Versorgungsausgleich: Kapital aus privater Rentenversicherung oder Rürup-Rente übertragen

 

 

 
 

Wer im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Kapital aus der privaten Rentenversicherung oder Rürup-Rente erhalten soll, stößt oft auf ein praktisches Problem: Das Geld kann nicht einfach ausgezahlt werden.

Stattdessen muss es in eine geeignete Altersversorgung übertragen werden. Häufig bleibt dann nur die gesetzliche Rentenversicherung obwohl viele Betroffene lieber eine kapitalmarktorientierte Lösung mit Fonds oder ETFs hätten.

In diesem Ratgeber zeigen wir, warum das in der Praxis so schwierig ist und welche Lösung es gibt, um den Ausgleichsbetrag dennoch in eine kapitalmarktorientierte Anlage zu übertragen.

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 02.07.2026

 
 


Das wichtigste in Kürze:

  • Kapital aus einem Versorgungsausgleich kann meist nicht frei ausgezahlt werden, sondern muss in eine geeignete Altersversorgung übertragen werden.
  • Das Familiengericht akzeptiert nicht jede Lösung als Zielversorgung. Wer das Geld nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben möchte, landet in der Praxis häufig bei einer Basisrente bzw. Rürup-Rente.
  • Genau hier entsteht das nächste Problem: Nur wenige Anbieter nehmen solche Gelder überhaupt auf erst recht, wenn man einen provisionsfreien Tarif (Nettopolice) nutzen möchte. Nach unserer aktuellen Markterfahrung bietet vor allem die LV 1871 eine praxistaugliche Lösung.

Disclaimer: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir können zur möglichen versicherungsseitigen Umsetzung einer Zielversorgung beraten; rechtliche und steuerliche Fragen solltest du jedoch mit deinem Anwalt, deiner Anwältin, deinem Steuerberater oder dem zuständigen Familiengericht abstimmen.

 

 

 

Warum der Versorgungsausgleich bei privaten Renten oft schwierig ist

Wer im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Kapital aus der privaten Rentenversicherung oder Rürup-Rente des Ex-Partners erhalten soll, steht häufig vor einem sehr praktischen Problem: Das Geld kann in der Regel nicht einfach ausgezahlt werden, sondern muss wieder in eine geeignete Altersversorgung übertragen werden.

Genau hier wird es schwierig. Das Familiengericht akzeptiert nicht jede beliebige Anlageform als Zielversorgung. Ein normales ETF-Depot oder eine frei verfügbare Geldanlage scheidet deshalb meist aus.

Wer den Ausgleichsbetrag nicht in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen lassen möchte, landet in der Praxis häufig bei einer Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente als naheliegender Alternative.

Damit ist das Problem aber noch nicht gelöst. Denn viele Versicherer nehmen Gelder aus dem Versorgungsausgleich gar nicht erst auf. Der Grund ist der hohe Abstimmungsaufwand mit Familiengericht, Versorgungsträgern und den beteiligten Stellen.

Zusätzlich werden besondere Unterlagen benötigt, damit das Gericht die Zielversorgung prüfen kann.

Soll die Lösung außerdem kostengünstig gestaltet werden, sollte möglichst ein Nettotarif genutzt werden. Eine Nettopolice ist ein provisionsfreier Tarif. Es sind also weder Abschlussprovisionen noch laufende Bestandsprovisionen in den Vertrag einkalkuliert.

Dadurch reduziert sich die Auswahl noch einmal deutlich.

Nach unserer aktuellen Markterfahrung bleibt hier vor allem die LV 1871 als praxistaugliche Lösung: Sie kann den Ausgleichsbetrag in einer fondsgebundenen Basisrente als Nettopolice abbilden und stellt dafür auch ein Dokument für das Familiengericht zur Verfügung.

Das ist keine reine Notlösung. Auch wenn eine freie Anbieterauswahl wünschenswert wäre, handelt es sich bei der LV 1871 Basisrente um einen starken Tarif.

