Unabhängige Finanzberatung in Oberhausen
Egal ob Sie Fragen zur Baufinanzierung, zu Versicherungen oder zur Geldanlage haben. Unabhängige Finanzberater stehen Ihnen zur Seite.
Oberhausen - eine Stadt die Tradition und Moderne verbindet. Die Großstadt in der Metropolregion Rhein-Ruhr hat viel zu bieten. Egal ob Centro, Sea-Life, Gasometer oder das reichhaltige Musical Angebot. Hier gibt es für jeden etwas zu erleben.
Die Philosophie unserer Berater lässt sich mit Oberhausen vergleichen. Ziel ist es eine moderne Finanzberatung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, ehrlichen Werten und fortschrittlichen Finanzprodukten zu verbinden. Dies ermöglicht eine individuelle Finanzplanung und gewährleistet einen nachhaltigen Vermögensaufbau. Das Einbinden von digitalen Medien wie Apps oder der Onlineberatung schafft eine moderne und effiziente Beziehung zwischen Kunde und Berater.
Die Philosophie unserer Berater lässt sich mit Oberhausen vergleichen. Ziel ist es eine moderne Finanzberatung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, ehrlichen Werten und fortschrittlichen Finanzprodukten zu verbinden. Dies ermöglicht eine individuelle Finanzplanung und gewährleistet einen nachhaltigen Vermögensaufbau. Das Einbinden von digitalen Medien wie Apps oder der Onlineberatung schafft eine moderne und effiziente Beziehung zwischen Kunde und Berater.
FragFina in 60 Sekunden erklärt
Warum ist eine Beratung durch unsere Experten sinnvoll?
Das Ziel unserer Beratung ist es, Ihnen Wege zu zeigen mit denen Sie schnell und sicher Ihre Ziele erreichen. Das schafft man nur, wenn man sich objektiver und wissenschaftlicher Hilfsmittel bedient.
Beratung nach DIN
Durch die Analyse nach der DIN Norm 77230 können wir Ihre Situation objektiv analysieren, vergleichbar mit dem großen Blutbild beim Arzt. Die Analyse nach der DIN Norm 77230 basiert auf wissenschaftlichen Kriterien. Sie gibt Empfehlungen bei der optimalen Verteilung Ihrer Liquidität.
Finanzmakler
Wir sind als Finanzmakler sowie Versicherungsmakler tätig. Damit sind wir unabhängig von Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Per Gesetz sind wir dazu verpflichtet, Ihre Interessen zu vertreten. Somit kommt es zu keinen Interessenskonflikten.
Externe Kriterien
Bei der Produktauswahl nutzen wir externe und objektive Kriterien. Wir können für Sie den Finanzmarkt analysieren und prüfen, ob Tarife und Produkte die gewünschten Kriterien haben. Somit haben Sie die Sicherheit, nicht zu viel für schlechte Verträge zu zahlen.
Unsere Beratungsschwerpunkte
Versicherungen
Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen und helfen Ihnen auch bei der richtigen Dimensionierung. Erfahrungen zeigen, dass häufig zu viel Geld für zu schlechte Verträge bezahlt wird. Wir prüfen ob diese zu Ihrer beruflichen, familiären und persönlichen Situation passen. Falls notwendig, machen wir Ihnen konkrete Vorschläge zur Optimierung. Ein kleiner Auszug aus dem Versicherungsportfolio ist beispielsweise:
Private Haftpflichtversicherung:
Eine Privathaftpflichtversicherung leistet immer dann, wenn Sie einem dritten fahrlässig einen Schaden zufügen. Da hier schnell sehr hohe Schadensummen zustande kommen können, ist die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und jeder sollte eine Privathaftpflicht haben. Zu beachten sind eine ausreichend hohe Versicherungssumme und eine Forderungsausfalldeckung.
Berufsunfähigkeit:
Wenn Sie von Ihrer Arbeitskraft abhängig sind, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ist ein Berufsunfähigkeitsschutz besonders wichtig. Sollten Sie aufgrund von einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein Ihren Job auszuführen, haben Sie vom Staat nur geringe Leistungen zu erwarten. Sollten Sie nach dem 01.01.1961 geboren sein gibt es für Sie keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Wenn überhaupt ein Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente besteht ist dieser meistens zu klein um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist nicht nur wichtig sich grundsätzlich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern, sondern idealerweise dies möglichst früh zu machen. Der Grund dafür ist hauptsächlich der eigene Gesundheitszustand. Wenn ich einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen möchte, muss ich immer Gesundheitsfragen beantworten. Hier zeigt die Erfahrung, je jünger ich bin desto besser ist tendenziell mein Gesundheitszustand.
