Ehepartnerzuschlag (EPZ): Altersvorsorge während des Auslandsaufenthalts sinnvoll nutzen

 

 

 
 

Wer als Ehepartner oder Ehepartnerin bei einer Auslandsverwendung mit ins Ausland geht, kann für diese Zeit häufig keine eigene oder nur eine eingeschränkte Altersvorsorge aufbauen. Genau dafür gibt es den Ehepartnerzuschlag (EPZ).

Der Zuschlag soll zugunsten des mitreisenden Ehepartners für eine eigenständige Altersvorsorge verwendet werden. In der Praxis stellt sich dann schnell die Frage: Soll das Geld freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung fließen oder gibt es eine private, kapitalmarktorientierte Alternative?

In diesem Ratgeber erklären wir, welche Möglichkeiten es gibt den Ehepartnerzuschlag möglichst kapitalmarktorient anzulegen, die Kosten so gering wie möglich zu halten und wie eine Umsetzung mit Hilfe von FragFina möglich ist.

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 14.07.2026

 
 


Das wichtigste in Kürze:

  • Der Ehepartnerzuschlag soll dem Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge des mitreisenden Ehepartners dienen. Aufgrund gewisser Restriktion kann nicht frei entschieden werden in welche Anlageform der Zuschlag investiert werden soll.
  • Wer den Zuschlag nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte, benötigt eine geeignete private Altersvorsorge. Aufgrund der Anforderungen kommt dafür in der Praxis häufig eine zertifizierte Basisrente (Rürup-Rente) infrage.
  • Über FragFina kannst du kostenfrei prüfen lassen, welche Rürup-Nettopolice für den Ehepartnerzuschlag geeignet ist. Die Vermittlung erfolgt als provisionsfreier Nettotarif – also ohne Abschluss- und Bestandsprovisionen im Vertrag.

Disclaimer: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Besoldungsberatung. Wir beraten zur möglichen versicherungsseitigen Umsetzung einer geeigneten Altersvorsorge, nicht jedoch zur rechtlichen Anspruchsprüfung oder zur konkreten Besoldungsberechnung. Bitte stimme die Voraussetzungen und Nachweise immer mit deiner bezügezahlenden Stelle, deinem Dienstherrn oder deiner zuständigen Personalstelle ab.

 

 

 

Warum der Ehepartnerzuschlag eine passende Altersvorsorge braucht

Wer im Auswärtigen Dienst, bei der Bundeswehr oder in anderen Auslandsverwendungen ins Ausland versetzt wird, nimmt häufig den Ehepartner oder die Ehepartnerin mit. Für den mitreisenden Partner kann das beruflich erhebliche Folgen haben: Erwerbstätigkeit ist am ausländischen Dienstort oft nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.

Dadurch entstehen Lücken in der eigenen Altersvorsorge. Der Ehepartnerzuschlag soll genau dieses Problem abfedern. Er ist dafür gedacht, zugunsten des Ehepartners eine eigenständige Altersversorgung aufzubauen.

Das Geld ist aber nicht einfach ein frei verfügbarer Bonus. Es muss grundsätzlich zweckgerichtet für Altersvorsorge verwendet und gegenüber der zuständigen Stelle nachgewiesen werden. Wer den Zuschlag nutzen möchte, braucht deshalb ein Produkt, das die Anforderungen erfüllt und durch geeignete Unterlagen belegt werden kann.

Somit bleiben in vielen Fällen nur zwei Möglichkeiten: eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge.

Die Definition für die private Altersvorsorge ist dabei wie folgt:

"Der [...] Ehegattenzuschlag soll zugunsten der Ehegattin bzw. des Ehegatten wie folgt verwendet werden [...] als Beitrag für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, welche eine lebenslange monatliche Leibrente für die Ehegattin oder den Ehegatten vorsieht und nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres der Ehegattin oder des Ehegatten ausgezahlt wird oder die Voraussetzungen des Abschnitts XI des Einkommensteuergesetztes in Verbindung mit dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz erfüllt."

D.h. wer das Kapital nach eigenen Vorstellungen anlegen und stärker am Kapitalmarkt investieren möchte, landet bei der privaten Lösung schnell bei einer Basisrente (Rürup-Rente), da nur diese die Anforderungen erfüllt.

