Altersvorsorgedepot
Alles rund um die neue staatlich geförderte Altersvorsorge einfach und verständlich erklärt

Altersarmut ist ein drängendes Thema, das durch die demografische Entwicklung weiter verschärft wird. Allein auf die gesetzliche Rente zu setzen, wird langfristig nicht ausreichen, weshalb der Aufbau einer privaten Vorsorge unverzichtbar ist.
Auch der Staat hat diese Problematik erkannt und plant mit dem sogenannten Altersvorsorgedepot eine neue, steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge. Den aktuellen Stand, was bereits bekannt ist und welche weiteren wichtigen Informationen du wissen solltest, erfährst du in diesem Ratgeber.

Benjamin de Groot
Finanzexperte
Das wichtigste in Kürze:
- Die Bundesregierung plant mit Beginn zum 01.01.2027 das sogenannte Altersvorsorgedepot. Aktuell befindet sich das Ganze im Status eines Gesetzesentwurfs. Eine erste Entscheidung soll am 17.12.2025 fallen.
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Im Rahmen des Altersvorsorgedepots soll es möglich sein, in ETFs, Anleihen und Fonds zu investieren und die dafür verwendeten Beiträge von der Steuer abzusetzen. Zusätzlich soll es eine vom Staat gezahlte Zulagen geben (ähnlich wie bei der Riester-Rente)
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Darüber hinaus sollen gewisse Einschränkungen gelten. Das Kapital soll erst zu Rentenbeginn zur Verfügung stehen und ein vorheriger Abruf nicht möglich bzw. nur unter Rückzahlung der Steuervorteile und Zulagen möglich sein
Was ist das (geförderte) Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die die Chancen des Kapitalmarkts nutzt, indem sie auf Investitionen in ETFs, Anleihen und Fonds setzt. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, und zusätzliche Vergünstigungen wie staatliche Zulagen sind geplant. Der offizielle Start ist für den 01.01.2027 vorgesehen.
Die Einführung des Altersvorsorgedepots wird durch den demografischen Wandel immer dringender. Die Herausforderungen, denen die gesetzliche Rente bereits heute gegenübersteht, werden sich weiter verschärfen.
Nur eine umfassende Reform kann verhindern, dass immer mehr Menschen in die Altersarmut abrutschen. Das Altersvorsorgedepot bietet eine Möglichkeit, individuell vorzusorgen und die finanzielle Sicherheit im Alter zu erhöhen.
So sagte beispielsweise der Parlamentarische Staatssekretär DR. Florian Toncar:
„Angesichts des demografischen Wandels müssen wir kapitalgedeckte Instrumente in der Rente dringend ausbauen.[...] Ich freue mich, dass wir uns in der Fokusgruppe auf sehr klare Empfehlungen einigen konnten: für renditestärkere Anlagen, mehr Wettbewerb, mehr Flexibilität für die Vorsorgenden, geringere Kosten und weniger Bürokratie.[...]“
Die Gestaltung soll folgende Kernelement enthalten:
- Anlage der Sparbeiträge am Kapitalmarkt (ETFs, Anleihen, Fonds, etc.)
- Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden
- Rente bzw. Auszahlung wird nachgelagert versteuert
- Wahl zwischen 0%, 80% oder 100% Beitragsgarantie
Die Umsetzung soll aktuell sowohl über ein Depot, wie man es von ETF-Sparplänen kennt, als auch über eine Rentenversicherung möglich sein. Alle bisher bekannten Details zur Funktionsweise und weitere wichtige Informationen findest du im weiteren Verlauf dieses Ratgebers.
🎓Was ist ein Depot?
Ein Depot ist eine Verwahrstelle für Wertpapiere. Unter Wertpapieren versteht man hauptsächlich Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs. Damit man Wertpapiere handeln, also kaufen oder verkaufen kann, benötigt man ein Depot.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Wie die Funktionsweise genau im Detail sein wird, ist stand heute noch nicht bekannt. Bei allem, was man bisher weiß, wird das ganze voraussichtlich wie folgt aussehen.
