Provisionsrechner (Renten-) Versicherung

 

 

 
 
 


Hier findest du unseren Rechner zur Ermittlung der Provision bei einer (privaten) Rentenverischerung. Die Berechnung beinhaltet alle relevanten Parameter wie Abschlussprovision, Bestandsprovision und Dynamikprovision.

Mit diesem Finanzrechner kannst du schnell und einfach berechnen, wie viel Provision du über die gesamte Laufzeit deines Vertrags zahlst.

 
 

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Was ist die Provision bei einer Rentenversicherung?

Die Provision bei einer privaten Rentenversicherung ist die Vergütung für die Vermittlung des Vertrags. Bei einer Provisionspolice (Bruttopolice) stellt sie einen wesentlichen Kostenbestandteil dar und sollte daher bei der Entscheidung für oder gegen einen Vertrag unbedingt berücksichtigt werden.

Als Alternative gibt es Altersvorsorgeverträge ohne Provision, sogenannte Nettopolicen. Diese Verträge kommen vollständig ohne eingerechnete Provision aus.

Wie hoch die Provision ausfällt, hängt vor allem von den eingezahlten Beiträgen ab.

Dabei sind insbesondere zwei Werte entscheidend: Die Sparrate und die Laufzeit. Aus diesen beiden Angaben wird die sogenannte Bewertungssumme berechnet.

Ein Beispiel:

200 Euro monatliche Sparrate und 35 Jahre Laufzeit

200 € × 12 Monate × 35 Jahre = 84.000 € Bewertungssumme

Auf Grundlage dieser Bewertungssumme wird die Provision prozentual berechnet.

Wichtig ist außerdem: Bei einer privaten Rentenversicherung gibt es nicht nur eine einzige Provisionsart, sondern in der Regel drei verschiedene:

  • Abschlussprovision
  • Bestandsprovision
  • Dynamikprovision

Für alle drei Provisionsarten spielt die Bewertungssumme eine wichtige Rolle. Im Folgenden gehen wir genauer auf die einzelnen Provisionsarten ein.

 
 

 

 

 

 

Abschlussprovision bei einer Rentenversicherung

Ein großer Teil der gesamten Provision, die ein Vermittler für eine Rentenversicherung erhält, entfällt in der Regel auf die sogenannte Abschlussprovision.

Das am häufigsten verwendete Modell ist dabei die sogenannte Front-up-Provision. Das bedeutet: Der Vermittler erhält die Abschlussprovision direkt nach dem Vertragsabschluss ausgezahlt.

Finanziert wird sie meist über die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit. Berechnungsgrundlage ist, wie bereits erwähnt, die sogenannte Bewertungssumme.

Nach unserer Erfahrung liegt die Abschlussprovision bei einer Front-up-Vergütung häufig bei etwa 4,5 Prozent der Bewertungssumme.

Zwar sind die Abschluss- und Vertriebskosten, die einen großen Teil dieser Provision ausmachen, gesetzlich auf 2,5 Prozent begrenzt. Der darüber hinausgehende Anteil bis zur vollen Abschlussprovision von beispielsweise 4,5 Prozent wird in der Praxis aus anderen Kostentöpfen finanziert und vom Versicherer gewissermaßen vorgestreckt.

Zur Veranschaulichung ein einfaches Rechenbeispiel:

Abschlussprovisionssatz × Bewertungssumme = Abschlussprovision in Euro

Beispiel: 200 Euro monatlicher Beitrag, 35 Jahre Laufzeit, 4,5 Prozent Abschlussprovision

200 × 12 × 35 × 4,5 % = 3.780 Euro

Diese Provision wird für die anfängliche Beratung, die Vermittlung und die Einrichtung des Vertrags gezahlt.

Wichtig ist außerdem die sogenannte Stornohaftung: Befindet sich der Vertrag noch in dieser Phase, muss der Vermittler die bereits erhaltene Provision anteilig zurückzahlen, wenn der Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt wird.

In der Regel beträgt die Stornohaftung fünf Jahre. Vereinfacht gesagt werden damit pro Jahr 20 Prozent der Provision „verdient“. Wird der Vertrag also bereits nach zwei Jahren gekündigt, müssen noch 60 Prozent der Provision zurückgezahlt werden.

 

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Bestandsprovision in der Rentenversicherung

Neben der bereits beschriebenen Abschlussprovision gibt es auch die sogenannte Bestandsprovision.

Sie wird anhand des jährlich eingezahlten Beitrags berechnet. Übliche Bestandsprovisionssätze liegen bei etwa 2 Prozent. Zur Veranschaulichung hier ein einfaches Rechenbeispiel:

Bestandsprovisionssatz × Jahresbeitrag = Bestandsprovision in Euro

Beispiel: 200 Euro Monatsbeitrag, 2 Prozent Bestandsprovision

200 € × 12 Monate × 2 % = 48 €

Die Bestandsprovision wird für die laufende Betreuung des Vertrags durch den Berater gezahlt.

