Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn


Die Varianten der zusätzlichen Rentensteigerung

 
 


 
 

 

Ein wichtiger Bestandteil der Rente aus einer privaten Rentenversicherung ist neben den erzielten Renditen in der Ansparphase die Überschussbeteiligung in der Rentenphase.

Doch was ist überhaupt eine Überschussbeteiligung und welche Beteiligungsarten in der Rentenphase gibt es? In diesem Ratgeber findest du alles, was du rund um dieses Thema wissen solltest.

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 07.03.2024

 



Das wichtigste in Kürze:

  • Als Versicherter wird man an den Überschüssen, die die Versicherung erwirtschaftet, beteiligt. Dies gilt sowohl für die Ansparphase als auch für die Rentenphase
  • Man kann aus verschiedenen Arten der Überschussbeteiligung wählen
  • Die gängigsten Varianten sind Rentenzuwachs, Bonusrente, wachsende Bonusrente, Barauszahlung und Hybridrente


 

Was ist eine Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn?

Als Besitzer einer privaten Rentenversicherung wird man an den Überschüssen, die die Versicherung mit den vom Versicherten eingezahlten Kapital erwirtschaftet, beteiligt. Die Überschüsse können dabei aus drei Bereichen kommen:

  • Kostenüberschüsse (die Kosten sind geringer als kalkuliert)
  • Überschüsse aus Kapitalanlagen (Erträge aus Kapitalanlagen)
  • Risikoüberschüsse (weniger Versicherungsfälle als kalkuliert)

Man unterscheidet zwischen einer Überschussbeteiligung in der Ansparphase und in der Rentenphase. Im Rahmen dieses Ratgebers schauen wir uns lediglich die Überschüsse in der Rentenphase an, also auch nur den Fall einer lebenslangen Verrentung und nicht einer einmaligen Auszahlung.

Die Rente, die man aus einer privaten Rentenversicherung erhält, setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen. Das ist zum einen die vertraglich garantierte lebenslange Rente, die sich aus dem bis zum Rentenbeginn angesparten Kapital und dem Rentenfaktor ergibt, und den Überschüssen, die die Versicherung mit dem vorhandenen Kapital erwirtschaftet.

Diese Überschüsse erhält der Verbraucher rentensteigernd zusätzlich zu seiner garantierten Rente. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie die Überschüsse den Verbrauchern zu Gute kommen und aus denen sie wählen können.

Welche das sind und wie diese sich unterscheiden, schauen wir uns im Verlauf dieses Ratgebers an.

 


 

Welche Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn gibt es?

Wie wir schon erfahren haben, sind ein Bestandteil der lebenslangen Rente aus einer privaten Rentenversicherung (neben der Rente aus dem angesammelten Kapital) die von der Versicherung erwirtschafteten Überschüsse.

Diese Überschüsse werden jedoch nicht bei allen gleich und standardisiert den Verträgen gut geschrieben, sondern man kann aus verschiedenen Varianten wählen. In der Regel ist es so, dass man sich zu Vertragsbeginn für eine Variante entscheidet, sich aber bis zum Rentenbeginn noch umentscheiden kann, wenn man das möchte.

Konkret handelt es sich um folgende Varianten:

  • Rentenzuwachs
  • Bonusrente
  • Wachsende Bonusrente
  • Barauszahlung
  • Hybridrente

Im weiteren Verlauf des Ratgebers werden wir die einzelnen Arten genauer erklären.

 


 

Rentenzuwachs

Ein zentraler Aspekt des Rentenzuwachses ist, dass jeder Zuwachs eine zusätzliche lebenslange garantierte Rente bildet. Das bedeutet, sobald ein Rentenzuwachs erreicht ist, erhöht sich die monatliche Rente dauerhaft um diesen Betrag.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Höhe des Rentenzuwachses – also die jährliche Steigerung der Rente – nicht im Voraus garantiert werden kann. Die Bestimmung des Rentenzuwachses erfolgt jährlich neu, basierend auf der wirtschaftlichen Leistung und den Überschüssen des Versicherungsunternehmens.

Einmal erzielte Rentenzuwächse stellen jedoch eine feste Größe dar: Ein einmal erreichter Rentenzuwachs ist garantiert und führt dazu, dass die Rente nicht mehr sinken kann.

Alternative Bezeichnungen für die Kategorie Rentenzuwachs sind volldynamische bzw. steigende Rente.

 


 

Bonusrente

Die Bonusrente sieht vor, dass aus den Überschüssen eine zusätzliche, gleichbleibende lebenslange Rente gebildet wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Höhe der Bonusrente nicht für die gesamte Dauer der Rentenbezugszeit im Voraus garantiert werden kann.

Dies liegt daran, dass die Bonusrente direkt von den jährlich erzielten Überschüssen abhängt, welche wiederum von zahlreichen Faktoren wie der Kapitalmarktentwicklung und der wirtschaftlichen Performance des Versicherers beeinflusst werden.

Folglich ändert sich die Höhe der Bonusrente entsprechend den jährlich neu festgelegten Überschusssätzen. Sollten die Überschüsse in einem Jahr geringer ausfallen, kann dies zu einer Anpassung und potenziell zu einer Reduzierung der Bonusrente führen. Umgekehrt kann eine positive wirtschaftliche Entwicklung zu höheren Überschusssätzen und somit zu einer Erhöhung der Bonusrente führen.