Wenn man ein Altersvorsorgedepot abschließt, zahlt man regelmäßig (bspw. monatlich), einmalig oder auch in einer Mischung daraus Beiträge in der gewünschten Höhe ein.
Diese Beiträge werden dann in die gewünschte Geldanlage investiert. Nach aktuellem Stand kann dies beispielsweise in ETFs stattfinden. Dabei wird man aller Voraussicht nach nicht auf einen ETF beschränkt sein, sondern auch in mehrere investieren können.
Ob man die Geldanlage komplett frei wählen kann, ist noch nicht klar. Nach aktuellem Stand kann in Anlagen die maximal der Risikoklasse 5 (von 7 möglichen) entsprechen.
Der iShares Core MSCI World ETF entspricht beispielweise der Risikoklasse 4.
Neben der Wahl der ETFs wird man auch die prozentuale Zusammensetzung wählen können. Also zum Beispiel 60% in ETF A und 40% in ETF B.
Höchstwahrscheinlich wird man zu Vertragsbeginn ein Endalter auswählen müssen. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht komplett frei wählbar ist.
Nach aktuellem Stand soll der früheste Rentenbeginn bei 65 liegen. Ein früherer Zugriff soll Möglich sein aber nur mit Eischränkungen bzw. finanziellen Nachteilen.
Der spätestmögliche Rentenbeginn wird man ncha aktuellem Stand bei 70 liegen. Anders als es aber beispielsweise bei der Riester-Rente ist soll es keine Verrentungspflicht geben, sondern die Möglichkeit mit einem Auszahlplan zu arbeiten.
Dies hätte den Vorteil, dass das Kapital offensiver investiert bleiben kann. Hier gilt es lediglich die Vorgabe zu beachten, dass das Kapital bis zum Alter 85 reichen muss.
Zusammengefasst wird es also voraussichtlich die Folgenden zwei Möglichkeiten geben
Möglichkeit 1 : Auszahlung als lebenslange Rente
Das angesparte Kapital wir mithilfe eines Umrechnungsfaktors (Rentenfaktor) auf eine lebenslange Rente umgerechnet. Bei einer Versicherungslösung heute geschieht dies wie folgt:
Angespartes Kapital / 10.000 * Rentenfaktor = Lebenslang monatlich ausgezahlte Rente
Das Ganze einmal an einem Beispiel verdeutlicht. Angenommen das angesparte Kapital würde 200.000€ entsprechen und der Rentenfaktor würde bei 25€ liegen, dann sieht die Berechnung wie folgt aus:
200.000€ / 10.000 * 25€ = 500€
In diesem Beispiel würde die lebenslange Rente 500€ monatlich entsprechen.
Was hier allerdings noch nicht berücksichtigt ist, ist, wie das angesparte Kapital im Falle einer Verrentung weiter investiert bleibt.
Was bedeutet das? In der Verrentungsphase wird logischerweise das angesparte Kapital benötigt, um die Rente auszuschütten allerdings nur ein kleiner Teil. Der Rest des Kapitals bleibt weiter investiert und erwirtschaftet idealerweise Renditen, die wiederum dazu führen, dass die tatsächlich ausgezahlte Rente höher ausfällt.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Möglichkeit 1 ist, dass das Kapital in den Deckungsstock einer Versicherung eingezahlt wird und die daraus resultierenden Überschüsse dazu führen, dass sich die Rente erhöht (hier findest du weitere Informationen zur Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn).
Möglichkeit 2 ist, dass das Kapital, was nicht direkt für die Auszahlung der Rente benötigt wird, weiterhin am Kapitalmarkt investiert bleibt. Es könnte also beispielsweise in dasselbe ETF-Portfolio wie in der Ansparphase weiter investiert werden. Man sollte hier jedoch berücksichtigen, dass das Risikomanagement wichtiger wird, da der Investitionszeitraum geringer wird.
Möglichkeit 2: Auszahlplan
Bei dieser Möglichkeit wird monatlich ein Teil des Kapitals ausgezahlt. Das Restkapital kann weiter nach den eigenen Wünschen investiert bleiben. Der Vorteil ist, dass so weiterhin die Erträge des Kapitalmarkst mitgenommen werden können.
