Beratungsverzicht
Sie beabsichtigen, ein Versicherungsanlageprodukt in Form einer Nettopolice im Wege des Selbstabschlusses ohne persönliche Beratung abzuschließen. Mit den nachfolgenden Informationen kommen wir unseren Informationspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz (insbesondere §§ 61, 63 VVG) nach und weisen Sie auf die Folgen des von Ihnen erklärten Beratungsverzichts sowie auf die nicht erfolgende Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung hin.
1. Beratungsverzicht nach § 61 VVG
Mit der Beantragung bzw. Buchung der von Ihnen ausgewählten Nettopolice erklären Sie ausdrücklich, auf eine anlassbezogene Beratung nach § 61 VVG zu verzichten. Unsere Tätigkeit beschränkt sich in diesem Rahmen ausschließlich auf die Vermittlung des von Ihnen ausgewählten Versicherungsvertrags.
Insbesondere gilt: Die Gestaltung des Versicherungsvertrags (z. B. Höhe der Beiträge, Laufzeit, Rentenbeginn, Zusatzbausteine) erfolgt durch Sie. Die Wahl des Versicherers erfolgt durch Sie. Die Auswahl der Fonds, Strategien oder sonstigen Geldanlagen innerhalb des Versicherungsanlageprodukts erfolgt ebenfalls ausschließlich durch Sie.
Eine inhaltliche Empfehlung zu bestimmten Produkten, Versicherern, Tarifkonstellationen oder Anlagestrategien erfolgt nicht. Es handelt sich nicht um ein Beratungsgeschäft, sondern um die Ausführung Ihres eigenen Anlage- und Versicherungsentscheids.
2. Mögliche rechtliche Folgen des Beratungsverzichts (§ 63 VVG)
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Verzicht auf eine Beratung nachteilige Folgen für Sie haben kann. Insbesondere kann sich der Beratungsverzicht nachteilig auf Ihre Möglichkeit auswirken, gegenüber dem Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch nach § 63 VVG geltend zu machen, der auf eine Verletzung von Beratungs- oder Dokumentationspflichten gestützt wird.
Da Sie ausdrücklich erklärt haben, ohne Beratung abzuschließen, kann ein späterer Vorwurf, Sie seien nicht oder nicht ausreichend beraten worden, rechtlich eingeschränkt sein.
3. Begrenzte Produktauswahl / kein vollständiger Marktvergleich
Bitte beachten Sie, dass Sie den Versicherer und den konkreten Tarif aus einer begrenzten Auswahl von Versicherern und Produkten wählen, die über uns zugänglich sind. Es findet kein vollständiger Marktvergleich aller in Deutschland verfügbaren Versicherer und Tarife statt.
Es wird nicht geprüft oder zugesichert, dass das von Ihnen gewählte Produkt im Vergleich zum gesamten Markt das für Ihre Zwecke günstigste oder beste Produkt ist. Die Verantwortung für die Auswahl des Versicherers und des Tarifs liegt bei Ihnen.
4. Keine Prüfung der Angemessenheit (Kenntnisse und Erfahrungen)
Hinweis zur Angemessenheit des Versicherungsanlageprodukts Der Abschluss des gewünschten Versicherungsanlageprodukts erfolgt als Selbstabschluss ohne persönliche Beratung. Im Rahmen dieses Abschlusses werden Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der privaten Altersvorsorge und/oder von Versicherungsanlageprodukten nicht in dem Umfang erhoben, der für eine Angemessenheitsprüfung erforderlich wäre.
Wir können daher nicht beurteilen, ob Sie über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um: die Funktionsweise des gewählten Produkts, die damit verbundenen Risiken sowie die möglichen Auswirkungen auf Ihre Vermögens- und Vorsorgesituation zutreffend einschätzen zu können. Eine Prüfung der Angemessenheit des von Ihnen ausgewählten Versicherungsanlageprodukts findet somit nicht statt.
5. Keine Geeignetheitsprüfung und keine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen
Hinweis: Vertragsschluss ohne Beratung (Selbstabschluss / Ausführung ohne Beratung) Der Abschluss des gewünschten Versicherungsanlageprodukts erfolgt ohne persönliche Beratung.
Es findet daher keine Geeignetheitsprüfung im Hinblick auf: Ihre individuellen Anlageziele (z. B. Laufzeit, Verfügbarkeit, Altersvorsorgeziel), Ihre Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit, Ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse und sonstigen persönlichen Umstände sowie Ihre persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen (z. B. ökologische, soziale oder Governance-Kriterien – ESG) statt.
Wir können deshalb nicht beurteilen, ob das von Ihnen gewählte Versicherungsanlageprodukt für Ihre persönlichen Verhältnisse geeignet ist und ob das Produkt Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht. Eine systematische Erhebung, Bewertung oder Berücksichtigung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen erfolgt im Rahmen dieses Selbstabschlusses nicht.
6. Verantwortung des Kunden
Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob: die gewählte Produktart (Versicherungsanlageprodukt / Nettopolice), der gewählte Tarif mit seinen Bedingungen (Laufzeit, Leistungen, Kosten, Flexibilität), die gewählte Anlagestrategie (z. B. Fonds oder Portfoliozusammenstellung) zu Ihren persönlichen Zielen, Ihrer finanziellen Situation, Ihrer Risikobereitschaft und ggf. Ihren Nachhaltigkeitsvorstellungen passt.
7. Bestätigung des Kunden
Mit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung bestätigen Sie: dass Sie diesen Hinweis zum Beratungsverzicht, die Information zur nicht durchgeführten Angemessenheitsprüfung, die Information zur nicht durchgeführten Geeignetheitsprüfung sowie die Information zur nicht berücksichtigten Nachhaltigkeitspräferenzen zur Kenntnis genommen haben, und dass Sie einverstanden sind, das gewünschte Versicherungsanlageprodukt ohne persönliche Beratung und auf eigene Verantwortung abzuschließen.
