Einmalzahlung Rürup-Rente (Basisrente)

Mit einer Einmalzahlung in die Rürup-Rente Steuern sparen und zugleich etwas für die Altersvorsorge tun? Gibt es so etwas? Ja, und genau das kann in vielen Fällen eine interessante Möglichkeit sein.
In diesem Ratgeber beschäftigen wir uns mit allen wichtigen Fragen rund um die Einmalzahlung in der Rürup-Rente. Von der grundsätzlichen Funktionsweise über Höchstbetrag, Kosten, Ablauf und Fristen bis hin zu Steuern, Steuerersparnis und der Frage, worauf man bei der Wahl des passenden Tarifs achten sollte.

Benjamin de Groot
Finanzexperte
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Inhaltsverzeichnis:
Was ist Einmalzahlung?
Höchstbeitrag
Kosten
Steuern
Rechner
Keine Provision
Rentenfaktor
Ablauf
Fristen
FAQ
Quellen & Autor
Das wichtigste in Kürze:
- Eine Einmalzahlung in die Rürup-Rente kann die Steuerlast spürbar senken. Vor allem in Jahren mit hohem Einkommen, Bonus oder Abfindung.
- Für die steuerliche Wirkung sind unter anderem der verfügbare Höchstbetrag, die rechtzeitige Einzahlung und die konkrete Vertragsregelung entscheidend.
- Wer eine Einmalzahlung möglichst kosteneffizient umsetzen möchte, sollte auf eine provisionsfreie Nettopolice achten, damit nicht unnötig Kapital durch zusätzliche Kosten verloren geht.
Was ist die Einmalzahlung in der Rürup-Rente (Basisrente)
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Altersvorsorge im Versicherungsmantel, die der sogenannten 1. Schicht angehört.
Sie zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Beiträge steuerlich abgesetzt werden können. Die Rürup-Rente gibt es sowohl als Provisionstarif als auch als Nettopolice (also als Tarif ohne Provisionen).
Neben der Möglichkeit, regelmäßig laufende Beiträge einzuzahlen, besteht auch die Option, einmalig oder mehrfach während der Vertragslaufzeit eine Einmalzahlung in die Rürup-Rente zu leisten.
Von einer Einmalzahlung spricht man üblicherweise, wenn keine regelmäßigen Sparraten gezahlt werden, sondern einmal zu Beginn oder auch wiederholt Kapital eingezahlt wird.
Alternative Bezeichnungen in diesem Zusammenhang sind Zuzahlung oder Sonderzahlung. Von diesen spricht man in der Regel dann, wenn bereits ein Vertrag mit laufenden Beitragszahlungen besteht und zusätzlich einmalig oder mehrfach weiteres Kapital eingezahlt wird.
Das Interessante an einer Einmalzahlung in eine Rürup-Rente ist, dass der eingezahlte Betrag, bis zur geltenden Höchstgrenze, vollständig steuerlich abgesetzt werden kann.
Das ist besonders attraktiv in Jahren, in denen man aufgrund eines hohen Einkommens, etwa durch einen Bonus oder eine Abfindung, einen entsprechend hohen Steuersatz hat.
Im Folgenden gehen wir in diesem Ratgeber auf die wichtigsten Punkte rund um die Einmalzahlung in der Rürup-Rente ein.
Wenn du grundsätzlich noch einmal wissen möchtest, wie die Rürup-Rente funktioniert, schau dir gerne unseren umfassenden Ratgeber zur Rürup-Rente an.
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Höchstbeitrag (Maximalbeitrag) für Einmalzahlungen in eine Rürup-Rente
Einmalzahlungen in eine Rürup-Rente können nicht in unbegrenzter Höhe geleistet werden. Maßgeblich ist der jährliche steuerliche Höchstbetrag für Beiträge zur Basisrente.
Dieser liegt im Jahr 2026 bei 30.825,60 Euro. Bereits in diesem Jahr gezahlte Beiträge müssen dabei angerechnet und entsprechend abgezogen werden.
Verheiratete Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt werden, können den doppelten Betrag nutzen. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 61.651,20 Euro, wobei die Beiträge frei untereinander aufgeteilt werden können.