Hausrat:
Eine Hausratversicherung sichert das sich im Haus befindliche Hab und Gut ab. Ein Hausratschaden kann beispielsweise durch Wasser, Feuer oder einen Einbruch entstehen. Sinnvoll ist eine Hausratversicherung dann, wenn Sie nicht die finanziellen Mittel haben um den Verlust Ihrer Habseligkeiten auf einen Schlag ersetzen können. Bei der Hausratversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Es empfiehlt sich die Versicherungssumme an die Quadratmeterzahl, der Wohnung oder des Hauses, anzupassen. Damit man nicht unwissend unterversichert ist, sollten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche abgesichert werden (Unterversicherungsverzicht).
Rechtsschutz:
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits. Eine Absicherung gibt es für den Privat, Verkehr, Beruf und den Mieter- beziehungsweise Vermieterbereich. Da ein Rechtsstreit schnell sehr teuer werden kann, müssen Sie mit einer Rechtsschutzversicherung nicht aus Kostengründen davor zurückschrecken Ihr Recht durchzusetzen.
Private Haftpflichtversicherung:
Eine Privathaftpflichtversicherung leistet immer dann, wenn Sie einem dritten fahrlässig einen Schaden zufügen. Da hier schnell sehr hohe Schadensummen zustande kommen können, ist die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und jeder sollte eine Privathaftpflicht haben. Zu beachten sind eine ausreichend hohe Versicherungssumme und eine Forderungsausfalldeckung.
Berufsunfähigkeit:
Wenn Sie von Ihrer Arbeitskraft abhängig sind, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ist ein Berufsunfähigkeitsschutz besonders wichtig. Sollten Sie aufgrund von einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein Ihren Job auszuführen, haben Sie vom Staat nur geringe Leistungen zu erwarten. Sollten Sie nach dem 01.01.1961 geboren sein gibt es für Sie keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Wenn überhaupt ein Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente besteht ist dieser meistens zu klein um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist nicht nur wichtig sich grundsätzlich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern, sondern idealerweise dies möglichst früh zu machen. Der Grund dafür ist hauptsächlich der eigene Gesundheitszustand. Wenn ich einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen möchte, muss ich immer Gesundheitsfragen beantworten. Hier zeigt die Erfahrung, je jünger ich bin desto besser ist tendenziell mein Gesundheitszustand.
Hausrat:
Eine Hausratversicherung sichert das sich im Haus befindliche Hab und Gut ab. Ein Hausratschaden kann beispielsweise durch Wasser, Feuer oder einen Einbruch entstehen. Sinnvoll ist eine Hausratversicherung dann, wenn Sie nicht die finanziellen Mittel haben um den Verlust Ihrer Habseligkeiten auf einen Schlag ersetzen können. Bei der Hausratversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Es empfiehlt sich die Versicherungssumme an die Quadratmeterzahl, der Wohnung oder des Hauses, anzupassen. Damit man nicht unwissend unterversichert ist, sollten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche abgesichert werden (Unterversicherungsverzicht).
Rechtsschutz:
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits. Eine Absicherung gibt es für den Privat, Verkehr, Beruf und den Mieter- beziehungsweise Vermieterbereich. Da ein Rechtsstreit schnell sehr teuer werden kann, müssen Sie mit einer Rechtsschutzversicherung nicht aus Kostengründen davor zurückschrecken Ihr Recht durchzusetzen.
Altersvorsorge
Die Überalterung der Gesellschaft ist ein Grund, warum der Staat soziale Leistungen reduziert. Die Folgen sind im Geldbeutel zu spüren.
Es gibt jedoch viele verschiedene Möglichkeiten eine Altersvorsorge aufzubauen. Unsere unabhängigen Berater helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Altersvorsorge.
Das Vorgehen:
Die Grundidee des Gesetzes basiert auf dem drei Schichten Modell.
Die erste Schicht umfasst die Basisversorgung, dazu gehört, die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Basis- beziehungsweise Rürup Rente. Praktisch jeder Erwerbstätige ist über diese Schicht abgesichert. Sei es über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder ein berufsständisches Versorgungswerk.