In unserem eigenen Rürup-Renten-Vergleich hat die LV 1871 den zweiten Platz erreicht. Damit lässt sich das Problem nicht nur formal lösen, sondern auch mit einer modernen, kapitalmarktorientierten und kosteneffizienten Altersvorsorge verbinden.

Wir können für dich prüfen, ob diese Lösung in deinem Fall möglich ist, und auf Wunsch ein kostenfreies Angebot für die Zielversorgung vorbereiten.

In den folgenden Abschnitten erklären wir, warum die Umsetzung so anspruchsvoll ist, welche Rolle die Basisrente dabei spielt und worauf du bei der Auswahl der Zielversorgung achten solltest.

Hinweis: In manchen Fällen ist auch eine interne Teilung beim bisherigen Anbieter des Ex-Partners möglich. Das hängt jedoch stark vom jeweiligen Anbieter und den konkreten Vertragsbedingungen ab. Wenn diese Lösung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kommt eine externe Zielversorgung infrage.

 
 

 

 

 

 

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist ein Teil des Scheidungsverfahrens. Dabei wird geprüft, welche Altersvorsorgeansprüche beide Ehepartner während der Ehe aufgebaut haben. Ziel ist es, die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte fair aufzuteilen. Berücksichtigt werden zum Beispiel:

Vereinfacht gesagt: Hat ein Ehepartner während der Ehe höhere Altersvorsorgeansprüche aufgebaut als der andere, wird ein Teil davon auf den anderen Ehepartner übertragen. Bei gesetzlichen Rentenansprüchen geschieht das häufig durch eine interne Teilung.

Der eine Ehepartner gibt Rentenpunkte ab, der andere bekommt Rentenpunkte gutgeschrieben. Bei privaten Rentenversicherungen oder Rürup-Renten ist der Ablauf oft deutlich komplizierter.

 

 

 

 

Das Problem: Geld kann bei einem Versorgungsausgleich nicht einfach ausgezahlt werden

Viele Betroffene stellen sich den Versorgungsausgleich zunächst wie eine normale Auszahlung vor. Also: Ein Teil des Vertragsguthabens wird aus der Rentenversicherung des Ex-Partners entnommen und auf das eigene Konto überwiesen.

So einfach ist es in der Regel nicht.

Beim Versorgungsausgleich geht es nicht um frei verfügbares Vermögen, sondern um Altersvorsorge. Deshalb soll der Ausgleichswert grundsätzlich wieder in eine Versorgung fließen. Das Geld wird also nicht einfach privat ausgezahlt, sondern an einen geeigneten Versorgungsträger übertragen.

Genau hier beginnt häufig das eigentliche Problem. Denn die ausgleichsberechtigte Person muss eine Zielversorgung benennen können. Diese Zielversorgung muss geeignet sein, den Ausgleichsbetrag aufzunehmen und daraus eine Altersversorgung für die ausgleichsberechtigte Person aufzubauen.

Was ist eine Zielversorgung?

Eine Zielversorgung ist der Vertrag oder Versorgungsträger, in den der Ausgleichswert übertragen werden soll.

Das kann zum Beispiel ein bestehendes Anrecht sein, das durch den Ausgleichsbetrag erhöht wird. Es kann aber auch ein neuer Vertrag sein, der extra für den Versorgungsausgleich eingerichtet wird.

In der Theorie klingt das einfach. In der Praxis ist es das oft nicht. Denn der neue Anbieter muss bereit sein, das Kapital aus dem Versorgungsausgleich anzunehmen. Zusätzlich muss er dem Familiengericht gegenüber bestätigen können, dass die gewählte Versorgung geeignet ist. Häufig sind dafür besondere Unterlagen, Abstimmungen und Formulierungen erforderlich.

Viele Versicherer möchten diesen Aufwand nicht übernehmen.

Wenn keine andere geeignete Zielversorgung benannt wird, wird der Ausgleich in der Regel über die gesetzliche Rentenversicherung umgesetzt.

