Ratgeber Berufshaftpflicht für Ärzte 2024


Alles rund um die Berufshaftpflicht für Einsteiger einfach und verständlich erklärt

 
 

 
 


Was macht eine Berufshaftpflichtversicherung und wofür bin ich als Arzt haftbar? Benötige ich eine Berufshaftpflichtversicherung als angestellter Arzt oder auch schon als Student? Welche Bereiche sollte eine gute Berufshaftpflichtversicherung abdecken?

Das Thema Berufshaftpflicht ist für viele Ärzte ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist es eine der wichtigsten Versicherungen für Ärzte überhaupt, mit der sich jeder Arzt beschäftigen sollte.

Susann Männich

Finanzexpertin


Aktualisiert am: 02.01.2024

 



Die Berufshaftpflichtversicherung ist neben der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und für jeden Mediziner relevant. Egal ob angestellt, als niedergelassener Arzt oder als Student.

Das wichtigste in Kürze:

  • Eine Berufshaftpflicht schützt Ärzte vor den finanziellen Folgen durch Schadenersatzansprüche, die sich im Zusammenhang mit ärztlichen Tätigkeiten ergeben
  • Die Deckungssumme für eine Berufshaftpflicht sollte mindestens 5 Mio. € betragen
  • Die Kosten fangen bei ein paar Euro im Jahr (bei Studenten) an und können bei sehr spezialisierten Praxen bis zu mehrere Tausend Euro im Jahr betragen

 

Wofür bin ich als Arzt haftbar?


Sobald man als Arzt die medizinische Behandlung eines Patienten übernimmt, entsteht ein zivilrechtlicher Vertrag. Man verpflichtet sich unter Einhaltung höchster Sorgfalt zu einer fachgerechten Versorgung.

Wer diese Pflichten verletzt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen – und zwar in unbegrenzter Höhe. Oftmals wird nur an Behandlungsfehler gedacht, aber auch Aufklärungs- und Dokumentationsfehler können unangenehme Folgen haben. Neben Schadenersatz und Schmerzensgeld kann es unter Umständen auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.

Je nachdem wie schwer der Behandlungsfehler war, kann auch die Approbation oder Zulassung als Vertragsarzt entzogen werden.

 
 
 

 

Bin ich als Arzt verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen?


Ebenso wie eine Privathaftpflichtversicherung ist auch der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich verpflichtend.

Jedoch steht in der Bundesärzteordnung geschrieben, dass das Ruhen der Approbation angeordnet werden kann, wenn ein „Arzt nicht ausreichend gegen die sich aus seiner Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren versichert ist, sofern kraft Landesrechts oder kraft Standesrechts eine Pflicht zur Versicherung besteht“.

In Deutschland muss ein Arzt statistisch gesehen alle 7 Jahre mit einem Vorwurf rechnen. Daher ist eine private Berufshaftpflichtversicherung als Arzt eine wichtige Absicherung, um sein privates Vermögen zu schützen.

 

 

Was macht eine Berufshaftpflichtversicherung?


Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen durch Schadenersatzansprüche, die sich im Zusammenhang mit ärztlichen Tätigkeiten ergeben.

Sie bietet Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus übernimmt sie die Anwaltskosten, um unberechtigte Vorwürfe abzuwehren.

 

 

Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte


Grundsätzlich ist man als angestellter Arzt über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeber, je nach Grad des Verschuldens, keine Regressansprüche stellt. Insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Es ist daher empfehlenswert, als angestellter Arzt abzuklären, inwieweit dieser Punkt über die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers abgedeckt ist und ob die Versicherungssumme ausreichend ist.

Zudem gibt es als Arzt noch ein Leben fernab der Klinik oder Praxis. In dieser Zeit hat man ein sogenanntes ärztliches Restrisiko. Beispielsweise für Erste-Hilfe-Leistungen, ärztliche Freundschaftsdienste oder auch freiberufliche Notarztdienste.

Diese Tätigkeiten außerhalb des Dienstverhältnisses sollte man über einen eigenen Vertrag absichern.

 

 

Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte


Als niedergelassener Arzt ist man sein eigener Chef – mit allen Rechten und Pflichten, die daraus entstehen. Daher ist es unbedingt ratsam, die finanzielle Folgen aus Behandlungs- Dokumentationsfehlern über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzudecken.

Es ist jedoch ein Unterschied, ob man als Radiologe tätig ist und Strahlenapparate oder Röntgengeräte verwendet oder eine normal ausgestattete Hausarztpraxis betreibt.

Man sollte auf eine risikogerechte Absicherung achten, d.h. dass alle erlaubten Tätigkeiten versichert sind. Zudem haftet man nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für Fehler der Angestellten oder Praxispartner /-vertreter. Bei einer guten Berufshaftpflichtversicherung sind Ärzte in Weiterbildung und Medizinstudenten beitragsfrei mitversichert.

Ein wichtiger Punkt bei der Berufshaftpflichtversicherung von niedergelassenen Ärzten ist die Nachhaftung für die Zeit nach der Praxisaufgabe. Diese tritt in Kraft für Schäden, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht feststanden.

