Was ist bzw. macht eigentlich ein Versicherungsmakler?

Was ein Versicherungsmakler ist und wie er arbeitet – leicht verständlich aufbereitet

 


 
 

 

Was ist eigentlich ein Versicherungsmakler und was macht er? In diesem Ratgeber werden wir alle wichtigen Fragen rund um den Beruf des Versicherungsmaklers klären.

Angefangen bei der Definition, den Aufgaben und Pflichten, über die Unterschiede zwischen Maklern, Vertretern und Mehrfachagenten, bis hin zur Frage, wie ein Versicherungsmakler sein Geld verdient.

 

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 16.10.2024

 

 

 

Das wichtigste in Kürze:

  • Ein Versicherungsmakler ist ein Berater, der den Großteil des Versicherungsmarktes objektiv vergleicht und passende Produkte für seine Kunden auswählt. Bei entsprechender Qualifikation berät er auch in weiteren finanziellen Angelegenheiten.
  • Um als Versicherungsmakler arbeiten zu dürfen, muss eine Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung vorliegen, die eine Sachkundeprüfung und eine Berufshaftpflichtversicherung erfordert.

  • Ein Versicherungsmakler verdient sein Geld mit Provisionen von Versicherungsunternehmen oder/und durch Honorare von Verbrauchern bei der Vermittlung von Nettopolicen.


 

Was ist ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsmakler ist ein Vermittler im Versicherungswesen, der nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden ist. Um als Versicherungsmakler tätig zu sein, ist eine spezielle Erlaubnis gemäß § 34d der Gewerbeordnung erforderlich.

Diese setzt unter anderem eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung voraus.

Versicherungsmakler sind rechtlich verpflichtet, im Interesse ihrer Kunden zu handeln und bieten eine produktunabhängige Beratung, die auf einem umfassenden Marktvergleich basiert.

Die IHK Stuttgart definiert den Verischerungsmakler wie folgt:

Ein Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein (§ 34 d Absatz 1 Nr. 2 der Gewerbeordnung (GewO)). Der Makler ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden und ist als solcher verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich wahrzunehmen. Versicherungsunternehmen gegenüber ist er unabhängig.[...]

 


 

Was macht ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsmakler analysiert den individuellen Versicherungsbedarf seiner Kunden, vergleicht verschiedene Angebote auf dem Markt und empfiehlt die passenden Produkte.

Er unterstützt seine Kunden beim Abschluss neuer Versicherungen, prüft bestehende Verträge und optimiert diese gegebenenfalls.

Zudem hilft er im Schadenfall bei der Abwicklung mit den Versicherern und sorgt dafür, dass seine Kunden bestmöglich abgesichert sind. Sein Ziel ist es, die besten Konditionen und Leistungen für die individuellen Bedürfnisse seiner Kunden zu finden.

Ein Versicherungsmakler ist nicht zwingend auf das Thema Versicherungen beschränkt. Mit den entsprechenden Erlaubnissen kann er auch eine ganzheitliche Beratung zu Finanzthemen anbieten.

Dazu gehören unter anderem Bereiche wie Kapitalmarktinvestitionen (Fonds & ETFs) und Baufinanzierung, bei denen der Makler ebenfalls unterstützend tätig sein kann.

Um eine umfassende Beratung zur Geldanlage am Kapitalmarkt anbieten zu dürfen, ist eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Alternativ besteht die Möglichkeit, unter einem Haftungsdach tätig zu werden. Für die Beratung im Bereich Baufinanzierung ist eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO) notwendig.

 


 

Unterschiede Verischerungsmakler, Mehrfachagent & Ausschließlichkeitsvertreter

Die Beratung und Vermittlung von Versicherungen erfolgt nicht nur durch Versicherungsmakler. Zusätzlich gibt es Ausschließlichkeitsvertreter und Mehrfachagenten.

Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die Kurzdefinitionen der einzelnen Berufsbilder, bevor wir auf die wesentlichen Unterschiede eingehen.

Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler ist ein Berater, der für seine Kunden auf dem gesamten Versicherungsmarkt nach den besten Lösungen sucht. Er ist rechtlich verpflichtet, im Interesse seiner Kunden zu handeln, und hat Zugang zu einer Vielzahl von Versicherungsanbietern. Der Makler steht also auf der Seite des Kunden und vertritt ausschließlich dessen Interessen.

