Höchstbetrag Basisrente (Rürup-Rente) 2025 Rechner

 

 

 
 
 


Hier findest du unseren Rechner zur Ermittlung des Höchstbetrags in der Basisrente. Die Berechnung beinhaltet alle relevanten Parameter wie Familienstand, beruflicher Status und Einkommen. 

Mit diesem Finanzrechner kannst du schnell und einfach berechnen, wie hoch der Höchstbetrag ist, den du in die Basisrente (Rürup-Rente) sparen und von der Steuer absetzen kannst.

 

Basisrente Höchstbetrag Rechner

Basisrente Höchstbetrag Rechner

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Dein maximal möglicher Rürup-Beitrag

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Höchstbetrag Basisrente (Rürup-Rente)

Man kann frei wählen, wie viel man in seine Rürup-Rente einzahlen möchte. Vertragsseitig gibt es in der Regel hier keine Begrenzung nach oben. Jedoch gilt es zu beachten, dass nur ein bestimmter Betrag, der eingezahlt wird, auch von der Steuer abgesetzt werden kann.

Dieser Höchstbetrag errechnet sich über die Beitragsbemessungsgrenze und den aktuellen Beitragssatz für die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2025 118.800€. Der Beitragssatz liegt bei 24,7%. Somit ergibt sich ein Betrag von 29.343,60€ (118.800€ * 24,7% = 29.343,60€). Dieser Betrag darf seit 2023 zu 100% angesetzt werden.

Verheiratete haben, sofern sie zusammenveranlagt sind, den doppelten Betrag zur Verfügung (58.687,20€), den sie frei untereinander aufteilen können.

Es handelt sich hierbei nicht um dauerhaft fixierte Werte, sondern es sind Werte, die sich jedes Jahr ändern können und dies sowohl nach oben als auch nach unten. Steigt beispielsweise die Bemessungsgrenze oder auch der Beitragssatz, steigt folglich der Betrag, der steuerlich abgesetzt werden kann. 

Im Jahr 2025 beträgt der Höchstbetrag für die Basisrente (Rürup-Rente) 29.343,60€. Für zusammenveranlagte Verheiratete liegt der Höchstbetrag bei 58.687,20€ .

 

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Abzug vom Höchstbetrag der Basisrente (Rürup-Rente)

Beim Höchstbetrag der Basisrente muss jedoch beachtet werden, dass er nur zur Verfügung steht, wenn man nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, ein Versorgungswerk einzahlt oder verbeamtet ist.

Je nach Status und Höhe des Einkommens steht weniger als der gesamte Höchstbetrag zur Verfügung. Konkret sind folgende Punkte zu beachten:

  • Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Beiträge in ein Versorgungswerk
  • Sold eines Beamten

Im Folgenden zeigen wir, wie sich diese Abzüge für die verschiedenen Situationen berechnen.

 

 

 

 

Berechnung Höchstbetrag Basisrente Angestellte

Als Angestellter zahlt man in die Rentenversicherung ein. Die Höhe des Beitrags liegt bei 18,6% des Bruttoeinkommens, wobei 9,3% vom Arbeitnehmer und 9,3% vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Beiträge müssen nicht unbegrenzt gezahlt werden, sondern bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese liegt aktuell bei  96.600€. Darüber hinaus müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Der Betrag der in die gesetzliche Rente fließt wird vom möglichen Höchstbetrag für die Basisrente abgezogen.

Schauen wir uns das einmal an einem Beispiel an. Angenommen, man ist angestellt und hat ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 50.000€  In diesem Szenario fließen bei einem aktuellen Beitragssatz von 18,6% jährlich 9300€ (50.000€ * 18,6% = 9.300€) in die gesetzliche Rente.

Diesen Betrag muss man jetzt vom Maximalbetrag abziehen, sodass ein Betrag von 20.043,60€ (29.343,600€ - 9.300€ = 20.043,60€) übrig bleibt.

 

 

 

 

Berechnung Höchstbetrag Basisrente Beamte

Als Beamter zahlt man nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, trotzdem steht einem nicht der gesamte Höchstbetrag der Basisrente zur Verfügung. Die Berechnung ist ähnlich zu der eines Angestellten.

Als Rechengrundlage werden die aktuellen Bezüge des Beamten genommen und diese mit 18,6% multipliziert. Dies ist dann der Betrag der vom Höchstbetrag abgezogen werden muss, um zu ermitteln wie hoch der Freibetrag ist der zur Verfügung steht. Auch hier wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze gerechnet.

Dies auch einmal an einem Beispiel verdeutlicht:

Angenommen die aktuellen Bezüge betragen 50.000€ pro Jahr. Dann werden 18,6% von 50.000€ genommen dies entspricht: 50.000€ * 18,6% = 9.300€. Diesen Betrag muss man jetzt vom Maximalbetrag abziehen, sodass ein Betrag von 20.043,60€ (29.343,600€ - 9.300€ = 20.043,60€) übrig bleibt.

 

 

 

 

Berechnung Höchstbetrag Basisrente Versorgungswerk

Zahlt man nicht in die gesetzliche Rentenversicherung sondern ein berufsständisches Versorgungswerk ein sind diese Beiträge ebenfalls bei der Ermittlung des Höchstbeitrags zu berücksichtigen.

Die Berechnung findet hierbei äquivalent der Berechnung eines Angestellten statt, da in der Regel die Beitragshöhe in Versorgungswerk sich an der Beitragshöhe eines angestellten in die gesetzliche Rente orientiert.

Auch hier werden 18,6% des Bruttoeinkommens vom zur Verfügung stehenden Höchstbetrag abgezogen.

Auch hier ein Beispiel:

Angenommen man ist Mitglied in einem Versorgungswerk und verdient 50.000€ jährlich. Dann wäre die Berechnung: 50.000€ * 18,6% = 9.300€. Diese 9.3000€ müssen jetzt vom Höchstbetrag (29.343,60€) abgezogen werden. Somit bleiben für die Rürup-Rente 20.043,60€ übrig.

 

 

 

 

Berechnung Höchstbetrag Basisrente Selbstständige

Als Selbstständiger hat man in der Regel die Wahl, ob man freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen möchte oder nicht.

Zahlt man Beiträge dann ist die Regelung und Berechnung genau wie bei einem Angestellten. 18,6% des Beitrags müssen vom Höchstbetrag abgezogen werden um den verfügbaren Höchstbetrag zu berechnen.

Sollte man jedoch keine Beiträge zahlen, dann steht einem der gesamte Höchstbetrag zur Verfügung.

 

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Quellen & Autor


Autor: Benjamin de Groot

Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 Arten der sonstigen Einkünfte; https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html (Abruf 06.2025)

Bundesanzeiger: Alterseinkünftegesetz (AltEinkG); https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl104s1427.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl104s1427.pdf%27%5D__1648800677941 (Abruf 06.2025)

Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10; https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html (Abruf 06.2025)