Wie man das Ganze genau gestalten kann, was die Vor-und Nachteile sind, wie man die Kosten so gering wie möglich hält  und wie man eine entsprechende Versorgung abschließen kann, erfährst du im weiteren Verlauf dieses Ratgebers.

FragFina kann dich unterstützen: Wir prüfen, welche Rürup-Nettopolice für den Ehepartnerzuschlag geeignet ist, erstellen ein kostenfreies Angebot und begleiten die Umsetzung, wenn der Vertrag abgeschlossen werden soll.

 
 

 

 

 

 

Welche Altersvorsorge ist für den Ehepartnerzuschlag möglich?

Der Ehepartnerzuschlag soll für eine eigenständige Altersvorsorge des Ehepartners verwendet werden. Je nach persönlicher Situation kommen insbesondere folgende Wege in Betracht:

  • Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Einzahlungen in eine berufsständische Versorgungseinrichtung
  • In bestimmten Fällen Zahlungen in eine Versorgungsrücklage (gilt für Ehepartner im Beamtenstatus)
  • Eine geeignete kapitalgedeckte (private) Altersvorsorge

Für viele Betroffene ist vor allem die letzte Variante interessant. Denn eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann ermöglichen, den Zuschlag nicht in das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung einzuzahlen, sondern langfristig am Kapitalmarkt zu investieren.

Allerdings reicht dafür nicht jede Geldanlage. Ausgeschlossen sind in der Regel klassische freie Anlageformen wie ETF-Depot, Aktien, Fondseinlagen, Sparbuch, Bausparvertrag oder Immobilien. Der Grund: Der Zuschlag soll für Altersvorsorge verwendet werden – nicht für frei verfügbares Vermögen.

Eine geeignete private Lösung muss deshalb auf Altersvorsorge ausgerichtet sein. Sie sollte eine lebenslange monatliche Leibrente vorsehen, nicht zu früh ausgezahlt werden und die erforderlichen Nachweise liefern können. In der Praxis führt das häufig zur Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente.

Mehr Infos findest du in unserem Ratgeber zur Rürup-Rente.

 

 

 

 

Warum eine Rürup-Rente für den Ehepartnerzuschlag

Eine Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine private Altersvorsorge mit klarer Zweckbindung. Sie ist auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgerichtet und kann nicht wie ein Depot oder eine normale Geldanlage frei verwendet werden.

Genau das ist beim Ehepartnerzuschlag wichtig. Denn die zuständige Stelle möchte nachvollziehen können, dass mit dem Zuschlag tatsächlich eine eigenständige Altersvorsorge für den Ehepartner aufgebaut wird.

Eine moderne fondsgebundene Rürup-Rente kann dabei zwei Anforderungen miteinander verbinden: Sie erfüllt den Charakter einer zweckgebundenen Altersvorsorge. Gleichzeitig kann das Kapital kapitalmarktorientiert in Fonds oder ETFs angelegt werden.

Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche im gesetzlichen System. Wer stattdessen eine fondsgebundene Rürup-Rente nutzt, kann die Geldanlage individueller gestalten.

Das bedeutet nicht automatisch, dass die Rürup-Rente immer besser ist. Die gesetzliche Rentenversicherung kann je nach Alter, Situation und Sicherheitsbedürfnis sinnvoll sein. Wer aber bewusst eine kapitalmarktorientierte Lösung sucht, sollte die Rürup-Rente als Alternative prüfen.

Wenn man sich für eine Rürup-Rente entscheidet sollte man darauf achten, dass es sich idealerweise um eine Nettopolice also einen Vertrag ohne Provision handelt, da bei sonst gleicher Vertragsgestaltung durch die niedrigeren Kosten deutlich höhere Ablaufleistungen zusatnde kommen.

Mehr zu diesem Them erfährst du im Verlauf dieses Ratgebers.

 

 

 

 

Gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente?

Viele Betroffene stehen vor genau dieser Entscheidung: Soll der Ehepartnerzuschlag freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden oder soll eine private Altersvorsorge genutzt werden?

Beide Wege können sinnvoll sein. Sie unterscheiden sich aber deutlich. Die gesetzliche Rentenversicherung ist einfach, etabliert und sicherheitsorientiert. Dafür besteht keine individuelle Kapitalanlage. Die Beiträge werden in gesetzliche Rentenansprüche umgerechnet.

Eine fondsgebundene Rürup-Rente ist kapitalmarktorientierter. Je nach Anbieter und Tarif kann das Kapital in Fonds und ETFs investiert werden. Dadurch bestehen langfristig höhere Renditechancen, aber auch Wertschwankungen.