 

 

Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten


Als Medizinstudent stellt sich häufig die Frage, ob man überhaupt schon eine eigene Berufshaftpflichtversicherung benötigt. Tatsächlich sieht die Studienordnung je nach Bundesland teilweise eine Pflicht zur Versicherung vor.

Denn auch Jungärzte in Aus- und Weiterbildung haben Kontakt mit Patienten und haften persönlich, wenn sie eine unerlaubte Handlung begehen. Ähnlich wie bei den angestellten Ärzten sollte man klären, ob der Arbeitgeber, bei dem man Famulatur oder PJ absolviert, ausreichend abgedeckt ist und ob man auch Schutz bei grober Fahrlässigkeit hat.

Für Studenten, die im Rahmen ihrer Doktorarbeit an klinischen Studien mitwirken, ist eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ratsam, wenn beispielsweise das untersuchte Medikament zu Personenschäden führen kann.

Auch Auslandsaufenthalte sind keine Seltenheit im Studium, jedoch gibt es hier teils Einschränkungen bei den Versicherern hinsichtlich der Aufenthaltsorte.

In der Regel muss der Versicherung unverzüglich angezeigt werden, sobald die Approbation erlangt wurde bzw. später, auch sobald die Facharztprüfung erfolgreich abgelegt wurde, da aus Sicht des Versicherers nun höhere Risiken vorhanden sind.

 

 

Was sollte eine gute Berufshaftpflicht beinhalten?


Folgende Punkte sollten von einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abgedeckt sein:

  • Mindestens 5 Mio.€ Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
  • Mietsachschäden 1 Mio.€ Deckungssumme
  • Erste-Hilfe-Leistung am Unfallort
  • Ärztliche Freundschaftsdienste
  • Dienstliche und gelegentlich außerdienstliche Tätigkeit
  • Erweiterter Strafrechtsschutz (Übernahme der Gerichtskosten und der Kosten eines Strafverteidigers beim Vorwurf einer Straftat)
  • Absicherung Verlust des Dienstschlüssels
 

 

Wie kann ich meine Berufshaftpflicht sinnvoll ergänzen?


Je nach Tätigkeitsfeld und Status kann es Sinn ergeben, seinen Schutz über den Standard hinaus zu erweitern. Folgende Ergänzungen können sinnvoll sein:

  • Ambulante Praxisvertretungen
  • Verwendung von Strahlenapparaten und Medizingeräten, insbesondere Röntgenapparaten und Lasergeräten
  • Nachhaftung nach Beendigung der ärztlichen Tätigkeit oder Tod des Versicherungsnehmers (ideal zeitlich unbefristet)
  • Gelegentliche Notarzttätigkeit
  • Gelegentliche Gutachtertätigkeit
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B. in der Flüchtlingshilfe
  • Angebot eines Deckungsanschlusses nach Facharztanerkennung für möglichst viele Fachgebiete, d.h. Weiterführung des Versicherungsschutzes bis zu 12 Monate nach Facharztanerkennung

Von einigen Versicherern wird der Einschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit angeboten (teils sogar beitragsfrei). Hier sollte man beachten, dass der Versicherer im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht hat. Das heißt, man könnte durch einen Schaden im Privathaftpflichtbereich auch seinen Schutz aus der Berufshaftpflichtversicherung verlieren. Im schlechtesten Fall kann es dann schwierig werden eine neue Versicherung zu finden.

 


 

Wie viel kostet eine Berufshaftpflicht für Ärzte?


Wie so häufig lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten. Du kannst unseren Quick-Check nutzen, um eine erste grobe Einschätzung zu erhalten, was an Kosten auf dich zukommt. Darüber hinaus geben wir dir ein paar Anhaltspunkte für verschiedene Situationen.

 
Der Quick-Check:

 

Im Studium

Die meisten Medizinstudenten haben durch die Mitgliedschaft im Hartmannbund oder Marburger Bund eine kostenfreie Berufshaftpflichtversicherung über die Deutsche Ärzteversicherung. Diese gilt i.d.R. bis zum Ende des 10. Fachsemesters und bei Beanspruchung einer Beratung auch bis in die Assistenzarztzeit.

Man zahlt diese im Prinzip mit seinen Daten. Die Versicherungsbedingungen sind in Ordnung, ob man die Verbindung zwischen den Verbänden und der Deutschen Ärzteversicherung möchte, muss man selber entscheiden.

Als Alternative gibt es kostengünstige Berufshaftpflichtversicherungen (inkl. Privathaftpflicht) für Medizinstudenten ab 8,50€ jährlich.

 

Zwei Dinge sollte man beachten. Zum einen sollte man kontinuierlich überprüfen, ob man noch versichert ist (nach dem 10. Semester/ nach der Approbation/ nach der Facharztanerkennung). Zum anderen ist für die Verbandsmitgliedschaft ab Berufseinstieg zusätzlich zu den Kosten für die Berufshaftpflicht ein jährlicher Beitrag zu zahlen (aktuell ca. 160€).

