Wie wird man Versicherungsmakler?

Schritt für Schritt zum Versicherungsmakler – dein ultimativer Leitfaden

 


 
 

 

Als Versicherungsmakler arbeiten und die Interessen der Verbraucher in den Vordergrund stellen? Das ist möglich – aber der Weg dahin ist an klare Anforderungen gebunden.

In diesem Ratgeber erklären wir dir alles, was du wissen musst, um Versicherungsmakler zu werden. Angefangen bei den erforderlichen Qualifikationen und der § 34d-Erlaubnis bis hin zu Dingen wie Gewinnung von Kunden und Spezialisierungsmöglichkeiten.

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 23.10.2024

 

 

 

Das wichtigste in Kürze:

  • Um als Versicherungsmakler arbeiten zu dürfen, muss eine Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung und eine Vermögensschadenhaftpflicht vorliegen.
  • Neben den rechtlichen Voraussetzungen ist es wichtig, dass eine ausreichend gute fachliche und vertriebliche Qualifikation vorliegt um Verbraucher bedarfsgerecht beraten zu können.

  • Ein Versicherungsmakler ist in der Regel selbstständig und muss sich entscheiden, ob er über Einzelanbindungen, einen Pool oder einen Vertrieb seiner Arbeit nachkommen möchte.


 

Wie wird man Versicherungsmakler?

Der Weg zum Versicherungsmakler eröffnet spannende Karriereperspektiven, erfordert jedoch auch einige wesentliche Schritte. Es gibt Voraussetzungen und rechtliche Regelungen, die erfüllt werden müssen.

Bevor wir genau mit diesen Voraussetzungen und Regelungen starten ein kurzer Exkurs wie sich der Versicherungsmakler definiert:

Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler im Versicherungswesen, der nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden ist. Um als Versicherungsmakler tätig zu sein, ist eine spezielle Erlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung erforderlich. Diese setzt unter anderem eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung voraus. Versicherungsmakler sind rechtlich verpflichtet, im Interesse ihrer Kunden zu handeln und bieten eine produktunabhängige Beratung, die auf einem umfassenden Marktvergleich basiert.

Um diesen Beruf ausüben zu können, sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Dazu gehören eine Erlaubnis nach §34d GewO, der Eintrag ins Vermittlerregister bei der IHK und eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Neben diesen formalen Anforderungen sind auch persönliche Fähigkeiten wie Kommunikationsstärke, Kundenorientierung und unternehmerisches Denken essenziell.

Wer sich für diesen Weg entscheidet, kann entweder komplett selbstständig über Einzelanbindungen oder einen Maklerpool arbeiten oder als selbstständiger Partner in einem Vertriebsnetz tätig sein.

Der Beruf des Versicherungsmaklers bietet dabei sowohl Chancen als auch Herausforderungen – von der flexiblen Arbeitsweise bis hin zur Verantwortung für die finanzielle Absicherung der Kunden.

Wer noch einmal grundsätzliche Infos benötigt, was ein Versicherungsmakler genau macht, wie er arbeitet, wie er Geld verdient und was ihn von einem Mehrfachagenten und Ausschließlichkeitsvertreter abgrenzt, kann das in unserem Ratgeber: Was macht ein Versicherungsmakler nachlesen.

 


 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um den Beruf des Versicherungsmaklers ausüben zu können, müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Diese reichen von beruflichen Qualifikationen über persönliche Eigenschaften bis hin zu rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen.

Rechtliche Voraussetzungen

Jeder angehende Versicherungsmakler muss sich ins Versicherungsvermittlerregister der Industrie- und Handelskammer (IHK) eintragen lassen und eine Gewerbeerlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Ebenso verpflichtend ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um sich gegen eventuelle Beratungsfehler abzusichern.

Berufliche Qualifikationen

Neben den rechtlichen Voraussetzungen sind berufliche Qualifikationen für den Erfolg als Versicherungsmakler entscheidend.

Es ist wichtig zu wissen, dass für die Tätigkeit als Versicherungsmakler keine formale Ausbildung oder ein Studium zwingend erforderlich sind. Lediglich die sogenannte Sachkundeprüfung muss erfolgreich abgelegt werden, um die Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) zu erhalten (was dies genau bedeutet, erklären wir im weiteren Verlauf des Ratgebers).

Doch auch wenn es keine formellen Ausbildungsanforderungen gibt, sind entsprechende Qualifikationen unerlässlich. Ohne fundiertes Fachwissen ist es nicht möglich, Kunden kompetent und sinnvoll zu beraten.

Dieses Wissen kann auf unterschiedlichen Wegen erworben werden. Eine Ausbildung im Versicherungswesen oder ein wirtschaftswissenschaftliches Studium sind bewährte Optionen, aber auch das Selbststudium ist in dieser Branche weit verbreitet.