Für viele mitreisende Ehepartner ist die Rürup-Rente besonders interessant, wenn sie:

  • Eine private Lösung statt gesetzlicher Rentenversicherung wünschen
  • Den Zuschlag kapitalmarktorientiert investieren möchten
  • Wert auf niedrige Kosten legen (Provisionsfreie Tarife (Nettopolicen) wählen)
  • Den Vertrag später flexibel beitragsfrei stellen oder privat weiterführen möchten

Wichtig ist: Eine Rürup-Rente ist keine flexible Geldanlage. Sie ist auf eine spätere lebenslange Rente ausgelegt. Eine freie Kapitalauszahlung ist nicht vorgesehen. Genau deshalb kann sie aber als Altersvorsorgeprodukt für den Ehepartnerzuschlag geeignet sein.

Kriterium Freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung Fondsgebundene Rürup-Rente als Nettopolice
Grundidee Der Zuschlag wird in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und erhöht dort die späteren Rentenansprüche. Der Zuschlag fließt in eine private Basisrente, die später eine lebenslange Rente auszahlt.
Kapitalanlage Keine individuelle Kapitalanlage. Die Einzahlung wird in gesetzliche Rentenansprüche umgerechnet. Kapitalmarktorientierte Anlage möglich, je nach Tarif zum Beispiel über Fonds oder ETFs.
Gestaltungsmöglichkeiten Gering. Die spätere Leistung richtet sich nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Höher. Anbieter, Tarif, Fondsanlage und Beitragshöhe können individuell ausgewählt werden.
Nachweis für den Dienstherrn Nachweis über die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Nachweis über den zertifizierten Basisrentenvertrag, in der Regel über Produktinformationsblatt und Zertifizierungsnummer.
Flexibilität während der Laufzeit Beiträge können grundsätzlich freiwillig gezahlt werden, die Ausgestaltung folgt aber den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Tarif kann der Vertrag beitragsfrei gestellt, privat weitergeführt oder mit reduziertem Beitrag fortgeführt werden.
Verfügbarkeit des Kapitals Keine freie Kapitalverfügbarkeit. Es entstehen spätere gesetzliche Rentenansprüche. Ebenfalls keine freie Kapitalverfügbarkeit. Die Auszahlung erfolgt später grundsätzlich als lebenslange Rente.
Renditechancen Keine direkte Kapitalmarktbeteiligung. Die Entwicklung hängt vom gesetzlichen Rentensystem ab. Höhere Renditechancen durch Fonds- oder ETF-Anlage möglich, dafür bestehen auch Kapitalmarktrisiken.
Kostenstruktur Keine klassischen Abschluss- oder Vertriebskosten wie bei privaten Versicherungsverträgen. Bei einer Nettopolice sind keine Abschluss- und Bestandsprovisionen im Vertrag einkalkuliert. Vertrags-, Verwaltungs- und Fondskosten fallen dennoch an.
Besonders geeignet für Personen, die eine einfache, staatliche und sicherheitsorientierte Lösung bevorzugen. Personen, die den Zuschlag privat, kapitalmarktorientiert und möglichst provisionsfrei für die Altersvorsorge nutzen möchten.
Möglicher Nachteil Keine individuelle ETF- oder Fondsauswahl und keine eigene Kapitalanlagestrategie. Wertschwankungen möglich; außerdem ist die Rürup-Rente langfristig gebunden und nicht frei auszahlbar.

Welche Lösung besser passt, hängt von der persönlichen Situation ab. Wer eine einfache und sicherheitsorientierte Lösung sucht, kann mit der gesetzlichen Rentenversicherung gut fahren. Wer den Ehepartnerzuschlag dagegen kapitalmarktorientiert anlegen und die Kosten durch einen provisionsfreien Tarif niedrig halten möchte, sollte eine fondsgebundene Rürup-Nettopolice prüfen.

 

 

 

 

Warum die Nettopolice beim Ehepartnerzuschlag besonders wichtig ist

Wenn der Ehepartnerzuschlag in eine private Altersvorsorge fließt, sollte der Vertrag möglichst kosteneffizient sein. Das gilt ganz besonders, wenn der Vertrag nur für die Dauer einer Auslandsverwendung bespart wird.