Das ist für viele Verfahren der einfachste Weg. Die gesetzliche Rentenversicherung ist bekannt, etabliert und kann Versorgungsausgleichsbeträge aufnehmen.

Für Betroffene ist das aber nicht immer die Wunschlösung.

Wer bereits privat vorsorgt, ETFs nutzt oder bewusst eine kapitalmarktorientierte Altersvorsorge aufbauen möchte, empfindet die Übertragung in die gesetzliche Rentenversicherung oft als zu starr. Typische Gründe sind:

  • Die Anlage erfolgt nicht kapitalmarktorientiert.
  • Es gibt keine individuelle Fondsauswahl.
  • Das Kapital wird in Rentenansprüche umgerechnet.
  • Eine spätere Kapitalverfügung ist nicht möglich.
  • Die Entwicklung hängt vom System der gesetzlichen Rentenversicherung ab.
  • Die Lösung passt nicht immer zur eigenen Ruhestandsplanung.

Das bedeutet nicht, dass die gesetzliche Rente grundsätzlich schlecht ist. Sie kann sinnvoll sein. Aber sie ist nicht automatisch die beste Lösung für jeden Menschen.

Gerade wenn aus einer privaten Rentenversicherung oder einer Rürup-Rente Kapital übertragen werden soll, wünschen sich viele Betroffene eine Lösung, die näher an der ursprünglichen Vorsorgeform bleibt.

 

 

 

 

Warum ein normales ETF-Depot zum Versorgungsausgleich meist nicht funktioniert

Viele Menschen würden den Ausgleichsbetrag am liebsten einfach in ein eigenes ETF-Depot übertragen lassen.

Aus Anlagesicht ist dieser Gedanke nachvollziehbar. Ein ETF-Depot ist flexibel, transparent und kostengünstig.

Beim Versorgungsausgleich geht es aber nicht um eine freie Vermögensübertragung, sondern um Altersvorsorge. Deshalb muss die Zielversorgung bestimmte Anforderungen erfüllen. Ein normales Depot ist in der Regel keine Altersversorgung im rechtlichen Sinne des Versorgungsausgleichs.

Auch eine private Rentenversicherung ist nach unserer Erfahrung häufig keine einfache Lösung.

Der Grund: Viele private Rentenversicherungen bieten Kündigungsmöglichkeiten, Kapitalauszahlungen oder flexible Entnahmen. Genau diese Verfügbarkeit kann dazu führen, dass sie vom Familiengericht nicht als geeignete Zielversorgung akzeptiert werden.

Das Geld soll weiterhin zweckgebunden für die Altersversorgung verwendet werden. Deshalb kommen vor allem Versorgungslösungen infrage, die klar auf eine lebenslange Rente ausgerichtet sind.

Daher ist in der Praxis meist die Basisrente die naheliegendste Möglichkeit, wenn der Ausgleichsbetrag nicht in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, aber trotzdem kapitalmarktorientiert investiert werden soll. Schauen wir uns das im Folgenden genauer an.

 

 

 

 

Warum eine Rürup-Rente als Zielversorgung interessant sein kann

Eine Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine private Altersvorsorge mit klarer Zweckbindung. Sie ist auf eine spätere lebenslange Rente ausgelegt und erfüllt damit grundsätzlich den Charakter einer Altersversorgung.

Für den Versorgungsausgleich kann das ein entscheidender Vorteil sein.

Denn der Ausgleichsbetrag wird nicht frei ausgezahlt, sondern bleibt in einem Altersvorsorgevertrag gebunden. Gleichzeitig kann eine moderne fondsgebundene Basisrente ermöglichen, das Kapital in Fonds oder ETFs anzulegen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eine Rürup-Rente als Nettopolice getsalten, was die Vertragskosten extrem reduziert.

Eine Nettopolice ist ein Vertrag ohne Provisionen.