Viele Vertriebe bieten zudem Schulungen oder Ausbildungsprogramme an, die es ermöglichen, das nötige Fachwissen Schritt für Schritt zu erlernen. Oft wird dies in Form eines Mentorings umgesetzt, bei dem man bereits erste praktische Erfahrungen sammelt und parallel dazu das notwendige Wissen vermittelt bekommt.

Vertriebliche Quallifikationen

Neben der fachlichen Qualifikation ist auch die vertriebliche Qualifikation entscheidend.

Als Versicherungsmakler agiert man nicht nur als Vermittler, sondern auch als kompetenter Berater, der die besten Lösungen für seine Kunden finden muss. Daher sind Fähigkeiten in der Gesprächsführung, das zielgerichtete Präsentieren von Angeboten sowie Verhandlungsgeschick unerlässlich.

Zudem ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse der Kunden zu erkennen und passgenaue Lösungen zu entwickeln. Vertriebstraining und Techniken der Kundenberatung spielen dabei eine zentrale Rolle, um nicht nur fachlich kompetent zu beraten, sondern auch langfristige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen aufzubauen.

Persönliche Eigenschaften

Neben der fachlichen Qualifikation spielen auch persönliche Fähigkeiten eine wichtige Rolle. Ein erfolgreicher Versicherungsmakler sollte in der Lage sein, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären und ein ausgeprägtes Maß an Kundenorientierung zeigen.

Kommunikationsstärke und die Fähigkeit, Vertrauen aufzubauen, sind genauso wichtig wie unternehmerisches Denken, da ein Versicherungsmakler in der Regel selbstständig arbeitet und aktiv einen Kundenstamm aufbauen muss.

 
 

 

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Wie erlangt man die § 34d-Erlaubnis?

Um die Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung zu erhalten, müssen angehende Versicherungsmakler einige Schritte durchlaufen. Diese Erlaubnis ist die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit als Makler und wird von der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer (IHK), erteilt.

Hier sind die wichtigsten Schritte zur Erlangung der Erlaubnis:

1. Nachweis der fachlichen Qualifikation

Zunächst muss die fachliche Eignung nachgewiesen werden. Dies kann durch den Abschluss einer anerkannten Ausbildung im Versicherungsbereich (z. B. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen) oder durch das Bestehen einer Sachkundeprüfung bei der IHK erfolgen. Alternativ können auch mehrere Jahre Berufserfahrung in der Versicherungsbranche anerkannt werden.

Die Sachkundeprüfung glieder sich dabei in zwei Teile. In einen theoretischen Teil und einen praktischen Teil.

2. Beantragung der Erlaubnis bei der IHK

Sobald der Nachweis der fachlichen Qualifikation vorliegt, kann die Erlaubnis nach § 34d bei der zuständigen IHK beantragt werden. Hierbei müssen neben dem Nachweis der Qualifikation auch ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden.

Diese Dokumente dienen dazu, die Zuverlässigkeit des Antragstellers sicherzustellen.

3. Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Wie bereits erwähnt, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der § 34d-Erlaubnis. Diese Versicherung muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen, da sie die Maklertätigkeit absichert und vor potenziellen Haftungsrisiken schützt.

4. Eintragung ins Vermittlerregister

Nach Erhalt der Erlaubnis wird der Makler in das Vermittlerregister eingetragen, was den letzten Schritt auf dem Weg zur rechtmäßigen Tätigkeit darstellt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Makler berechtigt, seine Kunden zu beraten und  Verträge zu vermitteln.

 


 

Finanzierungsmöglichkeiten für den Start als Versicherungsmakler

Der Start in die Selbstständigkeit als Versicherungsmakler erfordert nicht nur eine solide fachliche und rechtliche Grundlage, sondern auch eine entsprechende finanzielle Planung.

Welche Finanzierungshilfen gibt es?

Sollte man selber genug Rücklagen haben, kann man natürlich auf diese zurückgreifen. Andernfalls gibt es eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten, die speziell für Existenzgründer und Selbstständige zur Verfügung stehen. Dazu gehören klassische Bankkredite, oft in Form von Förderdarlehen, wie sie von der KfW-Bank oder regionalen Förderbanken angeboten werden.

Diese Darlehen bieten häufig besonders günstige Konditionen und tilgungsfreie Anfangsjahre, um den Start zu erleichtern.

Neben externen Finanzierungsmöglichkeiten bieten Vertriebe und Maklerpools häufig sogenannte Starthilfe-Programme an. Diese Programme unterstützen neue Makler in den ersten Monaten ihrer Selbstständigkeit durch Zuschüsse oder Vorschüsse, um den Einstieg zu erleichtern.

Existenzgründerzuschüsse und Fördermittel

Neben Krediten gibt es zahlreiche staatliche Fördermittel und Zuschüsse, die Gründer in Anspruch nehmen können. Einer der bekanntesten ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.