 

 

 

 

Dynamikprovision in der Rentenversicherung

Ist in einem Provisionstarif eine Dynamik eingeschlossen, fällt für jede Beitragserhöhung durch die Dynamik erneut eine Provision an.

Vom Grundprinzip her ist das mit einer Abschlussprovision vergleichbar, denn jede angenommene Dynamik wird vereinfacht wie ein kleiner Neuabschluss behandelt.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

Angenommen, du zahlst aktuell 200 Euro monatlich in den Vertrag ein und hast eine Dynamik von 5 Prozent vereinbart. Greift die Dynamik, steigt dein Beitrag um 5 Prozent von 200 Euro auf 210 Euro monatlich.

Aus diesem zusätzlichen Beitrag von 10 Euro pro Monat wird nun eine eigene Bewertungssumme berechnet. Dafür wird betrachtet, über wie viele Jahre dieser erhöhte Beitrag voraussichtlich gezahlt wird.

Nehmen wir an, der höhere Beitrag würde noch 30 Jahre lang gezahlt. Dann ergibt sich folgende Bewertungssumme für die Dynamikerhöhung: 30 Jahre × 12 Monate × 10 Euro = 3.600 Euro Auf diese 3.600 Euro wird dann erneut der Provisionssatz angewendet, zum Beispiel 4,5 Prozent.

Daraus ergibt sich folgende Dynamikprovision: 3.600 € × 4,5 % = 162 € Diese Provision auf die Dynamikerhöhung wird in der Regel ähnlich behandelt wie eine Abschlussprovision. Das bedeutet: Sie wird meist über mehrere Jahre, häufig über die ersten fünf Jahre nach der Dynamikerhöhung, aus dem Vertrag finanziert.

Dieses Prinzip gilt grundsätzlich auch für jede weitere angenommene Dynamik. Mit jeder zusätzlichen Erhöhung kann also erneut eine zusätzliche Provision anfallen.

 

 

 

 

Alternativen zu Provisionstarifen

Wie wir gesehen haben, haben Provisionen einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten eines Vertrags und damit auch auf die spätere Ablaufleistung.

Umso wichtiger ist es zu wissen, dass es am Markt nicht nur Provisionstarife gibt, sondern auch sogenannte Nettotarife beziehungsweise Nettopolicen. Dabei handelt es sich um Verträge, die vollständig ohne Provisionen auskommen.

Bei ansonsten gleicher Vertragsgestaltung können die geringeren Kosten dazu führen, dass bei gleicher Sparrate eine deutlich höhere Ablaufleistung erreicht wird. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zur Nettopolice.

Eine Übersicht über aktuelle Nettotarife findest du in unserem Test zur ETF Rentenversicherung.

 

 

 

 

Auswirkungen von Provisionen auf die Ablaufleistung

Um ein besseres Gefühl dafür zu bekommen, wie stark sich die in einem Vertrag enthaltenen Provisionen auf die spätere Ablaufleistung auswirken können, schauen wir uns ein konkretes Beispiel an.

Verglichen wird der Provisionstarif FR10 der Alten Leipziger mit der Nettopolice HFR10 der Alten Leipziger.

Grundlage der Berechnung sind folgende Annahmen:

  • 200 Euro monatlicher Beitrag
  • 37 Jahre Laufzeit
  • angenommene Wertentwicklung von 6 Prozent

Prognostizierte Ablaufleistung FR10:

Prognostizierte Ablaufleistung HFR10:

Das Ergebnis: Ohne eingerechnete Provisionen liegt die Ablaufleistung bei rund 30.000 Euro höher. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass für die Vermittlung einer Nettopolice in der Regel ein Honorar anfällt.

Dies sollte man beim Vergleich der Ablaufleistungen berücksichtigen. Als Orientierungshilfe, dass bei uns übliche Vermittlungshonorar liegt bei 299 € für den Abschluss einer Nettopolice. 

Mehr Informationen dazu findest du hier: Nettopolice online abschließen

 

Du benötigst mehr Informationen?

Nimm gerne Kontakt mit uns auf:

 

Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot



Gesetze-im-Internet.de: § 50a Entgelt bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen; https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__50a.html (Abruf 03.2026)

Gesetze-im-Internet.de: § 7 Begriffsbestimmungen; https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__7.html (Abruf: 03.2026)

Gesetze-im-Internet.de: § 49 Stornohaftung; https://www.gesetze-im-internet.de/vag_2016/__49.html (Abruf: 03.2026)