Ausschließlichkeitsvertreter

Ein Ausschließlichkeitsvertreter hingegen arbeitet für ein einziges Versicherungsunternehmen. Er ist an dieses Unternehmen vertraglich gebunden und darf ausschließlich dessen Produkte verkaufen. Seine Beratung ist daher auf das Portfolio des jeweiligen Anbieters beschränkt. Zwar kann auch er die Bedürfnisse seiner Kunden berücksichtigen, doch ist seine Produktwahl limitiert.

Mehrfachagent

Ein Mehrfachagent stellt eine Mischform dar. Er arbeitet mit mehreren Versicherungsunternehmen zusammen, jedoch nur mit einer begrenzten Auswahl. Das bedeutet, er kann seinen Kunden Produkte von verschiedenen Anbietern anbieten, ist jedoch nicht vollkommen unabhängig, da seine Auswahl auf bestimmte Versicherungsgesellschaften beschränkt ist, mit denen er Kooperationen eingegangen ist.

Nachdem wir jetzt die Definition kennen schauen wir uns an, was den die relevantesten Unterschiede sind:

Vertragliche Unabhängigkeit

Der Versicherungsmakler agiert vertraglich unabhängig von den Versicherungsunternehmen. Dieser Zusatand ist rechtlich verankert, da er ausschließlich die Interessen seiner Kunden vertritt und für sie den gesamten Versicherungsmarkt durchsucht. Er hat keinerlei Verpflichtung gegenüber bestimmten Anbietern.

Im Gegensatz dazu steht der Ausschließlichkeitsvertreter, der vertraglich an ein einzelnes Versicherungsunternehmen gebunden ist. Seine Beratung und Produktangebote sind ausschließlich auf das Portfolio dieses Unternehmens beschränkt, wodurch seine Unabhängigkeit stark eingeschränkt ist.

Der Mehrfachagent hat einen Mittelweg zwischen diesen beiden. Er arbeitet mit mehreren Versicherern zusammen, hat jedoch vertragliche Vereinbarungen mit bestimmten Unternehmen. Das bedeutet, dass seine Produktauswahl größer ist als die eines Ausschließlichkeitsvertreters, aber er dennoch nicht die komplette Marktabdeckung eines Maklers bietet.

Produktauswahl

Versicherungsmakler haben Zugang zu einer breiten Palette von Versicherungsprodukten auf dem gesamten Markt. Sie können aus einer Vielzahl von Anbietern wählen und sind nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Dadurch kann der Makler das bestmögliche Angebot für den individuellen Bedarf des Kunden finden.

Ein Ausschließlichkeitsvertreter hat lediglich die Produkte eines einzigen Versicherungsanbieters zur Verfügung. Seine Beratung ist daher eingeschränkt, da er nicht aus einem breiten Spektrum an Produkten wählen kann, sondern nur das anbietet, was das jeweilige Versicherungsunternehmen zur Verfügung stellt.

Mehrfachagenten haben eine größere Auswahl als Ausschließlichkeitsvertreter, da sie mit mehreren Versicherern zusammenarbeiten. Ihre Produktvielfalt ist jedoch begrenzt auf die Unternehmen, mit denen sie Kooperationen haben, was sie von der Produktunabhängigkeit eines Versicherungsmaklers unterscheidet.

Beratung und Intressenvertretung

Ein Versicherungsmakler ist rechtlich verpflichtet, im besten Interesse seiner Kunden zu handeln. Er hat keine vertraglichen Bindungen an bestimmte Versicherer und kann so vollkommen objektiv beraten. Der Kunde steht im Mittelpunkt seiner Arbeit.

Ein Ausschließlichkeitsvertreter agiert hingegen im Interesse des Versicherungsunternehmens, für das er arbeitet. Obwohl er die Bedürfnisse seiner Kunden berücksichtigt, steht die Förderung der Produkte seines Arbeitgebers im Vordergrund.

