Altersvorsorgedepot
Alles rund um die neue staatlich geförderte Altersvorsorge einfach und verständlich erklärt
Altersarmut ist ein drängendes Thema, das durch die demografische Entwicklung weiter verschärft wird. Allein auf die gesetzliche Rente zu setzen, wird langfristig nicht ausreichen, weshalb der Aufbau einer privaten Vorsorge unverzichtbar ist.
Auch der Staat hat diese Problematik erkannt und plant mit dem sogenannten Altersvorsorgedepot eine neue, steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge. Den aktuellen Stand, was bereits bekannt ist und welche weiteren wichtigen Informationen du wissen solltest, erfährst du in diesem Ratgeber.
Benjamin de Groot
Finanzexperte
Das wichtigste in Kürze:
- Die Bundesregierung plant mit Beginn zum 01.01.2026 das sogenannte Altersvorsorgedepot. Aktuell befindet sich das Ganze im Status eines Gesetzesentwurfs. Vorbild ist der 401k in den USA
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Im Rahmen des Altersvorsorgedepots soll es möglich sein, in ETFs, Aktien und Fonds zu investieren und die dafür verwendeten Beiträge von der Steuer abzusetzen. Zusätzlich soll es eine vom Staat gezahlte Zulagen geben (ähnlich wie bei der Riester-Rente)
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Darüber hinaus sollen gewisse Einschränkungen gelten. Das Kapital soll erst zu Rentenbeginn zur Verfügung stehen und ein vorheriger Abruf nicht möglich bzw. nur unter Rückzahlung der Steuervorteile und Zulagen möglich sein
Was ist das (geförderte) Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die die Chancen des Kapitalmarkts nutzt, indem sie auf Investitionen in ETFs, Aktien und Fonds setzt. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, und zusätzliche Vergünstigungen wie staatliche Zulagen sind geplant. Der offizielle Start ist für den 01.01.2026 vorgesehen.
Die Einführung des Altersvorsorgedepots wird durch den demografischen Wandel immer dringender. Die Herausforderungen, denen die gesetzliche Rente bereits heute gegenübersteht, werden sich weiter verschärfen.
Nur eine umfassende Reform kann verhindern, dass immer mehr Menschen in die Altersarmut abrutschen. Das Altersvorsorgedepot bietet eine Möglichkeit, individuell vorzusorgen und die finanzielle Sicherheit im Alter zu erhöhen.
So sagte beispielsweise der Parlamentarische Staatssekretär DR. Florian Toncar:
„Angesichts des demografischen Wandels müssen wir kapitalgedeckte Instrumente in der Rente dringend ausbauen.[...] Ich freue mich, dass wir uns in der Fokusgruppe auf sehr klare Empfehlungen einigen konnten: für renditestärkere Anlagen, mehr Wettbewerb, mehr Flexibilität für die Vorsorgenden, geringere Kosten und weniger Bürokratie.[...]“
Die Gestaltung soll angelehnt sein an den 401K in den USA und folgende Kernelement enthalten:
- Anlage der Sparbeiträge am Kapitalmarkt (ETFs, Aktien, Fonds, etc.)
- Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden
- Rente bzw. Auszahlung wird nachgelagert versteuert
- Keine Beitragsgarantie (100% der Beiträge fließen in die gewählte Anlage)
Die Umsetzung soll aktuell sowohl über ein Depot, wie man es von ETF-Sparplänen kennt, als auch über eine Rentenversicherung möglich sein. Alle bisher bekannten Details zur Funktionsweise und weitere wichtige Informationen findest du im weiteren Verlauf dieses Ratgebers.
🎓Was ist ein Depot?
Ein Depot ist eine Verwahrstelle für Wertpapiere. Unter Wertpapieren versteht man hauptsächlich Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs. Damit man Wertpapiere handeln, also kaufen oder verkaufen kann, benötigt man ein Depot.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Wie die Funktionsweise genau im Detail sein wird, ist stand heute noch nicht bekannt. Bei allem, was man bisher weiß, wird das ganze voraussichtlich wie folgt aussehen.