Die aufgewendeten Beiträge für die gesetzlichen Rente und die berufsständischen Versorgungswerke können, genau wie die Basisrente, steuerlich abgesetzt werden. Die Beiträge können Sie ab 2021 zu 92% absetzen. Der absetzbare Wert steigt bis zum Jahr 2025 auf 100%. Das Maximum welches jährlich in der ersten Schicht abgesetzt werden kann, beträgt im Jahr 2021 25.787€ für ledige. In der Auszahlungsphase müssen die Renten, abhängig von Ihrem Renteneintrittsalter, versteuert werden.
Die zweite Schicht umfasst die steuerlich geförderte Zusatzversorgung und beinhaltet die betriebliche Altersvorsorge sowie die Riester-Rente. Die Riester-Rente zeichnet sich durch die vom Staat gewährte Zulage (Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulage) und die steuerliche Absetzbarkeit aus. Die Beiträge können zu 100% abgesetzt werden und müssen in der Auszahlungsphase vollständig versteuert werden. Der maximal steuerförderfähige Betrag bei der Riester-Rente beträgt 2.100€ im Jahr.
Die betriebliche Altersvorsorge zeichnet sich durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis für den Arbeitnehmer aus. Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes muss der Arbeitgeber seit dem 01.01.2018 einen Zuschuss zu den in die betriebliche Altersvorsorge umgewandelten Beiträgen geben (hier sind Übergangsphasen zu berücksichtigen). Ebenfalls seit dem 01.01.2018 können bis zu 8% des Bruttoeinkommens steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Bei der dritten Schicht spricht man von der privaten Vorsorge. Diese Schicht umfasst unter anderem die privaten Renten- und Lebensversicherungen.
In dieser Schicht können in der Ansparphase keine steuerlichen Fördermöglichkeiten wahrgenommen werden. Im Gegensatz zu den anderen beiden Schichten ist die 3. Schicht dadurch flexibler in der Gestaltung und bietet je nach Durchführung steuerliche Vorteile in der Auszahlungsphase.
Neben den Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen eines Versicherungsmantels gibt es natürlich auch noch weitere Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen.
Eine Möglichkeit ist direkt über den Kapitalmarkt, dies kann über Anleihen, Aktien, Fonds oder ETFs geschehen. Steuerliche Förderung in der Ansparphase gibt es hier keine. Lediglich die erwirtschafteten Erträge müssen mit der Abgeltungssteuer (25% + Kirchensteuer + ggf. Solidaritätszuschlag) versteuert werden.
Neben der Anlage am Kapitalmarkt ist ein Investment in eine Immobilie sehr beliebt. Das kann zum einen die selbstgenutzte Immobilie sein um im Alter keine Mietkosten mehr zu haben oder aber auch die fremdgenutzte Immobilie sein über die Mieteinkünfte generiert werden, die die Rentenlücke im Alter kleiner werden lassen.
Es gibt jedoch viele verschiedene Möglichkeiten eine Altersvorsorge aufzubauen. Unsere unabhängigen Berater helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Altersvorsorge.
Das Vorgehen:
- Als Erstes wird ermittelt, wie hoch die Wunschrente sein soll. Also wie viel Geld wollen Sie im Alter monatlich zur Verfügung haben. Daraufhin wird ermittelt, wie hoch aktuelle Ansprüche sind. Wir prüfen Ihre erworbenen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung (Renteninformation) und die bereits bestehenden Vorsorgeverträge, Geldanlagen und Depots.
- Auf der Grundlage dieser Angaben ermitteln wir mit Hilfe einer Altersvorsorgemodellrechnung Ihre aktuelle Rentenlücke und die notwendige Sparrate, um die vorhandene Lücke zu schließen.
- Im nächsten Schritt erarbeiten, wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, wie hoch die benötigte Sparrate ist um die Lücke zu schließen. Das Geld sollte dabei möglichst sinnvoll investiert sein. Dabei werden steuerliche Fördermöglichkeiten und natürlich Ihre persönliche Risikoneigung berücksichtigt.
Die Grundidee des Gesetzes basiert auf dem drei Schichten Modell.
Die erste Schicht umfasst die Basisversorgung, dazu gehört, die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Basis- beziehungsweise Rürup Rente. Praktisch jeder Erwerbstätige ist über diese Schicht abgesichert. Sei es über die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder ein berufsständisches Versorgungswerk.