Nachteil ist, dass Schwankungen des Kapitalmarkts stärker ins Gewicht fallen, da weniger Zeit bleibt diese auszugleichen. Weiterhin ist hier die Herausforderung zu gewährleisten, dass der Auszahlplan mindestens bis zum 85 Lebensjahr reicht. Wie dies genaus aussehen soll ist noch nicht klar.
In was kann man beim Altersvorsorgeportfolio investieren?
Über die grundsätzliche Funktionsweise des Altersvorsorgeportfolios haben wir bereits einige Dinge erfahren. Eine ganz entscheidende Frage ist jedoch, in was man ganz konkret investieren kann?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, welche Anlagemöglichkeiten es konkret geben wird. Ziel des Portfolios soll es sein, in chancenreiche Anlagen mit höheren Renditen investieren zu können.
Damit ist davon auszugehen, dass eine Anlage in die folgenden Möglichkeiten zumindest wahrscheinlich ist:
- ETFs
- Aktiv gemanagte Fonds
- Anleihen
Hier wird jedoch aller Voraussicht nach nicht alles, was am Markt vorhanden ist, verfügbar sein. In den jeweiligen Anlageklassen wird es Beschränkungen auf bestimmte Anlagen geben.
Stand jetzt sollen Anlagen nur bis zur Risikoklasse 5 (von 7 möglichen) gewählt werden können. Anbei ein paar Beispiele, was da drunterfallen würde:
| ETF-Name | Risikoklasse |
|---|---|
| iSahres Core MSCI World | 4 |
| Vanguard FTSE All World | 4 |
| iShares Core S&P 500 UCITS ETF | 5 |
| iShares Core MSCI Europe | 4 |
| iShares MSCI Emerging Markets | 4 |
🎓Anlage in Krypto möglich?
Für den ein oder anderen stellt sich die Frage, ob es im Rahmen des geplanten Altersvorsorgedepots auch möglich sein wird, in Kryptowährungen zu investieren. Nach aktuellem Stand scheint es nicht möglich sein über das Altersvorsorgedepot in Kryptos zu investieren. Eine indirekte Investition über Fonds/ETFs könnte aber möglich sein, sofern diese nicht die Risikoklasse 5 übersteigen.
Altersvorsorgeportfolio und Steuern
Nach heutigem Stand sollen die Beiträge für das Altersvorsorgeportfolio von der Steuer abgesetzt werden können, wohingegen die Auszahlung dann versteuert werden sollen.
Hier ist ein Modell vorstellbar, wie es heute beispielsweise schon bei der Rürup-Rente bzw. Riester-Rente angewandt wird.
Man betrachtet hier zwei Phasen und zwar die Ansparphase und die Entnahmephase.
Es gilt zu beachten, dass voraussichtlich nur Beträge bis 1800€ im Jahr steuerlich geletend gemacht werden können.
Steuerliche Behandlung des Altersvorsorgeportfolios in der Ansparphase
Sofern man sich an den bestehenden Lösungen orientiert, sähe das Ganze wie folgt aus. 100% der Beiträge dürfen in der Ansparphase von der Steuer abgesetzt werden. Einmal an einem Beispiel verdeutlicht, wie das funktioniert.
Steuerklasse 1, Grenzsteuersatz 35%, jährliche Einzahlung: 1800€
1800€ * 100% * 35% = 630€
In diesem Beispiel hätte wir eine jährliche Steuererstattung von 630€ oder in Prozent ausgedrückt bekommt man 35% der eingezahlten Beiträge über die Steuererklärung zurück.
Steuerliche Behandlung des Altersvorsorgeportfolios in der Entnahmephase
Stand heute soll es für das Altersvorsorgeportfolio eine nachgelagerte Besteuerung geben. D.h. in der Entnahmephase muss die ausgezahlte Rente bzw. das ausgezahlte Kapital mit dem dann gültigen Steuersatz versteuert werden. Dies wäre auch ähnlich zur heutigen Versteuerung der Rürup-Rente bzw. Riester-Rente.