Wenn man ein Altersvorsorgedepot abschließt, zahlt man regelmäßig (bspw. monatlich), einmalig oder auch in einer Mischung daraus Beiträge in der gewünschten Höhe ein.
Diese Beiträge werden dann in die gewünschte Geldanlage investiert. Nach aktuellem Stand kann dies beispielsweise in ETFs stattfinden. Dabei wird man aller Voraussicht nach nicht auf einen ETF beschränkt sein, sondern auch in mehrere investieren können.
Ob man die Geldanlage komplett frei wählen kann, ist noch nicht klar. Im Gespräch ist aktuell eine Art Positivliste, aus der man dann seine gewünschten Anlagen aussuchen kann.
Neben der Wahl der ETFs wird man auch die prozentuale Zusammensetzung wählen können. Also zum Beispiel 60% in ETF A und 40% in ETF B.
Höchstwahrscheinlich wird man zu Vertragsbeginn ein Endalter auswählen müssen. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht komplett frei wählbar ist. Bei vergleichbaren Produkten heute ist der früheste Rentenbeginn mit 62.
Bei dem spätestmöglichen Rentenbeginn scheint es mehr Flexibilität zu geben. Hier scheint es in Richtung des 85 Lebensjahrs zu gehen.
Erreicht man das gewählte Endalter, wird es vermutlich verschiedene Optionen geben, wie die Auszahlungsphase gestaltet werden kann. Aktuell halten wir die folgenden 3 Option für am wahrscheinlichsten.
Möglichkeit 1 : Auszahlung als lebenslange Rente
Das angesparte Kapital wir mithilfe eines Umrechnungsfaktors (Rentenfaktor) auf eine lebenslange Rente umgerechnet. Bei einer Versicherungslösung heute geschieht dies wie folgt:
Angespartes Kapital / 10.000 * Rentenfaktor = Lebenslang monatlich ausgezahlte Rente
Das Ganze einmal an einem Beispiel verdeutlicht. Angenommen das angesparte Kapital würde 200.000€ entsprechen und der Rentenfaktor würde bei 25€ liegen, dann sieht die Berechnung wie folgt aus:
200.000€ / 10.000 * 25€ = 500€
In diesem Beispiel würde die lebenslange Rente 500€ monatlich entsprechen.
Was hier allerdings noch nicht berücksichtigt ist, ist, wie das angesparte Kapital im Falle einer Verrentung weiter investiert bleibt.
Was bedeutet das? In der Verrentungsphase wird logischerweise das angesparte Kapital benötigt, um die Rente auszuschütten allerdings nur ein kleiner Teil. Der Rest des Kapitals bleibt weiter investiert und erwirtschaftet idealerweise Renditen, die wiederum dazu führen, dass die tatsächlich ausgezahlte Rente höher ausfällt.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Möglichkeit 1 ist, dass das Kapital in den Deckungsstock einer Versicherung eingezahlt wird und die daraus resultierenden Überschüsse dazu führen, dass sich die Rente erhöht (hier findest du weitere Informationen zur Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn).
Möglichkeit 2 ist, dass das Kapital, was nicht direkt für die Auszahlung der Rente benötigt wird, weiterhin am Kapitalmarkt investiert bleibt. Es könnte also beispielsweise in dasselbe ETF-Portfolio wie in der Ansparphase weiter investiert werden. Man sollte hier jedoch berücksichtigen, dass das Risikomanagement wichtiger wird, da der Investitionszeitraum geringer wird.
Möglichkeit 2: Auszahlung des Kapitals
Bei dieser Möglichkeit wird das gesamte Kapital, was in der Ansparphase angesammelt wurde, auf einen Schlag ausgezahlt. Es passiert hier keine automatisierte Überweisung zum Ende der Einzahlungsphase, sondern das Geld muss aktiv abgerufen werden.
Dies hat den Vorteil, dass wenn man das Geld noch nicht zum Ende der Einzahlungsphase direkt benötigt, man weiter investiert bleiben kann und man das Kapital erst abruft, wenn man es wirklich benötigt.