Viele Auslandsverwendungen dauern nicht das gesamte Erwerbsleben, sondern nur einige Jahre. Genau dann können Provisionen besonders stark ins Gewicht fallen. Denn klassische Abschluss- und Vertriebskosten werden häufig zu Beginn oder über die ersten Vertragsjahre belastet.

Wenn der Vertrag später beitragsfrei gestellt wird, kann dieser Kostenblock die Entwicklung spürbar belasten.

Eine Nettopolice funktioniert anders. Bei einem Nettotarif sind keine Abschlussprovisionen und keine laufenden Bestandsprovisionen in den Vertrag einkalkuliert. Die Vermittlung erfolgt gegen ein separates, transparentes Honorar.

Das ist grundsätzlich ein Vorteil und schlägt durch den häufig begrenzten Zeitraum beim Ehepartnerzuschlag noch einmal ganz besonders zu Buche:

  • Mehr Beitrag kann in die Altersvorsorge fließen
  • Keine Abschlussprovisionen im Vertrag
  • Keine laufenden Bestandsprovisionen
  • Bessere Kostentransparenz
  • Besonders interessant bei begrenzter Beitragsdauer
  • Bessere Ablaufleistungen im Vergleich zu vergleichbaren Bruttopolicen

Wichtig ist aber auch: Eine Nettopolice ist nicht kostenfrei. Es gibt weiterhin Vertrags-, Verwaltungs- und Fondskosten. Zusätzlich fällt für die Vermittlung ein separates Honorar an.

Bei FragFina liegen die Kosten für den Abschluss bspw. bei einmalig 299€. Eine Angebotserstellung über uns ist kostenfrei.

 
 

 

 

 

 

Flexibilität: Was passiert nach dem Auslandsaufenthalt?

Ein wichtiger Punkt beim Ehepartnerzuschlag ist die Laufzeit der tatsächlichen Beiträge. In der Regel wird der Zuschlag nur für die Dauer des Auslandsaufenthalts gezahlt.

Danach stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Vertrag?

Bei einer geeigneten Rürup-Rente gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten.

Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden.

Dann werden keine weiteren Beiträge gezahlt, das vorhandene Vertragsguthaben bleibt aber im Vertrag investiert und entwickelt sich weiter.

Der Vertrag kann privat weitergeführt werden.

Wenn kein Zuschuss mehr gezahlt wird, kann der Ehepartner den Vertrag aus eigenen Mitteln fortführen. Der Beitrag kann angepasst werden. Je nach Anbieter und Tarif kann der Beitrag reduziert oder später wieder erhöht werden.

Diese Flexibilität ist wichtig. Denn der Vertrag sollte nicht nur während der Auslandsverwendung funktionieren, sondern auch danach sinnvoll weiterbestehen können.

Gerade deshalb ist die Produktauswahl entscheidend. Ein guter Tarif sollte nicht nur zertifiziert sein, sondern auch mit wechselnden Beiträgen, Beitragsfreistellung und späterer privater Fortführung praktikabel umgehen können.

 

 

 

 

Produktfindung: Welche Rürup-Rente eignet sichfür den Ehepartnerzuschlag?

Nicht jede Rürup-Rente ist automatisch eine gute Lösung für den Ehepartnerzuschlag. Entscheidend ist eine Kombination aus Anerkennungsfähigkeit, Kosten, Anlagequalität und Flexibilität.

Bei der Produktauswahl achten wir insbesondere auf folgende Punkte:

  • Ist der Tarif als Basisrente zertifiziert?
  • Gibt es eine Zertifizierungsnummer für den Nachweis?
  • Ist eine fondsgebundene Anlage mit ETFs oder guten Fonds möglich?
  • Wie hoch sind die Effektivkosten?
  • Gibt es Abschluss- oder Bestandsprovisionen?
  • Wie flexibel sind Beiträge und Beitragsfreistellung?
  • Kann der Vertrag nach Ende des Zuschusses privat weitergeführt werden?
  • Wie stark sind Rentenfaktoren und Verrentungsbedingungen?
  • Wie transparent sind Produktinformationsblatt und Vertragsunterlagen?

Für die Produktauswahl können wir auf die Daten aus unserem Rürup-Renten-Test zurückgreifen. Dort vergleichen wir unter anderem Kosten, Geldanlage, Rentenfaktoren, Flexibilität und weitere Tarifmerkmale.

Bei allen getesteten tarifen handelt es sich um Nettopolicen also provisinsfreie Tarife.