Der Höchstbetrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung und dem dafür geltenden Beitragssatz. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2026 124.800 Euro, der Beitragssatz liegt bei 24,7 Prozent. Daraus ergibt sich ein Betrag von 30.825,60 Euro (124.800 Euro × 24,7 Prozent = 30.825,60 Euro).
Dieser Betrag kann seit 2023 zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich nicht um dauerhaft feststehende Werte, sondern um Rechengrößen, die sich von Jahr zu Jahr ändern können.
Steigt beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze oder der maßgebliche Beitragssatz, erhöht sich entsprechend auch der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann.
Wichtig zu beachten ist, dass der maximale Höchstbetrag begrenzt, wie viel in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden darf, aber nicht bis zu welcher Höhe Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können.
Wie viel von einer Einmalzahlung tatsächlich steuerlich absetzbar ist, hängt davon ab, ob der steuerliche Höchstbetrag im jeweiligen Jahr bereits ganz oder teilweise durch andere Altersvorsorgeaufwendungen ausgeschöpft wurde.
Wer bereits Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlt, hat deshalb oft weniger steuerlichen Spielraum für eine zusätzlich absetzbare Einmalzahlung in die Rürup-Rente.
Dabei sind nicht nur die selbst gezahlten Beiträge relevant, sondern bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich auch die Arbeitgeberanteile.
Bei Beamten wird der steuerlich berücksichtigungsfähige Höchstbetrag außerdem über einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt und zwar ebenfalls auf Basis von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.
Mehr Informationen zu diesem Thema sowie einen passenden Rechner findest du hier: Höchstbetrag Basisrente (Rürup-Rente) Rechner.
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Kosten für eine Einmalzahlung (Zuzahlung) in der Rürup-Rente
Neben den regulären Vertragskosten können für eine Einmalzahlung bzw. Zuzahlung zusätzliche Kosten anfallen. Idealerweise wählt man einen Vertrag so, dass für Zuzahlungen keine oder nur möglichst geringe Kosten entstehen.
Ein erster sinnvoller Schritt ist dabei die Wahl einer Nettopolice (Nettotarif). Dabei handelt es sich um Verträge ohne Provisionen.
Hat man dagegen einen klassischen Bruttotarif, also einen Tarif mit Provisionen, fallen bei jeder Einmalzahlung bzw. Zuzahlung in der Regel zusätzliche Provisionskosten an.
Aber auch bei Nettotarifen kann es vorkommen, dass für Zuzahlungen weitere Kosten berechnet werden.
Damit du dir hierzu ein besseres Bild machen kannst, findest du in der folgenden Tabelle eine Übersicht über die Kosten für Einmalzahlungen bei den Tarifen, die wir in unserem aktuellen Rürup-Test untersucht haben.
| Anbieter | Tarif | Kosten Einmalzahlung |
|---|---|---|
| Alte Leipziger | HFR 70 | 0 % |
| AXA | Just Invest Basis | 0 % |
| Swiss Life | Investo Aktiv Basisrente | 0 % |
| MyLife | Basis Aktiv | 0 % |
| LV 1871 | Mein Plan Basisrente | 0,5 % |
| Continentale | BasisRente Invest | 0,6 % |
| Münchener Verein | BasisRente Invest | 1,5 % |
| Volkswohl Bund | Fonds Pur Basisrente | 1,5 % |
| Ergo | Basis-Rente Balance | 1,5 % |
Die Informationen zu den Kosten einer Einmalzahlung finden sich in der Regel in den jeweiligen Produktinformationsblättern. Anhand der nachfolgenden Screenshots zeigen wir dir beispielhaft, wie eine solche Regelung in den Vertragsunterlagen aussehen kann.

Neben den Kosten für Einmalzahlungen haben wir im Rahmen unseres Tests noch viele weitere Kategorien bewertet. Den vollständigen Test findest du unter dem folgenden Link (https://www.fragfina.de/etf-ruerup-test/). Für einen schnellen ersten Überblick haben wir außerdem eine kompakte Zusammenfassung der Ergebnisse ergänzt.
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Steuern und Steuerersparnis auf die Einmalzahlung in der Rürup-Rente
Einer der größten Vorteile der Rürup-Rente ist die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Das gilt nicht nur für laufende Beiträge, sondern auch für Einmalzahlungen und Zuzahlungen. Seit 2023 können Beiträge zur Basisrente innerhalb der geltenden Höchstgrenzen zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigt werden.