Ob direkt zu Rentenbeginn eine komplette Auszahlung möglich sein wird, ist eher unwahrscheinlich, da die Idee des Ganzen ist, das das angesparte Kapital lebenslang reichen soll. Daher ist, was das Thema Auszahlung angeht, unserer Ansicht nach die Möglichkeit 3 wahrscheinlicher.
Möglichkeit 3: Teilauszahlung oder/ und Teilverrentung
Die dritte Möglichkeit ist eine Mischung aus den Möglichkeiten 1 und 2. Anstatt sich das gesamte Kapital verrenten bzw. auszahlen zu lassen, kann man auch nur einen Teil des Kapitals verrenten und den anderen Teil des Kapitals auszahlen.
Die Teilverrentung funktioniert nach dem gleichen Konzept wie bei Möglichkeit 1 beschrieben logischerweise dann nur mit dem Kapital, was nach der Teilauszahlung übrig bleibt.
In was kann man beim Altersvorsorgeportfolio investieren?
Über die grundsätzliche Funktionsweise des Altersvorsorgeportfolios haben wir bereits einige Dinge erfahren. Eine ganz entscheidende Frage ist jedoch, in was man ganz konkret investieren kann?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, welche Anlagemöglichkeiten es konkret geben wird. Ziel des Portfolios soll es sein, in chancenreiche Anlagen mit höheren Renditen investieren zu können.
Umgesetzt werden soll das Ganze (ohne aktuell nähere Spezifikation) mit Anlagen in Fonds und andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen.
Damit ist davon auszugehen, dass eine Anlage in die folgenden Möglichkeiten zumindest wahrscheinlich ist:
- ETFs
- Aktiv gemanagte Fonds
- Aktien
- Anleihen
Hier wird jedoch aller Voraussicht nach nicht alles, was am Markt vorhanden ist, verfügbar sein. In den jeweiligen Anlageklassen wird es Beschränkungen auf bestimmte Anlagen geben.
Aktuell ist die Rede von einer Positivliste. Also eine Auswahl aus einer bereits vorselektierten Liste.
🎓Anlage in Krypto möglich?
Für den ein oder anderen stellt sich die Frage, ob es im Rahmen des geplanten Altersvorsorgedepots auch möglich sein wird, in Kryptowährungen zu investieren. Eine entsprechende Anfrage wurde bei der Bundesregierung am 10. Juni 2024 gestellt. Hier gab es die Antwort, dass die konkreten Anlageformen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar wären. Somit ist es vom Grundsatz noch möglich, dass auch Kryptos mit unter die Investitionsmöglichkeiten fallen.
Altersvorsorgeportfolio und Steuern
Nach heutigem Stand sollen die Beiträge für das Altersvorsorgeportfolio von der Steuer abgesetzt werden können, wohingegen die Auszahlung dann versteuert werden sollen.
Hier ist ein Modell vorstellbar, wie es heute beispielsweise schon bei der Rürup-Rente bzw. Riester-Rente angewandt wird.
Man betrachtet hier zwei Phasen und zwar die Ansparphase und die Entnahmephase.
Steuerliche Behandlung des Altersvorsorgeportfolios in der Ansparphase
Sofern man sich an den bestehenden Lösungen orientiert, sähe das Ganze wie folgt aus. 100% der Beiträge dürfen in der Ansparphase von der Steuer abgesetzt werden. Einmal an einem Beispiel verdeutlicht, wie das funktioniert.
Steuerklasse 1, Grenzsteuersatz 35%, jährliche Einzahlung: 5000€
5000€ * 100% * 35% = 1750€
In diesem Beispiel hätte wir eine jährliche Steuererstattung von 1750€ oder in Prozent ausgedrückt bekommt man 35% der eingezahlten Beiträge über die Steuererklärung zurück.
Hier wird es voraussichtlich Höchstgrenzen geben. Also das nicht unbegrenzt Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Bei der Riester-Rente ist es beispielsweise so geregelt, dass maximal 2100€ mit dem Steuervorteil investiert werden können.