Das ganze auch einmal an einem Beispiel verdeutlicht:
Steuersatz im Alter: 20%, jährliche Auszahlung: 5000€
5000€ * 20% = 1000€
Bei diesem Beispiel würde die Steuer auf eine jährliche Auszahlung bzw. Verrentung von 5000€ bei 1000€ liegen.
Altersvorsorgedepot in der Steuererklärung
Es ist davon auszugehen, dass, wenn man die Steuererstattung realisieren möchte, dies über die jährliche Steuererklärung zu machen ist. D.h. man trägt den Betrag ein, den man im Jahr, für das die Steuererklärung gemacht wird, eingezahlt hat.
Bei vergleichbaren Produkten heute wird ein Nachweis für die Steuererklärung in der Regel nicht benötigt, da bei der Beantragung bereits die Steueridentifikationsnummer angegeben werden muss. So kann direkt eine Kommunikation zwischen dem Finanzamt und der Versicherung bzw. dem Depotanbieter erfolgen.
Weiterer Steuervorteil
Durch den voraussichtlich etwas starreren Mantel des Altersvorsorgedepots im Gegensatz zu einem "normalen" Depot ist davon auszugehen, dass sich ein weiterer steuerlicher Vorteil ergibt und zwar das keine Steuern anfallen, wenn man die Geldanlage wechselt bzw ändert.
Wenn man heute bspw. seine ETF-Anlage im Rahmen eines Depots ändern möchte, passiert das über einen Verkauf bzw. Kauf von bestehenden Anteilen.
Man verkauft also Anteile von einem oder mehreren ETFs, die man nicht mehr in seinem Portfolio haben möchte oder zumindest nicht mit einer so hohem Gewichtung. Dafür kauft man dann Anteile von ETFs, die man bisher noch nicht hatte oder stockt den Bestand von bestehenden Anteilen auf.
Jetzt kann hier der Fall eintreten, dass man mit den verkauften Anteilen einen Gewinn erzielt hat, der oberhalb der Freigrenze von 1000€ liegt. Somit fallen auf die erzielten Gewinne Steuern an, und zwar in Form der Abgeltungssteuer. Diese entspricht je nach Bundesland zwischen 26,375% und 27,995% auf die Gewinne.
Voraussichtlich werden beim Altersvorsorgeportfolio hier keine Steuern anfallen genau so wie es bereits heute bei allen Versicherungslösungen im drei Schichten Modell (Rürup, Riester, bAV, Private Rentenversicherung) ist.
🎓 Lohnt sich nachgelagerte Versteuerung?
In der Regel wird es so sein, dass der Steuersatz im Alter geringer ist als der Steuersatz im Erwerbsleben. Dazu kommt das, je früher man anfängt zu sparen, desto länger die Phase des Steuervorteils ist. D.h. das für viele Sparer die nachgelagerte Versteuerung die bessere Wahl ist.
Zulage im Altersvorsorgedepot
Ein zentrales Element des geplanten Altersvorsorgedepots ist die staatliche Zulage. Je nach Höhe der eigenen Einzahlungen erhält man eine zusätzliche Zulage vom Staat. Derzeit sind folgende Varianten vorgesehen:
Die Zulage für alle
Diese Zulage ist für alle Sparer verfügbar. Der maximal förderbare Betrag liegt bei 1800€ pro Jahr. Der Mindestbeitrag bei 120€ pro Jahr. Die Zulage gestaltet sich wie folgt:
- Für Sparraten bis 1200€: 30 Cent pro eingezahlten €
- Für Sparraten von 1201€ bis 1800€: 20 Cent pro eingezahlten €
Zulage für Kinder
Für Sparer die Kinder haben soll es ähnlcih wie bei Riester eine sogenannte Kinderzulage geben. Es ist davon auszugehen, dass man Anspruch auf die Kinderzulage hat so lange man Kindergeld berechtigt für die Kinder ist. So soll die Zulage ausshen:
- Für Sparraten bis 1800€: 25 Cent pro eingezahlten €
- Maximale Zulage: Die Zulage soll auf 300€ pro Kind gedeckelt sein.
Zulage für Berufseinsteiger
Berufseinsteiger erhalten zusätzlich zur allgemeinen Zulage einmalig eine spezielle Förderung von 200 €, unabhängig von der Höhe der selbst eingezahlten Beträge. Als Berufseinstieger gilt man, wenn man unter 25 ist.
