Grundstückshaftpflicht


Alles zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

 
 


 
 

 

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, haftet in unbegrenzter Höhe für alle Schäden, die dort einer dritten Person zustoßen. Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer Grundstückshaftpflicht auch Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht genannt versichern. 

Hier erfährst du alles, was du zu diesem Thema wissen solltest und kannst zusätzlich noch schnell und einfach ein Angebot für dich berechnen.

Benjamin de Groot

Finanzexperte


Aktualisiert am: 02.01.2024

 

 

Das wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Grundstückshaftpflicht (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) sichert man das Haftungsrisiko ab, was aus dem Besitz einer Immobilie resultiert
  • Es ist zwar keine Pflichtversicherung, aber für Immobilienbesitzer, die Ihre Immobilie vermieten oder einer anderen Person überlassen eine der wichtigsten Versicherungen 
  • Immobilienbesitzer, die Ihre Immobilie selber bewohnen, sind in der Regel bereits über Ihre Privathaftpflicht versichert


 

Was ist eine Grundstückshaftpflicht?

Mit einer Grundstückshaftpflicht (auch Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht genannt) versichert man sich gegen die Haftungsrisiken, die aus dem Besitz eine Immobilie hervorgehen.

Was können das für Risiken sein? Das kann beispielsweise ein herunterfallender Dachziegel sein, der einen Passanten trifft und verletzt oder auch ein Ast von einem Baum auf dem eigenen Grundstück, der bei einem Sturm das Auto des Nachbarn beschädigt

Es handelt sich dabei um sogenannte Person-, Sach- und Vermögensschäden.

Für ein Haus oder eine Wohnung, die man selbst bewohnt, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Regel nicht notwendig, da das damit verbundene Risiko über die Privathaftpflicht versichert sein sollte.

 


 

Wer benötigt eine Grundstückshaftpflicht?

Eine Grundstückshaftpflicht ist nur für Immobilienbesitzer relevant. Dazu zählt der Besitz von einem Haus, einer Wohnung, von Gewerbeflächen, von unbebauten Grundstücken und auch sogenannten Garagengrundstücken.

Es handelt sich hierbei nicht um eine Pflichtversicherung. Jedoch genau wie bei der Privathaftpflichtversicherung um eine sehr sinnvolle Versicherung, die jede von den oben genannten Personen haben sollte.

Grund dafür ist, dass die möglichen Schäden in diesem Bereich schnell sehr hoch werden können. Gerade wenn es um Personenschäden geht, können Beträge zusammen kommen, die die eigenen Finanzen existenziell bedrohen können.

Wichtig zu beachten ist jedoch, dass eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Regel nur für die Personen notwendig sind, die Ihre Immobilien vermieten oder einer anderen Person überlassen.

Die möglichen Schäden aus der selbst genutzten Immobilie sind in der Regel über die Privathaftpflicht versichert.

Für Immobilienbesitzer, die eine oder mehrere Immobilien vermieten, ist die Grundstückshaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen.

 


 

Schadenbeispiele für eine Grundstückshaftpflicht

Damit man sich ein besseres Bild machen kann, was mit einer Grundstückshaftpflicht überhaupt versichert ist, haben wir im Folgenden ein paar Schadenbeispiele aufgelistet.

 

Räumpflicht im Winter

Auf den nicht geräumten Zugangsweg des Grundstücks rutscht ein Passant aus und verletzt sich. Der Vermieter ist für die Räumung der Wege auf seinem Grundstück verantwortlich und haftet somit für Personenschäden, die durch nicht geräumte Wege entstehen.

 

Ast auf Parkplatz

Von einem morschen Baum auf dem Grundstück des Vermieters bricht ein Ast ab, der ein dort parkendes Auto beschädigt. Da sich der Baum auf dem Grundstück des Vermieters befindet und er für die Pflege von Bäumen auf seinem Grundstück verantwortlich ist, muss er für den entstandenen Schaden haften.

 

Abwasser im Keller

Durch einen verstopften Abwasserkanal auf dem eigenen Grundstück dringen Abwässer in die Keller der Mieter und beschädigen die dort gelagerten Dinge. Das sich der Abwasserkanal auf dem Grundstück des Vermieters befindet, muss er für die entstandenen Schäden aufkommen. 

 


 

Grundstückshaftpflicht-Vergleichsrechner

Aktuell überarbeiten wir unseren Vergleichsrechner zur Grundstückshaftpflicht, um für dich den bestmöglichen Service bieten zu können. Aus diesem Grund können wir dir aktuell nur über den Button eine aktuelle Berechnung zukommen lassen. Gib einfach die paar wenigen benötigten Informationen an und wir erstellen dir so schnell wie möglich einen Marktvergleich.

 

 

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Welche Informationen werden benötigt, um eine Grundstückshaftpflicht zu beantragen?

Um eine Grundstückshaftpflicht berechnen und beantragen zu können, sind ein paar Angaben notwendig. Im Folgenden haben wird notwendigen Angaben aufgezählt und kurz erklärt, was darunter zu verstehen ist.