Es ist davon auszugehen, dass es eher etwas höher als 2100€ sein wird. Gerüchte über Zahlen, die bisher die Runde machen, liegen in einer Range von 4000€ bis 8000€.
Steuerliche Behandlung des Altersvorsorgeportfolios in der Entnahmephase
Stand heute soll es für das Altersvorsorgeportfolio eine nachgelagerte Besteuerung geben. D.h. in der Entnahmephase muss die ausgezahlte Rente bzw. das ausgezahlte Kapital mit dem dann gültigen Steuersatz versteuert werden. Dies wäre auch ähnlich zur heutigen Versteuerung der Rürup-Rente bzw. Riester-Rente.
Das ganze auch einmal an einem Beispiel verdeutlicht:
Steuersatz im Alter: 20%, jährliche Auszahlung: 5000€
5000€ * 20% = 1000€
Bei diesem Beispiel würde die Steuer auf eine jährliche Auszahlung bzw. Verrentung von 5000€ bei 1000€ liegen.
Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung
Es ist davon auszugehen, dass, wenn man die Steuererstattung realisieren möchte, dies über die jährliche Steuererklärung zu machen ist. D.h. man trägt den Betrag ein, den man im Jahr, für das die Steuererklärung gemacht wird, eingezahlt hat.
Bei vergleichbaren Produkten heute wird ein Nachweis für die Steuererklärung in der Regel nicht benötigt, da bei der Beantragung bereits die Steueridentifikationsnummer angegeben werden muss. So kann direkt eine Kommunikation zwischen dem Finanzamt und der Versicherung bzw. dem Depotanbieter erfolgen.
Weiterer Steuervorteil
Durch den voraussichtlich etwas starreren Mantel des Altersvorsorgedepots im Gegensatz zu einem "normalen" Depot ist davon auszugehen, dass sich ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt und zwar das keine Steuern anfallen, wenn man die Geldanlage wechselt bzw ändert.
Wenn man heute bspw. seine ETF-Anlage im Rahmen eines Depots ändern möchte, passiert das über einen Verkauf bzw. Kauf von bestehenden Anteilen.
Man verkauft also Anteile von einem oder mehreren ETFs, die man nicht mehr in seinem Portfolio haben möchte oder zumindest nicht mit einer so hohem Gewichtung. Dafür kauft man dann Anteile von ETFs, die man bisher noch nicht hatte oder stockt den Bestand von bestehenden Anteilen auf.
Jetzt kann hier der Fall eintreten, dass man mit den verkauften Anteilen einen Gewinn erzielt hat, der oberhalb der Freigrenze von 1000€ liegt. Somit fallen auf die erzielten Gewinne Steuern an, und zwar in Form der Abgeltungssteuer. Diese entspricht je nach Bundesland zwischen 26,375% und 27,995% auf die Gewinne.
Voraussichtlich werden beim Altersvorsorgeportfolio hier keine Steuern anfallen genau so wie es bereits heute bei allen Versicherungslösungen im drei Schichten Modell (Rürup, Riester, bAV, Private Rentenversicherung) ist.
🎓 Lohnt sich nachgelagerte Versteuerung?
In der Regel wird es so sein, dass der Steuersatz im Alter geringer ist als der Steuersatz im Erwerbsleben. Dazu kommt das, je früher man anfängt zu sparen, desto länger die Phase des Steuervorteils ist. D.h. das für viele Sparer die nachgelagerte Versteuerung die bessere Wahl ist.
Zulage im Altersvorsorgedepot
Ein zentrales Element des geplanten Altersvorsorgedepots ist die staatliche Zulage. Je nach Höhe der eigenen Einzahlungen erhält man eine zusätzliche Zulage vom Staat. Derzeit sind folgende Varianten vorgesehen:
Die Zulage für alle
Diese Zulage ist für alle Sparer verfügbar. Für jeden eingezahlten Euro gibt es eine Zulage von 20 Cent. Spart man beispielsweise 100 € pro Monat, erhält man zusätzlich 20 € als Zulage pro Monat.
