aus einer privaten Rentenversicherung an.

 


 

Auszahlung der privaten Rentenversicherung

Bei der Auszahlung aus einer privaten Rentenversicherung (zum Ende des Vertrags) hat man die Möglichkeit zu wählen, ob man das Kapital vollständig auf einmal ausgezahlt bekommen möchte oder das Kapital als lebenslange Rente ausgezahlt werden soll.

Auch eine Mischung aus den beiden Varianten ist möglich. Dies bedeutet, dass man sich einen Teil des aufgebauten Vermögens auszahlen lässt und den Rest als lebenslange Rente ausgezahlt bekommt.

 


 

Vererbung der privaten Rentenversicherung

Die Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung können frei vererbt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie das gestaltet werden kann. Eine Möglichkeit ist, eine bezugsberechtigte Person zu bestimmen, an die im Falle des Todes das bis dahin angesparte Kapital ausgezahlt werden soll. Diese Person kann frei gewählt werden.

Bestimmt man eine solche Person nicht, dann fällt das Vermögen in den Nachlass des Verstorbenen und wird dann über die getätigte Nachlassregelung vererbt oder falls man seinen Nachlass nicht gesondert geregelt hat, über die gesetzliche Erbfolge

 


Häufige Fragen rund um die private Rentenversicherung

 
Wer kann eine private Rentenversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann jeder eine private Rentenversicherung abschließen.
Welche Angaben benötigt man um eine private Rentenversicherung abzuschließen?
Hauptsächlich werden zur Beantragung nur persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Bankdaten benötigt.
Gibt es einen Mindestbeitrag für eine private Rentenversicherung?
Einen allgemeinen Mindestbeitrag gibt es nicht. Die Mindestbeiträge variieren von Versicherung zu Versicherung beginnen meist in der Größenordnung von 25€ im Monat.
Gibt es einen Höchstbeitrag für eine private Rentenversicherung?
Vom Grundsatz gibt es keine Begrenzung des Beitrags nach oben. Es kann jedoch sein, dass es je nach Versicherer Höchstbeiträge gibt.
 

 

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Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot

Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz (EStG) § 20; https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html  (Abruf 01.2024)

Bundesanzeiger: Alterseinkünftegesetz (AltEinkG); https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl104s1427.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl104s1427.pdf%27%5D__1648800677941 (Abruf 01.2024)

Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10; https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html (Abruf 01.2024)