Der Mehrfachagent arbeitet ebenfalls im Rahmen von Vereinbarungen mit Versicherern, was bedeutet, dass er auch Interessen der Versicherungsunternehmen berücksichtigen muss. Allerdings hat er durch die Zusammenarbeit mit mehreren Anbietern eine etwas größere Flexibilität, um auf Kundenwünsche einzugehen.

 


 

Wie verdient ein Versicherungsmakler Geld?

Ein Versicherungsmakler kann auf zwei Hauptarten Geld verdienen: über Provisionen und durch die Vermittlung von Nettopolicen gegen ein Honorar, auch bekannt als Honorarvermittlung.

Provisionen

Die gängigste Art, wie ein Versicherungsmakler entlohnt wird, ist durch Provisionen. Für jeden vermittelten Versicherungsvertrag erhält der Makler eine Provision vom Versicherungsunternehmen, das den Vertrag ausstellt.

Diese Provision ist ein Teil der Versicherungsprämie und wird entweder einmalig (Abschlussprovision) oder über die Laufzeit des Vertrages hinweg (Bestandsprovision) gezahlt beziehungsweise aus einer Mischung daraus.

Der Vorteil für den Kunden ist, dass keine direkten Kosten für die Beratungsleistung anfallen, da die Vergütung durch die Versicherungsprämien abgedeckt wird.

Honorarvermittlung (Vermittlung von Nettopolicen)

Bei der Honorarvermittlung erfolgt die Bezahlung nicht durch Provisionen, sondern direkt durch den Kunden in Form eines Honorars.

Hierbei vermittelt der Makler sogenannte Nettopolicen, die keine Provisionen enthalten. Der Kunde zahlt dem Makler ein vorher vereinbartes Honorar für die Beratung und Vermittlung des Vertrages.

Der Vorteil dieser Variante ist, dass der Makler vollständig unabhängig agiert und keine finanziellen Anreize hat, bestimmte Produkte zu bevorzugen. Der Kunde erhält somit eine transparente und oft kostengünstigere Versicherungslösung

Während die klassische Provisionsvergütung eine weit verbreitete Praxis ist, bietet die Honorarvermittlung eine Alternative für Kunden, die Wert auf maximale Transparenz und Unabhängigkeit legen.

Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, und die Wahl des richtigen Modells hängt von den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen des Verbrauchers ab.

 


 

Woher weiß ich, ob mein Berater Versicherungsmakler ist?

Für Verbraucher ist es wichtig zu wissen, ob der Berater mit dem Sie es aktuell bzw. potentiell zukünftig zu tun haben als Versicherungsmakler oder für ein Verischerungsunternehmen tätig ist. Hier sind einige Schritte, die helfen, dies zu überprüfen:

Impressum der Website

Viele Berater haben eine eigene Website. Im Impressum sollte eindeutig aufgeführt sein, ob der Berater als Versicherungsmakler tätig ist. Dort kann auch eingesehen werden, ob der Berater nach § 34d der Gewerbeordnung registriert ist, was die Voraussetzung für die Tätigkeit als Makler ist.

Erstinformation

Ein Versicherungsmakler ist rechtlich dazu verpflichtet, dem Verbraucher im Erstgespräch die sogenannte Erstinformation auszuhändigen. In dieser muss klar definiert sein, in welcher Rolle der Berater agiert, und ob er als Makler tätig ist.

Registrierung im Vermittlerregister

Versicherungsmakler sind verpflichtet, sich im offiziellen Vermittlerregister der IHK eintragen zu lassen. Verbraucher können das Vermittlerregister kostenlos online einsehen (www.vermittlerregister.info) und nach dem Namen ihres Beraters suchen. Wird der Berater als Versicherungsmakler geführt, steht dies eindeutig im Register. Hier lässt sich auch erkennen, ob der Berater möglicherweise als Mehrfachagent oder Ausschließlichkeitsvertreter tätig ist.

Insgesamt haben aktuell in Deutschland 182.845 Personen die Erlaubnis zu beraten und Versscherungen zu vermitteln. Davon sind 46.666 als Versicherungsmakler registriert. (Quelle: DIHK; Stand Oktober 2024)

 


 

Versicherungsmakler vor Ort und/oder Online?