- Maximaler Sparbetrag: 3.000 € pro Jahr
- Maximale Zulage: 600 € pro Jahr
Zulage für Kinder
Für Sparer unter 18 Jahren gibt es die sogenannte Kinderzulage. Hier erhält man 25 Cent pro gespartem Euro. Bei einem monatlichen Sparbetrag von 100 € beträgt die Zulage 25 € pro Monat.
- Maximaler Sparbetrag: 1.200 € pro Jahr
- Maximale Zulage: 300 € pro Jahr
Zulage für Berufseinsteiger
Berufseinsteiger erhalten zusätzlich zur allgemeinen Zulage in den ersten drei Jahren eine spezielle Förderung von 200 € pro Jahr, unabhängig von der Höhe der selbst eingezahlten Beträge. Als Berufseinstieger gilt man, wenn man unter 25 ist.
- Zulage: 200 € pro Jahr (für die ersten drei Jahre)
Zulage für Einkommen unter 26.250€
Personen mit einem Jahreseinkommen unter 26.250 € erhalten eine zusätzliche Zulage von 175 € jährlich, ebenfalls unabhängig von den selbst eingezahlten Beiträgen.
- Zulage: 175 € pro Jahr
Hier noch mall alles in einer Tabelle zusammengefasst:
Zulage | Zulage pro gespartem € | Maximale Sparsumme | Maximale Zulage pro Jahr | Besonderheit |
---|---|---|---|---|
Zulage für alle | 0,20€ | 3.000€ | 600€ | Für alle Sparer |
Kinderzulage | 0,25€ | 1200€ | 300€ | Für Sparer unter 18 Jahren |
Zulage Berufs- einsteiger | - | - | 200€ | Zusätzliche Zulage für die ersten drei Jahre, unabhängig vom Betrag |
Zulage Einkommen < 26.250€ | - | - | 175€ | Zusätzliche Zulage für Einkommen unter 26.250 € pro Jahr |
Kosten des Altersvorsorgeportfolios
Bei allen Anlagen, die man tätigt, ist neben der zu erwartenden Rendite ein zweiter Faktor ganz entscheidend und zwar die Kosten des Produkts. Das ist auch beim Altersvorsorgeportfolio nicht anders.
Da aktuell verschiedene Umsetzungswege in der Planung sind (Versicherung, Depot etc.), ist davon auszugehen, dass die Kosten je nach Durchführungsweg sehr unterschiedlich sein werden.
Die bisherigen Aussagen der zuständigen Fokusgruppe gehen auch in diese Richtung.
Für geringere Kosten empfiehlt die Fokusgruppe eine größere Standardisierung von Produktanforderungen und mehr Wettbewerb zwischen Anbietern. Dies sollte beispielsweise durch einfache kostengünstige Wechselmöglichkeiten in der Anspar- sowie vor der Auszahlungsphase unterstützt werden.
Man sollte also bei der konkreten Umsetzung ganz genau darauf achten, wie die Kosten aussehen. Die Höhe der Kosten haben am Ende der Laufzeit sehr großen Einfluss auf die Höhe der Ablaufleistung.
Dies sieht man beispielsweise heute schon im Bereich der privaten Vorsorge über eine Versicherung (bspw. eine ETF-Rentenversicherung). Die Kostenunterschiede zwischen einer klassischen Bruttopolice und einer Nettopolice (Vertrag ohne Provision) sind enorm.
Je nach Sparbeitrag kommen hier mehrere zehntausend Euro unterschied zusammen. Dies wird auch im Rahmen des Altersvorsorgeportfolios nicht anders sein.
Im Detail gehen wird davon aus, dass folgende Kostenarten relevant werden.
Einrichtungskosten
Eine mögliche Kostenart, die es geben könnte, sind sogenannten Einrichtungskosten. Dies könnte eine einmalige Gebühr sein, die anfällt für die erstmalige Einrichtung des Produkts. Hier ist ein fixer Betrag vorstellbar oder auch prozentuale Kosten abhängig von den eingezahlten Beiträgen.