Alternative Bezeichnung für die Kategorie Bonusrente sind flexible, konstante bzw. gleichbleibende Zusatzrente.

 


 

Wachsende Bonusrente

Die wachsende Bonusrente sieht vor, dass sich die aus den Überschüssen ergebende zusätzliche lebenslange Rente sich von Jahr zu Jahr um einen vorab vereinbarten Prozentsatz erhöht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sowohl die Höhe der ursprünglichen Bonusrente als auch der vereinbarte Steigerungssatz nicht für die gesamte Rentenbezugszeit garantiert werden können.

Die Konditionen der wachsenden Bonusrente hängen von den jährlichen Überschussergebnissen des Versicherungsunternehmens ab, die von zahlreichen wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden.

Bei einer Senkung der Überschusssätze nimmt das Versicherungsunternehmen zunächst eine Anpassung des Steigerungssatzes vor. Dies bedeutet, dass der Prozentsatz der jährlichen Erhöhung reduziert werden kann, um die Auszahlbarkeit der wachsenden Bonusrente unter den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen zu erhalten. Erst wenn diese Anpassung nicht ausreicht, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu reflektieren, wird die Höhe der wachsenden Bonusrente selbst angepasst.

Im Gegensatz dazu führt eine Anhebung der Überschusssätze zu einer Erhöhung der wachsenden Bonusrente. Dies bedeutet, dass in wirtschaftlich starken Jahren die Rentner von höheren Steigerungssätzen und somit von einer stärkeren Zunahme ihrer jährlichen Rentenbezüge profitieren können.

Alternative Bezeichnung für die Kategorie wachsende Bonusrente ist teildynamische Rente.

 


 

Barauszahlung

Die Barauszahlung ist eine Option für Rentenversicherte, bei der der jährliche Überschussanteil direkt zusammen mit der lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Es ist zu beachten, dass die Höhe des jährlichen Überschussanteils während der Rentenbezugszeit tendenziell sinkt.

Dies bedeutet, dass die zusätzlichen Barauszahlungen im Laufe der Zeit abnehmen können.

Die Dynamik des Überschussanteils ist eng mit den Schwankungen des Überschusssatzes verknüpft. Wenn der Überschusssatz sinkt, bedeutet dies, dass der Überschussanteil stärker als in den Vorjahren sinkt. Im Gegensatz dazu führt ein Anstieg des Überschusssatzes dazu, dass der Überschussanteil weniger stark sinkt als in den Vorjahren.

Eine alternative Bezeichnung für die Kategorie Barauszahlung ist Barausschüttung.

 


 

Hybridrente

Charakteristisch für die Hybridrente ist, dass der jährliche Überschussanteil direkt zusammen mit der lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Ein wesentliches Merkmal der Hybridrente besteht darin, dass das Guthaben während der Rentenbezugszeit auf das klassische Vermögen und einen Wertsicherungsfonds aufgeteilt ist.

Diese Aufteilung zielt darauf ab, eine ausgewogene Mischung aus Sicherheit und Wachstumspotenzial zu bieten. Während das klassische Vermögen eine sichere Anlage mit garantierter Verzinsung darstellt, bietet der Wertsicherungsfonds die Chance auf höhere Renditen durch Investitionen am Kapitalmarkt, allerdings mit einem gewissen Risikomanagement zur Sicherung des Kapitals.

Ein weiteres wichtiges Element der Hybridrente ist die Absicherung im Todesfall während der Rentengarantiezeit. Sollte der Versicherte in dieser Zeit versterben, sieht die Hybridrente vor, statt der fortlaufenden Hybridrente eine klassische Rente mit Rentenzuwachs an die Hinterbliebenen auszuzahlen.

 


Häufige Fragen rund um die Überschussbeteiligung

 
Kann man verschiedene Beteiligungsarten kombinieren?
Nein, in der Regel muss man sich für eine Variante entscheiden.
Kann ich die Höhe meiner Überschussbeteiligung beeinflussen?
Direkt beeinflussen können Versicherte die Höhe nicht, da diese von der wirtschaftlichen Entwicklung des Versicherers abhängt. Eine sorgfältige Auswahl des Versicherungsanbieters kann jedoch indirekt zur Maximierung der Überschussbeteiligung beitragen.
Kann die Überschussbeteiligung negativ sein?
Nein, eine negative Überschussbeteiligung ist nicht möglich. Es kann höchstens zu einer Situation kommen, in der keine Überschussbeteiligung zur Auszahlung kommt.
 

 

Du benötigst mehr Informationen?

Nimm gerne Kontakt mit uns auf:

Beratungsanfrage stellen

 

Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot



Gesetze-im-internet.de: §153 Überschussbeteiligung VVG; https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__153.html#:~:text=%C2%A7%20153%20%C3%9Cberschussbeteiligung,kann%20nur%20insgesamt%20ausgeschlossen%20werden.(Abruf 03.2024)

Gesetze-im-internet.de: §139 Überschussbeteiligung VAG; https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__139.html#:~:text=%C2%A7%20139%20%C3%9Cberschussbeteiligung,eine%20R%C3%BCckstellung%20f%C3%BCr%20Beitragsr%C3%BCckerstattung%20einzustellen. (Abruf 03.2024)

Gesetze-im-internet.de: § 141 Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung VAG; https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__141.html (Abruf 03.2024)