Die aufgewendeten Beiträge für die gesetzlichen Rente und die berufsständischen Versorgungswerke können, genau wie die Basisrente, steuerlich abgesetzt werden. Die Beiträge können Sie ab 2021 zu 92% absetzen. Der absetzbare Wert steigt bis zum Jahr 2025 auf 100%. Das Maximum welches jährlich in der ersten Schicht abgesetzt werden kann, beträgt im Jahr 2021 25.787€ für ledige. In der Auszahlungsphase müssen die Renten, abhängig von Ihrem Renteneintrittsalter, versteuert werden.
Die zweite Schicht umfasst die steuerlich geförderte Zusatzversorgung und beinhaltet die betriebliche Altersvorsorge sowie die Riester-Rente. Die Riester-Rente zeichnet sich durch die vom Staat gewährte Zulage (Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulage) und die steuerliche Absetzbarkeit aus. Die Beiträge können zu 100% abgesetzt werden und müssen in der Auszahlungsphase vollständig versteuert werden. Der maximal steuerförderfähige Betrag bei der Riester-Rente beträgt 2.100€ im Jahr.
Die betriebliche Altersvorsorge zeichnet sich durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis für den Arbeitnehmer aus. Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes muss der Arbeitgeber seit dem 01.01.2018 einen Zuschuss zu den in die betriebliche Altersvorsorge umgewandelten Beiträgen geben (hier sind Übergangsphasen zu berücksichtigen). Ebenfalls seit dem 01.01.2018 können bis zu 8% des Bruttoeinkommens steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Bei der dritten Schicht spricht man von der privaten Vorsorge. Diese Schicht umfasst unter anderem die privaten Renten- und Lebensversicherungen.
In dieser Schicht können in der Ansparphase keine steuerlichen Fördermöglichkeiten wahrgenommen werden. Im Gegensatz zu den anderen beiden Schichten ist die 3. Schicht dadurch flexibler in der Gestaltung und bietet je nach Durchführung steuerliche Vorteile in der Auszahlungsphase.
Neben den Vorsorgemöglichkeiten im Rahmen eines Versicherungsmantels gibt es natürlich auch noch weitere Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen.
Eine Möglichkeit ist direkt über den Kapitalmarkt, dies kann über Anleihen, Aktien, Fonds oder ETFs geschehen. Steuerliche Förderung in der Ansparphase gibt es hier keine. Lediglich die erwirtschafteten Erträge müssen mit der Abgeltungssteuer (25% + Kirchensteuer + ggf. Solidaritätszuschlag) versteuert werden.
Neben der Anlage am Kapitalmarkt ist ein Investment in eine Immobilie sehr beliebt. Das kann zum einen die selbstgenutzte Immobilie sein um im Alter keine Mietkosten mehr zu haben oder aber auch die fremdgenutzte Immobilie sein über die Mieteinkünfte generiert werden, die die Rentenlücke im Alter kleiner werden lassen.
Immobilien und Finanzierung
Immobilien gelten als sichere Geldanlage. Wir beraten Sie gerne bei dem Erwerb einer fremdgenutzten Immobilie oder bei der Finanzierung Ihres Eigenheims.
Unsere internen Spezialisten können Ihnen mit ihrer fachlichen Expertise und jahrelanger Erfahrung beratend zur Seite stehen.
Egal ob es das eigene Traumhaus sein soll, in dem man sein Leben verbringen möchte oder die fremdgenutzte Immobilie als Geldanlage. Bei beiden Varianten ist im Normalfall eine Finanzierung des Kaufpreises notwendig. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau Ihres notwendigen Eigenkapitals und geben Ihnen die Strategien an die Hand, um sich zeitnah den Wunsch der Immobilie zu verwirklichen. Wir unterstützen Sie natürlich nicht nur beim Aufbau des Eigenkapitals, sondern auch bei der Baufinanzierung. Im ersten Schritte erarbeiten wir ein sinnvolles Konzept, damit die monatlichen Raten auch langfristig ohne Probleme gezahlt werden können.
Da wir als Makler Zugriff auf viele verschiedene Banken haben können wir die für Sie die besten Konditionen am Markt realisieren. Auch bei dem Thema Bausparen können unsere Experten Sie unterstützen.
Selbstgenutzte Immobilie:
Von der selbstgenutzten Immobilie spricht man, wenn man in der Immobilie selber wohnen möchte. Egal ob Haus oder Eigentumswohnung, man muss keine monatlichen Zahlungen mehr an den Vermieter zahlen. Mit den monatlichen Raten zahlt man seinen Kredit ab und kann dann im Alter mietfrei in seiner eigenen Immobilie wohnen.
