Was kostet ein Versicherungsmakler?
Alles zu den Kosten eines Versicherungsmakler einfach und verständlich erklärt
Was kostet ein Versicherungsmakler? Wie setzen sich die Kosten zusammen, und welche Variante ist besser – Honorarberatung oder Beratung auf Provisionsbasis?
Wer den passenden Versicherungsmakler sucht, wird sich zwangsläufig auch mit den Kosten auseinandersetzen müssen. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du zu diesem Thema wissen solltest.
Benjamin de Groot
Finanzexperte
Inhaltsverzeichnis:
Was kostet ein VM?
Provision
Honorar
Steuern
Was kosten wir?
Quellen & Autor
Das wichtigste in Kürze:
- Die Kosten für einen Versicherungsmakler bestehen entweder aus Provisionen oder aus Honoraren
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Die Provision wird prozentual festgelegt und bleibt unabhängig vom Beitrag konstant. Die genaue Höhe variiert je nach Produkt und Anbieter. Bei höheren Beiträgen steigt somit die Provision in Euro entsprechend an.
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Beim Honorar gibt es zwei Varianten: Das Beratungshonorar, das für die Beratung anfällt, und das Vermittlungshonorar, das bei der Vermittlung, etwa einer Nettopolice, berechnet wird.
Was kostet ein Versicherungsmakler?
Die Kosten für einen Versicherungsmakler variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Beratung und dem gewählten Vergütungsmodell.
Die verbreitetste Bezahlung eines Maklers ist durch Provisionen, die im Versicherungsvertrag eingerechnet sind und direkt von der Versicherungsgesellschaft an den Makler gezahlt werden. Das bedeutet, dass Kunden meist keine direkten Kosten für die Beratung und Vermittlung tragen.
Alternativ bieten einige Makler eine Bezahlung gegen Honorar an, bei der der Verbraucher ein festes Honorar für die Beratungsleistung beziehungsweise die Vermittlung eines Vertrags zahlt.
Dabei gibt es in der Regel zwei Varianten zur Berechnung des Honorars: Entweder erfolgt die Abrechnung nach Aufwand (per Stundensatz oder projektbasiert), oder das Honorar richtet sich nach der Höhe des Sparbetrags.
Provisionen beim Versicherungsmakler im Detail
Die verbreitetste Art der Vergütung für einen Versicherungsmakler erfolgt über Provisionen, die für die Vermittlung von Versicherungen gezahlt werden.
Diese Provisionen sind im Versicherungsvertrag bzw. den zu zahlenden Beitrag eingerechnet und werden von der Versicherungsgesellschaft direkt an den Makler gezahlt.
Dabei unterscheidet man zwischen der Abschlussprovision, die für den Abschluss eines Vertrags gezahlt wird, und der Bestandsprovision, die regelmäßig für die laufende Betreuung eines Vertrags anfällt.
Die Höhe der Provisionen variiert je nach Versicherungsart und kann sich auch bei der gleichen Versicherungsart von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
In der folgenden Tabelle sind übliche Provisionssätze für verschiedene Versicherungsprodukte dargestellt. Diese Sätze dienen als Anhaltspunkte und können je nach Anbieter und Vertrag variieren:
Versicherung | Provision |
---|---|
Berufsunfähigkeitsversicherung | 1% - 2,5% der Bewertungssumme |
Rentenversicherung | 2,5% der Bewertungssumme |
Krankenvollversicherung | 1 - 9 Monatsbeiträge |
Krankenzusatzversicherung | 1 - 9 Monatsbeiträge |
Sachversicherung | 8% - 25% des Jahresbeitrags |
Schauen wir uns anhand ein paar Beispiele an, was das konkret in € bedeutet:
Provision bei einer Rentenversicherung
Starten wir mit einer Beispielberechnung für eine Rentenversicherung. Angenommen, der monatliche Sparbeitrag beträgt 200 € und die Vertragslaufzeit 35 Jahre. Die Bewertungssumme berechnet sich dann wie folgt: 200 € x 12 Monate x 35 Jahre = 84.000 €.