Das kann besonders interessant sein, wenn du:

  • Das Geld nicht in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen lassen möchtest
  • Eine kapitalmarktorientierte Lösung bevorzugst
  • Keinen klassischen provisionsbelasteten Vertrag möchtest
  • Wert auf niedrige Kosten legst
  • Eine Lösung benötigst, die dem Familiengericht gegenüber darstellbar ist
  • Einen Anbieter brauchst, der Versorgungsausgleichsbeträge überhaupt annimmt

Wichtig ist aber: Eine Rürup-Rente ist kein normales Depot. Sie ist deutlich unflexibler. Das Kapital kann später nicht einfach frei ausgezahlt werden. Es wird grundsätzlich als lebenslange Rente geleistet. Auch Kündigung, Beleihung und freie Vererbbarkeit sind bei Basisrenten stark eingeschränkt.

Deshalb sollte eine Rürup-Lösung im Versorgungsausgleich nicht einfach pauschal abgeschlossen werden. Sie muss zur persönlichen Situation passen.

Hier findest du einen ausführlichen Ratgeber zur Rürup-Rente, wo diese Punkte genauer erklärt werden.

 

 

 

 

Die eigentliche Hürde: Kaum ein Anbieter nimmt das Kapital auf

In der Praxis scheitert die gewünschte Lösung oft nicht an der Idee, sondern an der Umsetzung.

Viele Versicherer bieten zwar Basisrenten oder private Rentenversicherungen an. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sie auch Kapital aus einem Versorgungsausgleich aufnehmen.

Der Grund ist der zusätzliche Aufwand.

Der Versicherer muss nicht nur einen Vertrag anbieten, sondern auch mit dem besonderen Ablauf eines Scheidungsverfahrens umgehen können. Dazu gehören unter anderem:

  • Kommunikation mit dem Familiengericht
  • Abstimmung mit beteiligten Versorgungsträgern
  • Prüfung der rechtlichen Anforderungen
  • Bereitstellung geeigneter Unterlagen für das Gericht
  • Annahme des Ausgleichsbetrags als Sonderzahlung oder Zuzahlung
  • Längerer Zeitraum bis zur tatsächlichen Zahlung
  • Besondere Dokumentation im Antrag und Vertrag

Für Standardgeschäft ist dieser Ablauf untypisch. Deshalb lehnen viele Anbieter solche Fälle ab oder bieten keine klare Lösung an.

Für Betroffene ist das frustrierend. Denn auf dem Papier besteht zwar ein Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung. Praktisch findet man aber kaum einen Anbieter, der die Zielversorgung tatsächlich umsetzt.

im Folgenden schauen wir uns eine Lösung an.

 

 

 

 

Unsere Lösung: Versorgungsausgleich über LV 1871 Basisrente als Nettopolice

Nach unserer aktuellen Markterfahrung lässt sich die Übertragung aus einem Versorgungsausgleich über die LV 1871 als Basisrente abbilden. Dabei wird für die ausgleichsberechtigte Person eine fondsgebundene Rürup-Rente eingerichtet.

Der Ausgleichsbetrag wird dann nicht an dich privat ausgezahlt, sondern als Zuzahlung bzw. Einmalzahlung in diesen Vertrag eingebracht.

Der Vorteil: Die Lösung bleibt eine Altersversorgung, kann aber kapitalmarktorientiert gestaltet werden.

Zusätzlich stellt die LV 1871 ein Dokument für das Familiengericht zur Verfügung. Darin wird auf Grundlage der konkreten Angaben ein Vorschlag für eine Basisrente als Zielversorgung im laufenden Scheidungsverfahren erstellt.

In dem Dokument wird unter anderem darauf Bezug genommen, dass es sich um eine Basisrente als Zielversorgung gemäß § 5a AltZertG handelt. Außerdem wird ausgeführt, dass zertifizierte Basisrentenverträge nach § 5a AltZertG im Regelfall die Anforderungen an eine angemessene Versorgung gemäß § 15 Abs. 2 VersAusglG erfüllen.

Das ist in der Praxis ein wichtiger Punkt. Denn das Familiengericht benötigt eine belastbare Grundlage, um die gewählte Zielversorgung einordnen zu können.

Warum als Nettopolice?