Bei der Beratung durch einen Versicherungsmakler haben Verbraucher grundsätzlich zwei Möglichkeiten: vor Ort oder online. Es gibt Makler, die ausschließlich persönliche Beratung anbieten, solche, die ihre Dienstleistungen nur online zur Verfügung stellen, und wiederum andere, die beide Varianten kombinieren.

Versicherungsmakler vor Ort

Ein Versicherungsmakler vor Ort bietet die Möglichkeit eines persönlichen Treffens, bei dem die Beratung face-to-face erfolgt. Der Kunde kann sich direkt mit dem Makler austauschen und komplexe Fragen in einem vertrauten Rahmen besprechen.

Vorteile:

  • Persönlicher Kontakt und direkter Austausch
  • Oftmals einfacherer Vertrauensaufbau

Nachteile:

  • Termine müssen koordiniert werden, was Zeit und Flexibilität erfordert
  • Oft nur regional verfügbar, was die Auswahl an Maklern einschränken kann

Versicherungsmakler online

Online-Versicherungsmakler bieten ihre Dienstleistungen digital an, meist über Plattformen, E-Mail oder Videoanrufe. Diese Variante gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sie ortsunabhängig und zeitlich flexibler ist.

Vorteile:

  • Bequem von zu Hause oder unterwegs erreichbar
  • Keine geografischen Einschränkungen bei der Maklerauswahl
  • Flexible Terminvereinbarungen, oft sogar außerhalb der üblichen Bürozeiten

Nachteile:

  • Weniger persönlicher Kontakt, was das Vertrauen erschweren kann
  • Technische Barrieren für Kunden, die nicht mit Online-Diensten vertraut sind

Kombinierte Beratung

Viele Makler bieten mittlerweile eine Kombination aus beiden Varianten an. Sie ermöglichen es ihren Kunden, flexibel zwischen persönlicher Beratung vor Ort und digitalen Angeboten zu wählen. Dies schafft eine hohe Flexibilität und kombiniert die Vorteile beider Welten.

Beratung bei FragFina

Bei FragFina bieten wir ebenfalls eine flexible Beratung an. Kunden haben die Wahl, sich vor Ort (z. B. in Düsseldorf, Erlangen, Bochum, Kassel und weiteren Standorten), online oder in einer Kombination aus beidem beraten zu lassen.

 


Häufige Fragen rund um den Versicherungsmakler

 
Wie viel Versicherungsmakler gibt es in Deutschland?
Zum Oktober 2024 sind in Deutschland 46.666 Vermittler als Versicherungsmakler bei der IHK registriert.
Ist die Beratung durch einen Versicherungsmakler kostenlos?
In der Regel kostet die Beratung nichts direkt, da der Makler von den Versicherern Provisionen erhält. Alternativ kann eine Honorarberatung vereinbart werden.
Welche Versicherungen kann ein Versicherungsmakler vermitteln?
Ein Versicherungsmakler kann alle Arten von Versicherungen vermitteln, von Lebens- und Krankenversicherungen bis hin zu Sachversicherungen.
Muss ich für den Versicherungsmakler extra zahlen?
In der Regel nicht. Die Provisionen sind in den Versicherungsprämien enthalten, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine Honorarberatung. Dann entfalle aber auch die Provisionen.
 

 

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Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot



dihk.de: Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister: Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge; https://www.dihk.de/resource/blob/122734/932ed31085ff6469cdad31265a9613c2/recht-statistik-versicherungsvermittler-oktober-2024-data.pdf (Abruf 10.2024)

ihk.de: Makler, Vertreter und Mehrfachagent; https://www.ihk.de/stuttgart/branchen/dienstleistung/brancheninformationen/versicherungsvermittler/merkblaetter-zu-den-neuen-vorschriften/versicherungsmakler-vertreter-688732#:~:text=Versicherungsmakler,-Ein%20Versicherungsmakler%20ist&text=Der%20Makler%20ist%20treuh%C3%A4nderischer%20Sachwalter,%C2%A7%2093%20Handelsgesetzbuches%20(HGB). (Abruf 10.2024)

Gesetze-im-internet.de: Gewerbeordnung §34d Versicherungsvermittler, Versicherungsberater; https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html (Abruf 10.2024)