Von dieser Bewertungssumme erhält der Makler eine Abschlussprovision von 2,5 %: 2,5 % x 84.000 € = 2.100 €. Das bedeutet, die Abschlussprovision für diesen Vertrag würde 2.100 € betragen.
Provision bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Als nächstes betrachten wir eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einem monatlichen Beitrag von 80 € und einer Laufzeit von 35 Jahren ergibt sich eine Bewertungssumme von: 80 € x 12 Monate x 35 Jahre = 33.600 €.
Die Abschlussprovision liegt auch hier bei 2,5 % der Bewertungssumme: 2,5 % x 33.600 € = 840 €. Somit beträgt die Abschlussprovision für diesen Vertrag 840 €.
Provision bei einer Krankenvoll- bzw. Krankenzusatzversicherung
Im Bereich Krankenversicherung nehmen wir an, dass eine Zahnzusatzversicherung mit einem Monatsbeitrag von 25 € abgeschlossen wird und die Abschlussprovision 9 Monatsbeiträge umfasst. Die Provision wird wie folgt berechnet: 25 € x 9 = 225 €. In diesem Fall beträgt die Abschlussprovision 225 €.
Provision bei einer Sachversicherung
Zuletzt ein Beispiel aus dem Bereich der Sachversicherungen: Bei einer Privathaftpflichtversicherung mit einem Jahresbeitrag von 60 € und einer Provision von 15 % beträgt die Abschlussprovision: 60 € x 15 % = 9 €.
Hinweis
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht die gesamte Provision beim Versicherungsmakler verbleibt. In der Regel wird ein Teil an den Abwickler (z. B. Pool oder Vertrieb) abgeführt.
Honorar beim Versicherungsmakler im Detail
Neben der Vergütung durch Provisionen bieten einige Versicherungsmakler eine Beratung gegen Honorar an. Dabei gibt es zwei Hauptformen bei der Bezahlung gegen Honorar:
- Beratung gegen Honorar: Der Makler wird für seine Beratungsleistung direkt vom Kunden bezahlt, ohne dass ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muss. Klassische Beispiele dafür wäre eine umfassende Ermittlung der Rentenlücke oder einer Erstellung einer Auswertung nach der deutschen Finanznorm.
- Honorarvermittlung mit Nettopolicen: In diesem Fall vermittelt der Makler sogenannte Nettopolicen, also Versicherungsverträge ohne eingerechnete Provision. Der Kunde zahlt dafür ein separates Honorar für die Beratungs- und Vermittlungsleistung. Dies bietet sich vor allem im Bereich der Altersvorsorge an, da dort die finanziellen Vorteile am größten ausfällen können.
Für die Berechnung des Honorars gibt es verschiedene Modelle, die je nach Angebot und Bedarf des Kunden variieren können:
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Honorar nach Aufwand
- Stundensatz: Hierbei wird die Beratungszeit zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet, was eine flexible und transparente Kostenstruktur ermöglicht. Stundensätze bewegen sich dabei üblicherweise zwischen 70€ und 130€.
- Projektgebunden: Der Makler berechnet das Honorar auf Basis eines festen Betrags für ein komplettes Projekt oder eine Beratungseinheit, unabhängig vom genauen Zeitaufwand.
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Honorar basierend auf Sparbeitrag
- Beitragsbezogen: Bei dieser Variante orientiert sich das Honorar an einer Berechnung, die dem Provisionsmodell ähnelt. Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach dem Sparbetrag des Versicherungsvertrags, ähnlich wie es bei Provisionen der Fall ist.
Kann man die Kosten für einen Versicherungsmakler von der Steuer absetzen?
Ob die Kosten für einen Versicherungsmakler steuerlich absetzbar sind, hängt von der Art der Vergütung ab.