Gerade bei Versorgungsausgleichsbeträgen können Kosten einen großen Unterschied machen. Wenn ein größerer Kapitalbetrag übertragen wird, sollte dieser nicht unnötig durch Abschluss- und Vertriebskosten belastet werden. Bei klassischen Provisionstarifen können solche Kosten die Rendite und spätere Rente spürbar reduzieren.

Deshalb setzen wir auf eine Nettopolice.

Bei einer Nettopolice sind keine klassischen Provisionen in den Vertrag einkalkuliert. Stattdessen erfolgt die Vermittlung gegen ein separates, transparentes Honorar.

Das kann gerade bei höheren Einmalbeträgen aus einem Versorgungsausgleich sinnvoll sein, weil mehr Kapital im Vertrag arbeiten kann. Wichtig: Auch eine Nettopolice ist nicht kostenlos. Es gibt weiterhin Vertrags-, Verwaltungs- und Fondskosten.

Im Rahmen unseres jährlichen Rürup-Renten Tests belegt die LV 1871 den zweiten Platz.

Ausführliche Informationen zu den sonstigen Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags findest du hier: LV 1871 (Mein Plan Basisrente)

Kostenfreies Angebot anfordern: Wir prüfen, ob die LV 1871 Basisrente als Zielversorgung in deinem Fall infrage kommt, und erstellen dir ein kostenfreies Angebot. Die Umsetzung als Nettopolice erfolgt bei Abschluss gegen ein transparentes Honorar von einmalig 299 €.

Mehr Infos findest du hier: Rürup-Rente online abschließen.

 
 

 

 

 

 

Ablauf: So funktioniert die Umsetzung

Der genaue Ablauf hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich läuft die Umsetzung bei uns in mehreren Schritten ab.

1. Prüfung der Ausgangssituation

Zuerst muss geklärt werden, um welche Art von Anrecht es geht. Also zum Beispiel: private Rentenversicherung fondsgebundene Rentenversicherung Rürup-Rente betriebliche Altersversorgung anderer Versorgungsträger Außerdem ist wichtig, ob bereits eine Auskunft des Versorgungsträgers oder ein Schreiben des Familiengerichts vorliegt.

2. Klärung des Ausgleichswerts

Der Versorgungsträger des Ex-Partners ermittelt den Ehezeitanteil und den Ausgleichswert. Dieser Wert ist die Grundlage für die spätere Übertragung. Je nach Verfahren kann es einige Zeit dauern, bis alle Unterlagen vorliegen.

3. Auswahl einer geeigneten Zielversorgung

Wenn du das Geld nicht in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen lassen möchtest, brauchst du eine geeignete Alternative. Hier prüfen wir, ob die LV 1871 Basisrente als Zielversorgung in deinem Fall infrage kommt.

4. Erstellung der Unterlagen für das Familiengericht

Für das Familiengericht wird ein entsprechender Vorschlag bzw. eine Bestätigung benötigt. Die LV 1871 kann hierfür auf Grundlage der Angaben ein Dokument zur Basisrente als Zielversorgung bereitstellen. Dieses Dokument kann dann im Scheidungsverfahren verwendet werden.

5. Einrichtung der Basisrente

Wenn die Zielversorgung akzeptiert wird, wird der Vertrag eingerichtet. Der Ausgleichsbetrag wird später als Zuzahlung eingebracht. Wichtig ist: Zwischen Antragstellung, gerichtlicher Entscheidung und tatsächlichem Geldfluss kann einige Zeit vergehen. Der Prozess ist häufig langwieriger als ein normaler Vertragsabschluss.

6. Anlage des Kapitals

Nach Eingang des Geldes wird das Kapital gemäß der gewählten Anlagestrategie investiert. Je nach Tarif können dafür Fonds oder ETFs gewählt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine erste Prüfung sind meist folgende Unterlagen hilfreich:

  • Schreiben des Familiengerichts
  • Auskunft des bisherigen Versorgungsträgers
  • Angaben zum Ausgleichswert
  • Angaben zur ausgleichsberechtigten Person
  • Informationen zur gewünschten Zielversorgung
  • Gegebenenfalls Schreiben deines Anwalts oder deiner Anwältin

Je mehr Informationen bereits vorliegen, desto besser lässt sich einschätzen, ob eine Umsetzung möglich ist.