Fremdgenutzte Immobilie:
Von der fremdgenutzten Immobilie spricht man, wenn man das erworbene Haus oder die Eigentumswohnung vermietet. Neben den Mieteinnahmen die durch das Vermieten generiert werden, ist ein fremdgenutztes Objekt, je nach Lebenssituation, auch aus steuerlicher Sicht ein interessantes Investment. Egal ob Renditeobjekt oder denkmalgeschützt, unsere Berater begleiten Sie über den gesamten Kaufprozess und im Bereich der Kreditfinanzierung.
Egal ob es das eigene Traumhaus sein soll, in dem man sein Leben verbringen möchte oder die fremdgenutzte Immobilie als Geldanlage. Bei beiden Varianten ist im Normalfall eine Finanzierung des Kaufpreises notwendig. Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau Ihres notwendigen Eigenkapitals und geben Ihnen die Strategien an die Hand, um sich zeitnah den Wunsch der Immobilie zu verwirklichen. Wir unterstützen Sie natürlich nicht nur beim Aufbau des Eigenkapitals, sondern auch bei der Baufinanzierung. Im ersten Schritte erarbeiten wir ein sinnvolles Konzept, damit die monatlichen Raten auch langfristig ohne Probleme gezahlt werden können.
Da wir als Makler Zugriff auf viele verschiedene Banken haben können wir die für Sie die besten Konditionen am Markt realisieren. Auch bei dem Thema Bausparen können unsere Experten Sie unterstützen.
Selbstgenutzte Immobilie:
Von der selbstgenutzten Immobilie spricht man, wenn man in der Immobilie selber wohnen möchte. Egal ob Haus oder Eigentumswohnung, man muss keine monatlichen Zahlungen mehr an den Vermieter zahlen. Mit den monatlichen Raten zahlt man seinen Kredit ab und kann dann im Alter mietfrei in seiner eigenen Immobilie wohnen.
Fremdgenutzte Immobilie:
Von der fremdgenutzten Immobilie spricht man, wenn man das erworbene Haus oder die Eigentumswohnung vermietet. Neben den Mieteinnahmen die durch das Vermieten generiert werden, ist ein fremdgenutztes Objekt, je nach Lebenssituation, auch aus steuerlicher Sicht ein interessantes Investment. Egal ob Renditeobjekt oder denkmalgeschützt, unsere Berater begleiten Sie über den gesamten Kaufprozess und im Bereich der Kreditfinanzierung.
Geldanlage und Investment
In Zeiten niedriger Zinsen ist es umso wichtiger, dass Sie Ihr Geld vernünftig investieren. Unsere Spezialisten werden sich mit Ihrer Risikoneigung auseinandersetzen. Abhängig von Ihren Zielen und Wünschen werden Ihnen die passenden Investments vorschlagen.
Dabei können wir Ihnen den vollständigen Investmentbereich zugänglich machen. Ob es sich um Aktien, Fonds, ETF’s, Beteiligungen, Immobilien oder sonstige Wertpapiere handelt.
Die Vorgehensweise:
Aktien:
Eine Aktie ist ein Wertpapier das einen Anteil an einer Aktiengesellschaft verbrieft. D.h. mit dem Kauf einer Aktie eines Unternehmens gehört mir im Rahmen der gekauften Aktien an gewisser Anteil an der Aktiengesellschaft.
Anleihe:
Eine Anleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier. Es ist ein Wertpapier, das dem Käufer des Wertpapiers das Recht gibt auf eine Rückzahlung des Kaufpreises und vereinbarte Zinsen nach einer vorher definierten Laufzeit.
Investmentfonds:
Ein Investmentfonds ist ein aktiv gemanagter Fonds, der in verschiedene Anlagen und Anlageklassen investieren kann. Der Anleger kann Anteile an einem Investmentfonds erwerben und ist somit auch anteilig an den vom Fondsmanager getätigten Anlagen und deren Wertentwicklung beteiligt. Durch das aktive Management eines Investmentfonds spricht man auch von einem aktiven Investment.
ETF:
ETF steht für Exchange Traded Fund und bedeutet das es sich um einen börsengehandelten Fonds handelt. Unter einem Investment in einem ETF versteht man in den meisten Fällen ein Investment in einen Indexfonds. D.h. der Fonds bildet nahezu 1:1 den gewählten Index ab. Ein Index kann beispielsweise der DAX, der MSCI World oder der EURO STOXX 50 sein. Da eine ETF nicht aktiv gemanagt wird, spricht man von einem passiven Investment.