- Zulage: 200 € pro Jahr (einmalig)
Hier noch mall alles in einer Tabelle zusammengefasst:
| Zulage | Zulage pro gespartem € | Maximale Zulage | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Zulage für alle | 0,30€ (ab 1201€ 0,2€) | 480€ | Für alle Sparer |
| Kinderzulage | 0,25€ | 300€ | Für jedes Kindergelpflichtige Kind |
| Zulage Berufseinsteiger | 200€ | 200€ | Einmalig und unabhängig von der eigenen Sparrate |
Kosten des Altersvorsorgeportfolios
Bei allen Anlagen, die man tätigt, ist neben der zu erwartenden Rendite ein zweiter Faktor ganz entscheidend und zwar die Kosten des Produkts. Das ist auch beim Altersvorsorgeportfolio nicht anders.
Da aktuell verschiedene Umsetzungswege in der Planung sind (Versicherung, Depot etc.), ist davon auszugehen, dass die Kosten je nach Durchführungsweg sehr unterschiedlich sein werden.
Was bisher bekannt ist, das die Kosten auf 1,5% pro Jahr gedeckelt sein sollen.
Man sollte also bei der konkreten Umsetzung ganz genau darauf achten, wie die Kosten aussehen. Die Höhe der Kosten haben am Ende der Laufzeit sehr großen Einfluss auf die Höhe der Ablaufleistung.
Dies sieht man beispielsweise heute schon im Bereich der privaten Vorsorge über eine Versicherung (bspw. eine ETF-Rentenversicherung). Die Kostenunterschiede zwischen einer klassischen Bruttopolice und einer Nettopolice (Vertrag ohne Provision) sind enorm.
Je nach Sparbeitrag kommen hier mehrere zehntausend Euro unterschied zusammen. Dies wird auch im Rahmen des Altersvorsorgeportfolios nicht anders sein.
Im Detail gehen wird davon aus, dass folgende Kostenarten relevant werden.
Einrichtungskosten
Eine mögliche Kostenart, die es geben könnte, sind sogenannten Einrichtungskosten. Dies könnte eine einmalige Gebühr sein, die anfällt für die erstmalige Einrichtung des Produkts. Hier ist ein fixer Betrag vorstellbar oder auch prozentuale Kosten abhängig von den eingezahlten Beiträgen.
Kosten der Geldanlage
Eine Kostenart, die es in jedem Fall geben wird, sind Kosten für die gewählte Geldanlage. Die Höhe ist abhängig von der gewählten Geldanlage und wird in der Regel in Prozent des Vertragsguthabens ausgedrückt. Bei einem Invest in den iShares Core MSCI World liegen die Kosten der Geldanlage beispielsweise bei 0,2%.
Laufende Kosten des Produkts
Aller Voraussicht nach wird das Produkt in irgendeiner Form laufende Kosten haben. Vielleicht vergleichbar mit einer laufenden Depotgebühr oder den laufenden Verwaltungskosten bei einer Versicherung. Diese sollten in der Regel im Vergleich zum investierten Vermögen relativ gering ausfallen.
Kosten für die Vermittlung
Ggf. wird es nicht möglich sein, ein entsprechendes Produkt direkt beim Anbieter umzusetzen. In diesem Fall müsste man über einen Vermittler gehen, wie dies heutzutage beispielsweise bei einer Nettopolice der Fall ist. In diesem Fall würde voraussichtliche eine Vermittlungsgebühr anfallen.
Ob es hier feste Grenzen geben wird oder der Vermittler frei über den Preis entscheiden kann, bleibt abzuwarten. In jedem Fall sollte man darauf achten, hier nicht mehr als ein paar hundert Euro für die Einrichtung zu zahlen.
Kosten für die Beratung
Hierbei handelt es sich um einen optionalen Punkt. Eine Beratung zu dem Thema in Anspruch zu nehmen wird nicht verpflichtend sein. Der ein oder andere möchte aber vielleicht trotzdem gerne einmal vorab mit einer Beraterin oder einem Berater sprechen.