 
 
Eigentumsart
Handelt es sich bei der zu versichernden Immobilie um Alleineigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Risikoart
Um was für eine Immobilie handelt es sich?
  • Mehrfamilienhaus
  • Gewerbefläche
  • Vermietetes Einfamilienhaus
  • Vermietete Eigentumswohnung
  • Unbebautes Grundstück
  • Garagen-Grundstück
Anzahl der Wohneinheiten
Je nach Objekt muss hier angegeben werden, wie viele Wohneinheiten oder Vergleichbares sich in diesem befinden. In einem Mehrfamilienhaus sind es beispielsweise die Anzahl der Wohneinheiten. Bei einem Garagen-Grundstück sind es die Anzahl der Garagen bzw. die Anzahl der Stellplätze.
Vorschäden
Hier wird abgefragt, ob es bereits Vorschäden in diesem Segment gab. In der Regel wird hier nach Vorschäden der letzten 5 Jahre gefragt. Bei mehreren Vorschäden kann es sein, dass einer Versicherung den Antrag ablehnt.
Ist das Gebäude teilweise leerstehend?
Hier wird abgefragt, ob das Gebäude teilweise leerstehend ist und wenn ja, zu wie viel Prozent.
 


 

Was kostet eine Grundstückshaftpflicht?

Die Frage nach den Kosten lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen. Die Kosten sind zum einen abhängig vom versicherten Risiko.

Es macht einen Unterschied, ob ein Einfamilienhaus versichert werden soll oder ein unbebautes Grundstück. Zum anderen sind die Beiträge abhängig vom gewählten Anbieter und dessen Versicherungsleistungen.

Unabhängig davon kann man aber eine Größenordnung angeben, in der sich üblicher weise die Beiträge bewegen. In der Regel liegen die Kosten für eine Grundstückshaftpflicht zwischen 30€ und 80€ pro Jahr.

Bei einer vermieteten Immobilie können die Kosten für die Grundstückshaftpflicht über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.

 


 

Was sollte ein guter Vertrag beinhalten?

Im Folgenden schauen wir uns an, was eine gute Grundstückshaftpflicht beinhalten sollte. Wir starten mit den aus unserer Sicht 3 wichtigsten Kriterien und gehen dann inklusiver kurzer Erklärung auf weitere wichtige Kriterien ein.

 

Ausreichend hohe Versicherungssumme

Wie im Grunde bei allen Versicherungen sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme, also der Betrag, der im Leistungsfall maximal gezahlt wird, ausreichend hoch ist. Bei der Grundstückshaftpflicht sollte dieser bei mindestens 3 Mio. € liegen. 

 

Absicherung von Allmählichkeitsschäden

Wenn man sich für einen Tarif entscheidet, sollte man darauf achten, dass sogenannte Allmählichkeitsschäden mitversichert sind. Von einem Allmählichkeitsschaden spricht man, wenn ein Schaden erst nach einem längeren Zeitraum zutage tritt.

Im Kontext einer Wohnung kann dies beispielsweise ein Wasserschaden sein, aus dem sich erst einige Zeit später Schimmel bildet, für dessen Entfernung dann der Vermieter verantwortlich ist. 

 

Absicherung von Bauvorhaben

Unter Bauvorhaben versteht man Modernisierungs- und Umbauarbeiten an einer bereits bezogenen Immobilie. Hier sollte man darauf achten, dass dies versichert ist und auch zu einer ausreichend hohen Versicherungssumme. Ein guter Richtwert sind hier Bauvorhaben bis 100.000€.

 

 
 
Mietsachschäden
Wenn der Mieter einen Schaden verursacht, dafür haften muss, aber den Schaden nicht bezahlen kann, leistet in diesen Fällen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Das Ganze nennt sich Forderungsausfalldeckung.
Gemeinschaften von Wohneigentümer
Dieses Kriterium ist relevant, wenn man Teil einer Wohneigentümergemeinschaft ist. Denn nicht bei allen Anbietern kann man sich in so einem Fall versichern.
Sachschäden durch häusliche Abwässer
Hier geht es um das Risiko, dass beispielsweise durch verunreinigte Abwässer aus einer Privatwohnung das Grundwasser verunreinigt wird.
Sachschäden durch gewerbliche Abwässer
Hier geht es um das Risiko, dass beispielsweise durch verunreinigte Abwässer aus einer Gewerbeeinheit das Grundwasser verunreinigt wird.
Gewässerschäden außer Anlagenrisiko
Hier geht es um Schäden, die beispielsweise durch einen auslaufenden Öltank (bei einer Ölheizung) entstehen können.
 


Häufige Fragen rund um die Grundstückshaftpflicht

 
Kann man eine Grundstückshaftpflicht in eine Wohngebäudeversicherung einschließen?
Je nach Anbieter ist dies möglich. Man sollte hier prüfen, ob die eingeschlossene Versicherung gute Bedingungen hat und preislich besser ist als ein einzeln abgeschlossener Vertrag.
Können die Kosten einer Grundstückshaftpflicht auf den Mieter umgelegt werden?
Ja, bei einer vermieteten Immobilie können die Kosten für die Grundstückshaftpflicht über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Ist die Grundstückshaftpflicht eine Pflichtversicherung?
Nein, eine Grundstückshaftpflicht ist keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Jedoch ist sie sehr empfehlenswert für alle Besitzer einer vermieteten Immobilie.
 


Quellenangabe


Autor: Benjamin de Groot

Gesetzte im Internet: § 823 Schadensersatzpflicht; https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html (Abruf 01.2024)

Gesetze im Internet: § 836 Haftung des Grundstückbesitzers; https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__836.html (Abruf 01.2024)