Kosten der Geldanlage
Eine Kostenart, die es in jedem Fall geben wird, sind Kosten für die gewählte Geldanlage. Die Höhe ist abhängig von der gewählten Geldanlage und wird in der Regel in Prozent des Vertragsguthabens ausgedrückt. Bei einem Invest in den iShares Core MSCI World liegen die Kosten der Geldanlage beispielsweise bei 0,2%.
Laufende Kosten des Produkts
Aller Voraussicht nach wird das Produkt in irgendeiner Form laufende Kosten haben. Vielleicht vergleichbar mit einer laufenden Depotgebühr oder den laufenden Verwaltungskosten bei einer Versicherung. Diese sollten in der Regel im Vergleich zum investierten Vermögen relativ gering ausfallen.
Kosten für die Vermittlung
Ggf. wird es nicht möglich sein, ein entsprechendes Produkt direkt beim Anbieter umzusetzen. In diesem Fall müsste man über einen Vermittler gehen, wie dies heutzutage beispielsweise bei einer Nettopolice der Fall ist. In diesem Fall würde voraussichtliche eine Vermittlungsgebühr anfallen.
Ob es hier feste Grenzen geben wird oder der Vermittler frei über den Preis entscheiden kann, bleibt abzuwarten. In jedem Fall sollte man darauf achten, hier nicht mehr als ein paar hundert Euro für die Einrichtung zu zahlen.
Kosten für die Beratung
Hierbei handelt es sich um einen optionalen Punkt. Eine Beratung zu dem Thema in Anspruch zu nehmen wird nicht verpflichtend sein. Der ein oder andere möchte aber vielleicht trotzdem gerne einmal vorab mit einer Beraterin oder einem Berater sprechen.
Wahrscheinlich wird es hier wie auch bereits heute zwei Modelle geben. Zum einen die Beratung gegen ein Honorar oder gegen eine Provision.
Bei einem Honorar wird vorab ein fester Betrag vereinbart, der sich in der Regel am Beratungsaufwand orientiert.
Bei einer Beratung gegen Provision verdient der Berater Geld, wenn der Vertrag über ihn umgesetzt wird. Die Höhe der Provision ist dabei abhängig von der Höhe der gesparten Beiträge.
Hier findest du weitere Informationen rund um die Kosten einer Finanzberatung.
🎓Gibt es heute schon provisionsfreie Altersvorsorge?
Ja, gibt es. Sämtliche Altersvorsorgen im Versicherungsmantel (wie beispielsweise eine ETF-Rentenversicherung) kann provisionsfrei in Form einer Nettopolice abgeschlossen werden. In diesen Verträgen entfallen die Abschlussprovisionen und laufenden Provisionen vollständig, was zu einer enormen Kostenersparnis und somit zu deutlich höheren Ablaufleistungen führt.
Garantie im Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot soll einige der Schwächen früherer Altersvorsorgeprodukte verbessern. Ein häufig genannter Nachteil den beispielsweise die Riester-Rente hatte, ist die verpflichtende 100%-Beitragsgarantie.
Doch was bedeutet das? Die Garantie stellt sicher, dass die eingezahlten Beiträge am Ende der Vertragslaufzeit vollständig zur Verfügung stehen, unabhängig von der Wertentwicklung der gewählten Geldanlage.
Was auf den ersten Blick positiv wirkt, hat jedoch den Nachteil, dass nur ein geringer Teil des Beitrags in renditestarke Anlagen investiert werden kann. Der Großteil dient zur Absicherung der Garantie, was die Rendite erheblich schmälert.
Dadurch fallen die Ablaufleistungen niedriger aus, was möglicherweise nicht ausreicht, um die Altersvorsorgelücke zu schließen.
Im Altersvorsorgedepot soll man die Wahl haben zwischen einer 100%-, 80%- oder keiner Beitragsgarantie.
100% Beitragsgrantie
Hier ist die Renditeerwartung am geringsten, da der größte Teil der Beiträge zur Absicherung verwendet wird. Diese Option ist ideal für sehr konservative Anleger, die nur wenig Abhängigkeit vom Kapitalmarkt wünschen und ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben.