Dieser Zuschuss unterstützt arbeitslose Gründer beim Übergang in die Selbstständigkeit und kann für die ersten Monate als Überbrückungshilfe genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines tragfähigen Businessplans.

Ebenso bieten die Bundesländer und die Europäische Union verschiedene Förderprogramme für Existenzgründer an. Diese Programme variieren je nach Region, beinhalten jedoch häufig Zuschüsse für Beratungsleistungen, Weiterbildungen oder Investitionen in die technische Ausstattung.

Es lohnt sich, im Vorfeld zu prüfen, welche Fördermöglichkeiten in der jeweiligen Region zur Verfügung stehen und wie diese beantragt werden können.

 


 

Die Rolle des Vermittlerregisters (IHK)

Das Vermittlerregister spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, festzustellen, ob jemand berechtigt ist, als Versicherungsmakler tätig zu sein. Jeder, der in Deutschland Versicherungen vermittelt oder Kunden zu Versicherungen berät, muss im Vermittlerregister eingetragen sein.

Dieses Register wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geführt und ist öffentlich zugänglich. Sowohl Kunden als auch Unternehmen können hier überprüfen, ob ein Vermittler die notwendige Erlaubnis hat und unter welcher Vermittlerkategorie er tätig ist.

Was ist das Vermittlerregister?

Das Vermittlerregister ist eine offizielle Datenbank, in der alle Personen und Unternehmen erfasst sind, die in der Versicherungsvermittlung tätig sind. Es gibt verschiedene Einträge, die abhängig von der jeweiligen Tätigkeit eingetragen werden, wie z. B. Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Mehrfachagent.

Der Eintrag im Vermittlerregister ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern dient auch der Transparenz gegenüber den Kunden, die jederzeit den Status ihres Beraters überprüfen können.

Warum ist die Registrierung wichtig?

Die Registrierung im Vermittlerregister ist ein zwingender Schritt für jeden Versicherungsmakler, da sie die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit als Makler darstellt. Ohne eine gültige Registrierung darf keine Versicherungsberatung oder -vermittlung stattfinden.

Dies schützt Kunden davor, von unqualifizierten oder nicht zugelassenen Personen beraten zu werden. Darüber hinaus bietet der Eintrag Sicherheit für den Makler, dass er offiziell anerkannt ist und rechtlich auf einem stabilen Fundament arbeitet.

 


 

Weiterbildungspflicht für Versicherungsmakler

Als Versicherungsmakler ist es nicht nur wichtig, zu Beginn über das nötige Fachwissen zu verfügen, sondern sich auch kontinuierlich weiterzubilden. Dies ist nicht nur empfehlenswert, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Nach § 34d Abs. 9 der Gewerbeordnung (GewO) sind Versicherungsmakler und ihre bei der Beratung oder Vermittlung tätigen Angestellten verpflichtet, sich jedes Jahr im Umfang von mindestens 15 IDD Stunden fortzubilden. Diese Weiterbildungspflicht gilt unabhängig davon, ob der Makler aktiv tätig ist oder nicht.

Die regelmäßige Weiterbildung stellt sicher, dass Makler über aktuelle Entwicklungen in der Versicherungsbranche informiert bleiben, rechtliche Änderungen kennen und neue Beratungsansätze erlernen können.

Diese Pflicht trägt dazu bei, die Beratungsqualität hoch zu halten und den Verbraucher jederzeit kompetente und fundierte Auskünfte geben zu können. Es gibt zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie von privaten Anbietern angeboten werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

 


 

Spezialisierungsmöglichkeiten für Versicherungsmakler

Spezialisierung bietet eine hervorragende Möglichkeit, sich auf dem Markt als Experte zu positionieren und sich von der Konkurrenz abzuheben. Makler können sich auf bestimmte Versicherungsprodukte, Zielgruppen oder Branchen spezialisieren, um so gezielter auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen.

Häufige Spezialisierungen umfassen beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge, die Absicherung von Selbstständigen oder die Beratung bestimmter Berufsgruppen wie Ärzte, Lehrer oder Expats.

Darüber hinaus haben Versicherungsmakler die Möglichkeit, ihre Beratungsleistungen auf weitere Finanzthemen auszudehnen.

Beispielsweise können sie auch in den Bereichen Geldanlage am Kapitalmarkt und Baufinanzierung tätig werden. Um in diesen Bereichen beraten zu dürfen, müssen jedoch zusätzliche Genehmigungen erlangt werden, wie etwa die Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (für Kapitalanlagen) oder § 34i Gewerbeordnung (für Baufinanzierungen).

Mit diesen zusätzlichen Erlaubnissen können Makler ihre Dienstleistungen erweitern und ihren Kunden eine umfassendere Finanzberatung anbieten.