Das bedeutet: Wer eine Einmalzahlung in die Rürup-Rente leistet, kann den eingezahlten Betrag in der Steuererklärung geltend machen sofern der persönliche Höchstbetrag im jeweiligen Jahr noch nicht bereits durch andere Altersvorsorgeaufwendungen ausgeschöpft wurde.
Für eine erste grobe Einschätzung der möglichen Steuerersparnis wird häufig mit einer vereinfachten Formel gerechnet:
Einmalzahlung × Grenzsteuersatz = ungefähre Steuerersparnis
Diese Formel eignet sich gut für ein erstes Verständnis. Sie liefert aber nur einen Näherungswert, weil die tatsächliche Steuerersparnis immer vom konkreten Einzelfall abhängt insbesondere vom zu versteuernden Einkommen, dem persönlichen Grenzsteuersatz und davon, ob der steuerliche Höchstbetrag noch vollständig zur Verfügung steht.
Beispiel zur vereinfachten Berechnung:
- Einmalzahlung: 25.000 Euro
- Grenzsteuersatz: 40 Prozent
25.000 Euro × 40 Prozent = 10.000 Euro
In diesem vereinfachten Beispiel würde sich also eine ungefähre Steuerersparnis von 10.000 Euro ergeben. Das heißt nicht automatisch, dass man exakt diesen Betrag ausgezahlt bekommt, aber in vielen Fällen zeigt die Rechnung gut, in welcher Größenordnung sich der steuerliche Vorteil bewegt.
Besonders interessant ist das in Jahren, in denen das Einkommen überdurchschnittlich hoch ausfällt zum Beispiel durch einen Bonus, eine Abfindung oder besonders hohe Gewinne bei Selbstständigen. In solchen Jahren ist der persönliche Grenzsteuersatz häufig höher, wodurch auch der steuerliche Effekt einer Einmalzahlung besonders attraktiv sein kann.
Wichtig ist aber auch: Der Steuervorteil in der Ansparphase bedeutet nicht, dass die Rürup-Rente dauerhaft steuerfrei ist. In der Auszahlungsphase muss die spätere Rente grundsätzlich versteuert werden. Maßgeblich ist dann der bei Rentenbeginn geltende Besteuerungsanteil. Beginnt die Rente im Jahr 2026, sind beispielsweise 84 Prozent der Rente steuerpflichtig; der steuerfreie Teil wird dann dauerhaft festgeschrieben.
Eine Einmalzahlung ist steuerlich vor allem dann interessant, wenn im laufenden Jahr noch ausreichend steuerlicher Spielraum vorhanden ist und gleichzeitig ein hoher Grenzsteuersatz besteht. Genau dann kann der Steuervorteil besonders stark ausfallen.
Einmalzahlung Rürup-Rente Rechner
Wie hoch die steuerliche Entlastung durch eine Einmalzahlung in die Rürup-Rente ausfallen kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist unter anderem, wie viel vom steuerlich relevanten Höchstbetrag im laufenden Jahr noch verfügbar ist und mit welchem persönlichen Grenzsteuersatz gerechnet wird.
Mit unserem Rechner kannst du dir hierzu eine erste Orientierung verschaffen. Er zeigt vereinfacht, wie hoch der noch verfügbare Höchstbetrag ist, welcher Teil der geplanten Einmalzahlung steuerlich noch berücksichtigt werden kann und in welcher Größenordnung sich daraus eine mögliche Steuerersparnis ergibt.
Gerade bei größeren Einmalzahlungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Bonus, einer Abfindung oder einem besonders einkommensstarken Jahr, kann der Rechner helfen, den möglichen steuerlichen Effekt besser einzuordnen.
Wichtiger Hinweis:
Der Rechner dient ausschließlich der ersten Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Berechnung erfolgt auf Basis vereinfachter Annahmen und kann den individuellen Steuerfall nicht vollständig abbilden. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt unter anderem von Ihrem zu versteuernden Einkommen, Ihrem Familienstand, bereits berücksichtigten Altersvorsorgeaufwendungen sowie weiteren steuerlichen Besonderheiten ab.