Gerade beim Ehepartnerzuschlag sollte der Fokus nicht nur auf „zertifiziert“ liegen. Ein Tarif kann formal geeignet sein, aber trotzdem hohe Kosten oder schwache Anlageoptionen haben. Deshalb ist eine fundierte Produktauswahl wichtig.

Hier findest du unsere Ergebnistabelle:

 

 
Alte Leipziger
LV 1871
MyLife
AXA
Continentale
Volkswohl Bund
Swiss Life
ERGO
Münchener Verein
Tarif
HFR 70
Mein Plan
Basis Aktiv
Just Invest Basis
BasisRente Invest
Fonds Pur Basis
Investo Aktiv Basisrente
Basis-Rente Balance
BasisRente Invest
Effektivkosten
2
2
3
1
1
3
4
5
3
Geldanlage
1
1
1
2
2
1
1
2
5
Rentenfaktor
1
1,5
1
2
2
1
4
2
2,5
Flexibilität
1,45
1,4
1,7
1,45
2
1,6
1,2
1,85
1,85
Bilanz
1,5
2,25
3,25
2,5
2,25
1,75
1,75
2,5
2,75
Onlineportal
1
1
1
3
3
6
6
6
4
Gesamtnote
1,35
1,57
1,72
1,9
1,95
2,06
2,72
3,06
3,11
Aktionen

 

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Nachweis gegenüber Dienstherr oder bezügezahlender Stelle

Damit der Ehepartnerzuschlag gewährt werden kann, muss die zweckgerichtete Verwendung für Altersvorsorge nachgewiesen werden.

Bei deutschen Altersvorsorgeprodukten wird dafür ein Produktinformationsblatt verwendet.

Wichtig für den Nachweis sind insbesondere:

  • Produktname und Tarif
  • Beitragshöhe Laufzeit beziehungsweise Rentenbeginn
  • Zertifizierungsnummer
  • Hinweis auf die lebenslange Rentenzahlung

Die im Vertrag hinterlegte Zertifizierungsnummer ist dabei besonders wichtig. Sie zeigt, dass es sich um ein zertifiziertes Altersvorsorge- beziehungsweise Basisrentenprodukt handelt.

Aus praktischer Sicht sollte deshalb nicht einfach irgendeine fondsgebundene Rentenversicherung gewählt werden. Entscheidend ist, dass der konkrete Tarif die Anforderungen erfüllt und im Nachweis gegenüber der zuständigen Stelle verwendet werden kann.

Die relevanten Informationen ob der Vertrag den Anforderungen entspricht finden sich im sogenannten Produktinformationsblatt (PIB). Dieses bekommt sowohl in der Angebotserstellung und dann auch im Rahmen der Police wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat.

Aus unserer Erfahrung reicht die Police bzw. das Produktinformationsblatt als Nachweis.

Alle abschließbaren Tarife aus unserem Rürup-Renten Test erfüllen die Anforderungen des Eheprtnerzuschlags.

 

 

 

 

Umsetzung des Ehepartnerzuschlags über FragFina

FragFina unterstützt bei der Vermittlung  einer geeigneten Rürup-Nettopolicen für den Ehepartnerzuschlag. Wir haben solche Verträge bereits in der Vergangenheit begleitet und kennen die typischen Fragen rund um Zuschlag, Nachweis, Produktinformationsblatt und Zertifizierungsnummer.

Der Ablauf ist in der Regel einfach: Du sendest uns die wichtigsten Eckdaten zum geplanten Beitrag, zum Ehepartner und zur gewünschten Laufzeit. Wir erstellen dir auf dieser Basis ein kostenfreies Angebot.

Du erhältst die relevanten Unterlagen für den Nachweis, insbesondere Produktinformationen und Zertifizierungsangaben. Wenn du dich für die Umsetzung entscheidest, vermitteln wir den Vertrag als Nettopolice. Die Angebotserstellung ist kostenfrei.

Die Umsetzung als Nettopolice erfolgt bei Abschluss gegen eine einmaligen Preis von 299€. Dafür sind im Vertrag keine Provisionen einkalkuliert.

Mehr Informationen zur konkreten Umsetzung findest du hier: Rürup-Rente abschließen.