Die Vorgehensweise:
- Als Erstes ermitteln wir gemeinsam Ihre Ziele und Wünsche, also mit welcher Zielsetzung soll überhaupt Geld angelegt werden. Das kann Geld für das Alter sein, für die Weltreise oder Eigenkapital für die Immobilie
- Basierend auf der Zielsetzung schauen wir uns an, wie lange die einzelnen Laufzeiten sein können. D.h. wie lange wird das eingesetzte Kapital vermutlich nicht benötigt. Tendenziell gilt die Faustformel, je mehr Zeit ich habe, desto „risikoreicher“ kann man investieren.
- Im dritten Schritt ermitteln wir dann Ihre persönliche Risikoneigung. Also welche Schwankungen bei welchen Renditechanen für sie in Frage kommen. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir dann das für Ihre Bedürfnisse optimale Portfolio
- Wichtig ist eine regelmäßige Überprüfung der Geldanlage. Passt das, was in der Vergangenheit geplant wurde noch zu der aktuellen Lebenssituation. Eventuell haben sich Zielsetzungen geändert, oder es gab gravierende wirtschaftliche oder politische Änderungen. Wir versprechen unseren Kunden ein regelmäßiges Update.
Aktien:
Eine Aktie ist ein Wertpapier das einen Anteil an einer Aktiengesellschaft verbrieft. D.h. mit dem Kauf einer Aktie eines Unternehmens gehört mir im Rahmen der gekauften Aktien an gewisser Anteil an der Aktiengesellschaft.
Anleihe:
Eine Anleihe ist ein festverzinsliches Wertpapier. Es ist ein Wertpapier, das dem Käufer des Wertpapiers das Recht gibt auf eine Rückzahlung des Kaufpreises und vereinbarte Zinsen nach einer vorher definierten Laufzeit.
Investmentfonds:
Ein Investmentfonds ist ein aktiv gemanagter Fonds, der in verschiedene Anlagen und Anlageklassen investieren kann. Der Anleger kann Anteile an einem Investmentfonds erwerben und ist somit auch anteilig an den vom Fondsmanager getätigten Anlagen und deren Wertentwicklung beteiligt. Durch das aktive Management eines Investmentfonds spricht man auch von einem aktiven Investment.
ETF:
ETF steht für Exchange Traded Fund und bedeutet das es sich um einen börsengehandelten Fonds handelt. Unter einem Investment in einem ETF versteht man in den meisten Fällen ein Investment in einen Indexfonds. D.h. der Fonds bildet nahezu 1:1 den gewählten Index ab. Ein Index kann beispielsweise der DAX, der MSCI World oder der EURO STOXX 50 sein. Da eine ETF nicht aktiv gemanagt wird, spricht man von einem passiven Investment.
Krankenversicherung
Wie bei der Altersvorsorge auch, ist die Überalterung der Gesellschaft ein Grund, warum der Staat soziale Leistungen reduziert. Die Folgen sind im Geldbeutel und beim Arzt zu spüren.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden gekürzt. Ihre Zuzahlungen bei Medikamenten, der Brille oder dem Zahnarzt hingegen steigen.
Wir haben speziell ausgebildete Berater, die Sie im Bereich der Krankenversicherung unabhängig beraten können. Egal ob es sich um Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz, einen stationären Zusatz oder einer privaten Vollversicherung (PKV) handelt.
Jeder in Deutschland muss krankenversichert sein! Dies wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jeder kann sich grundsätzlich gesetzlich krankenversichern. Abhängig vom Einkommen und vom beruflichen Status ist er dann freiwillig gesetzlich versichert oder gesetzlich pflichtversichert.
Privat krankenversichern können sich nur die Personen, die entweder ein ausreichend hohes Einkommen haben, selbstständig oder verbeamtet sind.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Gesundheits- und Sozialsystems. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung bemisst sich an dem persönlichen Einkommen. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 7,3% des Bruttoeinkommens plus eventuell einem Zusatzbeitrag (meist um 1%), der von der Krankenkasse erhoben wird. Hinzu kommt die Pflegepflichtversicherung mit einem Arbeitnehmeranteil von 1,525% oder 1,65% für alle Kinderlosen über 23 Jahren.