 

 

 

Häufige Fragen

 
Kann ich mir das Geld aus dem Versorgungsausgleich einfach auszahlen lassen?
In der Regel nicht. Beim Versorgungsausgleich geht es um Altersvorsorgeansprüche. Der Ausgleichsbetrag soll deshalb grundsätzlich wieder in eine geeignete Altersversorgung fließen.
Muss das Geld immer in die gesetzliche Rentenversicherung?
Nicht zwingend. Bei einer externen Teilung kann grundsätzlich eine Zielversorgung gewählt werden. Wird keine geeignete Zielversorgung benannt, landet der Ausgleich aber häufig in der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei bestimmten betrieblichen Anrechten in der Versorgungsausgleichskasse.
Kann ich ein ETF-Depot als Zielversorgung nutzen?
Ein normales ETF-Depot ist in der Regel keine geeignete Zielversorgung im Sinne des Versorgungsausgleichs, weil es keine zweckgebundene Altersversorgung mit lebenslanger Rentenleistung ist.
Warum kommt eine Rürup-Rente infrage?
Eine Rürup-Rente ist eine zweckgebundene Altersvorsorge. Sie kann später nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Dadurch passt sie vom Grundgedanken her besser zum Versorgungsausgleich als ein frei verfügbares Depot.
Ist eine Rürup-Rente flexibel?
Nur eingeschränkt. Eine Basisrente kann nicht wie ein Depot oder eine normale private Rentenversicherung frei genutzt werden. Es gibt keine freie Kapitalauszahlung, keine normale Kündigung und nur eingeschränkte Hinterbliebenenleistungen. Dafür bleibt das Kapital konsequent für die Altersvorsorge gebunden.
Warum bieten so wenige Versicherer diese Lösung an?
Der Ablauf ist für Versicherer aufwendig. Es geht nicht nur um einen normalen Antrag, sondern um ein laufendes Scheidungsverfahren, Unterlagen für das Gericht, Abstimmung mit Versorgungsträgern und einen späteren Zahlungseingang aus dem Versorgungsausgleich. Viele Anbieter möchten diesen Sonderprozess nicht abbilden.
Kann FragFina bei der Umsetzung helfen?
Ja. Wir prüfen, ob in deinem Fall eine Übertragung in eine LV 1871 Basisrente als Nettopolice möglich ist. Außerdem unterstützen wir dich bei der Vorbereitung der benötigten Unterlagen für die Zielversorgung.
Ist auch eine interne Teilung beim bisherigen Anbieter möglich?
Ja, grundsätzlich kann ein Versorgungsausgleich auch durch interne Teilung erfolgen. Dabei wird für die ausgleichsberechtigte Person ein eigenes Anrecht beim bisherigen Anbieter des Ex-Partners begründet. Ob das möglich ist, hängt jedoch stark vom jeweiligen Versorgungsträger und den konkreten Vertragsbedingungen ab. Manche Anbieter können oder wollen eine interne Teilung abbilden, andere nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn eine interne Teilung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, kommt eine externe Teilung infrage. Dann muss eine geeignete Zielversorgung benannt werden – zum Beispiel eine Basisrente, wenn der Ausgleichsbetrag nicht in die gesetzliche Rentenversicherung fließen soll.
 

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Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot



Gesetze-im-Internet.de: §5a Zertifizierung von Basisrentenverträgen (AltZertG); https://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/__5a.html (Abruf 07.2026)

Gesetze-im-Internet.de: §15 Wahlrecht hinsichtlich Zielversorgung (VersAusglG); https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__15.html (Abruf 07.2026)

Gesetze-im-Internet.de: §3 Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit (VersAusglG); https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__3.html (Abruf 07.2026)