Provisionen, die im Versicherungsvertrag enthalten sind, können in der Regel nicht direkt abgesetzt werden. Je nach Versicherungsart ist es jedoch möglich, einen Teil der gezahlten Beiträge steuerlich geltend zu machen – beispielsweise bei Vorsorgeaufwendungen wie Altersvorsorge- oder Beiträge für die Krankenversicherung.
Bei Honoraren hingegen sieht die steuerliche Situation anders aus, da hier die Möglichkeit besteht, die Kosten als Werbungskosten abzusetzen. Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein.
Es reicht jedoch nicht nur der Umstand, dass ein Honorar gezahlt wurde sondern, das Thema der Beratung ist relevant. Es muss einen Bezug zur beruflichen oder privaten Absicherung geben. Dazu gehören unter anderem:
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- Altersvorsorgeberatung,
- Beratung zur Absicherung des Einkommens,
- Anlageberatung.
Was kosten wir als Versicherungsmakler bei FragFina?
Die Kosten für eine Beratung durch einen Versicherungsmakler bei FragFina richten sich nach deinen persönlichen Präferenzen. Du hast die Wahl zwischen einer provisionsbasierten Beratung oder einer Beratung mit der sogenannten Honorarvermittlung.
Bei der provisionsbasierten Beratung vermitteln wir sogenannte Bruttopolicen, in denen die Provisionen bereits enthalten sind. Alternativ kannst du dich für Nettopolicen entscheiden, die ohne eingerechnete Provisionen auskommen.
In diesem Fall arbeiten wir auf Basis eines Vermittlungshonorars, das direkt von dir an den Makler gezahlt wird, ohne dass Provisionen über die Versicherung abgewickelt werden.
Du kannst also zu Beginn der Beratung frei wählen, welches Modell dir mehr zusagt. Gerne besprechen wir im persönlichen Gespräch die jeweiligen Vor- und Nachteile und finden gemeinsam heraus, welches System am besten zu deinen Bedürfnissen passt.
Honorarvermittlung bei FragFina als Versicherungsmakler
Falls du eine Beratung ohne Provisionskosten bevorzugst, können wir dir Nettopolicen (Nettotarife) anbieten. Dabei handelt es sich um die gleichen Tarife wie bei Bruttopolicen lediglich mit dem Unterschied, dass dort weder Abschlussprovisionen noch Bestandsprovisionen enthalten sind.
Für die Beratung und Vermittlung von Nettopolicen fällt ein sogenanntes Vermittlungshonorar an. Die Höhe des Honorars hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Umfang der Beratung, die Art des Produkts und die Komplexität des Vorgangs. In der Regel beginnen die Honorare ab 250 €.
Provisionsberatung bei FragFina als Versicherungsmakler
Neben der Beratung und Vermittlung auf Honorarbasis bieten wir auch eine Beratung auf Provisionsbasis an. Auf die Höhe der Provisionen und damit verbundene Kosten im Vertrag haben wir keinen Einfluss, da diese bereits in den Beiträgen eingerechnet und vom Anbieter festgelegt werden.
Unser Ziel ist es, die Kosten eines Vertrags so transparent wie möglich darzustellen, damit du genau weißt, welche Ausgaben auf dich zukommen.
Wichtig zu wissen: Ein Vertrag wird nicht teurer, wenn er über uns abgeschlossen wird. Ob du den Vertrag über uns, direkt bei der Versicherung oder online abschließt – die Kosten bleiben immer gleich.
Häufig gestellte Fragen rund um die Kosten eines Versicherungsmaklers
Quellenangabe
Autor: Benjamin de Groot
Bundesfinanzministerium.de: Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG); https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/18_Legislaturperiode/2014-08-06-Lebensversicherungsreformgesetz/3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Abruf 11.2024)
Gesetze-im-internet.de: § 50a Entgelt bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen; https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__50a.html (Abruf 11.2024)