Private Krankenversicherung (PKV):
Privat versichern können sich Angestellte die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350€ im Jahr 2021) verdienen, die verbeamtet oder die selbstständig sind. Der Beitrag für die private Krankenversicherung ist unabhängig vom eigenen Einkommen und richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und dem individuellen Risiko (Gesundheitszustand, Alter, etc.). Im Leistungsspektrum gibt es sehr viele Optionen, die versichert werden können, wie beispielsweise Chefarztbehandlung, 1 Bettzimmer oder eine Kostenerstattung über dem gesetzlichen Höchstsatz hinaus.
Zahnzusatzversicherung:
Seit einigen Jahren senkt die gesetzliche Krankenversicherung immer weiter die Leistungen in der Zahnbehandlung und die Zuzahlungen beim Zahnarzt steigen. Dies betrifft vor allem Behandlungen wie Kronen, Inlays oder Implantate. Eine Zahnzusatzversicherung versichert Sie genau gegen diese zusätzlichen Kosten. Je nach gewähltem Tarif vollständig oder anteilig.
Stationärer Zusatz:
Mit einem stationären Zusatz werden Sie im Krankenhaus so behandelt, als wären Sie Privatpatient. Das heißt, die Versicherung übernimmt die Kosten für beispielsweise eine freie Klinikwahl, die Chefarztbehandlung oder eine alternative Unterbringung. Ohne den stationären Zusatz müssten diese Kosten vom Patienten selber getragen werden. Ein stationärer Zusatz ist immer dann sinnvoll, wenn es Ihnen wichtig ist, bei einem Krankenhausaufenthalt über die Basisabsicherung hinaus versorgt zu sein.
Auslandsreisekrankenversicherung:
Egal ob Fernreisen oder Reisen ins europäische Ausland, eine Auslandsreisekrankenversicherung ist in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zu der Absicherung über die GKV. Der Schutz im Ausland über die gesetzliche Krankenversicherung gilt nicht weltweit für alle Länder und auch für die Länder in denen er gilt, ist der Schutz teilweise nicht ausreichend. Jeder der auch nur hin und wieder im Ausland ist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um nicht im schlimmsten Fall auf den Behandlungskosten im Ausland sitzen zu bleiben.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden gekürzt. Ihre Zuzahlungen bei Medikamenten, der Brille oder dem Zahnarzt hingegen steigen.
Wir haben speziell ausgebildete Berater, die Sie im Bereich der Krankenversicherung unabhängig beraten können. Egal ob es sich um Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz, einen stationären Zusatz oder einer privaten Vollversicherung (PKV) handelt.
Jeder in Deutschland muss krankenversichert sein! Dies wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jeder kann sich grundsätzlich gesetzlich krankenversichern. Abhängig vom Einkommen und vom beruflichen Status ist er dann freiwillig gesetzlich versichert oder gesetzlich pflichtversichert.
Privat krankenversichern können sich nur die Personen, die entweder ein ausreichend hohes Einkommen haben, selbstständig oder verbeamtet sind.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des deutschen Gesundheits- und Sozialsystems. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung bemisst sich an dem persönlichen Einkommen. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 7,3% des Bruttoeinkommens plus eventuell einem Zusatzbeitrag (meist um 1%), der von der Krankenkasse erhoben wird. Hinzu kommt die Pflegepflichtversicherung mit einem Arbeitnehmeranteil von 1,525% oder 1,65% für alle Kinderlosen über 23 Jahren.
Private Krankenversicherung (PKV):
Privat versichern können sich Angestellte die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350€ im Jahr 2021) verdienen, die verbeamtet oder die selbstständig sind. Der Beitrag für die private Krankenversicherung ist unabhängig vom eigenen Einkommen und richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und dem individuellen Risiko (Gesundheitszustand, Alter, etc.). Im Leistungsspektrum gibt es sehr viele Optionen, die versichert werden können, wie beispielsweise Chefarztbehandlung, 1 Bettzimmer oder eine Kostenerstattung über dem gesetzlichen Höchstsatz hinaus.
Zahnzusatzversicherung:
Seit einigen Jahren senkt die gesetzliche Krankenversicherung immer weiter die Leistungen in der Zahnbehandlung und die Zuzahlungen beim Zahnarzt steigen. Dies betrifft vor allem Behandlungen wie Kronen, Inlays oder Implantate. Eine Zahnzusatzversicherung versichert Sie genau gegen diese zusätzlichen Kosten. Je nach gewähltem Tarif vollständig oder anteilig.