80% Beitragsgarantie
Die Renditeerwartung ist bei der 80%-Variante höher als bei der 100%-Garantie, da mehr Kapital in renditestärkere Anlagen investiert werden kann. Dennoch bleibt die Abhängigkeit vom Kapitalmarkt überschaubar, was diese Option für viele konservative Anleger attraktiver macht als die 100%-Garantie.
Keine Beitragsgrantie
Die renditestärkste Option ist die Variante ohne Beitragsgarantie, dass sogenannte "Lindner-Depot". Hier wird der gesamte Sparbeitrag investiert, ohne dass ein Teil zur Absicherung der Garantie verwendet wird.
Diese Option eignet sich besonders für Anleger, die noch mindestens 15 Jahre bis zur Rente haben und höhere Renditen anstreben. Mit dieser Variante sind in der Regel deutlich geringere Sparraten nötig, um das angestrebte Rentenziel zu erreichen.
Welches ist das beste Altersvorsorgeportfolio?
Da heute noch gar nicht klar ist, wie alle Details aussehen werden und wer überhaupt entsprechende Produkte anbietet, kann man leider noch keine Aussagen zum besten Altersvorsorgedepot treffen.
Doch unabhängig davon, wie die Gestaltung am Ende aussehen wird und wer die Anbieter sein werden, gibt es einige Kriterien, die man berücksichtigen sollte:
Flexibilität des Altersvorsorgeportfolios
Ein großes Thema bei der Anlage für die Altersvorsorge ist das Thema Flexibilität. Also inwiefern kann ich über das Geld verfügen, wann muss ich das Geld abrufen und kann ich auf unvorhergesehen Dinge reagieren.
Daraus ergibt sich für die Regierung die Herausforderung sicherzustellen, dass das Portfolio tatsächlich für das genutzt wird, für das es gedacht ist und zwar die Altersvorsorge.
Es soll verhindert werden, dass die Steuervorteile und Förderungen anderweitig genutzt werden und auf der anderen Seite den Verbraucher nicht zu sehr eingeengt werden, um auf unvorhergeshene wirtschaftliche Dinge reagieren zu können.
Daher ist davon auszugehen, dass das Ganze in zwei Phasen unterteilt wird und zwar die Ansparphase und die Entnahmephase.
Dabei beschreibt die Ansparpahse die Zeit von heute bzw. ab Beginn der Sparleistungen bis zum Renteneintritt und die Entnahmephase die Zeit ab Renteneintritt bis zum Ableben bzw. bis zu dem Zeitpunkt, bis das Geld aufgebraucht ist.
Es ist davon auszugehen, dass vor allem die Ansparphase relativ restriktiv gestaltet ist, ähnlich wie beispielsweise heutzutage bei der Rürup-Rente oder Riester-Rente.
Bei der Rürup-Rente ist es beispielsweise so, dass vor Rentenbeginn gar nicht auf das Kapital zugegriffen werden kann.
Bei der Riester-Rente ist ein Zugriff auf das Kapital vor Rentenbeginn möglich, allerdings Steuer- und Förderschädlich. D.h. die bis dahin erhaltenen Steuervorteile und Förderungen müssen wieder zurückgezahlt werden.
Auch der Zeitpunkt des Renteneintritts ist bei den heutigen Optionen nicht frei wählbar. Bei beiden ist der frühestmögliche Renteneintritt mit 62.
Wie wird jetzt die Handhabung beim Altersvorsorgedepot aussehen?
Eine genaue Definition gibt es von Seiten der Bundesregierung dafür bisher noch nicht. Ein vorstellbares Szenario auf den Informationen, die bereits bekannt sind, könnte sein, dass ein Zugriff auf das Kapital vor Rentenbeginn nicht möglich oder nur mit Verlust der bis dahin erhaltenen Steuervorteile und Förderungen also ähnlich wie es heute bei der Riester-Rente geregelt ist.