Hinweis zum Grenzsteuersatz:
Der im Rechner verwendete Grenzsteuersatz ist ein vereinfachter Richtwert. Soweit er automatisch vorgeschlagen wird, handelt es sich lediglich um eine grobe Annäherung auf Basis der eingegebenen Einkommensdaten. Der tatsächliche persönliche Grenzsteuersatz kann je nach individueller steuerlicher Situation abweichen. Für eine genauere Einschätzung sollte der Wert daher bei Bedarf angepasst oder steuerlich geprüft werden.
Rürup-Rente Einmalzahlung Rechner
Hinweis: Die Berechnung stellt eine vereinfachte Schätzung dar und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt vom individuellen Einzelfall ab. Auch der automatisch vorgeschlagene Grenzsteuersatz ist nur ein Richtwert und kann je nach persönlicher steuerlicher Situation abweichen.
Warum sich für eine Einmalzahlung oft eine Nettopolice lohnt
Wer eine Rürup-Rente gezielt für eine Einmalzahlung oder für spätere Zuzahlungen nutzen möchte, sollte bei der Tarifwahl besonders auf die Kostenstruktur achten.
Denn gerade bei solchen Einzahlungen kann ein Vertrag mit Provisionen unnötig teuer werden. Bei klassischen Bruttotarifen sind in der Regel Provisionen einkalkuliert. Das kann dazu führen, dass nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern auch bei späteren Einmalzahlungen bzw. Zuzahlungen zusätzliche Kosten anfallen.
Dadurch wird ein Teil des eingezahlten Kapitals nicht direkt für den Vermögensaufbau genutzt. Sinnvoller ist in vielen Fällen daher eine provisionsfreie Nettopolice. Bei einer Nettopolice sind keine Abschluss- und Bestandsprovisionen in den Vertrag eingerechnet.
Das sorgt häufig für eine transparentere und kostengünstigere Struktur besonders dann, wenn größere Beträge auf einmal eingezahlt werden oder wenn über die Jahre wiederholt Zuzahlungen geplant sind.
Gerade für Personen, die sich bewusst mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen und Wert auf effiziente Vertragskosten legen, ist eine Nettopolice deshalb oft die naheliegendere Lösung.
Wie groß der Unterschied in der Praxis sein kann, zeigt ein konkretes Beispiel:
Bei der Alten Leipziger fallen in einem Provisionstarif für eine Zuzahlung einmalige Kosten in Höhe von 5,5 Prozent an. Diese setzen sich aus Abschlusskosten und Verwaltungskosten zusammen.
Bei einer Zuzahlung von 25.000 Euro entspricht das zusätzlichen Kosten von 1.375 Euro. Dieses Geld steht dann nicht mehr für den Vermögensaufbau innerhalb des Vertrags zur Verfügung.
Im Nettotarif der Alten Leipziger fallen diese Kosten für eine Zuzahlung in dieser Form nicht an. Gerade bei größeren Einmalzahlungen kann die Wahl eines provisionsfreien Tarifs daher einen deutlichen Unterschied machen.
Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass diese Kosten bei jeder weiteren Einmalzahlung bzw. Zuzahlung wieder anfallen.
Wenn du eine Rürup-Rente mit Einmalzahlung möglichst kosteneffizient umsetzen möchtest, kann ein provisionsfreier Nettotarif sinnvoll sein. Wir vermitteln passende Nettopolicen für Selbstentscheider zum transparenten Fixpreis von einmalig 299 Euro.
Mehr Informationen findest du hier: Rürup-Rente als Nettopolice abschließen.
Rentenfaktoren bei Einmalzahlungen in die Rürup-Rente
Der Rentenfaktor ist der Umrechnungswert, mit dem das zum Rentenbeginn vorhandene Kapital in eine lebenslange monatliche Rente umgerechnet wird. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen dem aktuellen Rentenfaktor und dem garantierten Rentenfaktor.
Der garantierte Rentenfaktor legt fest, welche Untergrenze unabhängig von späteren Entwicklungen mindestens gilt. Er gibt also an, mit welchem Mindestwert das angesparte Kapital später in eine lebenslange Rente umgerechnet wird.
Der aktuelle Rentenfaktor gibt an, wie hoch der Rentenfaktor bei aktueller Rechnungsgrundlage ist.