Stationärer Zusatz:
Mit einem stationären Zusatz werden Sie im Krankenhaus so behandelt, als wären Sie Privatpatient. Das heißt, die Versicherung übernimmt die Kosten für beispielsweise eine freie Klinikwahl, die Chefarztbehandlung oder eine alternative Unterbringung. Ohne den stationären Zusatz müssten diese Kosten vom Patienten selber getragen werden. Ein stationärer Zusatz ist immer dann sinnvoll, wenn es Ihnen wichtig ist, bei einem Krankenhausaufenthalt über die Basisabsicherung hinaus versorgt zu sein.
Auslandsreisekrankenversicherung:
Egal ob Fernreisen oder Reisen ins europäische Ausland, eine Auslandsreisekrankenversicherung ist in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zu der Absicherung über die GKV. Der Schutz im Ausland über die gesetzliche Krankenversicherung gilt nicht weltweit für alle Länder und auch für die Länder in denen er gilt, ist der Schutz teilweise nicht ausreichend. Jeder der auch nur hin und wieder im Ausland ist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um nicht im schlimmsten Fall auf den Behandlungskosten im Ausland sitzen zu bleiben.
Unsere Finanzberater in Oberhausen
Welche Ausbildung haben unsere Berater?
- Unsere Berater haben verschiedene akademische Hintergründe, vom BWLer über den Juristen bis zum Ingenieur ist alles vertreten.
- Darüber hinaus hat jeder Berater die IHK-Ausbildung als Versicherungsfachmann § 34d GewO absolviert sowie zahlreiche interne Schulungen und Workshops besucht.
- Unsere Berater sind DEFINO-zertifizierte Spezialisten für die private Finanzanalyse nach DIN 77230.
- Im Bereich der Geldanlage hat jeder Berater die IHK-Ausbildung als Finanzanlagefachmann nach § 34f GewO absolviert. In der Abwicklung nutzen unsere Berater ein professionelles Haftungsdach gemäß § 32 KWG um Ihnen alle Möglichkeiten in der Geldanlage anbieten zu können.
Sind unsere Berater frei in der Produktauswahl?
Alle unsere Berater sind als Makler tätig und somit an keine Produkte von Anbietern gebunden. Der Makler hat die freie Auswahl aus allen am Markt angebotenen Produkten (mit Ausnahme der Produkte, die exklusiv von Anbietern vermittelt werden). Darüber hinaus ist der Versicherungsmakler sogar gesetzlich dazu verpflichtet die Interessen des Kunden gegenüber den Produktgebern (z.B. Banken oder Versicherungen) zu wahren. Ein Versicherungsmakler hat keinen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, sondern arbeitet im Auftrag des Kunden.
So können Sie sich sicher sein, das unsere Berater die Produkte auswählen, die am besten zu Ihnen und Ihren Zielen und Wünschen passen.
Ist eine Honorarberatung möglich?
- Wenn Sie wünschen, ist auch eine Beratung auf Honorarbasis möglich (Beratung gegen Honorar). Dies können Sie gerne im ersten Gespräch mit Ihrem Berater abstimmen.
- Im Gegensatz zur weiter verbreiteten provisionsbasierten Beratung haben wir die Möglichkeit, für Sie eine Beratung auf Honorarbasis vorzunehmen. In diesem Fall wird vorab ein Honorar vereinbart, das entweder auf einer Bezahlung pro Stunde oder einer Bezahlung für ein Projekt basiert (bspw. Projekt Schließung der Lücke Altersvorsorge).
- Bei der Beratung gegen Honorar wird auf sogenannte Nettopolicen zurückgegriffen.
Was sind die Beratungsschwerpunkte unserer Berater?
- Berufsunfähigkeit
- Altersvorsorge (Riester, Rürup, Rentenversicherung)
- Ruhestandsplanung
- Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Pensionszusage)
- Geldanlage (Fonds, ETF, Aktien, Sparplan, Einmalanlage, Tagesgeld)
- Gesundheit (Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung, stationärer Zusatz, ambulanter Zusatz, Auslandskrankenversicherung)
- Baufinanzierung (Kreditfinanzierung, Bausparen)
- Sachversicherung (Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung, Wohngebäudeversicherung)
Für wen ist die Beratung geeignet?
Unsere Beratung ist grundsätzlich für alle Berufsgruppen geeignet. Egal ob angestellt, selbstständig oder Freiberufler.
Das sagen Kunden über unsere unabhängige Finanzberatung
Bewertungen zur Finanzberatung in Oberhausen von FragFina.de
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