Wahrscheinlich wird es hier wie auch bereits heute zwei Modelle geben. Zum einen die Beratung gegen ein Honorar oder gegen eine Provision.
Bei einem Honorar wird vorab ein fester Betrag vereinbart, der sich in der Regel am Beratungsaufwand orientiert.
Bei einer Beratung gegen Provision verdient der Berater Geld, wenn der Vertrag über ihn umgesetzt wird. Die Höhe der Provision ist dabei abhängig von der Höhe der gesparten Beiträge.
Hier findest du weitere Informationen rund um die Kosten einer Finanzberatung.
🎓Gibt es heute schon provisionsfreie Altersvorsorge?
Ja, gibt es. Sämtliche Altersvorsorgen im Versicherungsmantel (wie beispielsweise eine ETF-Rentenversicherung) kann provisionsfrei in Form einer Nettopolice abgeschlossen werden. In diesen Verträgen entfallen die Abschlussprovisionen und laufenden Provisionen vollständig, was zu einer enormen Kostenersparnis und somit zu deutlich höheren Ablaufleistungen führt.
Garantie im Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot soll einige der Schwächen früherer Altersvorsorgeprodukte verbessern. Ein häufig genannter Nachteil den beispielsweise die Riester-Rente hatte, ist die verpflichtende 100%-Beitragsgarantie.
Doch was bedeutet das? Die Garantie stellt sicher, dass die eingezahlten Beiträge am Ende der Vertragslaufzeit vollständig zur Verfügung stehen, unabhängig von der Wertentwicklung der gewählten Geldanlage.
Was auf den ersten Blick positiv wirkt, hat jedoch den Nachteil, dass nur ein geringer Teil des Beitrags in renditestarke Anlagen investiert werden kann. Der Großteil dient zur Absicherung der Garantie, was die Rendite erheblich schmälert.
Dadurch fallen die Ablaufleistungen niedriger aus, was möglicherweise nicht ausreicht, um die Altersvorsorgelücke zu schließen.
Im Altersvorsorgedepot soll man die Wahl haben zwischen einer 100%-, 80%- oder keiner Beitragsgarantie.
100% Beitragsgrantie
Hier ist die Renditeerwartung am geringsten, da der größte Teil der Beiträge zur Absicherung verwendet wird. Diese Option ist ideal für sehr konservative Anleger, die nur wenig Abhängigkeit vom Kapitalmarkt wünschen und ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben.
80% Beitragsgarantie
Die Renditeerwartung ist bei der 80%-Variante höher als bei der 100%-Garantie, da mehr Kapital in renditestärkere Anlagen investiert werden kann. Dennoch bleibt die Abhängigkeit vom Kapitalmarkt überschaubar, was diese Option für viele konservative Anleger attraktiver macht als die 100%-Garantie.
Keine Beitragsgrantie
Die renditestärkste Option ist die Variante ohne Beitragsgarantie, dass sogenannte "Lindner-Depot". Hier wird der gesamte Sparbeitrag investiert, ohne dass ein Teil zur Absicherung der Garantie verwendet wird.
Diese Option eignet sich besonders für Anleger, die noch mindestens 15 Jahre bis zur Rente haben und höhere Renditen anstreben. Mit dieser Variante sind in der Regel deutlich geringere Sparraten nötig, um das angestrebte Rentenziel zu erreichen.
Welches ist das beste Altersvorsorgeportfolio?
Da heute noch gar nicht klar ist, wie alle Details aussehen werden und wer überhaupt entsprechende Produkte anbietet, kann man leider noch keine Aussagen zum besten Altersvorsorgedepot treffen.
Doch unabhängig davon, wie die Gestaltung am Ende aussehen wird und wer die Anbieter sein werden, gibt es einige Kriterien, die man berücksichtigen sollte:
Flexibilität des Altersvorsorgeportfolios
Ein großes Thema bei der Anlage für die Altersvorsorge ist das Thema Flexibilität. Also inwiefern kann ich über das Geld verfügen, wann muss ich das Geld abrufen und kann ich auf unvorhergesehen Dinge reagieren.