Alle detaillierten Informationen zu diesem Thema findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Rentenfaktor.
Doch was ist beim Rentenfaktor speziell im Zusammenhang mit einer Einmalzahlung zu beachten? Hier sollte man zwei verschiedene Szenarien unterscheiden:
Szenario 1: Einmalzahlung in einen neuen Vertrag
Im ersten Fall wird ein neuer Vertrag abgeschlossen und direkt zu Beginn mit einer Einmalzahlung bespart. Zusätzlich kann der Vertrag je nach Bedarf entweder ausschließlich mit dieser Einmalzahlung genutzt oder später noch durch laufende Beiträge ergänzt werden.
In diesem Fall werden die Konditionen zum Rentenfaktor bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Diese gelten dann auch für die Einmalzahlung, die zu Beginn in den Vertrag eingebracht wird.
Szenario 2: Einmalzahlung in einen bestehenden Vertrag
Im zweiten Fall besteht bereits ein Vertrag, in den später eine oder auch mehrere Einmalzahlungen bzw. Zuzahlungen geleistet werden. Hier ist besonders wichtig, welche Regelung der Vertrag für den Rentenfaktor bei solchen zusätzlichen Einzahlungen vorsieht.
Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Für jede Einmalzahlung gelten die ursprünglichen Konditionen des Rentenfaktors, also die Regelungen, die bereits bei Vertragsbeginn vereinbart wurden.

Möglichkeit 2: Für jede Zuzahlung gelten die zum Zeitpunkt der Einmalzahlung aktuellen Bedingungen für den Rentenfaktor.

In vielen Fällen ist Möglichkeit 1 die vorteilhaftere Variante. Der Grund: Garantierte Rentenfaktoren haben sich in der Vergangenheit tendenziell eher nach unten entwickelt. Ursachen dafür sind unter anderem die steigende Lebenserwartung und veränderte Kalkulationsgrundlagen der Versicherer.
Wenn für Zuzahlungen noch die ursprünglichen Konditionen gelten, kann man sich dadurch häufig einen höheren garantierten Rentenfaktor sichern.
In der folgenden Tabelle siehst du, wie die Regelung bei den Tarifen aus unserem aktuellen Rürup-Test aussieht. Also, ob für Einmalzahlungen die ursprünglichen Konditionen gelten oder ob der Rentenfaktor jeweils neu zum Zeitpunkt der Zuzahlung bestimmt wird.
| Anbieter | Tarif | Konditionen Rentenfaktor |
|---|---|---|
| Alte Leipziger | HFR 70 | Konditionen zum Zeitpunkt der Einmalzahlung |
| AXA | Just Invest Basis | Ursprüngliche Konditionen |
| Swiss Life | Investo Aktiv Basisrente | Ursprüngliche Konditionen |
| MyLife | Basis Aktiv | Konditionen zum Zeitpunkt der Einmalzahlung |
| LV 1871 | Mein Plan Basisrente | Konditionen zum Zeitpunkt der Einmalzahlung |
| Continentale | BasisRente Invest | Ursprüngliche Konditionen |
| Münchener Verein | BasisRente Invest | Konditionen zum Zeitpunkt der Einmalzahlung |
| Volkswohl Bund | Fonds Pur Basisrente | Ursprüngliche Konditionen |
| Ergo | Basis-Rente Balance | Ursprüngliche Konditionen |
Einmalzahlung Rürup-Rente Ablauf
Hat man sich für eine Einmalzahlung in eine Rürup-Rente entschieden, stellt sich natürlich die Frage, wie der konkrete Ablauf aussieht. Zunächst muss man unterscheiden, ob die Einmalzahlung in einen neuen Vertrag oder in einen bereits bestehenden Vertrag erfolgen soll.
Variante 1: Neuer Vertrag
Bei einem neuen Vertrag muss dieser zunächst beantragt werden. Mehr dazu findest du hier: Rürup-Rente abschließen. Im Rahmen der Antragstellung gibt man in den Antragsunterlagen die Höhe der gewünschten Einmalzahlung an.
Bei den meisten Anbietern kann man dabei zusätzlich auswählen, ob die Einmalzahlung überwiesen oder vom Konto eingezogen werden soll.