Was kostet das Angebot? Die Prüfung und Angebotserstellung sind bei FragFina kostenfrei. Kosten entstehen erst, wenn du dich für den Abschluss über uns entscheidest. Die Vermittlung erfolgt dann als Nettopolice gegen einmalig 299€. Da es sich um eine Nettopolice handelt, hat der Vertrag keine Provisionen.

 

 

 

 

Häufige Fragen zum Ehepartnerzuschlag

 
 
Was ist der Ehepartnerzuschlag?
Der Ehepartnerzuschlag ist ein erhöhter Auslandszuschlag, der dem Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge des mitreisenden Ehepartners dienen soll. Er ist insbesondere bei Auslandsverwendungen relevant, wenn der Ehepartner im Ausland lebt und dadurch eigene Erwerbs- oder Vorsorgemöglichkeiten eingeschränkt sind.
Wer kann den Ehepartnerzuschlag erhalten?
Die genauen Voraussetzungen hängen vom Dienstverhältnis, der Auslandsverwendung und der zuständigen Stelle ab. Typisch ist, dass der Ehepartner am ausländischen Dienstort mit im gemeinsamen Haushalt lebt und der Zuschlag zweckgerichtet für dessen Altersvorsorge verwendet wird.
Kann ich den Zuschlag einfach in ein ETF-Depot einzahlen?
Nein. Ein ETF-Depot ist frei verfügbares Vermögen und keine zweckgebundene Altersvorsorge mit lebenslanger Rentenleistung. Deshalb reicht ein normales Depot für den Nachweis nicht aus.
Warum kommt eine Rürup-Rente für den Ehepartnerzuschlag infrage?
Eine Rürup-Rente ist eine zweckgebundene private Altersvorsorge mit lebenslanger Rentenzahlung. Als zertifizierter Basisrentenvertrag kann sie die Anforderungen an eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge erfüllen und gleichzeitig eine kapitalmarktorientierte Anlage ermöglichen.
Warum sollte ich eine Nettopolice für den Ehepartnerzuschuschlag wählen?
Eine Nettopolice enthält keine Abschluss- und Bestandsprovisionen. Das senkt die Kosten deutlich und die Ablaufleistung wird verbessert. Gerade wenn Beiträge nur während einer zeitlich begrenzten Auslandsverwendung gezahlt werden, ist der Verzicht auf Provisionen noch relevanter.
Kann der Vertrag beendet werden, wenn der Zuschuss nicht mehr gezahlt wird?
Eine Rürup-Rente kann in der Regel nicht frei gekündigt und ausgezahlt werden. Sie kann aber beitragsfrei gestellt werden. Das vorhandene Guthaben bleibt dann im Vertrag und wird später verrentet. Es müssen dann keine weiteren Beiträge eingezahlt werden.
Kann ich den Vertrag privat weiterführen?
Ja, je nach Tarif kann der Vertrag nach Ende des Zuschusses privat weitergeführt werden. Oft ist auch eine Reduzierung des Beitrags möglich. Das sollte bei der Produktauswahl von Anfang an berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen brauche ich für den Nachweis des Ehepartnerzuschlags?
In der Regel wird ein Produktinformationsblatt mit Tarifdaten, Beitrag und Zertifizierungsangaben benötigt. Entscheidend ist, dass der konkrete Vertrag die Anforderungen der zuständigen Stelle erfüllt. Bitte stimme die erforderlichen Unterlagen immer mit deiner bezügezahlenden Stelle ab.
Kann FragFina ein Angebot für einen Ehepartnerzuschlag erstellen?
Ja. Wir können kostenfrei prüfen, welche Rürup-Nettopolice für den Ehepartnerzuschlag infrage kommt, und ein Angebot vorbereiten. Wenn du dich für die Umsetzung entscheidest, vermitteln wir den Vertrag als provisionsfreie Nettopolice.
 

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Nimm gerne Kontakt mit uns auf:

 

Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot



Bva.bund.de: Informationsblatt_GAD_Zuschlag; https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Besoldung/Information_Merkblaetter/Informationsblatt_GAD_Zuschlag.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Abruf 07.2026)

Dbwv.de: Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt; https://www.dbwv.de/mitgliedschaft-service/fuer-alle/aktuelles-service/beitrag/verbandserfolg-ehepartnerzuschlag-fuer-ins-ausland-mitreisende-ehegatten-durchgesetzt (Abruf 07.2026)

Gesetze-im-Internet.de: Bundesbesoldungsgesetz §53 Auslandszuschlag; https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__53.html (Abruf 07.2026)