Durch die Fokussierung auf bestimmte Themen oder Zielgruppen sowie die Möglichkeit, über die reine Versicherungsberatung hinaus aktiv zu werden, können Makler nicht nur ihr Fachwissen vertiefen, sondern auch ihr Angebot diversifizieren.

Dies steigert die Beratungsqualität und schafft Vertrauen bei den Kunden, die genau wissen, dass sie es mit einem Experten auf ihrem speziellen Gebiet zu tun haben.

 


 

Wie gewinnt ein Versicherungsmakler Kunden?

Eine der größten Herausforderungen als Versicherungsmakler ist es, regelmäßig neue Kunden zu gewinnen und langfristige Beziehungen aufzubauen.

Es gibt zahlreiche Wege, um an Kunden zu kommen, und die Wahl der richtigen Strategie hängt oft von der Zielgruppe, dem eigenen Geschäftsmodell und den angebotenen Dienstleistungen ab.

Hier sind einige der effektivsten Methoden, um als Versicherungsmakler Kunden zu gewinnen:

1. SEO und Online-Marketing

In der heutigen Zeit führt kaum ein Weg an einer starken Online-Präsenz vorbei. Über gezielte Suchmaschinenoptimierung (SEO) können potenzielle Kunden auf die eigene Webseite aufmerksam gemacht werden.

Eine gut optimierte Webseite, die für diese Suchanfragen rankt, kann einen stetigen Zustrom an qualifizierten Interessenten generieren. Ergänzend dazu sollten Google Ads und Social-Media-Marketing genutzt werden, um die eigene Reichweite zu erhöhen.

2. Empfehlungsmarketing

Empfehlungen von zufriedenen Kunden sind nach wie vor eine der wirkungsvollsten Methoden zur Kundengewinnung. Makler können aktiv nach Empfehlungen fragen und durch eine hervorragende Beratung und Kundenbetreuung dafür sorgen, dass ihre bestehenden Kunden das Unternehmen weiterempfehlen.

3. Netzwerk und Kooperationen

Netzwerken ist ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs als Versicherungsmakler. Der Aufbau eines soliden Netzwerks in der Region oder in spezifischen Branchen kann zu einer stetigen Quelle neuer Kunden werden.

Kooperationen mit anderen Dienstleistern, wie Steuerberatern oder Immobilienmaklern, bieten ebenfalls großes Potenzial. Diese können den Makler ihren eigenen Kunden weiterempfehlen, was zu wertvollen Neukunden führen kann.

4. Kunden über Social Media gewinnen

Social Media bietet eine Plattform, um sich als Experte zu positionieren und direkt mit potenziellen Kunden in Kontakt zu treten. Regelmäßige Beiträge, die über aktuelle Versicherungsthemen oder branchenspezifische Fragen informieren, schaffen Vertrauen und Reichweite.

5. Lokales Marketing und Veranstaltungen

Für Makler, die lokal tätig sind, ist es wichtig, sich in der Region bekannt zu machen.

Vorträge oder Informationsabende zu spezifischen Versicherungsthemen bieten die Möglichkeit, sich als Experte zu präsentieren und direkt mit Interessenten ins Gespräch zu kommen.

Zudem lässt sich über lokale Netzwerke der persönliche Kontakt zu potenziellen Kunden stärken.

6. Bestandskunden weiterentwickeln

Die Pflege bestehender Kundenbeziehungen ist genauso wichtig wie die Gewinnung neuer Kunden. Oft ergeben sich aus dem bestehenden Kundenstamm neue Geschäftsmöglichkeiten, wenn beispielsweise zusätzliche Versicherungsprodukte angeboten werden oder sich die Lebenssituation der Kunden ändert.

Durch regelmäßigen Kontakt und proaktive Betreuung können Versicherungsmakler sicherstellen, dass ihre Kunden zufrieden bleiben und im besten Fall weitere Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Bei einigen Vertrieben erhält man bereits bestehende Bestände zur Beratung. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass es sich oft um Kunden handelt, die längere Zeit nicht betreut wurden oder bereits mehrfach von anderen Beratern kontaktiert wurden.

 

 

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Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot



ihk.de: Pflichten nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD); https://www.ihk.de/nordwestfalen/branchen/versicherungs-und-finanzwirtschaft/versicherungsvermittler/neue-pflichten-nach-der-idd-4292676 (Abruf 10.2024)

ihk.de: Informationen zur Erlaubnis nach §34d Gewerbeordnung (GewO); https://www.ihk.de/nordwestfalen/branchen/versicherungs-und-finanzwirtschaft/versicherungsvermittler/informations-und-dokumentationspflichten2-3590766 (Abruf 10.2024)

ihk.de: Berufshaftpflicht für Versicherungsvermittler; https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/gewerberecht/erlaubnis-registrierungsverfahren-ihk/berufshaftpflichtversicherung-6113962 (Abruf 10.2024)