Variante 2: Bestehender Vertrag
Bei einem bestehenden Vertrag gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten, eine Einmalzahlung vorzunehmen: per Überweisung oder per Abbuchung vom Konto. Eine Überweisung kann häufig ohne vorherige Mitteilung an die Versicherung vorgenommen werden.
In diesem Fall gibt man im Verwendungszweck der Überweisung die Vertragsnummer an, damit die Zahlung dem Vertrag korrekt zugeordnet werden kann.
In der Praxis ist es dennoch sinnvoll, die Versicherung vorab kurz per E-Mail zu informieren. Das ist zwar meist nicht verpflichtend, kann aber helfen, die korrekte Zuordnung sicherzustellen und unnötigen Aufwand im Nachhinein zu vermeiden.
Bei der Abbuchung vom Konto gibt es in der Regel ein vorgefertigtes Formular des Versicherers, das online heruntergeladen oder per E-Mail angefordert werden kann. Dieses füllt man aus und sendet es anschließend an die Versicherung zurück. Danach veranlasst der Versicherer die Abbuchung.
Zusätzlich bieten manche Versicherungen inzwischen auch eine App oder einen Online-Zugang zur Vertragsverwaltung an. Darüber kann bei einigen Anbietern ebenfalls eine Zuzahlung bzw. Einmalzahlung veranlasst werden.
Hinweis: Soll eine Einmalzahlung oder Zuzahlung vom Konto abgebucht werden, sollte man darauf achten, dass das Abbuchungslimit bei der Bank entsprechend angepasst ist. Viele Banken setzen ein Limit dafür, wie viel auf einmal per Lastschrift eingezogen werden darf. Gerade bei höheren Einmalzahlungen kann dieses Limit schnell erreicht werden.
Fristen für eine Einmalzahlung (Zuzahlung) in der Rürup-Rente
Da eine Einmalzahlung in der Rürup-Rente häufig genutzt wird, um die steuerlichen Vorteile noch für das laufende Jahr mitzunehmen, ist es wichtig, die relevanten Fristen im Blick zu behalten.
Nur wenn die Zahlung rechtzeitig eingeht, kann sie noch dem aktuellen Steuerjahr zugeordnet und entsprechend steuerlich berücksichtigt werden. Für die Fristwahrung ist entscheidend, dass der Beitrag noch im laufenden Kalenderjahr bei der Versicherung eingeht.
Maßgeblich ist also nicht, wann man die Überweisung veranlasst oder ein Formular absendet, sondern wann das Geld tatsächlich beim Versicherer verbucht wird.
Die meisten Versicherer nennen gegen Ende des Jahres ein konkretes Datum, bis zu dem der Geldeingang spätestens erfolgt sein muss, damit die Einzahlung noch für das aktuelle Jahr berücksichtigt werden kann.
Diese Frist kann je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen. Gerade zum Jahresende sollte man deshalb nicht zu knapp planen. Banklaufzeiten, Wochenenden, Feiertage oder interne Bearbeitungszeiten beim Versicherer können dazu führen, dass eine Zahlung trotz rechtzeitiger Veranlassung erst im Folgejahr eingeht.
Wer die steuerliche Wirkung noch für das laufende Jahr nutzen möchte, sollte die Einmalzahlung daher möglichst mit etwas zeitlichem Puffer vornehmen. Besonders wichtig ist das, wenn die Zahlung nicht per Überweisung, sondern per Lastschrifteinzug erfolgen soll. In diesem Fall kann zusätzlich Zeit für die Bearbeitung des Formulars oder der Anfrage durch den Versicherer erforderlich sein.
Häufige Fragen rund um die Einmalzahlung in die Rürup-Rente
Quellenangabe
Autor: Benjamin de Groot
Gesetze-im-Internet.de: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 10; https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html (Abruf 03.2026)
Bundesgesetzblatt: Alterseinkünftegesetz; https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl104s1427.pdf%27%5d#/switch/tocPane?_ts=1772453842154 (Abruf: 03.2026)
Produktinformationsstelle Altersvorsorge: Allgemeinverfügung über die Berechnungsmethodik der Effektivkosten; https://produktinformationsstelle.de/wp-content/uploads/2023/01/Allgemeinverfuegung_BStBl-Fassung_2022.pdf (Abruf 03.2026)