Daraus ergibt sich für die Regierung die Herausforderung sicherzustellen, dass das Portfolio tatsächlich für das genutzt wird, für das es gedacht ist und zwar die Altersvorsorge.
Es soll verhindert werden, dass die Steuervorteile und Förderungen anderweitig genutzt werden und auf der anderen Seite den Verbraucher nicht zu sehr eingeengt werden, um auf unvorhergeshene wirtschaftliche Dinge reagieren zu können.
Daher ist davon auszugehen, dass das Ganze in zwei Phasen unterteilt wird und zwar die Ansparphase und die Entnahmephase.
Dabei beschreibt die Ansparpahse die Zeit von heute bzw. ab Beginn der Sparleistungen bis zum Renteneintritt und die Entnahmephase die Zeit ab Renteneintritt bis zum Ableben bzw. bis zu dem Zeitpunkt, bis das Geld aufgebraucht ist.
Es ist davon auszugehen, dass vor allem die Ansparphase relativ restriktiv gestaltet ist, ähnlich wie beispielsweise heutzutage bei der Riester-Rente.
Bei der Riester-Rente ist ein Zugriff auf das Kapital vor Rentenbeginn möglich, allerdings Steuer- und Förderschädlich. D.h. die bis dahin erhaltenen Steuervorteile und Förderungen müssen wieder zurückgezahlt werden.
Nach aktuellem Stand soll der frühestmögliche Rentenbeginn bei 65 liegen und eine frühere Auszahlung dazu führen, dass die Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt werden müssen.
Eine geplannte Ausnahme davon ist wenn das Kpaital zum Erwerb einer selbstbewohnten Immobilie genutzt wird.
Ist ein Wechsel des Anbieters möglich?
Es soll möglich sein, dass angesparte Kapital von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter relativ problemlos zu übertragen. Dies soll vor allem den Wettbewerb fördern und sich somit postiv auf die Kosten für den Verbraucher auswirken.
Darüber hinaus soll es auch möglich sein bereits vorhandene Rister-Verträge in das Altersvorsorgedepot umzuziehen.
Wann kann man in rente gehen und muss das Kapital verrentet werden?
Stand jetzt ist der frühestmögliche Rentenbeginn mit 65 und der spätestmögliche mit 70. Anders als bei den aktuellen Versicherungslösungen gibt es aber keine Verpflichtung zu einer Verrentung.
Als Alternative ist ein Auszahlplan geplant, bei dem man selber über die weitere Geldanlage entscheiden kann. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass das Kapital bis zum Alter 85 reicht.
Grundsätzlich sollte hier jedoch darauf geachtet werden, dass das Kapital nicht zu offensiv investiert ist, da mit fortschreitendem Alter der Zeithorizont geringer wird und somit Schwankungen schwerer auszugleichen sind.
Was wird mit der Riester-Rente passieren?
Im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgedepot wird häufig davon gesprochen, dass es die Riester-Rente ersetzen soll.
Stand heute scheint es so, dass ab dem 01.01.2027 keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden können. Bestehende Riester können zu den alten Konditionen weitergeführt werden.
Alternativ haben alle Verbraucher mit bestehenden Verträgen die Möglichkeiten Ihre Verträge in ein Altersvorsorgedepot umzuwandeln bzw. das vorhandene Vermögen zu übertragen und das ganze ohne das die bisher erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurückgezahlt werden müssen.
Sollte dies tatsächlich so kommen, ist es für nahezu jeden Besitzer eines Riester-Vertrags ratsam, sich einmal ausführlich mit dieser Option auseinanderzusetzen.
Quellenangabe
Autor: Benjamin de Groot
Portal-Sozialpolitik.de: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge; https://portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2025/2025-12-01_RefE_PAV_Reform.pdf (Abruf 12.2025)
Sachverständigenrat-wirtschaft.de: Neustart für die private Altersvorsorge: Ein renditestarkes Vorsorgedepot für Deutschland; https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/Arbeitspapiere/Arbeitspapier_04_2025.pdf (Abruf: 12.2025)
Bundestag.de: Reform der privaten Altersvorsorge; https://dserver.bundestag.de/btd/21/004/2100403.pdf (Abruf: 12.2025)