 

Als Assistenzarzt

Ärzte in Weiterbildung ohne Gebietsbezeichnung (Assistenzärzte) können mit einem jährlichen Beitrag ab 60-70€ jährlich rechnen. Bei einer Mitgliedschaft im Hartmannbund/ Marburger Bund oder der jeweiligen Landesärztekammer wird es etwas günstiger (ca. 56€).

Bei einigen Versicherern macht es auch einen Unterschied, ob man als angestellter Arzt in der Klinik ist oder in freier Praxis bzw. im MVZ. Dies gilt auch für Fachärzte.

 

Sobald man die Facharztprüfung absolviert hast, muss das der Versicherung mitgeteilt werden. Aus Sicht der Versicherung besteht ein höheres Risiko. Dadurch kann es passieren, dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn man die Versicherung nicht rechtzeitig informiert.

 

Als Facharzt

Hier kommt es im besonderen Maße darauf an, welchen Fachbereich man gewählt hat und ob man neben der normalen Tätigkeit im Krankenhaus in der Praxis noch weitere Tätigkeiten ausübt. Falls man mehrere Fachgebietsbezeichnungen führt, dann wird der Beitrag meist nach dem höheren Risiko kalkuliert.

Einen Grundschutz für das „Ärztliche Restrisiko“ erhält man bereits ab ca. 70€ pro Jahr. Falls man jedoch beispielsweise freiberufliche Tätigkeiten ausübt, kann dieser Betrag schnell drei- bis vierstellig werden. Es ist auch durchaus üblich, dass für einige Tätigkeiten eine Selbstbeteiligung im Schadensfall anfällt.

Als (leitender) Oberarzt oder Chefarzt trägt man eine höhere Verantwortung, auch für die einen unterstellten Ärzte. Jedoch kommt es bei der Beitragskalkulation auch hier vorrangig darauf an, welche Nebentätigkeiten man über das Anstellungsverhältnis hinaus ausübt.

 

Als niedergelassener Arzt

Die Bandbreite bzgl. der Kosten bei den niedergelassenen Ärzten ist groß. Sie reicht von ca. 500€ zzgl. Versicherungssteuer für den Allgemeinmediziner bis hin zu mehr als 6.000€ für eine Chirurgische Praxis.

Ein Tipp an der Stelle: Die Versicherer gewähren unterschiedliche Rabatte, beispielsweise bei Erstniederlassung oder wenn man sich mit anderen Ärzten in Form einer BAG oder Praxisgemeinschaft zusammenschließt.

Jedoch gibt es auch Zuschläge für Sonderbehandlungen und Zusatzrisiken. Um einen individuell passenden Vertrag zu erhalten, ist es wichtig, dem Versicherer eine genaue Aufstellung der Risiken zukommen zulassen.

Generell empfehlen wir dir, deine Arzthaftpflichtversicherung einmal jährlich prüfen zu lassen, da es auch immer wieder Verbesserungen im Preis-Leistungs- Verhältnis bei den Versicherern gibt und auch um Deckungslücken durch hinzugekommene Tätigkeiten aufzudecken.

 

 

Kann man als Arzt den Beitrag für die Berufshaftpflicht steuerlich geltend machen?

Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken versichern, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Darunter fällt die Berufshaftpflicht für Ärzte. Der Beitrag für diese Versicherung kann in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden.

Es bietet sich an, bei der Steuerklärung einen Nachweis der Versicherung beizulegen aus dem der Beitrag ersichtlich ist und ersichtlich ist, dass es sich um eine rein berufliche Versicherung handelt.

 

Häufige Fragen zur Berufshaftpflicht für Ärzte

 
Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Berufshaftpflicht für Ärzte sein?
Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Millionen € für Personen- und Sachschäden betragen.
Kann man eine Privathaftpflichtversicherung in die Berufshaftpflicht einschließen?
Ja der Einschluss einer Privathaftpflicht in die Berufshaftpflicht ist grundsätzlich möglich, wird nur nicht von allen Versicherungen angeboten.
Braucht man als Arzt eine Berufshaftpflicht, wenn man bereits eine Privathaftpflicht hat?
Ja man braucht eine Berufshaftpflicht, auch wenn bereits eine Privathaftpflicht hat. Eine Privathaftpflicht deckt lediglich Schäden ab, die im privaten Umfeld entstehen. Berufliche Schäden sind dabei nicht versichert. Um diese zu versichern, benötigt man eine Berufshaftpflichtversicherung.
Für wen ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte geeignet?
Eine Berufshaftpflicht ist für alle Ärzte geeignet. Egal ob angestellt, niedergelassen oder noch in Ausbildung. Jeder Arzt sollte eine Berufshaftpflicht haben.
 

 

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Quellenangabe


Autor: Susann Männich



Gesetzte im Internet: § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag (Abruf 01.2024)

AdvoGarant: Rechtsanwälte - Arzthaftungsrecht (Abruf 01.2024)

Ärzteblatt: Arzthaftpflicht - Der Markt schrumpft weiter (Abruf 01.2024)

Ärzteblatt: Arztrecht - Wenn Ärzte für Behandlungsfehler einstehen müssen (Abruf 01.2024)

Bundesärztekammer: Behandlungsfehler - Statistische Erhebung 2019 (Abruf 01.2024)