Allerdings ist davon auszugehen, dass ein paar zusätzliche Flexibilitäten also Ausnahmen geschaffen werden, bei denen doch früher auf das Kapital zugegriffen werden kann, ohne das dies nachteilig wäre.
Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn das Kapital zum Bau bzw. Kauf einer selbstbewohnten Immobilie verwendet wird oder wenn auf das Kapital aufgrund einer Berufsunfähigkeit zugegriffen werden muss.
Auch bei der Wahl des Rentenbeginns ist davon auszugehen, dass sich eher an den aktuellen Regelungen orientiert wird. Ein Grund dafür kann sein, dass wenn man deutlich früher als mit 62 in Rente gehen kann, man finanziell so gut aufgestellt ist, dass die Steuervorteile und Förderungen nicht benötigt werden.
Eine weitere Flexibilität in der Ansparphase die Stand heute wahrscheinlich kommen soll, ist die Portabilität des Vermögens.
Es soll möglich sein, dass angesparte Kapital von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter relativ problemlos zu übertragen. Dies soll vor allem den Wettbewerb fördern und sich somit postiv auf die Kosten für den Verbraucher auswirken.
Betrachten wir neben der Ansparphase auch einmal, wie potenziell die Entnahmephase aussehen kann.
Die heutige Regelung bei Riester und Rürup ist so, dass das Kapital lebenslang verrentet werden muss bzw. nur ein kleiner Teil (bei der Riester-Rente bis zu 30%) als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann.
Der Staat hat auch beim Altersvorsorgedepot das Interesse, das das angesparte Kapital den Rest des Lebens reicht und nicht nach ein paar Jahren aufgebraucht ist.
Somit ist auch hier davon auszugehen, dass keine vollkommen freie Verfügbarkeit gegeben sein wird. Allerdings könnte beispielsweise der Anteil, der auf einen Schlag verfügbar ist, höher sein.
Des weiteren könnte hier eine weitere Flexibilität sein, dass in der Entnahmephase der Verbraucher freier in der Geldanlage ist. Heute ist es so, dass Versicherungen in der Entnahmephase gezwungen sind, die Gelder relativ konservativ zu investieren, sodass verhältnismäßig geringere Überschüsse erwirtschaftet werden.
Geht man hier von einer Lockerung aus, ist es möglich, höhere Renditen zu erzielen, sodass auch aus geringerem Kapital bessere Renten erzielt werden können.
Grundsätzlich sollte hier jedoch darauf geachtet werden, dass das Kapital nicht zu offensiv investiert ist, da mit fortschreitendem Alter der Zeithorizont geringer wird und somit Schwankungen schwerer auszugleichen sind.
Was wird mit der Riester-Rente passieren?
Im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgedepot wird häufig davon gesprochen, dass es die Riester-Rente ersetzen soll. Stand heute ist noch nicht klar, was mit der Riester-Rente bei Einführung des Depots passieren wird.
Also ob es weiter möglich sein wird, neue Riester-Verträge abzuschließen oder ab 2026 diese Option entfällt. Auch was mit den bereits bestehenden Verträgen passieren soll, ist noch nicht zu 100% klar.
Allem Anschein nach soll es möglich sein, bestehende Riester-Renten in ein Altersvorsorgedepot umzuwandeln bzw. das vorhandene Vermögen zu übertragen und das ganze ohne das die bisher erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt werden müssen.
Sollte dies tatsächlich so kommen, ist es für nahezu jeden Besitzer eines Riester-Vertrags ratsam, sich einmal ausführlich mit dieser Option auseinanderzusetzen.
Quellenangabe
Autor: Benjamin de Groot
Bundesfinanzministerium.de: Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge; https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/abschlussbericht-fokusgruppe-private-altersvorsorge.html (Abruf 09.2024)
Bundestag.de: Bundestag berät über Risiken von Altersarmut; https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2010/29890294_kw20_de_altersarmut-201804 (Abruf: 09.2024)
Bundestag.de: Investition in Kryptowährungen im Rahmen des geplantenAltersvorsorgedepots; https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011833.pdf (Abruf: 09.2024)